Basel III in Diskussion
Von Jian Ren | 12.Dezember 2012
Nachdem das Bundeskabinett die Umsetzung der Basel III Vorschriften in Deutschland bereits zum 01.01.2013 beschlossen hat, greifen die strengeren Eigenkapitalregeln für Banken in Deutschland schon Monate vor einer einheitlichen Umsetzung in der EU. Nach Auffassung vieler Fachleute kann es aufgrund der neuen regulatorischen Vorgaben zu einschneidenden Einschränkungen im Kreditvergabeprozess kommen. Daher sorgen sich schon heute viele Unternehmer um ihre künftigen Finanzierungsmöglichkeiten. Von Politikern, Verbänden und der Wissenschaft werden die möglichen Auswirkungen auf das deutsche Bankensystem und die Kreditversorgung der Unternehmen äußerst kontrovers und teilweise sehr emotional diskutiert. Es werden gar Schreckensszenarien hinsichtlich gravierender und für das Wachstum der deutschen Wirtschaft unverzeihlicher Auswirkungen von unterschiedlicher Seite aufgezeigt.
Was ändert sich jedoch durch Basel III tatsächlich für den Mittelstand und seine Banken? Wie können mögliche finanzielle Engpässe vermeiden werden? Welche Rolle spielt dabei eine aktive, professionelle Finanzkommunikation als Basis für ein vertrauensvolles Miteinander zwischen Finanz- und Realwirtschaft?
Um diese Fragen zu diskutieren und sachlich fundierte Antworten zu finden, veranstaltet Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit vom 26.-28. April 2013 das Seminar “Basel III“.
Fachlich begleitet wird die Veranstaltung durch das in Kürze im Bank-Verlag, Köln, erscheinende Fachbuch Basel III – Auswirkungen des neuen Bankenaufsichtsrechts auf den Mittelstand (Hrsg.: Dr. Oliver Everling und Rainer Langen).
Der aktuelle Veranstaltungshinweis mit näheren Informationen zum Seminar und der Anmeldemöglichkeit findet sich unter folgendem Link:
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Investor Relations 2.0 zwischen Bull, Bear & Bird
Von Dr. Oliver Everling | 10.Dezember 2012
Wie verändern innovative Instrumente der Finanzbranche die Investor Relations Kommunikation? Zu dieser Frage spricht im MontagsMeeting des eff European Finance Forum in Frankfurt am Main Stephan Beier, Managing Director der fu communications GmbH & Co. KG. Die schöpferische Kraft aus dem Nichts – dafür steht die Bezeichnung „fu“, abgeleitet aus dem Namen einer Gottheit aus Afrika. Beier spricht zum Thema „Investor Relations 2.0″.
In den letzten drei Jahren hat sich die Internetnutzung in Deutschland verdoppelt. Print wird mobil und digital, denn knapp die Hälfte der Zeitungsleser lesen ihre Tageszeitungen digital. Das zeigen Ergebnisse der Befragungen. Nur 13 % der börsennotierten Konzerne haben aber Websites, die für mobile Endgeräte optimiert sind. Auf 30 % der IR-Seiten suchen Nutzer Finanzkennzahlen vergeblich. Ebenso fehlen die Erläuterung der Unternehmensziele und der Strategie.
Das Internet ist eines der schnellsten Medien, minütliche Aktualisierungen sind Nutzer aus vielen Anwendungen gewohnt. „BASF ist Benchmark geworden“, berichtet Beier. Die Seite biete besonders viele Tools, um Informationen transparent zu machen. Informationen über die Aktie, Termine, Services, Corporate Governance usw. sind nur einige Beispiele, die Beier in der Veranstaltung des eff präsentiert.
„Im Web 1.0 ist der User gesurft und hat gesucht, im Web 2.0 geht es nur noch darum zu finden“. Zügig zu den neuesten News zu gelangen, das ermögliche die Website der BASF, macht Beier klar. Online Medien erhöhen die Vielzahl mögliciher Quellen und interessanter Informationen sehr stark. Dazu sei die Akutalisierung der Website mit Informationen aus dme Finanzbericht notwendig. Beier skizziert die Überlegungen zur Weiterentwicklung, Updates, Investor Days, Banner, Tag, Cloud und nicht zuletzt die Webstatistiken bedürfen sorgfältiger Reflexion.
