Methodik für das Rating von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken in Bewegung

Von Dr. Oliver Everling | 21.Februar 2021

Moody’s schlägt Aktualisierungen seiner allgemeinen Grundsätze zur Bewertung der Methodik für Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken vor. Die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen der aktuellen Methodik lauten wie folgt:

(1) Einführung von zwei Anhängen, in denen beschrieben wird, wie Moody’s den in der Methodik beschriebenen allgemeinen Rahmen für die Einrichtung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Issuer Profile Score (IPS) sowie Credit Impact Scores (CIS) auf Unternehmen bzw. Gebietskörperschafen anwenden. Moody’s Einschätzung des Risikos eines Unternehmens oder einer Gebietskörperschaft gegenüber ESG-Risiken und -Nutzen wäre in erster Linie qualitativ, und der entsprechende Anhang würde relevante Überlegungen beschreiben, die allgemein für Unternehmenssektoren und Arten von Gebietskörperschaften gelten. Moody’s qualitative Bewertung soll durch indikative quantitative Metriken erfolgen können. Die Verfügbarkeit der Metriken würde sich innerhalb oder zwischen Unternehmenssektoren und Typen von Gebietskörperschaften unterscheiden, obwohl Moody’s im Allgemeinen eine höhere Verfügbarkeit von Daten für Gebietskörperschaften als für Unternehmen erwarten würden.

(2) Einführung von zwei Anhängen von Kompendiumdokumenten, die eine Beschreibung der Arten von Überlegungen und Indikatoren enthalten, die für Unternehmenssektoren und Arten von Gebietskörperschaften bei der Bewertung der Risikokategorien E, S und G und bei der Zuweisung von IPS allgemein relevant sein können. Im Laufe der Zeit will Moody’s die Kompendien möglicherweise aktualisieren, um weitere sektorbasierte Details zu sektorspezifischeren Überlegungen und den Arten von Metriken bereitzustellen, die Moody’s möglicherweise verwenden wird.

(3) Außerdem soll in einem Anhang beschrieben werden, wie Moody’s zu indikativen Ergebnissen gelangt, um Moody’s qualitative Bewertung für zwei Governance-Kategorien für Unternehmen zu erhalten: (a) Struktur, Richtlinien und Verfahren des Unternehmensführung; und (b) Compliance und Berichterstattung. Die indikativen Bewertungen basieren auf einem definierten Satz von Fragen unter Verwendung von Daten aus öffentlichen Einreichungen und können nur für Emittenten abgerufen werden, bei denen der Satz von Fragen anwendbar ist und die zugehörigen Daten verfügbar sind.

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Menschen bewerten und entwickeln?

Von Dr. Oliver Everling | 19.Februar 2021

„Der Mensch ist intelligent, er kann täuschen und lügen, vieles kopieren, alles instrumentalisieren und er kommuniziert bereits als Baby niemals ohne eine Absicht. Dabei ist ihm seine Absicht nicht immer bewusst. Während sich danach rein absichtsloses Handeln in Aktivitäten ausdrücken würde, die sich selbst genügen, könnten alle anderen, vom Menschen als Subjekt mit freiem Willen beabsichtigte Aktivitäten also durchaus einer Bewertung unterliegen.“ Das schreiben Andreas Fornefett, Gerd Rupprecht und Uwe J. Schacher im Buch „Social Credit Rating“ des Springer-Verlags.

Andreas Fornefett ist Senior Advisor der plenum AG, ein Beratungsunternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main. Er ist zudem Aufsichtsratsvorsitzender der i.EPC AG, Kelkheim. Seine Schwerpunkte liegen heute in der Komplexitäts- und Risikomanagementberatung. Fornefett besitzt langjährige Erfahrung in der Entwicklung von Modellen und verfügt, nach Ausbildung zum Kriminalkommissar und Rechts- und Volkswirtschaftsstudium in Göttingen, inzwischen auch über ein breites naturwissenschaftliches Bildungsspektrum.

