Folgepflichten im Entry Standard
Von Dr. Oliver Everling | 7.Mai 2013
Das Exchange Reporting System (ERS) ist die Schnittstelle für Emittenten des Prime Standard (in Kürze auch Entry Standard) zur Erfüllung ihrer Berichtspflichten, z.B. der Üermittlung der Jahresfinanzberichte, Quartalsfinanzberichte, der Unternehmenskalender usw. Peter List von der EQS Group stellt auf der Frühjahrtskonferenz 2013 der Deutschen Börse einige Änderungen vor. Die Lieferung ist eine privatrechtliche Folgepflicht der Emittenten gegenüber der Deutschen Börse, also nicht gesetzlich kodifiziert.
List führt vor, wie die Eingabe regulatorischer Grunddaten und Ansprechpartner, Kalenderinformationen usw. mit dem ERS einfach gemacht wird. Die Emittentendaten finden sich dann auf www.boerse-frankfurt.de wieder. Bei Anleiheemittenten gibt es eine Reihe weitere Kennzahlen, wie das Verhältnis von Jahresüberschuss vor Zinsen und Steuern zu Zinsen und ähnlichen Aufwendungen, usw. Unternehmenskurzportrait, Unternehmensrating, Ratingbericht und Bonitätsurteil gehören zu den zu liefernden Informationen.
Im Rahmen seines Vortrags auf der Deutsche Börse Frühjahrskonferenz wurde nach der Berechnungsgrundlage der o.g. Kennzahlen gefragt. Es wurde die Vermutung aufgestellt, dass die Grundlagen für die Kennzahlen sämtlich im Ermessen des Emittenten stünden. Dies ist so nicht richtig. Vielmehr gilt nach der Berechnungsgrundlage der Kennzahlen gemäß Anlage 3 der Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse: Allein hinsichtlich der Kennzahl „Verhältnis von Haftmitteln zur modifizierten Bilanzsumme (Risk Bearing Capital) trifft die Aussage zu, dass die Kennzahl durch Berechnung ermittelt wird, bei der es im Ermessen des Emittenten liegt, welche Position für die Ermittlung herangezogen wird bzw. auf welche Art relevante Positionen für die Ermittlung saldiert werden. Den übrigen fünf Kennzahlen liegen Zahlen und Begriffe zugrunde, die sich unmittelbar aus der GuV oder der Bilanz ergeben.
Hinsichtlich der Berechnung der o.g Kennzahl „Risk Bearing Capital“, kann also der Emittent entscheiden, welche Posten saldiert werden oder in welchem Ausmaß sie in die Berechnung eingehen.
Die Daten können an die Deutsche Börse per E-Mail geliefert werden, aber auch mit dem ERS. „Wir beliefern auch die 30 wichtigsten Finanzportale, die den Unternehmenskalender, das Unternehmenskurzportrait usw. verwenden. Überall dort finden Sie die von Ihnen eingegebenen Daten wieder“, spricht List die IR-Verantwortlichen an.
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AA+ für DJE-Renten Global
Von Dr. Oliver Everling | 7.Mai 2013
TELOS hat den DJE-Renten Global geratet. Der Fonds erfüllt nach dem Rating der Agentur aus Wiesbaden sehr hohe Qualitätsstandards und erhält die Bewertung „AA+“ auf einer Skala von A bis AAA (höchste Qualitätsstandards).
Auszüge aus dem TELOS-Kommentar beleuchten wesentliche Fakten zum Fonds: „Der DJE – Renten Global ist ein aktiv gemanagter Fixed Income Fonds, der in verschiedene Anleihekategorien investiert.“ Es werde eine angemessene Wertsteigerung unter strenger Beachtung eines adäquaten Chance-/Risikoverhältnisses angestrebt. Dies bedeute, dass im Sinne der konservativen Strategie dem Kapitalerhalt dabei Vorrang vor Ertragsmaximierung gegeben werde.