Beier präsentiert eine Checkliste, auf welche Aspekte es ankommt. Directors Dealings und Stimmrechtsmeldungen müssen schon aus rechtlichen Gründen berücksichtigt werden. „Auf manchen Websites gibt es schon mehr Videos als Text“, berichtet Beier und skizziert den Wandel im Anspruch hin. Beier erläutert auch, wie beispielsweise das Programm Prezi PowerPoint nicht ersetze, aber neue Effekte ermögliche. Der entscheidende Unterschied liege in der besseren Erinnerbarkeit, denn jede Information verbinde sich mit anderen Informationen, lasse eine klare Zuordnung transparent werden.
„Erstmals erhobene Reichweiten von Smartphone-Apps und Tablet-Apps im IR-Bereich bewegen nich auf vergleichsweise niedrigem Niveau“, berichtet Beier. Die Deutsche Bank biete beispielsweise bereits eine Anzahl von Apps, die für Smartphones optimiert sind. Die wenigsten Konzernlenker sind „kameratauglich“, sagt Beier, sie würden sich sogar vor laufenden Kameras fürchten. Kommt zu Bull und Bear nun auch noch Bird? Beier führt mit diesem Bild in die Rolle von Social Media in den Investor Relations ein. Was kommuniziert werden kann oder darf, müsse dazu vorab klargelegt sein. International vertrauen immerhin fast dreimal so viele Menschen (14 %) auf Social Media als in Deutschland (5 %).
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Kennzahlensystem für Kommunalrating
Von Dr. Oliver Everling | 7.Dezember 2012
In der Wirtschaft werden zur betriebswirtschaftlichen Beurteilung eines Unternehmens ausgereifte Kennzahlensysteme eingesetzt. Beispiele dafür sind das Du-Pont-Kennzahlsystem, in dessen Zentrum die Gesamtkapitalrendite (Return on Investment) steht sowie das ZVEI-Kennzahlensystem, welches aus die Eigenkapitalrentabilität ausgerichtet ist. Mit diesen Beispielen führt Prof. Wolfgang Hafner, Prodekan der Fakultät Wirtschafts-, Informations- und Sozialwissenschaften an der Hochschule für öffentlicheVerwaltung Kehl, in seinen Beitrag zum Buch „Kommunalrating“ ein (Artikel-Nr. 22.485-1200, ISBN 3-86556-353-8, Bank-Verlag, Köln).
Beide Systeme basieren auf den Informationen in der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung, berichtet Hafner. „Für die Kommunale Verwaltung entwickelte Kennzahlensysteme knüpfen ebenfalls an die Zahlen aus dem Finanzbereich an. Üblicherweise werden aber vor allem Zahlen aus der Haushaltsplanung verwendet, weil der Prozess zur Aufstellung aussagekräftiger Bilanzen sowie Ergebnisrechnungen zurzeit noch läuft“, schreibt Hafner und bemerkt, dass in den einzelnen Bundesländern diese unterschiedlich weit entwickelt seien.
„Was eine zukunftsorientierte Beurteilung der finanziellen Leistungskraft betrifft, ist die Verwendung der Informationen aus der Haushaltsplanung denen aus der Jahresrechnung in jedem Fall vorzuziehen. Bilanzinformationen sind in diesem Zusammenhang dann nützlich,“ argumentiert Hafner, „wenn über die Jahresabschlüsse hinaus auch Planbilanzen verwendet werden.“
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Mehr Transparenz bei Investmentfonds
Von Dr. Oliver Everling | 5.Dezember 2012
Die Anforderungen an Investmentfonds sind hoch, deren Regularien entsprechend vielfältig. Doch insbesondere die OGAW-IV-Richtlinie zeigt ihre Wirkung, stellt die Kölner Fonds Advice GmbH fest.
Was den vereinfachten Verkaufsprospekten nicht so recht gelingen wollte, ist bei den „Wesentlichen Informationen für den Anleger“ Wirklichkeit geworden, erläutert Matthias Koss, Geschäftsführer der Fonds Advice GmbH, die neue Situation: kurz gefasste Produktinformationen auf zwei Seiten mit den wichtigsten Fondsangaben, weitestgehend einheitlich gestaltet und damit vergleichbar, das ist das „Key Investor Information Document“ (KIID).