Gerd Rupprecht ist Vorstand der i.EPC AG, Kelkheim. Er ist zudem Gründungspartner der Rupprecht & Partner Consulting mit heutigem Sitz in Leipzig und verfügt über langjährige Erfahrung in der Initiierung und Moderation von Veränderungsprozessen als kreativem Teamprozess in verschiedenen DAX-Unternehmen und Start-Ups. Nach Studium der Volks- und Betriebswirtschaft an den Universitäten Tübingen und Augsburg war er zunächst in der Markt- und Meinungsforschung sowie Marketingberatung der Young & Rubicam Group tätig.

Uwe J. Schacher ist freiberuflicher Markt- und Sozialforscher. Die Schwerpunkte seines Forschungs- und Entwicklungsunternehmens Schacher & Partner aus Oberursel im Taunus liegen in der Konzeption und Umsetzung von Befragungen, auch mittels eigens entwickelter Testverfahren und Tools, sowie in den Bereichen Polykontexturale Logik, Strukturgenese und Sentimentanalyse. Schacher studierte in Nürnberg Soziale Arbeit und in Frankfurt Soziologie, Psychologie und Erziehungswissenschaft.

Als Träger seiner Aktivitäten in Form von bewusstem oder unbewusstem Entscheiden und Handeln (Tun oder Unterlassen) ist der Mensch Sender und direkter oder indirekter Empfänger auch seiner eigenen Signale. „Will man Einfluss nehmen auf sein Verhalten und eine gewünschte soziale Entwicklung über Bewusstseins-, Einstellungs- oder Haltungskontrolle erreichen,“ schreiben die drei Autoren, „muss man ihn als Subjekt betrachten und behandeln. Das bedeutet unter anderem ihn so zu fragen, dass er sich fragt, sprich: dass er sein Wissen hinterfragt und Bewusstsein darüber erlangt. So kann er seine Einstellung und darüber auf längere Sicht seine Haltung nachhaltig ändern oder aber sich in seinem Denken und Handeln bestätigt fühlen. Nur mittels Vorgaben, Bewertungen, Strafen oder Belohnungen lässt sich sein vom freien Willen getragenes Verhalten weder gesichert steuern noch entwickeln.“

Jede Arithmetik, Logik, Methode, jedes Regelwerk, kurz: jede Moral, besitze einen jeweils definierten Geltungsbereich, innerhalb dessen richtige oder falsche Aussagen ‚existieren‘ bzw. gutes oder böses Verhalten, Glück oder Unglück, – aber eben nicht darüber hinaus. „Deshalb helfen Bewertungen im Rahmen nur eines Bezugssystems,“ folgern die drei Autoren, „wie eben nur einer Moral, in komplexen Welten für sich kaum weiter. Um einer ethischen Gesinnung des Einzelnen im Sinne des Hinterfragens diverser Moralen unterschiedlicher Bezugssysteme, denen er angehört, gerecht zu werden, ist es als Anspruchsteller an ein gewünschtes Verhalten notwendig, zunächst selbst in den verschiedenen Bezugssystemen zu denken. Denn jedes organisierte System besitzt oder folgt seiner eigenen, teils sehr speziellen Moral im Sinne eines Regelwerks und hält für seine Mitglieder gerne die passenden Antworten parat. Fragen dekonstruieren aber nicht etwa solche Antworten. Sie binden rück, indem sie uns eigene Antworten oder die von Anderen besser verstehen lassen. Dafür stellen Wissenschaft und Praxis verschiedene Methoden zur Disposition.“

Der Beitrag Andreas Fornefett, Gerd Rupprecht und Uwe J. Schacher im Buch „Social Credit Rating“ bietet hierfür einen neuen Denkansatz bzw. eine universell über Raum und Zeit gültige Methode für die Bewertung und Entwicklung einer Organisation, hoch integriert in deren Aufbau und Abläufen. Der Blick richtet sich dabei gerade nicht ausschließlich auf die Bewertung der Einhaltung spezieller Normen, Gebote, Gesetze etc. beispielsweise durch ein Social Credit Rating oder System.

