Sorgen um überbordende Staatsverschuldung
Von Dr. Oliver Everling | 18.November 2010
Die Idee ist nicht neu und auch nicht originell, hinterlässt dennoch einen alarmierendem Eindruck: Neil Dwane, CIO Europe, RCM Allianz Global Investors, führt auf der „2010 Morningstar Investment Konferenz“ in Frankfurt am Main plastisch anhand von Stapeln von US-Dollars vor Augen, welche Dimensionen die Staatsverschuldung angenommen hat. War der Stapel der täglich „neu gedruckten“ Geldscheine einst einmal kleiner als der Mensch, verschwindet heute der Mensch in Relation zur Geldmenge zu einer winzigen Randfigur.
Dwane zeigt auf, dass die Korrelation der Aktienkursentwicklungen enorm zugenommen hat. „Wie heißt diese Korrelation?“, fragt Dwane rhetorisch und antwortet: „Die Korrelation heißt China.“ In China, dem wichtigsten Kfz-Markt der Welt, werden die Autos verkauft, von China wird auch der weitere Ressourcenverbrauch bestimmt. Daher sei es kaum erstaunlich, dass praktisch alle Branchen und Aktien heute von den Entwicklungen in China beeinflusst werden.
„Wir sehen US-amerikanische Aktien nicht als einen großartigen Ort, um dort zu sein“, berichtet Dwane. Im Moment könne man europäische Aktien unter ihren historischen Durchschnittswerten kaufen. Dwane zeigt sich besorgt über den krassen Preisanstieg bei Lebensmitteln. „Regierungen neigen dazu, zuerst ihre eigene Bevölkerung zu füttern“, warnt Dwane und weist auf die Risiken hin, die bei den Lebensmittelpreisen bedenklicher seien als bei den Rohstoffen.
Angebots- und Nachfrageanalysen seien unterschiedlich, je nachdem, von welchem Platz der Welt aus man diese analysiere. So müssen die divergierenden Alterspyramiden der Bevölkerungen in den verschiedenen Ländern berücksichtigt werden. Dwane erinnert an die Nachfrageeffekte der Generation der Baby-Boomers.
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Verlorene Kontrolle über Staatsdefizite
Von Dr. Oliver Everling | 18.November 2010
D&B senkte Anfang November das Länderrating Irlands deutlich ab auf DB4a. „Angesichts des maroden irischen Bankensektors und der aktuellen Entwicklungen wurde die Abwertung notwendig“, heißt es dazu aus dem weltweiten D&B Netzwerk. Noch im September rangiert Irland in der Einschätzung der D&B Länderrisikoexperten um drei Quartile besser bei DB3b.
Vor allem in die Anglo Irish Bank musste die Regierung in Dublin bisher mehr als 25 Milliarden Euro pumpen, um den heimischen Bankensektor zu stabilisieren und den europäischen nicht zu erschüttern. Das Institut ist mittlerweile verstaatlicht, aber immer noch nicht gerettet. Gleichzeitig macht der Regierung das daraus resultierende Haushaltsdefizit zu schaffen, das mittlerweile auf mehr als 30 Prozent des Bruttoinlandsprodukts angewachsen ist.
