9 Preise für ARTS Asset Management gemanagte Fonds 

Von Dr. Oliver Everling | 25.März 2015

Beim Lipper Fund Award 2015 (für Europa und Deutschland), der am 24. März verliehen wurde, haben von der C-QUADRAT Tochter ARTS Asset Management gemanagte Fonds  insgesamt neun Preise erhalten.  Der Grund für den Award-Regen war die Top-Performance der Fonds in ihrer jeweiligen Vergleichsgruppe.Diese mittels technischem ARTS-Trendfolgesystem gemanagten Fonds weisen – vor allem auch bei Betrachtung eines längeren Zeitraums von zehn Jahren – eine überdurchschnittliche Qualität auf. Aus diesem Grund wurden auch etliche C-QUADRAT ARTS Fonds bereits Ende Januar 2015 bei den €uro Fund Awards prämiert.

Unter anderen zeichnete Lipper den C-QUADRAT ARTS Best Momentum in der Kategorie „Absolute Return EUR High“ als Top Performer auf Sicht von drei Jahren aus (für Europa und Deutschland). Auch bei den €uro Fund Awards wurde dieser Investmentfonds prämiert, der grundsätzlich in Aktienfonds anlegt und dabei versucht, die trendstärksten Produkte auszuwählen; €uro zeichnete ihn für sein Abschneiden über zehn Jahre aus.

Über einen Zeitraum von ebenfalls zehn Jahren war der C-QUADRAT Total Return Global AMI der Top Performer bei Lipper in Deutschland und Europa. Dieser flexible Mischfonds weist eine Aktienquote auf, die je nach Marktsituation von 0 bis 100 Prozent reicht.

Darüber hinaus wurden von Lipper die beiden von ARTS gemanagten Mischfonds DWS Concept ARTS Conservative und DWS Concept ARTS Dynamic als Top Performer in Deutschland und Europa über einen Zeitraum von zehn Jahren prämiert. Auch über fünf Jahre war der DWS Concept ARTS Conservative in Europa im Sektor „Mixed Asset EUR Conservative – Global“ laut Lipper der beste Fonds.

Auch bei den €uro Fund Awards wurden der DWS Concept ARTS Conservative, der DWS Concept ARTS Dynamic sowie der DWS Concept ARTS Balanced und der innovative C-QUADRAT Total Return Bond, der grundsätzlich in Anleihen-  oder Geldmarkfonds bzw. geldmarktnahe Fonds investiert, ausgezeichnet.

Das Erfolgsrezept aller C-QUADRAT ARTS Fonds ist das von Fondsmanager Leo Willert, Geschäftsführer und Head of Trading der C-QUADRAT Tochter ARTS Asset Management, selbst entwickelte technische Handelssystem. Dieses trifft Anlageentscheidungen allein aufgrund komplexer mathematischer Regeln und damit unabhängig von menschlichen Emotionen.

Leo Willert sagt: „Schön, dass uns zum wiederholten Mal von einer renommierten Adresse bestätigt wird, dass unsere Fonds Top-Produkte sind. Nur muss ich mir bald eine neue Vitrine für die zahlreichen Auszeichnungen kaufen.“

Thomas Rieß, C-QUADRAT Gründungs- und Vorstandsmitglied, erklärt: „Besonders freut es mich, dass unsere Fonds im Langfristvergleich an der Spitze stehen. Denn von dieser überdurchschnittlichen Performance profitieren alle Anleger, die über Jahre in unseren C-QUADRAT ARTS Produkten investiert sind.“

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Cofactor meldet sich in Israel

Von Dr. Oliver Everling | 23.März 2015

Coface hat von den Aufsichtsbehörden in Israel die Lizenz für Kreditversicherung erhalten. Sie ermöglicht den direkten Vertrieb von Kreditversicherungen an israelische Unternehmen. Diese können ihre Forderungen absichern und vom größten internationalen Netzwerk profitieren. Coface ist im Land bereits mit der größten Gesellschaft für Wirtschaftsinformationen BDI-Coface vertreten.