„Ergänzend finden das strukturelle Niveau der moralisch-ethischen Urteilskompetenz sowie die ethische Gesinnung von Mitgliedern oder Mitarbeitern Berücksichtigung als auch eine mit dem jeweiligen Gruppen- oder Organisationsniveau abgestimmte Umgebung sowie deren Neigungen wiederum hinsichtlich ihrer Ziele und Werte. Die Abstimmung dieser verschiedenen Niveaus und Umgebungen bedarf eines besonderen Modells,“ zeigen die Autoren auf, „wie dem im Beitrag vorgestellten mehrdimensionalen System aus vier miteinander verknüpften Koordinatensystemen, das zugleich die Grundlage für eine wirksame Organisations- und Mitgliederentwicklung durch Maßnahmen bildet, die im Beitrag beispielhaft aufgezeigt werden.“

„Das Management von Risiken kommt danach eher ohne die sonst propagierten Maßnahmen aus,“ folgern die Autoren, „wie eine Erhöhung der Kontrolldichte, Sanktionsandrohungen oder die Verstärkung einer Anreizstruktur.“ Denn der Mensch sei nach Nietzsche das „nicht festgestellte Tier“. Gerade weil er sich neben sich selbst stellen kann, sei er in der Lage, die Kräfte, die ihn treiben und die er selbst besitzt und ausübt, zielgerichtet zu nutzen. „Spätestens die Neuzeit hat uns auf diesen Stand der Reflexion gehoben. Lassen wir uns und unsere Mitmenschen diese individuellen schöpferischen Kräfte jedes einzelnen Menschen nutzen, die uns und die Dynamik der Neuzeit weiter antreiben. Aber ohne dabei die jeweils gewünschte oder erwünschte Moral aus den Augen zu verlieren.“

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US SEC untergräbt analytische Unabhängigkeit

Von Dr. Oliver Everling | 17.Februar 2021

Morningstar Credit Ratings, LLC (MCR), eine Tochtergesellschaft von Morningstar, Inc. (Nasdaq: MORN) und eine frühere Ratingagentur, hat heute eine eingehende Antwort auf die von der US-amerikanischen Securities and Exchange Commission (SEC) gegen MCR erhobene Beschwerde veröffentlicht.

MCR betont in dem Dokument die analytische Unabhängigkeit als einen Eckpfeiler der Meinungsvielfalt bei Ratings. Die US-amerikanischen Wertpapiergesetze garantieren die analytische Unabhängigkeit von Ratingagenturen. In diesem Fall überschritt die SEC ihre regulatorischen Kompetenzen, indem sie Anforderungen auferlegte, die den Inhalt der Ratingmethoden regeln würden.

„Morningstar ist stolz auf die Integrität und Unabhängigkeit seiner Forschung und Analyse und wird weiterhin von dem Ziel motiviert sein, Klarheit und unterschiedliche Meinungen auf den Markt zu bringen“, schreibt die Agentur.

Die Beschwerde bezieht sich auf MCRs alte Ratingmethode für gewerbliche hypothekenbesicherte Wertpapiere, die 2018 freiwillig eingestellt wurde. Es wurde zuletzt verwendet, um eine CMBS-Transaktion im Jahr 2017 zu bewerten. Derzeit sind keine MCR-Ratings ausstehend, und MCR gibt keine Kreditratings mehr ab oder überwacht diese nicht mehr.

Die SEC behauptet technische Verstöße gegen die Regeln, die früher für MCR als Ratingagentur galten. Tatsächlich habe MCR die fraglichen regulatorischen Anforderungen erfüllt; die Position der SEC in diesem Fall stehe im Widerspruch zu ihren eigenen Regeln und den von der SEC festgelegten Richtlinien.

Die SEC behauptet nicht, dass MCR eine Bonität falsch ermittelt hat oder dass ein Anlegerschaden im Zusammenhang mit der Anwendung der alten Methodik durch MCR aufgetreten ist.