„Vom Primus im Euro-Raum ist Irland neben Griechenland zum Sorgenkind geworden“, heißt es bei D&B. „Die Konjunkturprogramme zeigen kaum Wirkung und eine nachhaltige Erholung im Bankensektor ist nicht abzusehen. Mehrere irische Banken sind nur noch am Leben durch die großzügige Versorgung mit frischem Geld der EZB, was jedoch keine dauerhafte Lösung darstellt. Derzeit ist nicht mehr die Frage ob sondern nur wann die Regierung um Ministerpräsident Brian Cowen Hilfen aus dem Euro-Rettungsfond in Anspruch nimmt. Hier stellen EU und IWF Kreditgarantien in Höhe von insgesamt 750 Milliarden Euro bereit.“
Trotz Ausgabenkürzungen bekommt Irland das Haushaltdefizit nicht in den Griff, stellen die Spezialisten von D&B fest. Zusätzlich muss sich die Regierung mit der steigenden Arbeitslosigkeit auseinandersetzen. Lag die Quote 2008 nur bei 6 Prozent so wird sie auf 14 Prozent Ende dieses Jahres steigen. Auch die Wirtschaftsaussichten für das kommende Jahr zeigen wenig Hoffnungsvolles. D&B erwartet für 2011 ein Wirtschaftswachstum von 1,0 Prozent (nach -1,0 Prozent in diesem Jahr). Damit verbunden steigt auch die Zahl der Insolvenzen irischer Unternehmen. Vor allem den Immobilienbereich wird es hier treffen. Denn nicht zuletzt waren es die Spekulationen mit Immobilien, die die irische Wirtschaft in die Rezession gestürzt haben.
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Auf dem Weg zur Hyperinflation
Von Dr. Oliver Everling | 18.November 2010
„Eine neue Realität ist da“, sagt Anne E. Connelly, Director European Marketing der Morningstar Europe Ltd., mit Blick auf die Fondsbranche. Sparer leiden unter einem Vertrauensverlust, der zu entsprechend reduzierten Mittelzuflüssen führt. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der Finanzkrise befasst sich die „2010 Morningstar Investment Konferenz“ folgerichtig u. a. mit den Turbulenzen der Märkte. Connelly gibt mit ihrer Konferenz kontroversen Auffassungen und Meinungen eine Bühne.
Paul D. Kaplan, Ph.D., CFA, Quantitative Research Director der Morningstar Europe Ltd. befasst sich mit den “Jahrhundertereignissen” (Stichwort „Schwarzer Schwan“) wie denen der Subprime-Krise und zeigt auf, dass „Jahrhundertereignisse“, die zu dramatischen Neubewertungen ganzer Assetklassen führen, in fast allen Märkten vorkommen, wenn man nur den Betrachtungszeitraum entsprechend ausdehnt.
Kaplan gelingt es, durch einige einfache Modellierungen aufzuzeigen, wie irreführend eine einseitige Beurteilung von Chancen und Risiken eines Portfolios anhand von erwarteter Rendite und Varianz der Rendite sein könnte. Es liegt im Wesen dieser statistischen Maße, dass sie katastrophale Verluste oder gar das gänzliche Ausradieren eines Vermögens, wenn ein solches Ereignis nur hinreichend unwahrscheinlich ist, nicht so abbilden, wie sie nach gesundem Menschenverstand bewertet würde.
1962 begründete mit Diplomen aus Karlsruhe ausgestattet Roland Leuschel seine berufliche Laufbahn. „Hätte ich damals eine Meinung gegen die Deutsche Bank gehabt, wäre meine Karriere schnell zu Ende gewesen“, erinnert sich Leuschel und vertritt seine „andere“ Meinung in der „2010 Morningstar Investment Konferenz“.
Leuschel befasst sich mit der Verschuldung ausgewählter Länder und Regionen und greift anekdotisch Missstände auf, zitiert dazu beispielsweise den „Spiegel“, der über mehr als 200.000 tote Japaner berichtete, für die deren Angehörigen weiterhin Renten beziehen.
„Die Ursachen von Hyperinflationen sind immer Staatshaushalte“, zitiert Leuschel Bernholz und fügt hinzu, „Er spricht uns aus dem Herzen“. Wenn man die Schweiz beurteile, solle man berücksichtigen, dass man dort die Altersversorgung ganz privat gemacht habe. Für die Schweiz stelle sich das Problem wie in den meisten anderen Industrienationen nicht, der Staat sei nicht gezwungen, einen „offensichtlichen Betrug am Bürger“ zu begehen.
