„Ampel“ für Altersvorsorge und Investment
Von Dr. Oliver Everling | 31.Januar 2010
Altersvorsorge und gewinnorientiertes Investment sind aus Verbrauchersicht zwei einander ausschließende Anlageziele, argumentiert Prof. Dr. Udo Reifner vom institut für finanzdienstleistungen (unter Mitarbeit von Johannes Prahl) in seinem Beitrag „Risikoprofiling in der Altersvorsorge aus Verbrauchersicht“ im Buch „Risikoprofiling von Anlegern“ (ISBN 978-3-86556-222-7). Diese Ziele können sich daher, im chemischen Sprachgebrauch ausgedrückt, nicht verbinden, aber durchaus vermischen, urteilt Reifner. Bereits die vorstehende Ausnahme, dass Altersvorsorgeprodukte bei der Rendite eine Investmentkomponente enthalten können, stellt ein Gemisch dar, weil die Rendite nur noch als Erwartung und nicht mehr als Sicherheit gewährt wird.
Solche Investmentbeimischungen zur privaten Altersvorsorge können erheblichen Umfang annehmen. So kann ein Teil des eingezahlten Kapitals der Altersvorsorge, ein weiterer Teil dem Investment dienen. Umgekehrt kann der Auszahlungszeitraum lebenslang als Altersvorsorge aber teilweise auch durch Einmalauszahlungen geschmälert als Investment ausgestaltet sein.
„Es kann aber auch sein,“ zeigen Reifner und Prahl auf, „dass der Verbraucher trotz einer Notwendigkeit privater Altersvorsorge allein ein Investment mit seinem Geld betreiben will und damit den Verlust in Kauf nimmt.“ Für diese Investmentkomponenten gilt dann aber das zur objektiven wie subjektiven Risikoinformation Gesagte in Gänze. „Hier besteht keine Vermutung zur Risikoarmut. Hier sind alle bezeichneten Fragestellungen des Risikoprofiling zu beachten, wobei allein der aktive Verbraucher die Möglichkeit hat, den Anbieter von der Bürde der risikoadäquaten Beratung teilweise zu entlasten.“
Damit ergeben sich für Reifner und Prahl in der privaten Altersvorsorge drei Gruppen von Produkten, die mit einer Altersvorsorgeampel gekennzeichnet werden könnten und jeweils die Grundlage für ein spezifisches Risikoprofiling bieten könnten: Grün: privates Altersvorsorgeprodukt, das (entsprechend den Zertifizierungskriterien) lebenslange Rente, Nominalwertgarantie, gestreckte Provision, echtes Sparen (keine Finanzierung), Transportierbarkeit und Pfändungsschutz verwirklicht. Gelb: Mischprodukt, in dem zumindest Teile des Produktes die Kriterien eines privaten Altersvorsorgeproduktes in einem Umfang gewährleisten, der echte Altersvorsorge garantiert. Rot: Investmentprodukt, das unzutreffend im Rahmen der Altersvorsorgeberatung genannt wird oder auf solche Bedürfnisse reagiert, jedoch über eine mögliche Nutzung im Alter diese Funktionen nicht garantiert.
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Ökonomie vs. Zivilrecht vs. Aufsichtsrecht
Von Dr. Oliver Everling | 31.Januar 2010
Die aus den Bereichen Ökonomie, Zivilrecht und Aufsichtsrecht in das konkrete Kunden- / Risikoprofiling grundsätzlich einbeziehbaren Aspekte, Argumente und Interdependenzen werden in verschiedenen Beiträgen des Buches „Risikoprofiling von Anlegern“ erörtert. Insbesondere kann auf die Beiträge von Mertens, Lucius, Müller und Davey/Resnik hingewiesen werden.
„Festzuhalten bleibt aus aufsichtsrechtlicher Sicht,“ fügt Ludger Michael Migge, Ass. Iur., LL.M., Referent im Bereich Wertpapieraufsicht / Asset-Management der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Frankfurt am Main, in seinem Beitrag zum Buch hinzu, „dass Methodik, Systematik, Kriterien, Verfahren und Dokumentation der Institute zum einen den formalen gesetzlichen Vorgaben entsprechen müssen und zu anderen materiell geeignet sein müssen, das (kollektiv-orientierte) Normziel der Marktverhaltensaufsicht zu erreichen: Schutz der wirtschaftlichen Entschließungsfreiheit der Kunden und ihrer materiellen wirtschaftlichen Interessen.“
Angesichts der tatsächlichen und rechtlichen Komplexität des Kunden- und Risikoprofiling geht Migge auf das Verhältnis der drei Elemente Ökonomie, Zivilrecht und Aufsichtsrecht ein: Seine ökonomische Analyse des geltenden Rechts, sowohl des Zivil- wie des verwaltungsrechtlichen Aufsichtsrechts gibt Hinweise, wie ihre Normen in der Realität wirken, insbesondere, ob die intendierten Zwecke tatsächlich erreicht werden. Nach dem Grundgesetz ist es allerdings aufgrund der Staatsstrukturzielbestimmungen in Art. 20 GG nicht möglich, dass sich das Recht allein oder auch nur überwiegend nach den „Gesetzen“ der Ökonomie richtet. Die Ökonomie ist damit Prüfstein, aber nicht Maßstab für das Recht.