Coface CEO Jean-Marc Pillu sieht in Israel einen viel versprechenden Markt. „Die Unternehmen sind erfahren darin, mit dem Auf und Ab im wirtschaftlichen Zyklus umzugehen. Ihre finanzielle Situation ist aktuell gut, unsere Zahlungserfahrungen sind positiv.“ Coface kenne den lokalen Markt und sei zudem international breit aufgestellt. So können wir die Unternehmen jeder Größe in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung unterstützen.“

Coface baut die eigene globale Präsenz und das internationale Netzwerk kontinuierlich weiter aus. Im vergangenen Jahr waren Kreditversicherungslizenzen in Kolumbien und Marokko hinzugekommen. Zudem hat die Gruppe Büros auf den Philippinen und in Kasachstan eröffnet sowie eine Kooperationsvereinbarung in Serbien unterzeichnet. Jetzt ist Coface in 67 Ländern direkt vertreten und über Partner in insgesamt 98 Ländern. Die Gruppe beschäftigt rund 4400 Mitarbeiter und erzielte 2014 einen Umsatz in Höhe von 1,441 Milliarden Euro. Das Deckungsvolumen, die Summe der abgesicherten Forderungen von Unternehmen, betrug über 500 Mrd. Euro.

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Banken benötigen FinTechs als Partner

Von Dr. Oliver Everling | 20.März 2015

Zwei Drittel (67,2 Prozent) der von der DVFA befragten Investment Professionals sind der Meinung, dass Banken früher oder später FinTechs als Partner benötigen werden, um auf die fortschreitende Digitalisierung und sich ändernde Kundenbedürfnisse angemessen zu reagieren. Ein knappes Drittel (32,8 Prozent) geht davon aus, dass traditionelle Banken ausreichend Innovationskraft besitzen, um dies aus eigener Kraft zu bewerkstelligen.

FinTechs sind Unternehmen, die auf Basis von digitalen Medien oder IT neue Services und Produktlösungen auf den Markt bringen – bislang zumeist fokussiert auf einzelne Elemente der Wertschöpfungskette im Banking oder Asset Management. Der Großteil der Befragten, 80 Prozent, geht davon aus, dass FinTechs für Banken mit einem traditionellen Geschäftsmodell eine zunehmende Konkurrenz darstellen. Nur 20 Prozent der Investment Professionals sehen hier keinen verstärkten Wettbewerb.

Während die etablierten Institute über Vorteile wie eine bekannte Marke, Kundenbeziehungen und nicht zuletzt den Besitz einer Banklizenz verfügen, können FinTechs oft modernstes technisches Knowhow und innovative Produktlösungen für Kunden vorweisen. „Ausschlaggebend wird sein, ob traditionelle Banken und FinTechs Kooperationsmodelle entwickeln können, die beide Seiten stärken“, erläutert Ralf Frank, Generalsekretär der DVFA e.V. Eine Plattform hierfür hat die DVFA mit dem FinTech Forum entwickelt, das am 24. März 2015 zum ersten Mal in Frankfurt stattfinden wird. FinTech-Unternehmen erhalten die Möglichkeit, sich vor Investment Professionals zu präsentieren. Bankenvertreter können sich einen Überblick über aktuelle Angebote von FinTechs verschaffen und Kontakt mit Anbietern aufnehmen.

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Rendite mit Geldanlagen in Reales

Von Dr. Oliver Everling | 19.März 2015

Die Jahresauftakttagung des Handelshauses bit Treuhand AG in Frankfurt am Main zieht mehr Teilnehmer als je zuvor. Auf der Suche nach Renditen im Umfeld des Niedrigstzinsumfeldes gewinnen Investments in alternative Assets an Bedeutung. Sascha Sommer und Marc Muno sind sich daher sicher, mit ihren Emittenten mehr Renditemöglichkeiten aufzeigen zu können.

