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Versicherer agieren in letzter Minute

Von Dr. Oliver Everling | 4.Januar 2008

Mit dem Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts wird das Versicherungsvertragsgesetz aus dem Jahr 1908 abgelöst. Die Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) ist am 21. Dezember 2007 im Bundesgesetzgesetzblatt verkündet worden. Sie beruht auf § 7 des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und bestimmt, welche Informationen den Versicherungsnehmern vor dem Vertragsschluss und während der Laufzeit des Vertrages übermittelt werden müssen.

„Künftig soll jeder Versicherungsnehmer vor Abschluss des Vertrages wissen, was ihn die angebotene Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung kostet. Ab 1. Juli 2008 müssen die Versicherer in Euro und Cent angeben, welche Kosten sie in die Prämie eingerechnet haben. Vermittler und Vertrieb kosten Geld, und ein guter Versicherungsvermittler hat auch das Recht auf eine anständige Bezahlung. Allerdings muss der Kunde wissen, wofür er sein Geld ausgibt.“, sagt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Wichtige Punkte der Neuregelung sind beispielsweise eine umfassendere Pflicht des Versicherers zur Beratung und Information des Versicherungsnehmers vor Vertragsschluss, die Einschränkung der dem Versicherungsnehmer auferlegten Anzeigepflichten sowie ein Direktanspruch des Geschädigten gegen den Versicherer bei Pflichtversicherungen. Im Bereich der Lebensversicherungen wird der Anspruch auf Überschussbeteiligung zum gesetzlichen Regelfall. Außerdem erhält der Versicherungsnehmer erstmals einen Anspruch auf eine prozentual festgelegte Beteiligung an vorhandenen stillen Reserven. Mehr Rechtssicherheit soll dadurch entstehen, dass der Rückkaufswert in Zukunft nach dem Deckungskapital der Versicherung zu berechnen ist. Anders als beim bisher zur Grundlage genommenen Zeitwert steht beim Deckungskapital die Höhe fest.

„Die Auswirkungen der VVG-Reform sind für uns natürlich erheblich, da kein Stein auf dem anderen geblieben ist. Nachdem wir seit November sieben Tage die Woche mit dem gesamten Team gearbeitet haben, können wir unseren Kunden bereits unseren gewohnten Service über unsere Analyseprogramme anbieten“, sagt Michael Franke von der Ratingagentur Franke & Bornberg aus Hannover (www.franke-bornberg.de).

Seit 1994 analysiert und bewertet Franke und Bornberg Versicherungsprodukte und -unternehmen – unabhängig, kritisch und praxisnah. Die damit gewonnenen Daten nutzt Franke und Bornberg für aussagekräftige elektronische Informations- und Beratungssysteme. Diese Systeme erleichtern dem Versicherungsvermittler eine rechtskonforme, transparente und hochwertige Beratung – und geben dem Endkunden mehr Sicherheit. Allerdings konnten diesmal natürlich noch nicht alle Produkte aktualisiert werden, räumt Franke ein: „Das wird sich noch etwas hinziehen. Jedoch können unsere Kunden bereits die Produkte einer Anzahl von Anbietern mit erheblichem Marktanteil analysieren.“

Auch fachlich waren durch die Gesetzesänderung viele Details neu zu bewerten, heißt es bei den Analysten in Hannover. „Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf unsere Bewertungsverfahren. Hier läuft bereits die Abstimmung mit den Versicherern. Veröffentlichungen werden folgen.“ Franke und Bornberg ist wirtschaftlich unabhängig. Es bestehen keinerlei institutionelle Beteiligungen. Das Unternehmen beschäftigt über 50 Mitarbeiter.

Als Fazit ist offenbar festzustellen, dass trotz der bereits seit langem sich anbahnenden Reform viele Anbieter erst kurz vor Toresschluss – manche auch erst danach – mit den Überarbeitungen ihrer Produkte fertig wurden bzw. werden. Somit bleib Ratingagenturen wie Franke & Bornberg auch keine Gelegenheit, die Bewertungsverfahren soweit zu bringen, dass sie zum 2. Januar 2008 schon veröffentlicht werden konnten.

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