Das Haftungs- und Vertragsrecht als Zivilrecht und das Aufsichtsrecht als öffentliches Verwaltungsrecht sind nach bisheriger deutscher Rechtstradition geschiedene Sphären und folgen grundsätzlich eigenen Regeln, zeigt Migge auf. „Da aber beide Rechtsgebiete die Vorgaben des Grundgesetzes, insbesondere die Grundrechte sowohl der Kunden als auch der Institute zur Geltung zu bringen haben, stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die verwaltungsrechtlichen Pflichten des Instituts vom Kunden in einem zivilrechtlichen Haftungsprozess geltend gemacht werden können“, so Migge. Diese Frage scheint ihm durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum WpHG der Vor-MiFID-Zeit entschieden zu sein. Danach haben die aufsichtsrechtlichen Verhaltenspflichten nur mittelbare Bedeutung bei der Bestimmung der (vor-)vertraglichen Aufklärungs- und Beratungspflichten. Eigenständige Schadensersatzansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Angesichts der ausdrücklich kundenbezogenen und sehr viel detaillierteren Bestimmungen des WpHG in der MiFID-Zeit und der sich weiter entwickelnden Lehre von den grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates für Unternehmen und Kunden, insbesondere auch im Aufsichtsrecht, besteht zumindest, argumentiert Migge, die Chance einer angemessenen gesetzgeberischen Koordination und Verbindung dieser bisher getrennten Welten – und damit auch ihrer Entlastung von nur kostensteigernden, aber effektiv wirkungslosen Formalismen.
Staatliche Regulierung rechtfertigt sich nur dort, wo ein tatsächliches Marktversagen nicht durch zivilrechtliche Haftung zwischen den Vertragspartnern ausreichend kompensiert wird. Je mehr das zivile Haftungsrecht mit den erwiesenermaßen praktisch wirksamen und kundenschützenden Bestimmungen des Aufsichtsrechts verbunden wird, desto eher kann auf Bürokratie verzichtet werden – vorausgesetzt, das verbleibende Aufsichtsrecht stellt einen fairen Ausgleich der auf beiden Seiten des Vertrages berührten Grundrechte dar.
Migge weist darauf hin, dass sein Beitrag seine persönliche Meinung und nicht die Amtsmeinung der BaFin wiedergibt.
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Risikopublizität von Kreditinstituten
Von Dr. Oliver Everling | 31.Januar 2010
Das Buch von Dieter Weber, „Risikopublizität von Kreditinstituten – Integrative Umsetzung der Transparenzanforderungen“ , aus dem Gabler Verlag (http://www.gabler.de/, ISBN 978-3-8349-1613-6) ist ein „Muss“ für jeden Analysten, der sich mit dem Rating von Banken befassen will. Kaum ein anderer Titel stellt die komplexe Materie derart konzise und übersichtlich dar, denn hier wird – für ein solches Fachbuch eher ungewöhnlich – in zahlreichen farbigen Tabellen Überblick über eine sonst eher verworren erscheinende Anforderungslage an Kreditinstitute gebracht.
Der Autor des Buches, das maßgeblich auch auf den Ergebnissen eines Offenlegungsprojektes der DZ BANK beruht, ist Prokurist und Projektleiter im Risikocontrolling der DZ BANK AG, Frankfurt am Main, wo er seit dem Inkrafttreten des KonTraG im Jahr 1998 die externe Risikoberichterstattung der Bank betreut.
Das Buch befasst sich detailliert mit den Kontrollmechanismen für die IRB-Ratingsysteme. Die Angaben nach § 335 Abs. 1 Nr. 2d SolvV sollten sich auf die Häufigkeit und die Inhalte der Validierungsverfahren erstrecken. Es kann erläutert werden, gibt Weber ein Beispiel, dass die internen Ratingsysteme jährlich auf Basis interner Daten umfassend überprüft werden. Die Validierung besteht hierbei zum einen aus einer quantitativen Analyse, die insbesondere auf die Messung der Trennschärfe und Stabilität sowie die Kalibrierung der Ratingsysteme abstellt.