Seit seiner Auflegung im Jahre 2003 konnte der DJE – Renten Global mit Ausnahme vom Krisenjahr 2008 stets eine positive Jahresperformance erzielen, rechnet TELOS vor. „Der Investmentprozess zeigte sich über den gesamten Zeitraum stabil. Die Volatilität des DJE – Renten Global verläuft auf niedrigerem Niveau. Sofern der Fonds seinen Vergleichsindex outperformt, fällt bei der Publikums-Tranche eine Performancefee in Höhe von 10 % der Differenz der Wertentwicklung von Fonds und Benchmark an. Dabei wird keine High-Water-Mark verwendet.“
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Gegen Schuldensozialismus in Europa
Von Dr. Oliver Everling | 6.Mai 2013
„Eurobonds sind inakzeptabel“, sagt Rainer Brüderle, Fraktionsvorsitzen der der FDP in Bad Homburg. „Auch den Schuldentilgungsfonds halte ich nicht für richtig. Das nenne ich Schuldensozialismus. Wir wollen Europa, wir sind hilfsbereit, aber nicht doof.“ Deshalb müssten demokratische Parteien auch in der Lage sein, dies zu vermitteln.
„Die Ursachen der Misere müssen beseitigt werden. Vor Einführung der Währungsunion waren die Zinsen in Griechenland deutlich höher.“ Danach habe Griechenland die Chancen durch niedrige Zinsen nicht genutzt. Nun sind die Zinsen für die Griechen gestiegen“, sagt Brüderle. „Wir brauchen Europa. Schauen Sie, was sich vor unserer Haustür im Nahen Osten zusammenbraut. Dafür brauchen wir ein starkes Europa“, warnt Brüderle.
„Wenn die Pferde nicht saufen, kann man sie auch weglassen“, zitiert Brüderle. Aus der Niedrigzinspolitik müsse daher herausgefunden werden. Deutschland sei u.a. auch deshalb so erfolgreich, weil es die „ausdifferenzierte Mitte“ habe. „Wir hatten unsere Anpassungsprozesse, aber andere müssen auch ihre Anpassungsprozesse machen. Ich rede von Frankreich“, sagt Brüderle. Frankreich brauche Deutschland aus vielen Gründen.
„Wenn das Geld schlecht würde, wird als schlecht. Deshalb ist es jetzt eine patriotische Pflicht, die Dinge anders auszurichten. Für beide Seiten, Nord wie Süd, müsse es tragbar sein. Träume, Ideologien haben ihren Platz in der Geschichte, aber nicht in der Politik.“
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Spekulation um Borussia Dortmund
Von Dr. Oliver Everling | 6.Mai 2013
Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA wirbt auf der Frühjahrskonferenz der Deutschen Börse in Frankfurt am Main für ihre Aktie. Thomas Treß, CFO, präsentiert dazu die Fakten. „Ich erzähle Ihnen vom Fußball aus Sicht des Kapitalmarkts“, führt Treß in seinen Vortrag ein. Borussia Dortmund wird durch eine Geschäftsführungs-GmbH geführt. Zum Konzern gehören eine ganze Reihe von Gesellschaften. Treß rechnet die Beteiligungsverhältnisse durch und erläutert Gründe für die Beteiligungen.
Gut 81,05 % der Aktien sind im Streubesitz, Bernd Geske hält 11,71 % und BV.Borussia 09 e.V. Dortmund 7,24 %. Der Verein habe vor, seine Beteiligung sukzessive wieder aufzustocken. „Ein paar Spekulanten behandeln Fußballaktien wie Sportwette“, klagt Treß, so dass weniger finanzielle Fakten, als Fußballereignisse das Spiel an der Börse beherrschten.
Spielbetrieb, TV-Vermarktung, Werbung, Handel und Transfers machen die „Equity Story“ dieser Fußballaktie aus. „Sie merken die Brisanz, dass ohne Teilnahme an der internationalen Champions League nicht wirklich Geld im Fußball verdient werden kann“, erläutert Treß einige Kennzahlen der Gesellschaft. „Die Marke Borussia Dortmund erstrahlt im Fußballerfolg und sichert weiteres Wachstum.“
Treß will den Erfolg der Gesellschaft nicht an den Transfers gekoppelt sehen. „Transfererlöse sind nicht unser strategisches Ziel. Sie sind schwer planbar. Wir wollen junge Spieler bei uns behalten und nicht kurzfristig Windfall Profits generieren.“
„Als wir die Geschäftsführung übernommen haben, war die Gesellschaft praktisch insolvent“, erinnert Treß. Aufgrund seiner Schuldenlast konnte Borussia Dortmund nicht mit neuen Schulden Spieler einkaufen. Über allem stehe die Maxime des maximalen sportlichen Erfolges ohe das Eingehen neuer „Schulden“. Aus der Not geboren, aber rational nachvollziehbar verfolge man die Strategie „make statt buy“. Es sei massiv ins Scouting investiert worden, um die jungen Spieler möglichst schnell an die Profis heranzuführen.