Leuschel weist darauf hin, dass dieser „Betrug am Bürger“ sogar gerichtlich legitimiert wurde – so hätte schon zu früheren Hyperinflationen Gerichte festgestellt, dass die Gläubiger von Staatsanleihen eben nur eine Nominalforderung haben, aber keinen Anspruch auf Rückzahlung in real gleichen Werten. „Ich sehe nur Immobilien und Gold, um sich zu schützen“, sagt Leuschel, „und das ist mein optimistisches Szenario.“
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Anerkennung für Ratingagentur von Euler Hermes
Von Dr. Oliver Everling | 17.November 2010
Nach einem intensiven Prüfungsprozess durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Zusammenarbeit mit dem „Committee of European Securities Regulators“ (CESR) wurde die Euler Hermes Rating GmbH als erste Ratingagentur in Europa als Credit Rating Agency (CRA) registriert, meldet die Ratingagentur stolz aus Hamburg (http://www.eulerhermes-rating.com/).
Damit erfüllt Euler Hermes Rating GmbH die Anforderungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates. „Zukünftig dürfen Institutionelle Investoren auch in von Euler Hermes Rating GmbH geratete Wertpapiere investieren. So überarbeitet die BaFin derzeit die Anlageverordnung für Versicherungsunternehmen, um der neuen EU-Verordnung gerecht zu werden“, erläutert Ralf Garrn, Geschäftsführer der Euler Hermes Rating GmbH. Bereits tätige Ratingagenturen mussten zwischen dem 7. Juni und dem 7. September 2010 einen Registrierungsantrag stellen, um im Gebiet der Europäischen Union weiterhin Bonitätsratings abgeben zu dürfen. Die Euler Hermes Rating GmbH hatte den Antrag auf Registrierung bereits zu Beginn der Übergangsfrist gestellt.
„Wir haben das erste Registrierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen“ sagt Karl-Burkhard Caspari, Exekutivdirektor der BaFin-Wertpapieraufsicht (http://www.bafin.de/). Die BaFin habe in dem Verfahren eng mit CESR, dem Ausschuss der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden, zusammengearbeitet. Durch die Verordnung werden Ratingagenturen erstmals einer staatlichen Aufsicht unterstellt. Kern der europäischen Verordnung ist das so genannte Registrierungsverfahren. Hierbei wird einer Ratingagentur nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen eine Genehmigung für die Ausübung von Ratingtätigkeiten erteilt, die EU-weit gültig ist.
Zuständig für die Registrierung und die Beaufsichtigung der Ratingagenturen in Deutschland ist – bis zur Übertragung auf die neu zu schaffende Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) – die BaFin. Die EU-Verordnung schreibt den Ratingagenturen strenge Verhaltens- und Organisationsregeln vor. Insbesondere müssen sie umfangreiche Maßnahmen ergreifen, um Interessenkonflikte bei ihrer Tätigkeit zu verhindern bzw. gering zu halten. Weiterhin dürfen registrierte Agenturen nicht gleichzeitig Beratungs- und Ratingdienstleistungen für ein Unternehmen erbringen. Für Ratinganalysten wird zudem ein Rotationsprinzip eingeführt. Ratingagenturen müssen künftig der Aufsicht regelmäßig Auskunft über ihre Arbeitsmethoden, Modelle und ihre Eignerstruktur geben. In die Bewertungsmodelle selbst dürfen die Aufseher jedoch nicht eingreifen.
„Mit der Registrierung als Ratingagentur durch die BaFin möchte die Euler Hermes Rating GmbH dazu beitragen, den Markt transparenter zu gestalten und insbesondere Unternehmen des gehobenen Mittelstands den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern“, macht Garrn klar.
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Qualitative Anforderungen an Master-KAGen
Von Dr. Oliver Everling | 17.November 2010
Master-KAGen zeichnen sich gegenüber „einfachen“ KAGen dadurch aus, dass sie selbst lediglich administrative sog. Middle- und Back-Office Aufgaben erfüllen, das eigentliche Front-Office (insbesondere die Portfolioverwaltung) jedoch auf dritte Unternehmen ausgelagert wird. Die Master-KAG legt das Sondervermögen auf, schließt den Depotvertrag, übernimmt die laufende Buchhaltung, und tritt gegenüber der BaFin als verantwortliche Gesellschaft auf, erläutert Dr. Sven Zeller in seinem Beitrag für das Sammelwerk von Volker Braunberger, Uwe Rieken und Oliver Everling (Herausgeber): Rating von Depotbank und Master-KAG (Gabler Verlag – Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, http://www.gabler.de/, Wiesbaden 2011, ISBN 978-3-8349-2578-7).