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CoStar plant Übernahme von CoreLogic

Von Dr. Oliver Everling | 16.Februar 2021

CoStar Group plant den Erwerb von 100% der Beteiligungen von CoreLogic. Gemäß den Bedingungen des Vorschlags würden die CoreLogic-Aktionäre 0,1019 Stammaktien der CoStar Group als Gegenleistung für jede Stammaktie der CoreLogic-Gruppe erhalten, was einem Wert von ca. 95,76 USD je Aktie entspricht, basierend auf dem Schlusskurs der CoStar Group am 12. Februar 2021. CoStar’s Vorschlag entspricht einem verwässerten Pro-forma-Anteil von 16,2% für die CoreLogic-Aktionäre des zusammengeschlossenen Unternehmens und einer Verbesserung des Werts der ausstehenden Transaktion von CoreLogic zum 12. Februar 2021 um 15,76 USD je Aktie.

Die Kombination bietet erhebliche Kostensynergien, Umsatzsynergien und organische Wachstumschancen, unter anderem durch die Beschleunigung von Innovationen, die Betreuung neuer und erweiterter Kundensegmente und die Verringerung der Umsatzvolatilität. Eine Kombination des bestehenden CoStar-Geschäfts mit CoreLogic würde zu jährlichen EBITDA-Synergien von 150 bis 250 Millionen US-Dollar führen, prognostiziert das Management. Allein diese Synergien haben für die Aktionäre des kombinierten Unternehmens einen Wert von mehreren Milliarden Dollar, noch bevor das Wachstumspotenzial und die durch die Transaktion ermöglichten neuen Produkte berücksichtigt werden.

CoStar sieht sich als den perfekten strategischen Partner für CoreLogic. Gemeinsam können die Unternehmen transformative Innovationen vorantreiben. CoStar bietet gewerbliche Immobilienlösungen und CoreLogic bietet Maklerfirmen und Immobilienmaklern, Banken, Kreditgebern, lokalen, staatlichen und föderalen Behörden, Immobilienbesitzern, Entwicklern, Investoren und Gutachtern unterschiedliche Lösungen für Wohnimmobilien und Unternehmen, die Immobilienlösungen verwenden.

Ein sehr großer Prozentsatz dieser Unternehmen ist sowohl an Wohn- als auch an Gewerbeimmobilien interessiert, muss jedoch heute verschiedene Lösungen von CoStar Group und CoreLogic erwerben, um ihren gesamten Immobilienbedarf zu decken. Die Verwendung unterschiedlicher Lösungen ist unpraktisch und verringert den Wert der jeweiligen Angebote. Daher sieht CoStar hier eine strategische Akquisition, die dem kombinierten Kunden integrierte Lösungen für alle relevanten Immobiliensektoren bietet.

Für das kombinierte Unternehmen wird erwartet, die künstliche Unterscheidung zwischen digitalen Lösungen für Gewerbe- und Wohnimmobilien zu beseitigen: „Wir glauben, dass diese integrierten Lösungen massive Cross-Selling-Möglichkeiten schaffen, die Produktaufnahme, den Umsatz und Umsatzsynergien in Höhe von Hunderten von Millionen US-Dollar erheblich steigern werden. CoreLogic hat ungefähr 150 Fachleute in seiner Verkaufsorganisation und die CoStar Group hat 1.060. In Kombination verfügen die Unternehmen über die erforderlichen Ressourcen, um die potenzielle Cross-Selling-Chance zu realisieren.“

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Führender Waferproduzent etabliert sich

Von Dr. Oliver Everling | 15.Februar 2021

Zwei Unternehmen sind ihrem Ziel nähergekommen, einen der weltweit führenden Waferproduzenten zu etablieren, der im globalen Halbleitermarkt der Zukunft erfolgreich agieren kann. Das Produktportfolio beider Unternehmen ergänzt sich in vielen Bereichen und bildet eine starke Basis, um von den langfristigen Wachstumstreibern in der Waferindustrie zu profitieren: Der Zusammenschluss von Siltronic und GlobalWafers hat erste wichtige Hürden genommen.