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Evolution der Mittelstandsanleihen
Von Dr. Oliver Everling | 6.Mai 2013
Arne Laarveld von der equinet Bank skizziert auf der Frühjahrskonferenz der Deutschen Börse und DVFA die Evolution der Mittelstandsanleihen.
41 % wurden mit „Investement Grade“, 44 % darunter beurteilt, der Rest ging ohne Ratings an den Markt. Insgesamt geht es um 80 Anleihen.
„Ein BBB von Euler Hermes oder Creditreform Rating ist nicht ohne weiteres mit dem von Fitch Ratings oder den anderen amerikanischen Agenturen vergleichbar“, sagt Laarveld. Rating habe bei instiutionellen Investoren nach wie vor nicht die Bedeutung wie dasjenige bei Benchmark/Corporate Bond-Emissionen. Zwischen Rating und Marktrendite sehe man noch keine durchgängige Korrelation. Platzierungsunterstützung im internationalen Umfeld erfordere immer noch ein internationales Rating.
Fast ein Fünftel der Emissionen seien ab 2012 außerhalb des 6,5 % bis 8,5 % Clusters zu beobachten gewesen. Rund 24 % bieten einen Kupon von mehr als 8 %. Sehr frühzeitiges pre-sounding sowie pre-marketing sichert Marktfeedback über das reine Pricing hinaus. Die Struktur der Investorenlandschaft führt nicht zur Forderung nach Bookbuilding, was rechtlich und technisch möglich wäre, wie Laarveld berichtet. „Höhere Kupons werden seitens der Retailinvestoren als Ausdruck des höheren Risikos erkannt und akzeptiert.“
Die Anzahl von Anleihenotierungen über 100 % lässt Laarveld eine weitere Verbreiterung des Kupon-Bandes erwarten, wie auch eine höhere Akzeptanz bei bonitätsstärkeren Emittenten. Die Emittenten nutzen inzwischen höhere Freiheitsgrade aus. Covenants seine überwiegend „Mindeststandard“ mit Regelungen zu Change of Control, Negativerklärung und Cross Default. Laarveld nennt außerdem Anleihen mit Mindsteigenkapitalregelungen/Ausschüttungsbegrenzung, Begrenzungen für den Verkauf von Assets und Begrenzung für zusätzliche Verschuldung bzw. entsprechende Kennzahlen.
Laarveld verweist hinsichtlich des Kritikpunktes der Transparenz im Mittelstand auf die höheren Publizitätspflichten der Börsen: Jederzeit aktuelles Rating, Mindestumfang an Bond-relevanten Kennzahlen, kürzere Fristen für Veröffentlichungen im Prime Standard sowie Angaben zu den platzierten Volumina. Das Credit Research bei bankengeführten Emissionen adressiere speziell auch inländische institutionelle Anleger und ergänze den Ratingbericht mit Fokus auf zukünftige Einschätzungen, Analyse und Einordnung in das bestehende Anleiheumfeld.
Emissions- und Konditionsstrukturen müssen in risikoadäquates Pricing münden, zeigt Laarveld auf. Kapitalmarktakzeptanz bzw. -fähigkeit entscheiden sich am frühzeitigen pre-sounding (Aufnahmebereitschaft, Konditionen, Sicherheitenstruktur), am hohen Anlageinteresse, das institutionelle Investoren durch Einbeziehung in Vorbereitung und Platzierungsprozess sichert.