Die Offenlegung basiert auf § 335 Abs. 1 Nr. 3 SolvV und kann unter Berücksichtigung der Besonderheiten des berichterstattenden Kreditinstituts beispielsweise wie folgt gestaltet werden: „Jeder Schuldner fällt eindeutig in den anhand von Wirtschaftszweigschlüssel, Umsatzcharakteristika oder Geschäftsspezifika definierten Anwendungsbereich eines Ratingsystems. Der Abschluss ausfallrisikobehafteteter Geschäfte mit Schuldnern ohne internes Rating ist grundsätzlich nicht möglich. Alle Ratingsysteme sind überschneidungsfrei einer aufsichtsrechtlichen Forderungsklasse zugeordnet, die jeweiligen Ratingmodelle kommen im Rahmen des Kreditantrags- und -genehmigungsprozesses zur Klassifizierung des Kreditantragstellers bzw. des Garantiegebers zum Einsatz. Jeder Schuldner oder Garantiegeber ist mindestens einmal jährlich neu einzustufen. In der Datenverarbeitung werden alle relevanten Inputfaktoren und die Ergebnisse der durchgeführten Ratings gespeichert, so dass eine lückenlose Ratinghistorie für jeden Kunden und für jedes Geschäft besteht.“
Die Offenlegung von Ausfallwahrscheinlichkeiten ist in DRS 5-10.28a geregelt. Wie ungenau hier die Berichterstattung ist, zeigt sich daran, dass die dafür zum Einsatz kommenden Ratingskalen keiner einheitlichen Norm unterliegen. Die Offenlegung der Bonitätsstruktur des gesamten Kreditportfolios in den handelsrechtlichen Risikoberichten setzt die Anforderungen von DRS 5-10.27-29 um. IFRS 7 kennt eine derartige Anforderung für das Gesamtportfolio nicht; die Darstellung der Kreditqualität ist gemäß IFRS 7 lediglich für Teilportfolios erforderlich, zeigt Weber auf.
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Von der Wall Street zur Main Street
Von Dr. Oliver Everling | 31.Januar 2010
Der US-amerikanische Präsident Barack Obama bediente sich dieser Formulierung schon oft: Aus der auf die Adressen an der Wall Street beschränkten Subprime-Krise ist längst eine allgemeine Wirtschaftskrise geworden, die sich auf der Hauptstraße, der „Main Street“, abspielt. Daher der Titel des neuen Buches im Oldenbourg Verlag München (http://www.oldenbourg.de/) mit dem Untertitel „Die Weltwirtschaft nach der Finanzkrise“ von Michael Bloss, Dietmar Ernst, Joachim Häcker und Nadine Eil.
Die Autoren sind schon früher durch ihre Schlagfertigkeit aufgefallen, schnell zu aktuellen Themen ein Buch zu liefern. „Von der Subprime- zur Finanzkrise“ kann praktisch als „Band 1″ zu dem nun vorgelegten „Band 2″ gesehen werden. Die Erfahrungen im Schreiben eines solchen Buches wirken sich positiv auf den neuen Titel aus: Mit 368 Seiten nicht zu lang und nicht zu kurz, optisch ansprechend zweifarbig gestaltet, vielen Tabellen und Diagrammen und aufgelockert durch Fotoillustrationen. Ein Lesebändchen hilft beim Wiederauffinden von Textstellen.
Die Hauptkapitel sind strikt nach Fragestellungen organisiert: Wie kommt es von einer Finanzkrise zu einer Weltwirtschaftskrise? Geldpolitik und Finanzmarkthysterie – eine Welle von wandernden Blasen? Lüsst sich die aktuelle Finanzkrise anhand von Behavioral Finance erklären? Wie John Maynard Keynes und Adam Smith die Finanzkrise in Deutschland heute lösen würden. Welche Rolle spielen Bilanzausgliederungen in der Finanzkrise? Die Rolle von IFRS und US-GAAP bei der Fair Value-Bewertung in der Finanzkrise? Welche Rolle spielen die Hedgefonds in der Finanzkrise? Wie werden die Investmentbanken nach der Finanzkrise aussehen? Wie sind die BRIC Länder von der Finanzkrise betroffen?
