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Greift die EU bei Ratingagenturen durch?

Von Dr. Oliver Everling | 16.Februar 2012

„Greift die EU bei Ratingagenturen durch?“ Das fragen sich die Autoren Karl-Heinz Bächstädt und Markus Henn anlässlich einer kritischen Würdigung der Vorschläge der EU-Kommission zur Regulierung der Ratingagenturen in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift „Kredit & Rating Praxis“ (Heft 1/2012).

Die Europäische Union (EU) setzt ihre Versuche, die Arbeit von Ratingagenturen besser zu regeln, unermüdlich fort. „Nach dem Inkrafttreten der ersten europäischen Verordnung zu Ratingagenturen vor knapp zweieinhalb Jahren folgte eine Überarbeitung im Mai 2011, mit der die neue EU-Wertpapieraufsichtsbehörde die Hauptverantwortung für die Aufsicht über die Ratingagenturen übernahm. Zugleich wurden verschiedene Offenlegungspflichten eingeführt. Doch nun sollen noch viel weiter gehende Schritte folgen“, schreiben Bächstädt und Henn.

Im November 2011 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Entwürfe für eine erneute Überarbeitung der EU-Ratingverordnung. Dort soll der gesamte Bewertungsprozess, besonders für Länderratings, reformiert werden. „Auf die heiß diskutierte Gründung einer neuen europäischen Ratingagentur wurde aber verzichtet.“

Mit der EU-Ratingverordnung vom 17. Dezember 2009 im Gefolge der Finanzkrise wurden erstmals europäische Regeln für Ratingagenturen eingeführt. Sie erschöpfte sich im Wesentlichen in der Vorgabe von Verfahrens- und Verhaltensstandards für Ratingagenturen, deren Rigidität als eher bescheiden zu bewerten ist. „Sie schien eher der Befriedigung politischen Aktionismus bzw. der Erfüllung politischen Erwartungsdrucks dienen. Bedeutsame Eingriffe in die Praxis des Ratingprozesses waren nicht zu verzeichnen. Die EU-Kommission beschränkte sich“, so das Urteil von Bächstädt und Henn, „auf Regelungen im Rahmen eines Registrierungs- und Aufsichtsverfahrens sowie einige Transparenzvorschriften.“

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