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Scope BB+ für DF Deutsche Forfait AG
Von Dr. Oliver Everling | 2.Mai 2013
Die DF Deutsche Forfait AG, Spezialist für Außenhandelsfinanzierung, gibt die Details ihrer geplanten Unternehmensanleihe im Volumen von bis zu EUR 30 Mio. bekannt. Die DF-Anleihe (WKN: A1R1CC, ISIN: DE000A1R1CC4) ist mit einem festen Zinssatz von 7,875 % p.a. und einer Laufzeit von 7 Jahren ausgestattet. Die Zeichnungsfrist der Anleihe läuft voraussichtlich vom 21. Mai bis 24. Mai 2013. Als Lead Manager und Bookrunner fungiert die equinet Bank AG, Frankfurt am Main. Institutionelle Investoren können über die equinet Bank zeichnen.
Scope Ratings beurteilt die DF Deutsche Forfait AG (Konzern) mit einem Rating von BB+. Nach Risikogesichtspunkten signalisiert das Rating eine befriedigende Bonität mit mittlerem Ausfallrisiko. Der Rating Ausblick ist positiv.
Private Anleger in Deutschland, Luxemburg und Österreich können das Wertpapier, das in Teilschuldverschreibungen mit einem Nennwert von jeweils EUR 1.000 eingeteilt ist, bei ihrer Depotbank zeichnen, indem sie eine Order über die Börse Frankfurt aufgeben. Vorgesehen ist eine Aufnahme der Anleihe in das Handelssegment Entry Standard für Unternehmensanleihen der Börse Frankfurt.
„Mit unserer Anleihe profitieren Anleger vom stetig wachsenden Welthandel insbesondere mit Emerging Markets“, sagt Marina Attawar, Mitglied des Vorstands der DF Deutsche Forfait AG, und ergänzt: „Mit den zusätzlichen Finanzmitteln können wir deutlich mehr Exportgeschäfte finanzieren und so unser Geschäftsvolumen von heute rund EUR 680 Mio. auf mittelfristig mehr als EUR 1 Mrd. ausweiten.“
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FCM Finanz Coach am Start
Von Dr. Oliver Everling | 29.April 2013
Immer mehr Menschen möchten in einer komplexer werdenden Welt erfolgreich Finanzentscheidungen treffen können. Sie brauchen
Gesprächspartner, die sie dabei unterstützen, Zahlen, Daten und Fakten mit Gefühlen und persönlichen Bedürfnissen in Einklang zu bringen. Vom 25.-27. April fand in Wiesbaden das erste Seminar im Rahmen der Ausbildung zum FCM Finanz Coach statt.
„Ob Unternehmer, Finanzprofi oder Privatkunde – im Coaching steht der Denkprozess des Klienten im Mittelpunkt“, sagt Monika Müller von FCM Finanz Coaching. „Er lernt zwischen Ratio, Gefühlen und Intuition zu unterscheiden. Das führt nachweislich zu besseren Entscheidungen. Durch Finanzcoaching gewinnt der Klient neues Vertrauen in die eigene Entscheidungsfähigkeit. Er übernimmt bewusst seine Verantwortung im Umgang mit Geld und Risiko und trifft aus dieser Haltung heraus kluge und stabile Finanzentscheidungen.“
Die Teilnehmer sollen in 8 Seminaren lernen, verteilt auf 25 Tage Coachingfertigkeiten wie zum Beispiel: Ohne Wertung dem Kunden einen Blick in den Spiegel ermöglichen, den Denkprozess des Kunden durch gute Fragen in Fluss bringen und aus einer neutralen Haltung des „Nicht-die-Lösung-Wissens“ die Verantwortung und Ressourcen des Kunden aktivieren.
In Kombination zur Coachingkompetenz sollen die Teilnehmer fundierte finanzpsychologische Kenntnisse erhalten über die Rolle der symbolischen Bedeutung von Geld und der finanziellen Risikobereitschaft von Menschen, als die wesentlichen Navigatoren und Erfolgsfaktoren von Finanzentscheidungen.
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Verpasste Chance: Europäische Ratingagentur
Von Dr. Oliver Everling | 29.April 2013
Das Projekt zur Gründung der Europäischen Ratingagentur wird Ende April beendet. Auch nach intensiven Bemühungen konnten keine ausreichenden Finanzierungszusagen final gesichert werden. Um die operativen Geschäfte aufnehmen zu können, war zunächst ein Stiftungsvolumen von 300 Mio. € angestrebt worden. „Trotz bestehender Zusagen konnten wir die kritische Grenze für einen Start aber nicht erreichen“, erklärt dazu Dr. Markus Krall, Gründungs-CEO der European Rating Agency (ERA).