Nach der Suche nach Antworten auf diese Fragen – teils in der Theorie, teils in der Praxis, gemessen an statistischen Daten – folgen Handlungsempfehlungen des DICF, des Deutschen Instituts für Corporate Finance (http://www.dicf.de/). „Das bestehende System der Ratingagenturen muss geändert werden“, fordern die Autoren und zeigen einige Missstände auf. „Es erscheint uns nicht einsichtig, warum nur im Wesentlichen drei amerikanische Ratingagenturen weltweit Unternehmen, Institutionen und sogar Länder raten. Im Prinzip decken drei Ratingagenturen den gesamten europäischen Markt ab, zwei von ihnen kontrollieren 80 % des Marktes.“
Die Autoren plädieren für die Einrichtung von europäischen Ratingagenturen, die grundsätzlich so ausgestaltet sein sollten, dass sie eine Reihe von Ansprüchen erfüllen. Dazu zählen sie die Interessenkonflikte, den Ausschluss der Haftung und die Transparenz der Ratings. Leider werden speziell die Forderungen bezüglich der Ratingagenturen nicht aus den vorhergehenden Kapiteln hergeleitet, sondern stehen eher isoliert: So müsste beispielsweise eingehender der Anspruch diskutiert werden, dass „ein klarer Zusammenhang von Rendite und Risikobewertung sichergestellt werden“ muss. Hier fragt sich, an wen sich die Forderung richtet – da Ratingagenturen Ausfallrisiken einschätzen und nicht selbst am Markt agieren, können sie keinen direkten Einfluss auf die Marktbewertungen ausüben.
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Wirtschaftslexikon
Von Dr. Oliver Everling | 31.Januar 2010
Wer nach Definitionen für Begriffe wie „Rangkorrelation“ oder „Ratchet-Effekt“ sucht, wird in der 10. Auflage des „Wirtschaftslexikons“ im Oldenbourg Verlag München bestens fündig. Aus 863 Seiten liefert das Buch alle Begriffe, mit denen sich Studierende der Volks- und Betriebswirtschaftslehre konfrontiert sehen könnten (http://www.oldenbourg.de/, ISBN 978-3- 486-25492-1).
Das Verzeichnis der Mitarbeiter des Lexikons liest sich wie das „Who is who“ der deutschen Wirtschaftswissenschaften. In das Buch flossen das Knowhow aus Jahrzehnten der Lehre und Forschung ein. Der Schwerpunkt liegt auf den aktuelle Krisen und konjunkturelle Modebegriffe überdauernden Fachwörtern, die zum Handwerkzeug wissenschaftlicher Arbeit gehören. Das Wirtschaftslexikon trägt den Namen von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Artur Woll – zurecht weist der Umschlagtext darauf hin: „Der Name Woll sagt bereits alles über dieses Lexikon.“ Es handelt sich bei diesem Lexikon um „das Original“.
Das Wirtschaftslexikon ist auch ein Beweis dafür, um wie viel schwieriger es heute geworden ist, ein solches Lexikon zu aktualisieren. Die Schnelllebigkeit von Begriffen und Institutionen hat deutlich zugenommen. Daher werden sich Lexika in gedruckter Form auf Papier künftig noch stärker auf solches Fachwissen konzentrieren müssen, dass unabhängig von der Zeit ist, also beispielsweise historische Darstellungen oder Sachzusammenhänge.
Leider verfällt auch Woll der Versuchung, das Buch an den Bedürfnissen der Praxis auszurichten und zum Beispiel auch konkrete Hinweise auf bestehende Ratingagenturen zu geben. So werden als „wichtigste Ratingagenturen“ Moody’s, S&P’s und IBCA Notation aufgezählt – bei letzterer handelt es sich um franko-britische Fusion, die seit einem Jahrzehnt bereits als Fitch Ratings am Markt ist, nachdem Agenturen in den USA übernommen wurden.
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Finanzdienstleistungen für den Mittelstand
Von Dr. Oliver Everling | 31.Januar 2010
„Transparenz über die bankinternen Ratingprozesse und über das kundenspezifische Ratingergebnis bieten eine Plattform für konstruktive Unternehmensanalyse“, schreibt Rainer Otto in seinem Beitrag „Anforderungen an Finanzierungsinstrumente aus Sicht des Mittelstandes – Es geht nicht nur um die Vergabe von Krediten“. Der Beitrag des kaufmännischen Geschäftsführers der Wirtgen Beteiligungsgesellschaft mbH aus Winhagen/Rheinland-Pfalz erschien im Buch des Schäffer Poeschel Verlags „Finanzdienstleistungen für den Mittelstand“, herausgegeben von Rüdiger Frhr. v. Fölkersamb, Oliver Kruse und Volker Wittberg (http://www.schaeffer-poeschel.de/, ISBN 978-3-7910-2866-8).