Vielen Anlegern werden diese jedoch kaum bekannt werden, da der Gesetzgeber allzu plakativer Werbung für solche Produkte neuerdings noch engere Grenzen setzt: Rechtsanwalt Martin Klein, Geschäftsführer des Votum Verbands, berichtet über das Kleinanlegerschutzgesetz. „Zum ersten Mal darf für ein Produkt nicht gegenüber Erwachsenen geworben werden“, skizziert Klein die Auswüchse des Gesetzes. So dürfe für Alkohol, Tabak oder andere, für Erwachsene bestimmte Produkte Werbung getrieben werden, nicht aber für (hoch rentierliche) Anlagen, wenn sie vom Gesetz erfasst sind.

Eine weitere Besonderheit des Gesetzgebungsverfahrens ist es, dass die Gesellschaft für Deutsche Sprache eingebunden werden soll, um den überaus komplizierten Gesetzestext verständlicher zu gestalten. Auch im Thema Crowdinvesting soll nachgebessert werden. Klein zeigt die aktuellen Rechtsfragen auf: Bei der Vermittlung von Alternativen Investmentfonds ist eine sogenannte Execution-Only nicht möglich. Diese Vermittlungsform ist vom Gesetzgeber auf Offene Investmentsfonds nach § 16 Abs. 5 FinVermV beschränkt worden.

Die Erteilung von Warnhinweisen sollte durch eine Unterschrift des Kunden dokumentiert werden, auch im Fernabsatz. Der Kunde muss die Prospektunterlagen vor Zeichnung erhalten und den Erhalt bestätigen. Wird durch den Gewebetreibenden auf seiner Interentseite eine Beratung angeboten, muss er eine vollständige Geeignetheitsprüfung durchführen und belegen, d.h. es sind neben Kenntnissen und Erfahrunge auch die Anlageziele, die finanziellen Verhältnisse und die Risikoneigung des Anlegers erfasst und dokumentiert werden.

Klein kommt auf Besonderheiten der Verjährung zu sprechen, die normalerweise drei Jahre beträgt. Der Bundesgerichtshof habe aber klargestellt, dass jede Pflichtverletzung individuell zu prüfen sei. Aspekte wie Totalverlustrisiko, Nachschusspflicht oder Verminderung der Gewinnerwartung, mangelnde Fungibilität, Innenprovisionen oder mangelnder Kapitalzuwachs sind daher separat zu behandeln.

Im Mittelpunkt der Jahresauftakttagung der bit Treuhand stehen bewährte Produkte zur Vermögensanlage, die vielfach auch von Ratingagenturen durchleuchtet werden.

Sven Herbst von der Valerum Invest rückt neben dem Thema Denkmalschutz insbesondere das „Renditelager“ in den Mittelpunkt seiner Darstellung, für Lagerflächen gibt es in ganz Deutschland eine steigende Nachfrage. Weitere Investitionsmöglichkeiten zeigen Marcus Kraft von ZBI Zentral Boden Immobilien durch deutschlandweite Wohnimmobilien mit dem „Alles-aus-einer-Hand“-Konzept und Sandro Pawils von der WirtschaftsHaus AG it Pflegeimmobilien als Kapitalanlage auf. Michael Grund wirbt für den MIG Fonds 15, um mit direkten Unternehmensbeteiligungen in innovative Technologien von Morgen zu investieren. Ralph Hasert gibt Neuigkeiten zum Jamestown 29 preis.

Wolfgang Kunz von DNL berichtet über das Comeback der US Gewerbeimmobilien, Lars Poppenheger über das Resort Forest Lake in der Nähe von Halifax in Kanada, Alexander Bamdad von Hannover Leasing über die Erfolgsgeschichte der A380-Flieger und Ulrich Uhlenhut über Investitionen in bereits produzierende deutsche Solarkraftwerke.