„Unsere gemeinsame Ausgangsbasis ist sehr gut: Ein starkes kombiniertes Produktportfolio, Technologie-Know-How und langjährige Expertise im Leading-Edge-Bereich zweier sich ergänzender Teams sowie eine kompetitive Kostenstruktur. Zusammen werden wir unsere Kunden noch besser bedienen können“, so Dr. Christoph von Plotho, CEO der Siltronic AG.

Die Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von GlobalWafers wurde mit 56,92 Prozent erreicht. Vorstand und Aufsichtsrat der Siltronic AG hatten den Aktionären die Annahme des Übernahmeangebots zum Preis von 145 Euro je Aktie in bar empfohlen. Siltronic Aktionäre, die das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot von GlobalWafers noch nicht angenommen haben, können ihre Aktien im Rahmen der gesetzlichen weiteren Annahmefrist noch bis zum 1. März 2021 andienen.

Das Bundeskartellamt hatte am 9. Februar 2021 ebenfalls seine Freigabe für den Zusammenschluss gegeben, da es keine Anhaltspunkte dafür gesehen hat, dass der Wettbewerb in der Waferindustrie durch dieses Vorhaben behindert werden könnte. Nach Ansicht des Bundeskartellamtes stehen Halbleiter-Produzenten nach dem Zusammenschluss ausreichende aktuelle und potentielle Beschaffungsalternativen zur Verfügung.

Vorbehaltlich des Erhalts außenwirtschaftsrechtlicher Genehmigungen und Kartellfreigaben erwarten Siltronic und GlobalWafers den Vollzug der Transaktion in der zweiten Jahreshälfte 2021.

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Europäisches Datenschutzrecht und Bonitätssysteme in China

Von Dr. Oliver Everling | 15.Februar 2021

Dr. Barbara Kirchberg-Lennartz geht in ihrem Beitrag zum Buch „Social Credit Rating“ auf datenschutzrechtliche Aspekte von Sozialkreditsystemen ein: „Bonitätssysteme in China sind zum einen auf in China tätige Unternehmen gerichtet und sammeln Informationen über das Geschäftsgebaren, die Einhaltung von gesetzlichen Regelungen insbesondere zu Compliance oder auch zu Umweltschutz. Die daraus abgeleiteten Bewertungen qualifizieren Unternehmen als gute oder schlechte Geschäftspartner oder Wirtschaftsakteure. Damit sind entsprechende Vor- oder Nachteile für die Unternehmen verbunden.“

„Zum anderen gibt es zahlreiche Ansätze,“ schreibt Kirchberg-Lennartz, „das Verhalten von natürlichen Personen auf der Grundlage umfassender Informationssammlung aus allen Lebensbereichen zu bewerten und ihnen entsprechend der Ergebnisse den Zugang zu sozialen Leistungen zu erschweren oder zu erleichtern und im Allgemeinen ihre Stellung in der Gesellschaft durch den generierten „Score“ zu beeinflussen.“

Dr. Barbara Kirchberg-Lennartz publiziert seit 2009 in Form von Vorträgen, Fachpublikationen und Kommentierungen von Datenschutzgesetzen zu rechtlichen und operativen Fragestellungen des Datenschutzes. Sie ist als Datenschutzbeauftragte eines großen deutschen DAX-Konzerns tätig.

