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Wohlverhalten von Agenturen und Anlegern

Von Dr. Oliver Everling | 26.Oktober 2009

Ratingagenturen sollten nach dem Standpunkt des Europäischen Parlaments im Hinblick auf den Erlass der EU Verordnung über Ratingagenturen auf freiwilliger Basis den von der International Organisation of Securities Commissions (IOSCO) herausgegebenen Verhaltenskodex für Ratingagenturen („Code of Conduct Fundamentals for Credit Rating Agencies“), den so genannten „IOSCO-Kodex“, anwenden. In ihrer Mitteilung über Ratingagenturen aus dem Jahr 2006 forderte die Kommission den Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) auf, die Einhaltung des IOSCO-Kodexes zu überwachen und ihr jährlich über seine Ergebnisse Bericht zu erstatten.

Aus den Berichten wurde deutlich, dass die US-Agenturen ihren selbst auferlegten, freiwilligen Verpflichtungen nicht uneingeschränkt nachkamen. Auf seiner Tagung vom 13. und 14. März 2008 formulierte der Europäische Rat daher in seinen Schlussfolgerungen eine Reihe von Zielen unter anderem mit Blick auf die Ratingagenturen, um den größten Schwächen des Finanzsystems entgegenzuwirken. Eines der Ziele besteht darin, die Funktionsweise des Marktes und die Anreizstrukturen zu verbessern, worunter auch die Rolle der Ratingagenturen gefasst wurde.

„Es wird allgemein die Auffassung vertreten,“ so heißt es bei den Parlamentariern der EU, „dass die Ratingagenturen einerseits die verschlechterte Marktlage nicht früh genug in ihren Ratings zum Ausdruck gebracht haben und dass es ihnen andererseits nicht gelungen ist, ihre Ratings rechtzeitig anzupassen, als sich die Krise auf dem Markt schon zugespitzt hatte. Dieses Versagen“, so wörtlich, „lässt sich am besten durch Maßnahmen in den Bereichen Interessenkonflikte, Ratingqualität, Transparenz der Ratingagenturen, interne Führungsstruktur und Beaufsichtigung der Tätigkeit von Ratingagenturen korrigieren.“

Die Nutzer von Ratings sollten diesen ohnehin nicht blind vertrauen. Darauf weisen auch die US-Agenturen stets hin. Nutzer von Ratings sollten auf jeden Fall eigene Analysen vornehmen und zur Abwägung, in welchem Maße sie sich auf diese Ratings stützen, immer sorgfältig alle Unterlagen prüfen.

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