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Risikoberichterstattungsindex RIX im Rating

Von Dr. Oliver Everling | 15.Mai 2013

„Die Risikoberichte deutscher Banken haben stark an Qualität gewonnen“, heißt die Überschrift eines Gastbeitrages in der Börsen-Zeitung, Ausgabe 89 vom 11. Mai 2013 (Seite 4) von Tobias Schlüter (Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Seminar für ABWL und Bankbetriebslehre der Universität zu Köln), Tim Weber und Michael Zander (beide WGZ Bank). Gemessen wird die Qualitätsverbesserung an einem neuen „Risikoberichterstattungsindex“ (RIX).

Grundlage für den Artikel in der Börsen-Zeitung ist eine Studie, die mit dem Titel „Die Risikoberichterstattung deutscher Banken:                 Erhebung des Branchenstandards“ von Tobias Schlüter, Thomas Hartmann-Wendels, Tim Weber und Michael Zander im Mai 2013 veröffentlicht wurde. Die Ergebnisse sind für alle von Interesse, die sich ernsthaft um die Ratings deutscher Banken sorgen müssen.

Nach dem Prinzip „garbage in, garbage out“ (GIGO) können Bankenratings nicht besser sein als die Daten und Annahmen, die in sie einfließen. Die von US-Agenturen bis zuletzt im Bereich der „investment grade“ beurteilte Bank Lehman Brothers führte deutlich vor Augen, wie fatal sich falsche Annahmen der Agenturen auswirken können, dass die Bank ihre Risikosituation angemessen darstellt und externe Unterstützung zu Hilfe eilen würde, wenn schlagende Risiken erkannt und rechtzeitig kommuniziert werden.

Die Erstattung von Berichten über das Risiko von Banken in einem Index abzubilden, ist daher eine gute Idee. Die Veröffentlichung aus Köln schließt eine überfällige Lücke in der Literatur. Der Risikoberichterstattungsindex (RIX) wird nach einem standardisierten Schema erstellt, um die Güte der handelsrechtlichen Risikopublizität ausgewählter deutscher Kreditinstitute zu messen. Grundlage ist eine Bepunktung für die Erfüllung qualitativer und quantitativer Anforderungen.

„Bei Vorliegen einer handelsrechtlichen Verpflichtung, d.h. einer HGB-, IFRS-, DRS- oder IDW-Norm, wird 1 Punkt im RIX vergeben. Dabei wird die im Jahr 2011 gültige Rechtsgrundlage als Basis für die Formulierung der Anforderungen verwendet. Da die Anforderungen an den Risikobericht in den letzten zehn Jahren stetig zugenommen haben, stellt diese Methodik keine Einschränkung dar: Ein niedriger Indexwert im Jahr 2002 bedeutet somit, dass die Bank weniger Informationen preisgibt – aber nicht, dass sie weniger Informationen preisgibt als in 2002 gefordert wurden.“

Da die Vorschriften Mindestanforderungen darstellen, sei es möglich, so die Autoren weiter, dass Banken auch schon zu einem früheren Zeitpunkt freiwillig Informationen offengelegt haben, über die erst später verpflichtend berichtet werden musste, um so das Vertrauen in ihr Risikomanagement zu stärken. Die Autoren Untersuchen die Berichterstattung über das Kreditrisiko, das Liquiditätsrisiko, das Marktpreisrisiko sowie das Operationelle Risiko.

Da die Untersuchung den Zeitraum von 2002 bis 2011 für 30 deutsche Banken anhand von ca. 40.000 Einzeldaten erfasst, lässt sich anhand der Ergebnisse die Frage aufwerfen, weshalb offenbar solche Institute besondere Fortschritte in ihrer Risikobericherstattung gemacht und inzwischen eine Spitzenstellung erreicht haben, die durch die Finanzkrise etwas weniger betroffen waren, wie beispielsweise einige Genossenschaftsbanken, einschließlich der DZ BANK.

„Die öffentlich-rechtlichen Institute und Banken des genossenschaftlichen Finanzverbundes weiten ihre Risikopublizität im Zeitablauf allerdings wesentlich stärker als die privaten Institute aus und können schon bis zum Jahr 2006 den Abstand zum Privatbankensektor egalisieren. Ab dem Jahr 2007 stellen die öffentlich-rechtlichen Institute die Bankgruppe mit der höchsten, durchschnittlichen Berichtsgüte dar“, finden die Autoren.

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