Bewertungen des Information-Rating, einem speziell zur Transparenzbeurteilung von Investmentfonds entwickelten Ratingverfahren, belegen nach Koss eine deutliche Zunahme der Transparenz von Investmentfonds seit Einführung der „Wesentlichen Informationen für den Anleger“. 56% der bewerteten Investmentfonds weisen nach Ansicht von Fonds Advice per 5. Dezember 2012 eine zumindest ausreichende Transparenz auf, gegenüber rund 45 % am Jahresende 2010, also vor Einführung der KIID.
Verkaufsprospekte der Investmentfonds zeigen insgesamt eine höhere Aktualität. Heutige Verkaufsprospekte sind im Schnitt jünger als 10 Monate, gegenüber rund 18 Monaten vor rund zwei Jahren. Damit sind die Angaben zu den Fondskosten und der Wertentwicklung aktueller denn je. „Reduzierte Transparenz ist entgegen dem allgemeinen Branchentrend vereinzelt registrierbar. Der Informationsumfang insbesondere von Jahresberichten Luxemburger Fonds“, warnt Koss, „weist eine große Bandbreite auf. Unverändert halten diverse Anbieter den Informationsgehalt der Berichte gering und beschränken sich auf das in Luxemburg erforderliche gesetzliche Mindestmaß.“ In diesemZusammenhang werden sogar Transparenzreduzierungen beobachtet, da einzelne Anbieter auf ihr bisher höheres freiwilliges Informationsangebot verzichten und beispielsweise die Aktivitäten des Fondsmanagements im Berichtszeitraum nicht mehr kommentieren und auch auf eine explizite Angabe der Wertentwicklung für den Berichtszeitraum verzichten.
Zum 5. Dezember 2012 berichtet Fonds Advice (bei Anrechnung von Anteilsklassen) für 3.024 Investmentfondsaktuelle über Ratingbewertungen von 72 Verwaltungsgesellschaften aus zwölf Herkunftsländern. Das Information-Rating ist kein Rating im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen.
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Afrikas Lichtblick in düsterer Welt
Von Dr. Oliver Everling | 5.Dezember 2012
Risiken sind relativ: Mit den Herabstufungen europäischer Staaten mit einst erstklassiger Bonität bis in den „Junk“-Status erscheinen viele afrikanische Emittenten heute wesentlich attraktiv. Hinzu kommen Heraufstufungen des Ausblicks von Gabon, Nigeria oder Angola, die diese Staaten immer näher zum Bereich der Staaten mit Anlagequalität bringen. Arnaud Louis, Associate Director von Fitch Ratings, erläutert auf der Afrika-Konferenz von Fitch Ratings in Frankfurt am Main die erteilten Ratings. Die Konferenz widmete sich dem Thema „Africa: Bright Spot in a Gloomy World“. Schon heute „Investment Grade“ sind Südafrika (BBB+), Marokko (BBB-), Namibia (BBB-) und Tunesien (BBB-).
Carmen Altenkirch, Director von Fitch Ratings, berichtet aktuell aus ihren jüngsten Besuchen in Afrika. „Angola erinnert mich an Portugal in seinen Boomjahren“, sagt die Analystin mit Blick auf die vielen Immobilienentwicklungen, die heute die Skylines größerer Städte prägen. Wie auch in anderen Staaten Afrikas zeigen hier die Investitionen Chinas ihre deutlichen Spuren. Altenkirch skizziert die fiskalischen und aus der Außenhandelsbilanz resultierenden positiven Faktoren für den positiven Ratingausblick Angolas.
„Aber inwieweit hat die Regierung aus den Fehlern von 2009 gelernt?“ Altenkirch richtet den Blick auf die Bedeutung des Ölpreises. Wenn der Ölpreis kollabiere, würden heute nicht mehr die gleichen Konsequenzen wie damals zu befürchten sein. Die Regierung habe Reserven angelegt und Maßnahmen für den Fall vorbereitet, dass es zu einem plötzlichen Rückgang der Staatseinnahmen kommen sollte. Die Reserven seien von 7 % auf 25 % des Bruttosozialprodukts erhöht worden. Die Regierung habe sich auf den Auf- bzw. Ausbau von Reserven verpflichtet, um die Verwundbarkeit durch den Ölpreis zu reduzieren.