Bereits Ende letzten Jahres hatte sich abgezeichnet, dass die Bereitschaft der Marktteilnehmer nicht ausreichend vorhanden war, in eine Stiftungslösung zu investieren. Daher hatte Krall zuletzt auch andere Finanzierungsmodelle für Investoren entwickelt. Insbesondere die Verhandlungen mit einem privaten europäischen Investorenkonsortium schienen zunächst erfolgsversprechend. Die Verhandlungen konnten aber letztlich nicht zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden.
Das Stiftungsmodell war ursprünglich vorgesehen, um die Einflussnahme von Kapitalgebern auf das operative Geschäft vollständig und irreversibel auszuschließen. Demnach hätten alle Finanziers in eine gemeinnützige Stiftung eingezahlt, die ihrerseits eine operative Gesellschaft finanziert hätte.
Belastend hat sich auch ausgewirkt, dass das ursprünglich geplante investorenbasierte Bezahlmodell für Ratings aktuell nicht umsetzbar ist, weil dafür die rechtlichen Rahmenbedingungen fehlen. Dazu hätte es einer europäischen Gesetzesinitiative bedurft, die derzeit nicht realisierbar erscheint. „Die Unterstützung und das Vertrauen in das Projekt von politischer Seite war aber partei- und länderübergreifend groß, und dafür will ich mich ausdrücklich bei allen Beteiligten bedanken“, so Krall.
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Finanzexperte im Aufsichtsrat
Von Dr. Oliver Everling | 28.April 2013
Der Paragraph 100 Absatz 5 des Aktiengesetzes (AktG) liest sich wie ein Treppenwitz: „Bei Gesellschaften im Sinn des § 264d des Handelsgesetzbuchs muss mindestens ein unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen.“ Natürlich ist es ein geistreicher Gedanke, dass diejenigen, die nach § 111 (1) AktG die Geschäftsführung zu überwachen haben, auch über den notwendigen Sachverstand verfügen sollen. Zu den Aufgaben und Rechten des Aufsichtsrats gehört nach § 111 (2) AktG ja auch, die Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie die Vermögensgegenstände, namentlich die Gesellschaftskasse und die Bestände an Wertpapieren und Waren, einzusehen und zu prüfen. Wie soll dies geschehen, wenn dazu kein Sachverstand vorhanden ist?
Der § 100 (5) AktG lässt ahnen, wie es um kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften bestellt ist. Theoretisch sollten die Eigentümer einer Gesellschaft ein Eigeninteresse daran haben, nur solche Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu bestellen, die auch zur Wahrnehmung dieser Aufgaben gewisse Mindestqualifikationen mitbringen. Nach Erkenntnissen des Gesetzgebers ist dies aber offenbar nicht immer der Fall. Im „Club“ der kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften sichern sich oft solche Personen Einflussmöglichkeiten, die keinen Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung erworben haben, aber ihre Eigeninteressen erfolgreich zu verfolgen wissen.
Ob die neue Regelung nach § 100 (5) AktG ohne Rating zum gewünschten Erfolg führt, bleibt fraglich. Wenn nicht unabhängige Ratingagenturen durch Credit Ratings, Corporate Governance Ratings oder durch noch speziellere Methoden und Ratingansätze gezielt die Qualifikationen des Managements hinterfragen, werden weiterhin Wertpapiere von Kapitalgesellschaften im Handel sein, für die der Anleger kaum Informationen über die Qualität der Aufsichtsräte erhält. Eine Kapitalgesellschaft wird nämlich im Kapitalverkehr dann als „kapitalmarktorientiert“ definiert, wenn sie einen organisierten Markt durch von ihr ausgegebene Wertpapiere in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt hat.
Wenn man den Kapitalverkehr mit dem Straßenverkehr vergleicht, fordert § 100 (5) AktG, dass in jedem Personenkraftwagen mindestens eine Person sein muss, die zur Lektüre der Straßenschilder qualifiziert ist. Da dies nach § 100 (5) AktG nicht notwendigerweise der Fahrer des Wagens sein muss, kann der sachverständige Mitfahrer auch auf dem Rücksitz Platz nehmen. Ob daher kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften auch ohne den äußeren Druck eines kontinuierlichen, vergleichenden und transparenten Ratings die notwendigen Impulse erhalten, für Sachverstand zu sorgen, bleibt fraglich.