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Zahlungsverzögerungen in China

Von Dr. Oliver Everling | 19.März 2015

Acht von zehn Unternehmen in China mussten 2014 Zahlungsverzögerungen in Kauf nehmen. Zu diesem Ergebnis ist Coface in einer neuen Studie gekommen. Den Unternehmen machen mehrere Herausforderungen gleichzeitig zu schaffen: ein großer Fremdkapitalanteil, hohe Finanzierungskosten und geringe Profitabilität in Branchen mit Überkapazitäten. Deshalb sei nicht damit zu rechnen, dass sich die Zahlungsproblematik kurzfristig verbessert, erwartet der internationale Kreditversicherer. Im Gegenteil. Zahlungsverzögerungen und nicht bediente Kredite: Die Ausfallrisiken steigen.

In der jährlichen Coface-Studie gaben 79,8 Prozent der befragten Unternehmen an, 2014 Störungen bei den Zahlungseingängen erlebt zu haben. Damit bleibt das Niveau seit drei Jahren ausgesprochen hoch. Mehr als die Hälfte (56,7 Prozent) der betroffenen Unternehmen musste zudem hinnehmen, dass im letzten Jahr die Höhe der verspätet gezahlten Beträge stieg. Das sind 11,7 Prozent Unternehmen mehr als im Vorjahr. 19,6 Prozent der befragten Unternehmen erlebten Verzögerungen von mehr als 90 Tagen, 2013 waren es noch 17,8 Prozent.

„Die Ergebnisse unserer jährlichen Zahlungsstudie unterstreichen, dass sich die chinesische Wirtschaft in einer ziemlich angespannten Situation befindet”, sagt Rocky Tung, Coface-Economist für Asien-Pazifik. „Die Anzahl notleidender Kredite stieg zum Ende des Jahres 2014 um 42,3 Prozent binnen eines Jahres, primär wegen des deutlichen Anstiegs der Kredite, die zwischen 91 und 180 Tagen überfällig waren und nicht vollständig zurückgezahlt werden konnten. Die Zahl dieser Kredite stieg um 58,8 Prozent. Diese Entwicklungen zeigen, dass die Risiken steigen, sowohl in der Realwirtschaft als auch im Finanzsystem.“
Rund 62 Prozent der Unternehmen erwarten ein langsameres BIP-Wachstum Chinas. Die 7,4 Prozent 2014 waren das geringste Plus seit 24 Jahren. Die Verlangsamung dürfte auch in diesem Jahr anhalten. Coface erwartet 7 Prozent und setzte China in der Länderbewertung kürzlich in der Kategorie A3 auf die Beobachtungsliste mit negativem Ausblick. Gründe dafür waren die geringere wirtschaftliche Aktivität, die hohe Verschuldung, die hohen Finanzierungskosten und das verschlechterte Zahlungsverhalten. Branchen mit hohem Risiko sind insbesondere Chemie, Bau, Holz-Papier, Metall.

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Schutz vor Anfechtung durch Insolvenzverwalter

Von Dr. Oliver Everling | 16.März 2015

Die Anfechtung einer Forderung wegen Gläubigerbenachteiligung ist bis zu zehn Jahre möglich, wenn der Gläubiger bei Bezahlung seines Schuldners gewusst haben kann, dass dadurch andere Gläubiger benachteiligt werden. Für diese Situation wartet der Kreditversicherer Coface mit einem neuen Produkt auf. Das Problem, dem Coface mit der neuen Lösung begegnet, ist komplex: In einem solchen Fall muss der Lieferant auf Aufforderung des Insolvenzverwalters das vom Kunden bezahlte Geld zurückzahlen. Ein hohes Risiko für Lieferanten: Denn der Insolvenzverwalter muss nicht beweisen, dass der Lieferant von den Schwierigkeiten seines Kunden wusste.