„Wir werden hier weiterhin Fortschritte sehen“, prognostiziert Altenkirch, verschweigt jedoch nicht die nach wie vor bestehenden Schwierigkeiten. Es werde noch mindestens bis 2018 dauern, bis Angola ein Sozialprodukt von 12.000 US$ pro Kopf erreicht habe, das für Länder mit Investment Grade Ratings charakteristisch sei. Handelskredite nehmen in Angola deutlich zu, da China gerne als Kreditgeber zur Verfügung stehe. „Wir haben uns Nordangola angeschaut“, berichtet Altenkirch, „manche der Städte und Fabriken, die wir besichtigten, erinnerten uns an China.“
Altenkirch beobachtet bei ihren Besuchen in Mozambique erhebliches unerschlossenes Potential. Das Land weise erhebliche Rohstoffreserven auf, die noch nicht genutzt würden. Das Wachstum werde von 2012 bis 2014 weiterhin bei rund 7 % bis 8 % liegen. Kohle, Agrar und Infrastruktur bleiben die Favoriten für Investitionen. Der Staat beabsichtige, in die Weltklasse der Gasproduzenten aufzusteigen. Als Kohleproduzent könne Mozambique sogar der größte in Afrika werden. Ferner sei der Anteil des kultivierten Landes in Mozambique auf 47 % gestiegen.
Altenkirch berichtet über den Erfolg Zambias Erfolg auf dem Eurobond-Markt. Zambia könne sich gut mit Kenia und Angola vergleichen. Das Interesse an Rendite habe die Sorge über lokale Politik überwogen. Trotz Verstaatlichungen und Bewegungen, die Dominanz chinesischer Investoren zurückzudrängen, hätten Investoren Vertrauen so weit gewonnen, dass die Anleihen auf starke Nachfrage trafen. Die Anleiherenditen bewegten sich zwischen September 2012 und November 2012 zwischen ca. 5,3 % und 5,5 %. Zu den „Treibern des Erfolgs“ gehört für Zambia der Rohstoffreichtum, das Land ist der siebtgrößte Kupferproduzent weltweit.
Die politische Stabilität sei größer als bei anderen Staaten, die mit B oder BB geratet werden. Das Land habe mit verbesserter makroökonomischen Stabilität, Liberalisierungen und Wachstum im Bau und Bergbau erlaubten dem Staat ein durchschnittliches Wachstum von 6,5 % seit 2007. Mit einem Schuldenstand von nur 22 % des Bruttosozialprodukts in 2011 stehe der Staat wesentlich besser da als in der Vergleichsgruppe der B-gerateten Staaten.
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Spekulation um MS „Deutschland“
Von Dr. Oliver Everling | 4.Dezember 2012
Die MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft mbH (Zeichnungsfrist 5.-14.12.2012) Anleih wird mit 2 „URA-Haken“ bewertet, auf Grundlage der Zahlen des GJ 2011 sowie zum 30.9.2012 (MS „Deutschland“).
Der neben liquiden Mitteln nahezu einzige Vermögensgegenstand der MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft, seit August 2010 eine mittelbare Tochter der Beteiligungsgesellschaft AURELIUS, ist das gleichnamige Kreuzfahrtschiff (bekannt durch die ZDF-Fernsehserie „Traumschiff“). Die Anleihe erreicht nur ganz knapp 2 „URA-Haken“, wegen ungünstiger Werte bei den Bondspezifischen Kennzahlen, beim URA-Bilanzrating und beim Scope-Emittentenrating („Issuer Rating Notation“).
Beim ungünstigen Scope-Emittentenrating (CCC+) wirkt sich einmal das negative Eigenkapital aus (11 Mio. Euro nach HGB zum 30.9.2012), lt. Emittentin v.a. auf die über den tatsächlichen Wertverlust hinausgehenden Abschreibungen zurückzuführen (so wären bei 77 Mio. Marktwert und 43 Mio. Buchwert theoretisch durch einen Verkauf 34 Mio. Euro stille Reserven vor Steuern realisierbar). Hinzu kommen Verluste auf allen Ergebnisstufen (GJ 2011, 9 Monate zum 30.9.2012), v.a. wegen a.o. Routenumbuchungen (Tsunami in Japan, Unruhen in Nordafrika) und nachgeholter Erhaltungsaufwendungen, berichtet die URA.