Das Buch von Christian Orth, Rudolf X. Ruter und Bernd Schichold (Hrsg.) mit dem Titel „Der unabhängige Finanzexperte im Aufsichtsrat: Überwachungstätigkeit, Qualifikation, Besetzung, Vergütung, Haftung“ (Handbuch 2013. 396 S.: Mit 21 s/w-Abbildungen und 16 Tabellen. Gebunden, Schäffer-Poeschel, ISBN 978-3-7910-3251-1) macht die Problematik des Themas deutlich. Die Autorengemeinschaft umfasst bekannte und aktive Mitglieder von Aufsichtsräten und Vorständen, Wirtschaftsjuristen sowie Vertreter aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Wissenschaft, Unternehmens- und Personalberatung.
Das praxisorientierte Werk ist jedem Ratinganalysten zu empfehlen, da es aktuelle Fragestellungen zur Corporate Governance aus der Sicht des Finanzexperten im Aufsichtsorgan aufgreift. Behandelt werden der regulatorische Rahmen, Probleme der Qualitätssicherung, Performance- und Haftungsfragen, die Kommunikation und die Informationspolitik des Aufsichtsrats sowie seiner Ausschüsse, die fachlichen und persönlichen Anforderungen an den Finanzexperten, seine Entwicklung hin zum Berufsaufsichtsrat und seine Beziehungen zum Finanzvorstand, der Internen Revision und zum Abschlussprüfer. Auch wird auf die bestehende Fach- und Verbandsarbeit abgestellt. Ein besonderer Beitrag widmet sich den Erwartungen der Enforcement-Stellen an den Finanzexperten.
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Immobilienwirtschaftliches Beleihungsmanagement nach Basel III
Von Dr. Oliver Everling | 28.April 2013
„In der Immobilienwirtschaft wird wesentlich erwirtschaftet als beispielsweise in der Automobilwirtschaft oder im Maschinenbau“; führt Hermann in ihr Thema auf der Theodor-Heuss-Akademie in Gummerbach ein. Waltraud Hermann ist Immobilienbetriebswirtin, Bankkauffrau und Fachkraft Controlling und Personal (IHK), Lehrbeauftragte der FH Erfurt. Die Veranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit wurde von der Wirtschafts- und Finanzjournalistin Petra Hoffknecht, Dipl.-Volkswirtin, moderiert, lange Korrespondentin des Handelsblattes.
Hermann spricht über das Beleihungsmanagement in der Immobilienwirtschaft als Antwort auf Basel III. „Zins- und Tilgung sind wesentlich abhängig vom Rating“, sagt Hermann und geht daher auf die Kreditkosten in Abhängigkeit vom Ausfallrisiko ein. „Beleihungsmanagement ist optimal wenn es im Ergebnis auch geringes Risiko, geringe Zinsen und geringere Tilgung bringt.“ Die Herausforderungen der Praxis skizziert Hermann mit folgenden Schlagworten: Beleihung über 60 %, keine eingeschränkten Zweckbestimmungserklärungen, Gesamtgrundschulden, mehrere Banken belasten ein Objekt und „Problem-Mix“.
Hermann geht auf die Wertermittlung aller Immobilien nach der Beleihungswertermittlungsverordnung ein. „Mit dieser Verordnung wurde die Blackbox, wie bewertet meine Bank, transparenter gemacht“, sagt Hermann. „Die Kreditinstitute sind allerdings nicht verpflichtet zu berichten, was bei der Bewertung herausgekommen ist.“
Der Zinsanhang des ersten Rangs muss beim Wertansatz des zweiten Rangs berücksichtigt werden. Hieraus resultiert nach Hermann die Herausforderung, diese Sicherheiten richtig einzusetzen, denn die meisten Unternehmen könnten es sich nicht leisten, verfügbare Sicherheiten ungenutzt zu lassen. Hermann geht auf Strategien wie Konsortialfinanzierung mit Sicherheitenpool ein.
Um mehr vom Beleihungsmanagement für Immobilienunternehmen zu verstehen empfiehlt Hermann eine Publikation des Verbands Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. (vtw).
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