Die europäischen Datenschutzgesetze stellen an alle Unternehmen, Behörden und öffentlichen Einrichtungen umfangreiche Anforderungen, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. „Ziel ist es,“ rekapituliert Kirchberg-Lennartz, „den natürlichen Personen ein Selbstbestimmungsrecht über sie betreffende Informationen zu gewähren. Voraussetzung dafür ist eine hohe Transparenz über die Verarbeitung personenbezogener Daten und umfangreiche Rechte der Betroffenen auf Auskunft, Widerspruch und Löschung ihrer Daten.“

Die europäischen Datenschutzgesetze binden in der EU ansässige Unternehmen vor allem auch hinsichtlich der Übermittlung von personenbezogenen Daten in Länder außerhalb der EU, stellt Kirchberg-Lennartz zweifelsfrei fest. „Die Anforderungen des europäischen Datenschutzes gelten deshalb für eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Bewertungssysteme in China in vollem Umfang. Das hat zur Folge, dass ein in der EU ansässiges Unternehmen für ein Bewertungssystem relevante Daten über seine Geschäftstätigkeit in China nur dann zur Verfügung stellen kann, wenn diese Informationen keinerlei Bezug zu natürlichen Personen aufweisen. Ein Rückschluss auf in den Unternehmen agierende Personen muss also völlig ausgeschlossen sein.“

Chinesische Unternehmen, die in der EU Produkte und Dienstleistungen natürlichen Personen anbieten oder deren Tätigkeit auf die Beobachtung natürlicher Personen ausgerichtet ist, sind im Hinblick auf die damit im Zusammenhang stehende Verarbeitung von Kundendaten ebenfalls an die europäischen Gesetze gebunden, warnt Kirchberg-Lennartz und unterstreicht: „Dies schließt die Weitergabe personenbezogener Daten an Bewertungssysteme in China völlig aus.“

Das neue Social Credit System in China wirft also Probleme auf. „Die Lösung dieser Problematik könnte in der Schaffung einer in der EU wirksamen gesetzlichen Grundlage für die Informationsbereitstellung an Bonitätssysteme in China sein. Voraussetzung dafür wäre“, so Kirchberg-Lennartz, „eine Etablierung von Datenschutzregeln in der Struktur der chinesischen Bewertungssysteme, die ein EU-adäquates Datenschutzniveau garantieren.“

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Marktberichte im Baukasten – neues Produkt von Industrialport

Von Dr. Oliver Everling | 15.Februar 2021

„Die aktuelle Corona-Entwicklung und die damit verbundenen Lockdowns waren in 2020 ein wahrer Segen für Industrieimmobilien“, schreibt Peter Salostowitz, Geschäftsführer der Industrialport GmbH & Co. KG und Dozent für PropTech und Entrepreneurship an der Hochschule Fresenius, dem Testsieger „Private Wirtschafts-Hochschulen“.

„Kaum eine Woche verging in 2020,“ so Peter Salostowitz, „ohne Bekanntwerden eines neuen großen Investors, Entwicklers oder eines verkauften Portfolios. Ein Ende dieser Entwicklung ist bislang nicht absehbar, da die finanziellen Mittel aus den anderen Nutzungsklassen nun zum wesentlichen Teil in Industrieimmobilien fließen.“

Der Niedergang der bisherigen Versorgungsstruktur im Einzelhandel wird neue Versorungswege benötigen, prognostizieren die Experten aus Idstein: „Ob diese zukünftig aber die schon zu erlebenden Nachfragerückgänge seitens der Schlüsselindustrie kompensieren und ob verstärkte Existenzängste der Bevölkerung ein Anreiz zum Kauf im Internet darstellen werden, ist die spannende Frage.“

Unabhängig von diesen zukünftigen Fragen betont Industrialport: „Der Markt für Industrieimmobilien hat sich jedenfalls im Jahr der COVID-19-Pandemie deutlich resilienter gezeigt als andere Gewerbenutzungen.“ Dies zeigt der aktuelle „Market in Minutes“ Industrieimmobilienmarkt Deutschland von Savills und IndustrialPort.