Dr. Sven Zeller ist seit 1999 Partner im Frankfurter Büro von Clifford Chance (www.cliffordchance.com) und dort im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Insbesondere betreut er die Investmentfonds- und Vermögensverwaltungsteams von Banken und Finanzdienstleistern und unterstützt sie in aufsichtsrechtlichen Angelegenheiten. Der Schwerpunkt seiner Beratungstätigkeit liegt auf Fonds, dem Einsatz von Derivaten beim Fondsmanagement und sämtlichen kundenbezogenen Aspekten von Immobilien, Derivaten und Hedgefonds. Er ist Mitglied der IBA International Bar Association, war Dozent an der European Business School und hat über 100 Fachartikel zum Bankenrecht veröffentlicht.
„Das eigentliche Asset Management wird bei einer Master-KAG von einer anderen Gesellschaft wahrgenommen. Eine solche Auslagerung kann dabei als Beratungs- oder als Verwaltungsmandat ausgestaltet sein“, zeigt Zeller die Optionen auf. „Während die Master-KAG im Falle eines Beratungsvertrages die Umsetzung externer Verwaltungsentscheidungen noch selbst übernimmt, führt im Falle des Verwaltungsmandates das Auslagerungsunternehmen eine Anlageentscheidung weitestgehend selbst aus.“
Master-KAGen haben zunächst alle qualitativen Anforderungen zu erfüllen, macht Zeller klar, die KAGen im Allgemeinen zu erfüllen haben. „Dies bezieht sich auf ihre Zulassung,“ fügt Zeller hinzu, „das Auflegen des Sondervermögens sowie auf die innere Organisation. Die Auslagerung bestimmter Front-Office Aufgaben auf ein Auslagerungsunternehmen ist sodann an die Erfüllung weitergehender Bedingungen geknüpft.“
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Bewältigung der AIFM-Richtlinie
Von Dr. Oliver Everling | 16.November 2010
Die Vertreter des Europäischen Parlaments, der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission einigten sich am 26. Oktober 2010 auf einen Gesetzeskompromiss zur Hedgefondsregulierung. Die künftige Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinie 2004/39/EG und 2009/../ („AIFM-Richtlinie“) sieht für die alternativen Investmentfonds ein EU-Passportsystem vor. Ferner werden mit der Richtlinie die Kontrollbefugnisse der neuen EU-Wertpapieraufsicht ESMA festgelegt sowie die Aspekten des so genanntes Asset-Stripping und Gehälter der Fondmanager geregelt.