Das Interesse des Mittelstands am Rating, wie es im Beitrag von Otto zum Ausdruck kommt, reflektiert sich im Beratungsansatz der Sparkassenorganisation. Dies wird durch den Beitrag von Werner Netzel deutlich. Netzel schreibt als Geschäftsführendes Vorstandsmitglied beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband. „Innerhalb des Jahresgesprächs haben das Rating und die Ratingkommunikation ihren festen Platz.“ Die Risikobewertung zahlt sich für das Unternehmen und die Bank aus, unterstreicht Netzel. „Zusammen mit den Hinweisen aus dem Stärken-Potenzial-Profil lassen sich aus dem ermittelten Rating anschließend viele Erkenntnisse für die betriebswirtschaftliche Beratung und Begleitung des Unternehmens ableiten.“
Von praktischem Nutzen ist auch die Checkliste zur Durchführung der Anlageberatung für kleine und mittelständische Unternehmen, die von Dieter Krimphove präsentiert wird. Dr. Dieter Krimphove ist ordentlicher Professor für europäisches Wirtschaftsrecht an der Universität Paderborn sowie Visiting-Professor an der Donau Universität Krems. Mit der Checkliste rät Krimphove dazu, auch Informationen über erteilte Ratings einzuholen. Welche Sonderfragen sich aber bezüglich des Ratings hinsichtlich der Haftungsregelungen bei Beratungsverschulden ergeben, werden jedoch nicht angesprochen.
Die folgenden Kapitel des Buches befassen sich mit den Instrumenten zur Unterstützung des Finanzmanagements, wie das Outsourcing des Forderungsmanagements und die multidisziplinäre Finanzmanagementberatung, sowie einerseits mit den maßgeblichen Finanzierungs- und andererseits Anlageinstrumenten. Private Equity, Mezzanine Finanzierung, Mitarbeiterkapitalbeteiligung und Leasing kommen hier ebenso zu Wort wie Direktanlagen, Geldmarktanlagen, Fondslösungen und Vorsorgemanagement.
Auch auf der Anlageseite sind Ratings und Rankings Qualitätsindikatoren. „Nachdem feststeht, wie das Vermögen auf welche Anlageklassen aufzuteilen ist und welches Fondsmanagement-Konzept bevorzugt wird, sind schließlich ein konkreter Investmentfonds oder ein Fondsportfolio auszuwählen. Die Auswahl ist insofern nicht einfach, weil allein in Deutschland fast 10.000 Investmentfonds zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind“, warnen Oliver Kruse und Eva Stumpfegger in ihrem Beitrag „Fondslösungen – zukunftsorientierte Finanzanlagen für mittelständische Unternehmen“. Diplom-Kauffrau Eva Stumpfegger ist Dozentin an der Munich Business School für Wirtschaft des arabischen Raums und des Nahen Ostens und Beraterin bei der Altenhain Unternehmensberatung. Dr. Oliver Kruse ist seit Oktober 2008 Professor für Allgemein Betriebswirtschaft im Studiengang Banken und Bausparkassen an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.
„Da in der Praxis der einzelne Anleger die Qualität nur schwer prüfen kann und die Zusammenstellung der quantitativen Faktoren sowie der Aufbau eines Prognosemodells dem Laien nicht möglich ist, haben sich unabhängige Ratingagenturen zur Aufgabe gemacht, Fonds zu bewerten und mit anderen Fonds der gleichen Gruppe zu vergleichen.“ Kruse und Stumpfegger empfehlen dem mittelständischen Unternehmer, die Interpretation und Prognose – aufbauend auf sein Risiko-Rendite-Profil – mit seinem unabhängigen Berater in Finanzangelegenheiten zu erarbeiten.
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Zertifizierung von Access Panel Anbietern
Von Dr. Oliver Everling | 29.Januar 2010
Der ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsforschungsinstitute e.V. und die Deutsche Gesellschaft für Online-Forschung e.V. (DGOF) unterstützen durch die Entwicklung eines entsprechenden Programms zur Konformitätsbewertung die Zertifizierung von Access Panel Anbietern gemäß den Anforderungen der internationalen Norm ISO 26362 an Dienstleistungen der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung mittels Access Panels.