Laut Lagebericht 2011 könnte der Fortbestand der Emittentin ohne weitere Unterstützung der Gesellschafter bedroht sein, geben die Analysten der URA zu bedenken, wenn die Umsatzziele (insb. für 2012 und 2013) nicht erreicht werden. Von einer „angespannten Liquididät“ war bereits im Jahresabschluss 2010 die Rede gewesen.
„Insgesamt hängt also die künftige Kapitaldienstfähigkeit davon ab, dass keine neuen unvorhersehbaren Ereignisse eintreten und wirklich wieder Auslastungsgrade und EBITDA wie vor 2010 erreicht werden“, fasst die URA zusammen. Gut fällt dagegen das Scope-Emissionsrating (A) aus; hier spiegelt sich die volle Besicherung der Anleihe (max. 60 Mio. Euro) durch eine erstrangige Schiffshypothek zu Lasten des Kreuzfahrtschiffs „Deutschland“ wider (aktueller Marktwert lt. Gutachten 100 Mio. USD bzw. umgerechnet 77 Mio. Euro; der für die Anleihe relevante Marktwert in Euro würde allerdings bei einer USD-Abwertung schrumpfen: z.B. im Juli 2011 waren es nur 68 Mio. Euro). Hinzu kommen die Absicherung der beiden ersten Zinszahlungen über ein bei AURELIUS abrufbares Darlehen und die Kündigungsmöglichkeit bei einem starken Abfall des Sicherungswertes.
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Mit Creditreform Rating zum Emissionserfolg
Von Dr. Oliver Everling | 3.Dezember 2012
Die im November 2012 mit dem Unternehmensrating BBB- (Investment Grade) von der Creditreform Rating AG beurteilte HOMANN HOLZWERKSTOFFE GmbH beendet vorzeitig „aufgrund deutlicher Überzeichnung“ das öffentliche Angebot für ihre Anleihe (ISIN: DE000A1R0VD4 / WKN: A1R0VD, im Volumen von bis zu 50 Mio. Euro). Ursprünglich war für die Zeichnung der Zeitraum vom 3. Dezember 2012 bis 12. Dezember 2012 um 12 Uhr vorgesehen.
Die HOMANN HOLZWERKSTOFFE-Anleihe ist mit einem festen jährlichen Zinssatz von 7,0% ausgestattet und hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Angebots der Schuldverschreibungen soll ab Dienstag, 4. Dezember 2012 ein Handel per Erscheinen in den Schuldverschreibungen im Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) im Segment Entry Standard für Anleihen eröffnet werden. Als Ausgabe- und Valutatag wird der 14. Dezember 2012 angegeben.
Die Emission wird von der Close Brothers Seydler Bank AG, Frankfurt am Main, als Sole Global Coordinator und Bookrunner und von der Conpair AG, Essen, als Deutsche Börse Listing Partner und Financial Advisor begleitet.
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Bester Spezialanbieter und Emerging Markets
Von Dr. Oliver Everling | 1.Dezember 2012
„Die renommierte Ratingagentur Feri Euro Rating Services hat zusammen mit dem Handelsblatt und dem Nachrichtensender n-tv Aberdeen Asset Management als ‚Besten Asset Manager‘ in den Kategorien Spezialanbieter und Emerging Markets (Aktien und Renten) in Deutschland, Österreich und der Schweiz ausgezeichnet.“ So der Wortlaut einer Pressemitteilung aus dem Hause der Aberdeen Gruppe.
Bei der Award-Verleihung am 28. November 2012 wurden darüber hinaus der Aberdeen Global – Asian Smaller Companies Fund und – bereits zum vierten Mal in Folge – der Aberdeen Global –Emerging Markets Equity Fund in ihrer Vergleichsgruppe zu den besten Fonds gekürt.