Durch die neuen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmen für die in der EU tätigen Verwalter alternativer Investmentfonds („AIFMs“) sollen die systemischen Risiken der Finanzmärkte reduziert und institutionelle Investoren besser geschützt werden. „Die AIFM-Richtlinie ist auf alle offenen und geschlossenen Fonds anwendbar, die nicht unter die OGAW-Richtlinie (85/611/EWG) fallen. Betroffen sind somit private Equity-Fonds, Immobilienfonds, Hedgefonds, Rohstofffonds, Infrastrukturfonds und andere Arten institutioneller Fonds“, erläutert Raphael Slowik, Rechtsanwalt, Partner, Corporate Finance & Real Estate Investments bei Hammonds LLP (www.hammonds.com/people/raphaelslowik). „Neben den AIFMs mit Sitz in der EU werden von der neuen Richtlinie auch die Fonds aus Drittstaaten erfasst, wenn sie alternative Investmentfonds in der EU vertreiben.“
Als Kernelemente der AIFM-Richtlinie sieht Slowik folgende: EU-Passportsystem & Informationspflichten der AIFMs – Künftig müssen sich die AIFM-Verwalter ab einem verwalteten Vermögen von 500 Mio. Euro bei den nationalen Aufsichtsbehörden nach einheitlichen Standards registrieren lassen. Dafür müssen die AIFMs den Umfang des eingesetzten Kapitals offen legen und ein eigenes Mindestkapital nachweisen sowie sicherstellen, dass das Fondsvermögen ordnungsgemäß in Depotbanken verwahrt wird. „Ferner sind die AIFMs verpflichtet,“ fügt Slowik hinzu, „gegenüber Investoren, Aufsichtsbehörden und den Beschäftigten ihre Anlagestrategien sowie ihre Bewertungsmethoden offenzulegen. Im Gegenzug kann ab 2013 jeder AIFM-Verwalter, der in einem Mitgliedstaat zugelassen ist, EU-weit tätig werden. Für Fonds aus Drittstaaten soll diese Regelung ab 2015 gelten. Die nationalen Privatplatzierungssysteme für Drittstaatenfonds sollen bis 2018 auslaufen.“
Kontrollbefugnisse des Europäischen Aufsehers („ESMA“) – Die neue Richtlinie sieht für ESMA hinsichtlich der AIFMs konkrete Kontrollbefugnisse vor. Unter anderem wird ESMA ein Zentralregister über die von den nationalen Regulierungsbehörden zugelassenen AIFMs verwalten. Ferner kann ESMA künftig Regulierungsleitlinien vorgeben oder in Streitfällen zwischen nationalen Behörden zugreifen.
Vorschriften gegen Asset-Stripping – Die Ausplünderung von Unternehmen zur kurzfristige Gewinnmaximierung – sog. Asset-Stripping – sollte künftig durch die Begrenzung der Gewinnausschüttungen in den ersten Jahren nach einer Unternehmensübernahme verhindert werden, berichtet Slowik. Gleichzeitig bleibt aber das Geschäftsmodell als solches bestehen.
Neue Regeln für Managementvergütung – Die Richtlinie ermächtigt die EU-Kommission Leitlinien für die Vergütungspolitik des AIFM-Managements zu erlassen. Die neuen Leitlinien sollen sich an den Grundsätzen der Empfehlung der Kommission vom 30. April 2009 zur Vergütungspolitik im Finanzdienstleistungssektor enthaltenen Grundsätzen orientieren, kommentiert Slowik aus Berlin.
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Ärger macht sich am Platz „The Squaire“ Luft
Von Dr. Oliver Everling | 15.November 2010
Spaßeshalber werden schon Wetten darüber abgeschlossen: Wann wird der „Airrail Center Frankfurt“, die sinkende „Titanic“ am Frankfurter Flughafen, endgültig fertig? Sogar der Stichtag 1. Januar 2012 in gut einem Jahr bringt es nur noch auf 1 Flasche Rotwein, nur noch spätere Termine lassen Wetten interessant erscheinen und bringen es bei Frankfurter Immobilienprofis auf höhere Einsätze. Um mehr als um solche Einsätze geht es bei denjenigen, die hier auf engem Raum bereits rund 1 Mrd. € verbaut haben.
Die Fertigstellung 2009 war schon bald nach Baubeginn illusorisch, obwohl schon seit November 2006 an der Erweiterung des Fernbahnhofs am Frankfurt Flughafen gearbeitet wird. Per Gutachten sollte später eine Fertigstellung Ende 2010 glaubhaft gemacht werden. Diese erwies sich als ebenso illusorisch wie neuere Prognosen.
Über eines braucht man nicht mehr zu wetten: Als „Airrail Center Frankfurt“ (http://www.airrail.de/) wird der Bau nie fertig werden, denn zwischenzeitlich wurde der Bau mit einem Kofferwort umgetauft in „The Squaire“ (http://thesquaire.com/). Die Morphologie der Wortbildung folgt aus der Amalgamierung der englischen Begriffe von „Platz“ ( = engl. square) und „Luft“ (= engl. air). In der Tat wurde das unaussprechliche bzw. homophone „The Squaire“ für viele zum Platz, um sich ihrem Ärger Luft zu machen, nicht nur über das geschaffene Unwort (vgl. FAZ v. 2. 7. 2010).