 

 

Der Marktbericht IndustrialBundle von Industrialport bekommt einen großen Bruder – den IndustrialKIT: „Dieser baukastenförmig aufgebaute Marktbericht ermöglicht Ihnen die tagesaktuelle Auswertung unseres IWIP-Index-Datensatzes. Die Auswertung ist in unterschiedlichen Designs und auf DE / EN erstellbar. Dabei können die bisherigen IndustrialBundle-Elemente mit den neuen Auswertungsmöglichkeiten kombiniert werden. Natürlich lassen sich auch Mietentwicklungen am Standort darstellen. Zur besseren Einordnung liefern wir Ihnen die in die Mietermittlung eingeflossenen, werttreibenden Parameter der Vergleichsfälle gleich mit.“

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Rock Tech gründet deutsche Tochter

Von Dr. Oliver Everling | 12.Februar 2021

Rock Tech Lithium Inc. (TSX-V: RCK; Frankfurt: RJIB) hat Wave International („Wave“) beauftragt, grundlegende technische Arbeiten und Kostenschätzungen für seine geplanten Lithiumhydroxid-Operationen nach Maßgabe der Association for Advancement of Cost Engineering („AACE“) auf Niveau der Klasse 4 abzuschließen. Wave ist ein Berater für die Entwicklung von Vermögenswerten mit umfassender Erfahrung in der Lieferkette für Lithium-Ionen-Batterien und Spezialkenntnissen in der nachgeschalteten Lithiumhydroxid-Produktion. Wave hat intensiv an verschiedenen nachgelagerten Lithiumprojekten von Weltklasse in Australien, Asien und Europa gearbeitet.

Wave wird Rock Tech bei der Bereitstellung des Prozessdesigns, der Definition der optimalen Anlagenkonfiguration, der endgültigen Standortauswahl einschließlich der Infrastrukturanforderungen unterstützen und Rock Tech bei der Verwaltung der bevorstehenden Pilotprogramme helfen. In den Pilotprogrammen werden sowohl die traditionelle Sulfatroute als auch das zum Patent angemeldete innovative Nitratverfahren des Unternehmens bewertet. Rock Tech beabsichtigt, im zweiten Quartal Lithiumhydroxid aus diesen Programmen herzustellen. Darüber hinaus befindet sich Rock Tech in der letzten Due-Diligence-Phase für mögliche Konverter-Standorte, einschließlich Diskussionen mit wichtigen Interessengruppen, Einheimischen und Genehmigungsbehörden in Europa.

Rock Tech ist dabei, eine deutsche Tochtergesellschaft zu gründen, hat kürzlich ihr erstes Büro in München eröffnet und ihr Team sowohl in Deutschland als auch in Thunder Bay erweitert hat. Das Unternehmen erweitert sein Team um Spezialisten für Management, Ingenieurwesen, Chemie und Marketing.

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Neue Ratingansätze für Krypto-Börsen und Krypto-Custodians

Von Dr. Oliver Everling | 11.Februar 2021

Nicht erst der spektakuläre Einstieg von Tesla in Welt der haussierenden Kryptowährungen hat die Aufmerksamkeit von Anlegern auf diese junge Vermögensklasse gelenkt. Inzwischen zählen tausende Kryptowährungen zu einem Universum, das von glattem Betrug bis serösen Anwendungen reicht. Hier den Überblick zu behalten, ist insbesondere dem einzelnen Privatanleger kaum möglich – daher eine typische Marktsituation, in der Ratingagenturen gefordert sind.

Der Bedarf wurde international schon in verschiedenen Ländern erkannt. Entsprechend springen unter den Suchresultaten Websites wie www.crypto-rating.com ins Auge, die mit Ratings und Rankings dem Anleger Orientierung geben wollen. Wie die Kryptowährungen sind aber auch die Ratingagenturen aus unterschiedlichen Motivationslagen entstanden, die es genau zu bedenken gilt.

Die Finanzen Verlag GmbH beauftragt nun die DLC Distributed Ledger Consulting GmbH mit der Durchführung von Krypto-Ratings. Zunächst sind Tests im Hinblick auf Krypto-Börsen und Krypto-Custodians geplant, eine Ausweitung auf weitere Produkte im Digital-Asset-Umfeld ist avisiert.