Eigentlich ist das betroffene Unternehmen mit einer Kreditversicherung auch da auf der sicheren Seite. Zum einen, weil es sich auf die Kreditprüfung des Versicherers stützen kann. Mit bestehendem Limit kann der Versicherungsnehmer gegenüber dem Insolvenzverwalter argumentieren, dass er durch das Limit des Kreditversicherers in der positiven Bonitätsbewertung seines Abnehmers bestätigt wurde. Zum anderen deckt die Kreditversicherung die wieder auflebende Forderung ab. „Es kann aber zu Fällen kommen, in denen die vereinbarte Versicherungssumme zum Zeitpunkt der Anfechtung nicht mehr ausreicht“, erklärt Dr. Thomas Götting, Regional Commercial Director der Coface. „In diesen Fällen greift die Anfechtungsversicherung.“ Sie bietet nicht erst Schutz im schlimmsten Fall durch die Schadenleistung. Sie deckt auch die Kosten für die rechtliche Abwehr der Anfechtung.

Hintergrund: In der Regel ist die Absicherung durch den Basisvertrag auch bei einer Insolvenzanfechtung ausreichend. Zumindest denkbar aber ist ein solches Beispiel: Ein Unternehmen beliefert seinen Kunden im Rahmen seines Kreditversicherungslimits pro Monat für je 100.000 Euro. Neue Ware erhält der Kunde erst nach Bezahlung der vorherigen Lieferung. Damit scheint für den Versicherungsnehmer das Ausfallrisiko für alle Lieferungen beseitigt zu sein. Es stehen jeweils nur 100.000 Euro offen, und die sind stets kreditversichert. Wird der Kunde aber insolvent und der Insolvenzverwalter ficht alle 12 Lieferungen des Jahres gemäß § 133 Insolvenzordnung erfolgreich an, dann steht plötzlich ein offener Saldo von 1,2 Mio. Euro im Raum. Und da Anfechtungen bis zu zehn Jahre rückwirkend möglich sind, befürchtet der Lieferant Forderungsverluste in Millionenhöhe. Mit der klassischen Kreditversicherung wären davon maximal 100.000 Euro im Rahmen des „wieder auflebenden Limits“ versichert. Diese „Deckungslücke“ soll die Anfechtungsversicherung schließen.

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Griechenland im Alleingang abwärts

Von Dr. Oliver Everling | 16.März 2015

Die FERI EuroRating Services stuft im März das Sovereign Rating von Spanien, Portugal, Irland, Estland und Litauen herauf. Das Risiko eines Zahlungsausfalls Griechenlands ist dagegen nochmals gestiegen.

Erfolgreiche Strukturreformen und Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Spanien, Portugal, Irland, Estland und Litauen wirken sich positiv auf die Bonitätseinschätzung aus. Das Defizit des staatlichen Haushalts ist in allen diesen Ländern rückläufig, und gute Wachstumsperspektiven lassen eine Fortsetzung dieses Trends auch in den kommenden Jahren wahrscheinlich erscheinen. FERI stuft deshalb die Bonitätseinschätzung Estlands auf A herauf. Die Einschätzung für Spanien, Irland und Litauen verbessert sich auf A-, diejenige von Portugal auf BBB.

Die jüngsten Entwicklungen in Griechenland erhöhen das Risiko eines Zahlungsausfalls: Trotz der Ende Februar im Grundsatz beschlossenen Fortführung des laufenden Hilfsprogramms hat die griechische Regierung bislang nicht die zugesagten Voraussetzungen zur Auszahlung der ausstehenden Gelder geschaffen. Ob dies bis Ende April gelingt, erscheint derzeit ungewiss. Darüber hinaus hat die Unsicherheit infolge des Regierungswechsels offenbar zu einem deutlichen Rückgang der Steuereinnahmen und zu Kapitalflucht in erheblichem Ausmaß geführt. Die tatsächliche Lage der staatlichen Finanzen ist in Ermangelung aktueller Daten im Moment nicht verlässlich abzuschätzen. Angesichts dessen kann nicht ausgeschlossen werden, dass bereits in den kommenden Wochen die griechische Regierung ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht erfüllen kann. Eine Herabstufung im Rating auf die Stufe CCC ist deshalb unumgänglich.