Ausschlaggebend für die Siegerplatzierung ist hier das beste quantitative und qualitative Ergebnis in der Vergleichsgruppe. Bei der Auszeichnung wurde besonderes Augenmerk auf den Investmentprozess der Fondsgesellschaft gelegt. „Die Feri-Auszeichnung bestätigt erneut unseren besonderen Investmentprozess, der in Deutschland, Österreich und der Schweiz von institutionellen Investoren ebenso wie von privaten Anlegern anerkannt und wertgeschätzt wird“, sagt Dr. Hartmut Leser, Vorstandsvorsitzender der Aberdeen Asset Management Deutschland AG.
Aberdeens Anlageprozess werde weltweit konsequent und einheitlich umgesetzt und zeichne sich durch eine intelligente kaufmännische Solidität aus. „Alle Experten arbeiten ausschließlich im Team, was eine größtmögliche Interessengleichheit gewährt. Selbst für die Unternehmensanalyse hat Aberdeen ein regelmäßiges Rotationsprinzip eingeführt.“ Zusätzliche strenge Risikokontrollen und die Nutzung von Diversifikationsmöglichkeiten sollen eine konservative Ausrichtung der Kundenportfolios sicherstellen. Aberdeen verwalte zurzeit ein Vermögen von rund 235 Mrd. EUR.
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AIFM, KAGB – Geschäftsmodelle auf dem Prüfstand
Von Dr. Oliver Everling | 30.November 2012
Asset Manager, Master-KAG, Depotbank und Service-KAG werden als Folge der Regulierungsflut ihre Geschäftsmodelle überdenken müssen. Einerseits werden Anbieter zur Spezialisierung und Fokussierung auf ihre Stärken gezwungen sein, andererseits werde es für kleinere Häuser schwieriger, so die Thesen von Thomas Grünewald. Der Geschäftsführer der BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbH, macht auf der itechx-Fachtagung „AIFM, KAGB & Co.: Quo vadis Fondsstandort Deutschland?“ Chancen, Risiken und Herausforderungen klar.
Der Grund für die Verschärfungen der Regulierungen durch AIFM und KAGB kann in dem Madoff-Skandal sowie der Insolvenz von Lehman Brothers International Europe gesehen werden. Während bei Madoff die Unterverwahrung und bestehende Haftungsregelungen der Depotbank für Unterverwahrer keinen ausreichenden Anlegerschutz beinhalteten, zeigte die Lehman Insolvenz die fatalen Folgen einer nicht strikten Segregation, so Grünewald.
Grünewald spricht u.a. über die Verschärfung der Reportingfrequenz. „Die BaFin ist gar nicht dafür ausgelegt, um die Berichte vernünftig zu verwerten und zu verwalten.“ Die Flut der von den Gesellschaften anzufertigenden Berichte könnte somit das eigentliche Ziel der Regulierung verfehlen, entstehende Risiken deutlich zu machen und schützende Eingriffe zu ermöglichen.
„Vernünftige rechtliche Strukturen“ würden mit Blick auf organisatorische Anforderungen teils schon in Ländern Europas fehlen, warnt Grünewald. Deutschland sei dagegen nicht dafür bekannt, hinter den Mindestanforderungen zurückzustehen.
Das KAGB stellt die nationale Umsetzung des AIFM-Umsetzungsgesetzes, welches ein einheitliches Regelwerk für OGAW und AIF vorsieht, dar. Das bislang geltende Investmentgesetz wir durch das KAGB aufgehoben. In das KAGB finden zudem Vorschriften zweier Europäischer Verordnungen (Verordnung über Europäische Risikokapitalfonds und Europäische Verordnung über Soziales Unternehmertum) Eingang.
Grünewald vergleicht die Gesetzesentwürfe: Aufzählungen, Klarstellungen usw. Die Regulierung gehe in jedem Fall über das hinaus, was vernünftiger Anlegerschutz erfordere. „Es kann hier nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, alles und jedes gesetzlich zu regeln.“
Die Parteien im klassischen Investmentdreieck bleiben zwar gleich, so Grünewald, aber die Interaktion von Anleger, Depotbank und Kapitalanlagegesellschaft werde deutlich intensiver. Treuhandverhältnis, Ausgabe/Rücknahme von Anteilen, Anlageverwaltung, Kontrolle, Verwahrung und Überwachung, Geldfluss und Sondervermögen sind Stichworte für die verschiedenen Beziehungen, mit denen Grünewald das Dreieck aus Anlegern, Kapitalanlagegesellschaft und Depotbank skizziert.