Die wortkreative Ablenkung vom „Airrail Center Frankfurt“ hin zu „The Squaire“ folgt der Idee, Spuren in den Suchmaschinen des Internets zu verwischen. Denn nur, wer nicht bloß nach Seiten über den „Airrail Center“ sucht, wird sich über die Widersprüche zwischen Versprechungen, Hoffnungen und Erwartungen einerseits sowie unerfüllte Wünsche, Desillusion und schlagende Risiken andererseits klar werden.
Ausgerechnet an einer so unfall- und terrorgefährdeten Zielscheibe wie dem zwischen stark befahrenen Autobahnen eingekeilten Bau über neuralgisch wichtigen ICE-Gleisen für die Deutsche Bahn unmittelbar am größten deutschen Flughafen fehlt nun auch noch Brandschutz. Als wäre das Gefährdungspotential des auf 86 filigranen Säulen getragenen Baus nicht genug, wurden angeblich zu enge Korridore geplant, Fluchtwege angesichts aktueller Belegungspläne offenbar nicht ausreichend durchdacht – so lautet ein Gerücht – und die Eventualität folgenschwerer Katastrophen verdrängt – Risiken, die am infrastrukturellen Drehkreuz nicht tragbar sind. Wie das der „zu engen Flure“ kursieren weitere Gerüchte am Platz, „The Squaire“.
„Das Auftreten der Gerüchte kommt wahrscheinlich daher, dass man auch eine bewußte Desinformationspolitik betreibt“, vermutet dazu ein Unternehmer aus Frankfurt und zeigt Verständnis dafür, dass so möglicherweise auch Unruhe in der Belegschaft ein wenig begrenzt werden soll.
Der Bau wird für alle zur Belastung, die auf die rechtzeitige Fertigstellung angewiesen sind, um selbst Pläne einhalten zu können. Darüber hinaus sei nur an die zahlreichen Handwerker und Lieferanten erinnert, für die ihre eigene Kapazitätsplanung von existentieller Bedeutung ist. Nicht für jeden kann ohne weiteres Ersatz gefunden werden. Insolvenzen können zu weiteren Verzögerungen führen.
Bei Mietern im „The Squaire“ haben sich die Hoffnungen auf eine verlässliche Terminplanung jedenfalls zerstreut. Wer etwa den Start ins neue Jahr 2011 in einem der geplanten Hotels von Hilton (www.hilton.de) verbringen wollte, musste schon bald seine Pläne ändern. Aber auch auf Termine in 2011 gibt es keinen Verlass. Gäste versuchen vergeblich, fürs Hilton erste Zimmerreservierungen vorzunehmen. Die Buchungshotline informiert: „Fragen Sie im Juni 2011 wieder nach.“
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Mehrwert einer spezialisierten, nationalen Depotbank
Von Dr. Oliver Everling | 12.November 2010
Das Geschäft mit institutionellen Anlegern ist ein Kerngeschäftsfeld der Deutschen Apotheker- und Ärztebank und die angebotene Depotbankdienstleistung leistungsfähig. Dies dokumentiert Mirko Engels von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG, Geschäftsbereich Wertpapiere – Institutionelle Anleger, in seinem Beitrag zum Buch von Volker Braunberger, Uwe Rieken und Oliver Everling (Herausgeber) zum Thema „Rating von Depotbank und Master-KAG“ (Gabler Verlag – Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, http://www.gabler.de/, Wiesbaden 2011, ISBN 978-3-8349-2578-7).