„Die deutsche Markt- und Sozialforschung hat die Entwicklung einer internationalen Qualitätsnorm für das Management und die Nutzung von Access Panels initiiert und federführend begleitet“ betont Erich Wiegand, Geschäftsführer des ADM. „Eine qualitativ anspruchsvolle Zertifizierungsgrundlage anbieten zu können, ist die logische Konsequenz daraus“ ergänzt Olaf Hofmann, Beauftragter der DGOF.
ADM und DGOF überlassen kooperierenden Zertifizierungsstellen die Teilnutzungsrechte an dem entwickelten Programm zur Konformitätsbewertung gemäß ISO 26362. Holger Mühlbauer, der das Normungsvorhaben für das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) organisatorisch verantwortete und nun die Auditierung für Austrian Standards durchführt, begrüßt die Möglichkeit der Zertifizierung: „ISO 26362 ist die international maßgebende Referenz für Access Panel Anbieter. Mit der Zertifzierung können Anbieter ihre fachliche Seriosität unter Beweis stellen und dies im Wettbewerb deklarieren.“
„Wir begrüßen und unterstützen die Entwicklung eines Programms zur Konformitätsbewertung gemäß ISO 26362 durch ADM und DGOF“ betont Emanuel Maxl, Vorsitzender des VMÖ Verband der Marktforscher Österreichs. Die deutschen und österreichischen Verbände der Markt- und Sozialforschung werden ihre Zusammenarbeit bei Normungsvorhaben und der entsprechenden Zertifizierung in dem gemeinsamen Komitee des Austrian Standards Institute weiter intensivieren.
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Krankenversicherte stimmen mit den Füßen ab
Von Dr. Oliver Everling | 27.Januar 2010
Knapp ein Drittel der gesetzlich Krankenversicherten ist bei Erhebung von acht Euro Zusatzbeitrag wechselbereit. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Umfrage der Kölner ASSEKURATA Assekuranz Rating Agentur GmbH unter 1072 gesetzlich Krankenversicherten. Demnach würden 29,9 % der Befragten ab einem monatlichen Zusatzbeitrag von acht Euro die Krankenkasse wechseln.
Mit der DAK hat heute erstmals eine große gesetzliche Krankenkasse verkündet, einen Zusatzbeitrag von monatlich acht Euro pro Mitglied zu erheben. Mehr als 20 Kassen haben einen Zusatzbeitrag für 2010 nicht gänzlich ausgeschlossen. Damit rückt das Thema Beitragsunterschiede zwischen den Kassen wieder stärker in den Fokus. „Dies dürfte zu Lasten des angestrebten Qualitätswettbewerbs gehen“ befürchtet Guido Leber.
Die Kassen, die einen Zusatzbeitrag erheben, riskieren, dass ihre Versicherten zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Assekurata befragte dazu online 1.072 gesetzlich Versicherte: „Ab welchem monatlichen Zusatzbeitrag würden Sie die Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenkasse kündigen und zu einem günstigeren Krankenversicherer wechseln?“ 29,9 % gaben dabei an, bereits ab acht Euro wechseln zu wollen. Die Auswahl der Befragten repräsentiert die Altersverteilung der deutschen Bevölkerung.
„Dabei entlastet ein Zusatzbeitrag in Höhe von acht Euro pro Mitglied eine Kasse wirtschaftlich nur sehr eingeschränkt“, gibt Guido Leber zu bedenken. „Nach Gesprächen mit einigen gesetzlichen Kassen vermuten wir, dass gut ein Drittel dieses Zusatzbeitrags dem Verwaltungsakt des Beitragseinzugs zum Opfer fällt.“
Den gesetzlichen Kassen fehlen in diesem Jahr voraussichtlich fast acht Milliarden Euro. Die Hälfte davon will der Bund angesichts der Finanzkrise übernehmen. Bleibt eine Lücke von vier Milliarden. Angesichts der aktuellen Kostendynamik im Gesundheitswesen dürfte dieses Finanzloch selbst bei einer raschen Überwindung der widrigen wirtschaftlichen Verhältnisse eher größer werden.
Es ist daher davon auszugehen, dass ein Zusatzbeitrag von acht Euro nicht ausreicht. Dazu müssten fast alle Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Kasse gebeten werden. Erst dann kämen nämlich pro Jahr rund 4,8 Milliarden Euro zusammen. Zukünftig dürfte der Finanzierungsbedarf der Kassen eher noch ansteigen, so dass mittelfristig kaum eine Krankenkasse ohne den Zusatzbeitrag auskommen dürfte.