Die AIFM werde die Branche nachhaltig verändern, „aber anders, als wir es jetzt erwarten“, so Grünewald. Der Boom auf dem geschlossenen Fondsmarkt bleibe nicht nachhaltig, daher werde es weiterhin nur wenige Anbieter geben. Die AIFM biete Chancen und Risiken, aber die tatsächlichen Opportunitäten seien davon unabhängig. Länder wie Luxemburg werden die Regulierung gemäßigter umsetzen und sich dadurch einen Finanzplatzvorteil verschaffen, sieht Grünewald voraus.
Für Deutschland seien viele der „neuen“ Anforderungen schon heute Standard, dennoch „werden wir uns keinen Standortvorteil erarbeiten. Die Anbieter werden ihre Geschäftsmodelle kritisch überdenken und sich verstärkt auf Kernkompetenzen konzentrieren. Es wird sich für manche nicht rechnen, sich weiterhin als Depotbank zu betätigen.“ Es werde zu einer verbesserten technischen Kommunikation kommen, um die Informationsanforderungen automatisiert abzudecken. Die Umsetzung der regulatorischen Änderungen werde aufwendig und teuer, die Kosten würden aber nicht auf die Anleger umlegbar sein. „Wir befinden sich heute schon in einem enormen Preiskampf und Preisdruck.“
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Haftungsfragen am Fondsstandort Deutschland
Von Dr. Oliver Everling | 30.November 2012
Unternehmenshaftung und Organhaftung sind wichtige Themen für Depotbanken und Kapitalanlagegesellschaften. Dr. Christian Schmies, Senior Associate, Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten, spricht auf der itechx-Fachtagung in Frankfurt am Main über Haftungsfragen. Die von der itechx GmbH veranstaltete Tagung geht der Frage nach, „AIFM, KAGB & Co.: Quo vadis Fondsstandort Deutschland?“
Prospekthaftung, (schuld-) vertragliche Haftung bei Sondervermögen, (gesellschafts-) vertragliche Haftung bei Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften, deliktische Haftung, insbesondere bei Verletzung von Schutzgesetzen, Prospekthaftung und weitere Haftungstatbestände können begründen, dass dem Anleger sein Anteilswert zum Kaufzeitpunkt ersetzt werden muss.
Für die bislang unregulierten Fonds ergeben sich aus den Anforderungen, die bisher schon von den Publikumsfonds erfüllt werden mussten, erhebliche zusätzliche Belastungen. Schmies macht klar, dass die Anforderungen unabhängig von der Größe der Gesellschaft gelten. Jedoch sei ein Proportionalitätsprinzip zu beachten. Ob dieses aber reiche, sich im Schadensfall gegen Vorwürfe zu verteidigen, erscheine aber fraglich.
Haftungsgründe erwachsen aus der schuldhaften Nichterfüllung „gesetzlicher“ Pflichten und schuldhaften Verletzung (sonstiger) vertraglicher Pflichten. Die verschuldensunabhängige Haftung bei Abhandenkommen ähnelt, so Schmies, der Haftung der Betreiber von Eisenbahnen oder Atomkraftwerken, denn auch hier mache der Gesetzgeber die Haftung unabhängig vom Nachweis des Verschuldens.
Spezielle Probleme ergeben sich aus der Haftung bei Unterverwahrung: Unzureichende Auswahl des Unterverwahrers, Nichteinhaltung von Mindestanforderungen, Pflichten zur „Sicherstellung“ von Mindestanforderungen beim Unterverwahrer, u.a. bezüglich Organisationsstruktur/Kompetenz, Regulierung, Vermögenstrennung und Interessenkonflikten.
Möglichkeiten der Haftungsbefreiung bei Abhandenkommen von Vermögenswerten sieht Schmies bei Abhandenkommen aufgrund äußerer Ereignisse bei Unabwendbarkeit durch angemessene Gegenmaßnahmen, vertragliche Haftungsbefreiung der Verwahrstelle für Abhandenkommen bei Unterverwahrern (objektiver Grund für die vertragliche Vereinbarung erforderlich) und vertragliche Haftungsbefreiung der Verwahrstelle bei unregulierten/regulierungsarmen ortsansässigen Unterverwahrern.
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