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Bundesfinanzministers Spekulanten

Von Dr. Oliver Everling | 10.Februar 2021

Als Bestandteil der Bundesverwaltung untersteht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen, in deren Rahmen die Recht- und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns der BaFin überwacht wird. Für Bundesfinanzminister Olaf Scholz treten ausgerechnet im Wahljahr 2021 Einzelheiten aus seinem Verantwortungsbereich zutage.

Untersucht wurden Mitarbeitergeschäfte mit Aktien oder derivativen Instrumenten, die einen Bezug zu Wirecard haben. Dazu wurden sämtliche Mitarbeitergeschäfte ausgewertet, die Beschäftigte der Risikokategorie A in der Zeit vom 1. Januar 2018 bis zum 30. September 2020 angezeigt hatten. Wie viele Geschäfte von den Mitarbeitern der BaFin nicht angezeigt wurden, wird nicht berichtet. Die Zahlen beziehen sich also nur auf jene Mitarbeitergeschäfte, die von diesen auch angezeigt wurden.

Die Auswertung ergab nach eigenen Angaben der BaFin, dass 510 der im oben genannten Zeitraum angezeigten Mitarbeitergeschäfte einen Bezug zu Wirecard hatten. Bei 344 Geschäften ging es um Aktien, bei 166 um derivative Instrumente. Getätigt haben diese Geschäfte 85 Beschäftigte.

 

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Die Zahlen lassen auf eine erstaunlich hohe Finanzaktivität der Mitarbeiter der BaFin in eigenen Interessen schließen. Offenbar hat in der dem Bundesfinanzministerium von Olaf Scholz (SPD) überwachten Bundesanstalt das Eigeninteresse an der Durchführung lukrativer Spekulationsgeschäften gegenüber dienstlichen Aufgaben einen hohen Rang. Insbesondere das Investieren in derivative Instrumente, von denen BaFin-Mitarbeiter um Olaf Scholz regen Gebrauch machen, setzen einen hohen zeitlichen Einsatz der laufenden Beobachtung von Emittenten und Marktentwicklungen voraus, um erfolgreich zu sein. Dennoch wurde eine so hohe Zahl dieser Geschäfte festgestellt.

Die BaFin musste Auffälligkeiten einräumen: So geht es sogar um Insidergeschäfte. Laut Sonderprüfung konnte die betreffende Person zwar bestimmungsgemäß, also im Rahmen ihrer Aufgaben, nicht auf Insiderinformationen zu ihrem Geschäft zugreifen. Sie tätigte das Geschäft aber, nachdem die Insiderinformation in ihrer Organisationseinheit vorlag. Deswegen und aufgrund weiterer besonderer Begleitumstände kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Person Kenntnis von der Insiderinformation hatte. Der Verdacht von Insiderhandel steht daher im Raum und muss weiter aufgeklärt werden. Die BaFin leitete daher dienst- und personalrechtliche Schritte ein und erstattete Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.

In einem nächsten Schritt werden auch Wirecard-Geschäfte, die eventuell nach dem 30. September 2020 angezeigt wurden, untersucht. „Die BaFin prüft laufend, ob Anzeigepflichten verletzt wurden, und verfolgt Regelverstöße auch personalrechtlich konsequent“, heißt es nun aus der Bundesanstalt.

Themen: Aktienrating | Kein Kommentar »

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