Muss eine Kasse mehr als acht Euro zusätzlich erheben, hat sie bei ihren Mitgliedern eine Einkommensprüfung vorzunehmen, wodurch sich der Verwaltungsaufwand deutlich erhöhen dürfte. „Dieser wird voraussichtlich bei sechs bis sieben Euro pro Mitglied liegen“, erklärt Assekurata-Geschäftsführer Dr. Christoph Sönnichsen. Aufgrund dieser Kosten ist davon auszugehen, dass die Kassen im zweiten Schritt von einem Durchschnittsverdiener bereits einen Zusatzbeitrag von ungefähr 20 Euro erheben müssen.
Ein Zusatzbeitrag in dieser Größenordnung ließe die Wechselbereitschaft der Kunden noch einmal ansteigen: 59,7 % wären dann willig zu wechseln. Steigt der Zusatzbeitrag sogar über 35 Euro, erhöht sich die Wechselbereitschaft auf über zwei Drittel (66,3 %). Lediglich jeder fünfte Versicherte (20,3 %) würde unabhängig von der Höhe des Zusatzbeitrages seiner Kasse treu bleiben. „Eine nähere Analyse zeigt, dass dies die Kunden sind, die generell die größte Loyalität an die jeweilige Krankenkasse aufweisen“, erläutert Dr. Christoph Sönnichsen. 13,3 % der Befragten sind noch unentschlossen. Angesichts der Wechselneigung ist nachvollziehbar, dass die Kassen das Finanzierungsmittel Zusatzbeitrag meiden. „Erhebliche Wanderungsbewegungen, die wiederum Kosten erzeugen und Verunsicherung mit sich bringen, sind nicht zu unterschätzen“, gibt Dr. Christoph Sönnichsen zu bedenken.
Kurzfristig dürften vor allem die Anbieter profitieren, die in 2010 keinen Zusatzbeitrag erheben werden. „Bei der Wahl der Kasse sollte aber nicht nur der Beitrag im Fokus stehen. Die angebotenen Serviceleistungen und Unterstützung im Krankheitsfall sind für die Kunden im Zweifelsfall wichtiger“, hebt Guido Leber hervor.
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Filialvertrieb von Dr. Klein trotzt der Krise
Von Dr. Oliver Everling | 22.Januar 2010
Der Filialvertrieb von Dr. Klein ist entgegen aller Branchentrends weiter auf Expansionskurs. So konnte im Jahr 2009 sowohl in der Geschäftsentwicklung als auch beim Ausbau des Vertriebsnetzes ein hohes Wachstum von bis zu 158% erreicht werden. Damit sieht der Allfinanzdienstleister sein Franchisekonzept unter den Marken Dr. Klein und Freie Hypo bestätigt.
Trotz des angesichts der Wirtschaftskrise und Turbulenzen an den Finanzmärkten sehr schwierigen Marktumfelds im Jahr 2009 konnte der Filialvertrieb von Dr. Klein – dem unabhängigen Allfinanzdienstleister aus Lübeck – stark wachsen. Bestand das Filialnetz im Jahr 2008 noch aus 154 Standorten, wurden 2009 21 weitere eröffnet. Noch deutlich höher ist das Wachstum der Beraterzahlen. Vermittelten 2008 bundesweit 235 Berater Produkte aus den Bereichen Finanzierung, Geldanlage und Vorsorge, waren es 2009 394 Berater, was einem Wachstum von 68% entspricht.
„Wir ernten jetzt die Früchte unserer Aufbauarbeit und Fokussierung auf ein markengebundenes Franchisekonzept, das sich von Unternehmern an Unternehmer wendet.“, freut sich Karsten Vaelske, Leiter der Filialvertriebs von Dr. Klein über diese Zahlen.
Das Wachstum an Vertriebskapazität schlägt sich auch in absoluten Zahlen nieder. Während in der Baufinanzierung das vermittelte Volumen gehalten werden konnte, was beim herrschenden Marktumfeld als Erfolg zu werten ist, wurde in der Vorsorge die Produktion im Bereich Krankenversicherung um 63% gesteigert. Im Lebensbereich ist sogar eine Steigerung der Bewertungssummen um 158% gelungen.
„Dass wir so deutlich wachsen konnten, während viele kleinere Vertriebe und Pools sprichwörtlich um ihre Existenz kämpfen, liegt unter anderem an der Einfachheit unseres Konzepts. Wir verzetteln uns nicht, sondern machen unsere Berater erfolgreich. Diese bekommen von uns Vertriebschancen in Form von Leads, hausinternen Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen, Marketingunterstützung und ein bewährtes Verkaufskonzept mit einer dazu passenden Softwareplattform.“, führt Vaelske weiter aus.