Das Sovereign Rating Russlands wurde im März 2015 um zwei Stufen auf BB herabgestuft. Der Verfall der Ölpreise, die Rubelschwäche und die Wirtschaftssanktionen führen zu einer scharfen Rezession der russischen Wirtschaft im Jahr 2015. Auch für das Jahr 2016 ist bestenfalls mit einer leichten Erholung zu rechnen. Der Staatshaushalt weist aktuell ein Defizit auf, und auch in den kommenden Jahren ist mit einem defizitären Haushalt zu rechnen. Auch die anhaltenden Unsicherheiten hinsichtlich einer Lösung der Ukraine-Krise und das damit verbundene Risiko einer weiteren Verschärfung von Sanktionen belasten die Bonität Russlands.

Die Bonitätseinschätzung der Ukraine wird um zwei Stufen auf CCC+ herabgestuft. Das Land kann bereits heute seine Zahlungsverpflichtungen nur mittels internationaler Hilfen, u.a. Kredite seitens des IWF, erfüllen. Mit der Forderung des IWF, die Gläubiger an einem neuen Hilfsprogramm zu beteiligen, wird ein Schuldenschnitt und damit verbunden ein teilweiser Zahlungsausfall in den kommenden Monaten wahrscheinlich.

Das Sovereign Rating Indiens wurde auf BBB heraufgestuft. Die Aussichten für das Wirtschaftswachstum haben sich unabhängig von den jüngst publizierten Veränderungen in der Berechnungsmethodik des BIP spürbar verbessert, unter anderem wegen niedriger Energiekosten, einer stringenten Bekämpfung der hohen Inflation sowie einer insgesamt wirtschaftsfreundlicheren Haltung der Regierung. Das Haushaltsdefizit bleibt zwar vorerst hoch, jedoch ist ab dem Jahr 2016 mit einem allmählichen Rückgang des Schuldenstandes zu rechnen.

Im März wurde außerdem das Sovereign Rating der Tschechischen Republik auf AA- heraufgestuft. Gesenkt wurde die Bonitätseinschätzung für Venezuela, und zwar mit CCC- auf die zweitniedrigste Stufe oberhalb des Defaults.

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HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG auf BBB-

Von Dr. Oliver Everling | 10.März 2015

Scope stuft das Anleihe-Rating der HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG auf BBB- herab; Ausblick stabil: Die Anpassung des Ratings folgt dem „Review für eine mögliche Herabstufung“ vom 17. September 2014. Dieser wurde initiiert aufgrund der Finalisierung von Scopes Ratingmethodik für Unternehmen und deren Schuldtiteln.

Die Anpassung des Ratings folgt dem „Review für eine mögliche Herabstufung“ vom 17. September 2014. Dieser wurde initiiert aufgrund der Finalisierung von Scopes Ratingmethodik für Unternehmen und deren Schuldtiteln.

Das BBB- Anleihe-Rating begründet sich primär durch die erwartete Entschuldung von HAHN in 2015, die markführende Position im Asset- und Property-Management für deutsche Fachmarktzentren, unterstützt durch eine breite Diversifizierung der 2.5 Mrd. Euro von „Assets under Management“, HAHNs nachhaltige Kundenbasis und die vergleichsweise hohe Profitabilität.

Negative Rating Faktoren sind die schwache Produktdiversifizierung von HAHN, die starke Abhängigkeit der Gesellschaft von der Konzeptionierung und Platzierung von neuen Fondsprodukten sowie HAHNs vergleichsweise geringe Größe.

Die Besicherung der Anleihe bestehend aus Anteilen an von HAHN gehaltenen Fonds im Wert von 21 Mio. Euro (2014) führt aus Sicht von Scope zu einer hohen erwarteten Recovery in einem hypothetischen Insolvenzszenario.

Scope Ratings stuft mithin das Rating der 20 Mio. Euro Anleihe (Kupon: 6,25% Fälligkeit: 2017) der HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG (“HAHN”), ein in Bergisch-Gladbach (Deutschland) ansässiger Asset und Fondsmanager, auf BBB- herab. Der Rating-Ausblick ist stabil.