Dieter-Thilo Fischer, Geschäftsführer der Finanzen Verlag GmbH, führt aus: „Krypto-Assets sind bereits heute auf der Tagesordnung vieler Anleger und Investoren – und haben mit ziemlicher Sicherheit eine große Zukunft vor sich.“ Dennoch handele es sich für viele um eine „kryptische“ Assetklasse mit neuen Herausforderungen, bei der eine unabhängige Informationsvermittlung besonders wichtig sei. „Wir freuen uns daher, mit der DLC eine überaus versierte Blockchain-Spezialberatung für unsere geplanten Ratings gewon­nen zu haben.“

Dr. Sven Hildebrandt, geschäftsführender Gesellschafter der DLC Distributed Ledger Consulting, ergänzt: „Natürlich freut es uns, für einen so etablierten Verlag im Finanzmarktumfeld tätig werden zu dürfen. Und sicherlich fühlt man sich auch bestätigt, wenn die Einschätzung unseres Hauses so weite Verbreitung findet. Der hiermit einhergehenden Verantwortung sind wir uns überaus bewusst. Schließlich lesen über 300.000 Menschen die Publikationen des Finanzen Verlags.“

Im Jahr 2021 sind zwei Auswertungen geplant. Der erste Test – mit Fokus auf Krypto-Börsen – wird in der Anlegerzeitschrift „BÖRSE ONLINE“ veröffentlich. Ein weiterer Test folgt – mit Fokus auf Krypto-Custodians – in der professionelle Anleger adressierenden Publikation „Trends im Asset Management, (TiAM)“.

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Auftakt des Verbandes deutscher Kreditplattformen

Von Dr. Oliver Everling | 11.Februar 2021

Die Coronapandemie hat den Trend zur digitalen Fremdfinanzierung und den Verband deutscher Kreditplattformen (VdK) nicht ausbremsen können. Der VdK blickt anlässlich seiner Mitgliederversammlung auf ein in vielerlei Hinsicht erfolgreiches, erstes vollständiges Geschäftsjahr zurück.

Der Verband deutscher Kreditplattformen setzt sich für die professionelle, integre und transparente Gestaltung der digitalen Fremdfinanzierung sowie für die Einhaltung höchster Qualitätsstandards durch alle Marktteilnehmer ein. Zu seinen Mitgliedern zählen Plattformen aus allen Teilen des Ökosystems. Er wurde am 4. Juni 2019 gegründet und hat seinen Sitz in Berlin.

Inhaltlich stand bei der Mitgliederversammlung auch die Verabschiedung der ersten Branchenstandards im Fokus, berichtet der Verein, mit deren Ausarbeitung sich die Fachausschüsse des Verbandes im vergangenen Geschäftsjahr intensiv beschäftigt haben. Es ist das zentrale Projekt des VdK. Die ausformulierten Branchenstandards, nämlich für angemessenes und diskriminierungsfreies Verhalten, für die Compliance-Organisation sowie für einheitliche Branchenangaben und -zahlen, sind auf der Homepage des Verbandes einsehbar. Mit ihrer Verabschiedung auf der diesjährigen Mitgliederversammlung sieht sich der VdK einen wichtigen Schritt weiter auf dem Weg zu einem einheitlichen Gütesiegel, das Kunden der Plattformen, Politik, Aufsicht und Öffentlichkeit verlässlich Orientierung bieten soll.

Ebenso diskutierten die Mitglieder die erstmalige Erfassung konsolidierter Branchenzahlen für das Jahr 2020. Danach ergibt sich für die dem VdK angeschlossenen Online-Marktplätze für die Bereiche Konsumenten, Kommunen und Unternehmen zusammen ein vermitteltes Gesamtvolumen an alternativem Fremdkapital in Höhe von EUR 11,7 Mrd. Ganz bewusst bezieht sich diese Angabe nicht bloß auf das angefragte sog. „Transaktionsvolumen”, sondern auf das tatsächlich vermittelte Volumen. Die immer bedeutendere Stellung der digitalen alternativen Fremdfinanzierung über Online-Marktplätze wird damit quantifizierbar und unterstrichen.

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