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Global Private Rating Company „Standard Rating“ Ltd. ohne Registrierung

Von Dr. Oliver Everling | 13.Januar 2014

Am 10. Januar 2014 hat die Beschwerdekammer der Europäischen Aufsichtsbehörden ihre Entscheidung über eine Beschwerde der Beschwerdeführerin, Global Private Rating Company „Standard Rating“ Ltd. veröffentlicht. Die Agentur hatte Beschwerde gegen die Weigerung der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) eingelegt, die Ratingagentur gemäß euch-Verordnung über Ratingagenturen zu registrieren.

Dies ist die erste Beschwerde gegen eine Entscheidung durch die ESMA über die Ablehnung eines Antrags zur  Registrierung als Ratingagentur. Die auf der Website der Ratingagentur behauptete Registrierung in Großbritannien bezieht sich nicht auf ihre Registrierung durch die in der gesamten EU dafür zuständige Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA.

Die Beschwerdekammer hat der Mitteilung nach einstimmig beschlossen, dass das Rechtsmittel zurückzuweisen ist, und dass eine Ablehnung des Beschlusses der ESMA bestätigt werden sollte. Sie erklärte, dass sie den Punkt der Beschwerdeführerin berücksichtigt habe, dass die Registrierung einer Ratingagentur von der ESMA ein neues Verfahren ist. Auch sei zuzugestehen, dass das Verfahren sich seiner Gesamtheit noch weiter entwickeln werde.

Dennoch liege die Beweislast auf dem Bewerber, die ESMA zu überzeugen, dass die entsprechenden Anforderungen erfüllt seien. Die Anwendung der Regeln und deren Inhalt müsse sehr klar sein, und es sei nicht Verantwortung der ESMA, die Beseitigung von Mängeln herbeizuführen. Die Ablehnung wird insbesondere auch mit der hohen Bedeutung der Ratingagenturen für das Finanzsystem begründet.

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