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Plädoyer für sauberen Begriffsgebrauch

Von Dr. Oliver Everling | 10.März 2015

Fünf Jahre nach der Einführung der europäischen Regulierung von Ratingagenturen ist es nach meiner Meinung an der Zeit,“ fordert Wolfgang Rief, früher Direktor bei Standard & Poor’s, „für einen sauberen Gebrauch zu plädieren, was eine Ratingagentur und was ein Rating sind, und was nicht. Nach meiner Auffassung wäre es sinnvoll, im Finanzwesen diese Begriffe ausschließlich im Sinne der in 2010in Kraft getretenen EU-Rating-Verordnung zu nutzen, auch wenn dort auf aufsichtliche Verwendung abgezielt wird.“

Es stelle sich für ihn die Frage, ob die in Deutschland im Ratinggeschäft oder verwandten Gebieten aktiven Institutionen den geänderten Umständen angemessen Rechnung tragen, oder tragen sollten. „Meine Einschätzung der derzeitigen Praxis in Deutschland zeigt, dass es offenbar Ratingagenturen gibt, die bei der ESMA lizensiert sein müssen, und andere Institutionen, die nicht dieser Aufsicht unterliegen, obwohl sie sogenannte Unternehmensrating veröffentlichen. Ich halte dies für eine unglückliche Konstellation, die auch sogar bei Brancheninsidern zu Konfusionen führt.“

„Produktratings“ fallen nicht unter die EU-Ratingverordnung, erläutert Rief in einem Beitrag zum Versicherungsmagazin 3/2015. „In meinem Beitrag arbeite ich auch heraus,“ so Rief, „dass sogenannte Produktratings nicht unter die EU-Verordnung fallen, dass aber auch hier in der Öffentlichkeit leicht der Eindruck entsteht, dass es sich auch hier um regulierte Aktivitäten handelt. Dabei möchte ich nicht den Wert solcher Bewertungen an sich kritisieren.“ Rein mechanistisch erstellte sogenannte Unternehmensratings sollten nach seiner Meinung skeptisch beurteilt werden.

„Finanzstärkeratings, die die finanzielle Solidität von Versicherern bewerten, haben sich – trotz aller berechtigter Kritik an den lizensierten Ratingagenturen – als anerkannte Informationsquelle etabliert“, so Rief. Er untersucht deshalb, inwieweit von Produktbewertern (bzw. sogenannten Produktratern) erstellte „Unternehmensratings“ bei der Analyse der finanziellen Solidität von Versicherern (insbesondere Lebens- oder Krankenversicherer) behilflich sein können, oder skeptisch beurteilt werden sollten.

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Wachstumsmotor „Digitalisierung“

Von Dr. Oliver Everling | 10.März 2015

Die Kleinunternehmer im Saarland liegen im nationalen Vergleich an der Spitze der Digitalisierung. Die ostdeutschen Bundesländer haben hingegen Nachholbedarf. Zu diesem Ergebnis kommt der Vodafone Digital Atlas – die nach Angaben von Vodafone bislang größte repräsentative Studie zum Digitalisierungsgrad deutscher Kleinunternehmen. Im Auftrag von Vodafone befragte TNS Infratest 1.500 Betriebe mit ein bis 49 Mitarbeitern nach ihrer generellen Bereitschaft zur Digitalisierung und der Nutzung neuer Technologien.