Auch für das Jahr 2010 ist ein weiterer Ausbau der Vertriebskapazitäten geplant. Dazu sollen das neu aufgestellte und erweiterte Produktmanagement sowie ein umfassendes Qualitätsmanagement beitragen, welche die Vertriebspartner zukünftig unterstützen.
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Nachhaltigkeit bei BMW, Henkel und DTAG
Von Dr. Oliver Everling | 22.Januar 2010
Sustainalytics hat die Nachhaltigkeitsleistung der DAX 30®-Unternehmen untersucht. Mit dem aktuellen Nachhaltigkeitsrating 2009 veröffentlicht Sustainalytics eine branchenübergreifende Analyse der Nachhaltigkeitsleistungen der wichtigsten börsennotierten Großunternehmen in Deutschland. Nach 2003, 2005 und 2007 hat die Nachhaltigkeitsrating-Agentur bereits zum vierten Mal bewertet, wie nachhaltig die 30 Aktiengesellschaften in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung wirtschaften. Ab dem 22. Januar 2010 kann die Studie kostenfrei über die Website von Sustainalytics abgerufen werden: http://www.sustainalytics.com/publikationen.aspx
„Das Nachhaltigkeitsrating der DAX 30-Unternehmen ergibt insgesamt ein erfreulich positives Bild. Die Mehrheit der deutschen Großunternehmen verfügt über eine solide Nachhaltigkeitsleistung“, erklärt Axel Wilhelm, Geschäftsführer von Sustainalytics Frankfurt. Auf einer Skala von 0 bis 100 Punkten erreichen insgesamt 27 Unternehmen eine Gesamtnote von mehr als 50 Punkten. Positiv sticht vor allem die große Anzahl von Unternehmen hervor, deren Gesamtnote sich im guten Mittelfeld bewegt. Die Spitzengruppe mit einem Rating von über 70 Punkten ist demgegenüber auf drei Unternehmen begrenzt, ebenso die Gruppe der Nachzügler.
Die beste Nachhaltigkeitsbewertung erhält der Automobilhersteller BMW mit 74,3 Punkten. Vor allem die hohen Umwelt- und Sozialstandards für Zulieferer, starke Richtlinien im Bereich Mitarbeiter und das gesellschaftliche Engagement zeichnen BMW in Sachen Nachhaltigkeit aus. Mit geringem Punktabstand folgen auf den Plätzen 2 und 3 Henkel (73,3) und die Deutsche Telekom (71,4). Auch in Vorgängerstudien konnten diese Unternehmen sehr gute Platzierungen erreichen.
Die insgesamt guten Nachhaltigkeitsratings der DAX-Unternehmen bestätigen sich auch im internationalen Branchenvergleich. So gehören BMW, Henkel, Metro oder die Deutsche Telekom zu den nachhaltigsten Unternehmen ihrer Branchen. Allein 25 der 30 DAX-Unternehmen liegen über dem jeweiligen Branchendurchschnitt des MSCI-World-Index, teilweise deutlich mit mehr als zehn Punkten Abstand. Vor allem die DAX-30-Spitzenreiter landen dabei im Branchenvergleich auf den obersten Plätzen.
„Trotz der guten Ergebnisse – die DAX 30-Unternehmen können ihre Nachhaltigkeitsleistungen noch weiter verbessern“, sagt Axel Wilhelm, Geschäftsführer von Sustainalytics Frankfurt. „Gerade in Hinblick auf die künftig wachsenden Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung sind weitere Anstrengungen der Unternehmen notwendig.“
Die Analyse der Nachhaltigkeitsleistung der DAX 30-Unternehmen erfolgte anhand der drei Untersuchungsbereiche Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Mehr als 80 Kriterien wurden pro Unternehmen geprüft: von der Transparenz der Unternehmensführung, über soziale Standards in der Zulieferkette bis hin zum CO2-Ausstoß bei der Produktion. Auf diese Weise ermöglicht Sustainalytics den direkten Vergleich von Nachhaltigkeitsleistungen über Branchengrenzen hinweg. Sektorspezifische Besonderheiten wurden durch die Gewichtung der jeweiligen Kriterien und Untersuchungsfelder berücksichtigt.
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Börse hören. Interviews zu Ratingfragen im Börsen Radio Network. Hier klicken für alle Aufzeichnungen mit Dr. Oliver Everling seit 2006 als Podcasts.