Es ist das kleinste Flächenland Deutschlands, doch beim Digitalisierungsgrad kleiner Unternehmen liegt das Saarland an der Spitze: Die meisten digitalen Vorreiter (19 %) sind laut dem Vodafone Digital Atlas im westlichsten aller Bundesländer beheimatet, dicht gefolgt vom bevölkerungsreichen Nordrhein-Westfalen (15 %) und Schleswig-Holstein (14 %). Schlusslichter des Rankings bilden Brandenburg (7 %), Thüringen (4 %) und Mecklenburg-Vorpommern (3%). Mitten im bundesdeutschen Durchschnitt (11 %) liegt Berlin. Die Hauptstadt erreicht mit einem „Vorreiter-Anteil“ von 11,1 Prozent nur das Mittelfeld. Als digitale Vorreiter werden in der Studie Entrepreneure bezeichnet, die sich selbst als digital gut bis sehr gut aufgestellt einschätzen und bereits mit den neuesten Technologien ausgestattet sind. Hierzu zählen Geräte wie Tablets und Smartphones, digitale Dienste, wie zum Beispiel Cloud-Lösungen, Verschlüsselungstechniken und online-basierte Office-Anwendungen. Darüber hinaus floss die Nutzung digitaler Marketing-Vertriebskanäle in das Ranking mit ein.

Digitale Vorreiter wachsen schneller und sehen positiver in die Zukunft. Während 62 Prozent von ihnen Umsatzsteigerungen verzeichnen, sind es im Durchschnitt aller befragten Unternehmen nur 39 Prozent. Und auch die eigene Wettbewerbsposition wird günstiger eingeschätzt: 59 Prozent der Digitalpioniere sehen sich besser aufgestellt als ihre Konkurrenz, im Vergleich zu einem Gesamtdurchschnitt von nur 23 Prozent. Als Gründe für die bessere Marktstellung nannten die digitalen Vorreiter unter anderem die Außendarstellung im Netz (88 %), eine bessere Kundenbetreuung (86 %) sowie die optimierte Kommunikation mit Lieferanten und Partnern (85 %).

„Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass die Digitalisierung ein Wachstumsmotor für kleine Unternehmen ist. Die digitalen Vorreiter haben erkannt, dass digitale Technologien und Lösungen dabei helfen, ihre unternehmerischen Ziele zu erreichen“, kommentiert Philip Lacor, Geschäftsführer Firmenkunden von Vodafone Deutschland, die Studie. „Gerade die ostdeutschen Kleinunternehmen müssen diesen Motor ankurbeln, um nicht abgehängt zu werden“, so Lacor weiter. „Die Studienergebnisse bestätigen unsere Strategie, das Beratungsangebot noch stärker an die regionalen Bedürfnisse von Kleinunternehmen auszurichten. Es gilt, die Wünsche der Kleinunternehmen besser zu verstehen, um so der Digitalisierung auf die Sprünge zu helfen.“

Nicht nur regional, auch bei den Branchen gibt es große digitale Unterschiede. So ist der Anteil an digitalen Vorreitern in der Immobilien- und Versicherungsbranche am höchsten (23 %), gefolgt von den klassischen Handwerksunternehmen (10 %), während der Handel mit einem Anteil von nur sieben Prozent die rote „Digital-Laterne“ hält. Während spezialisierte Dienstleister auf das Thema Sicherheit und Cloud-Computing (40 %) setzen, ist das Handwerk auffallend mobil unterwegs. Bereits mehr als die Hälfte der Betriebe erleichtern ihren Workflow durch den Einsatz von Smartphones (53 %) und Tablets (20 %).

Zwischen November 2014 und Januar 2015 führte TNS Infratest im Auftrag von Vodafone die bundesweite Digital-Studie bei Kleinunternehmen (ein bis 49 Mitarbeiter) sowie Selbstständigen durch. Mehr als jeder dritte deutsche Beschäftigte arbeitet in einem von rund 3,5 Millionen Unternehmen – vom Einmannbetrieb über das Start-Up bis zum größeren Handwerksbetrieb. In einem Zeitraum von zehn Wochen wurden 1.500 Telefoninterviews in zehn unterschiedlichen Branchen durchgeführt, die anhand mehrerer Themenblöcke den Grad der Digitalisierung in Kleinunternehmen beleuchten, darunter unter anderem die Frage nach der Nutzung von digitalen Diensten und Marketing-Vertriebskanälen.

Mehr zum Thema “Digitalisierung der Gesellschaft – Konsum, Geld und Arbeit unter Strom” im Seminar der Theodor-Heuss-Akademie.

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