Mirko Engels arbeitet seit 1999 bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank. Seit 2004 ist er für die Betreuung institutioneller Anleger im Wertpapiergeschäft zuständig. Zu den Kunden seines Geschäftsbereiches zählen schwerpunktmäßig berufsständische Versorgungswerke, aber auch Pensionskassen, Zusatzversorgungskassen und weitere Versorgungseinrichungen und Institutionen, die die apoBank unter anderem als Depotbank für die Verwahrung ihrer Sondervermögen nutzen.
Das von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eigenentwickelte modulare Dienstleistungsangebot beinhaltet Added-Value-Produkte, die auch heute schon von Anlegern außerhalb des Kernkundenkreises eingesetzt werden, und die ein weiteres Wachstum des Depotbankgeschäftes unseres Hauses ermöglichen, legt Engels dar.
Die apoBank steht im heutigen Depotbankenmarkt vor allem als Alternative zu Großanbietern und ihrem Massengeschäft. Sie ist in Ihrer Nische gemeinsam mit ihren Kunden organisch gewachsen, und hat in den über einhundert Jahren ihres Bestehens ein Beziehungsgeschäft gelebt, das nicht den schnellen Erfolg sondern die gute und langfristig erfolgreiche Zusammenarbeit bedeutet.
„Eine persönliche Betreuung durch feste Ansprechpartner mit größtmöglichen Kenntnissen über Situation und Bedarf Ihrer Kunden ist für uns selbstverständlich“, fügt Engels hinzu, „und die Basis für die Geschäftsbeziehung – sozusagen die Pflicht. Die Kür besteht heute und künftig mehr denn je darin, im Dialog mit dem Anleger maßgeschneiderte Lösungen für Strategie, Umsetzung, Kontrolle und Reporting zu entwickeln, die das Kapitalanlagegeschäft für die Entscheidungsträger auf der Investorenseite in allen Marktphasen transparent und jederzeit beherrschbar machen.“
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Rating bei Auswahl von Unterverwahrern
Von Dr. Oliver Everling | 12.November 2010
Die systematische Due Dilligence anhand definierter Auswahlkriterien bei der Auswahl von Unterverwahrern steht im Depotbankenbereich noch am Anfang, berichtet Dr. David Lohmann von M.M.Warburg & CO Luxembourg S.A. in seinem Beitrag für das Buch „Rating von Depotbank und Master-KAG“ (herausgegeben von Volker Braunberger, Uwe Rieken und Oliver Everling, Gabler Verlag – Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, http://www.gabler.de/, Wiesbaden 2011, ISBN 978-3-8349-2578-7.). Lohmann geht davon aus, dass die aufsichtsrechtlichen Vorgaben zukünftig nicht nur die Auswahl, sondern auch die laufende Überwachung von Unterverwahrern durch die Depotbank verlangen und sich über kurz oder lang auch allgemeine Standards zu den dafür anzuwendenden Auswahlkriterien herausbilden.
Dr. David Lohmann ist seit 2005 Sprecher der Geschäftsleitung der M.M.Warburg & CO Luxembourg S.A., einer Tochterbank der M.M.Warburg & CO KGaA, Hamburg. In Luxembourg sind wesentliche Teile der Assetmanagement-Aktivitäten der Warburg Bankengruppe konzentriert. Als Depotbank verwahrt die Warburg-Bank in Luxembourg 120 Sondervermögen mit einem Volumen von rd. EUR 10,3 Mrd.. Insgesamt hat die Warburg Bankengruppe EUR 32,3 Mrd. Assets under Management (31.12.2009).
Ratings können zu den Unterverwahrern eine sinnvolle und nützliche Ergänzung sein, urteilt Lohmann. „Sie können aber die eingehende Beschäftigung der Depotbank mit dem Unterverwahrer nicht ersetzen. Depotbank und eingeschalteter Unterverwahrer müssen die gleichen Qualitätsstandards verfolgen.“ Sie müssen, sagt Lohmann salopp, gleich „ticken“. Ist das gewährleistet, stehe der Beauftragung von Unterverwahrern eigentlich nichts entgegen.
„Schon gar nicht kann es als Nachteil im Markt ausgelegt werden. Eine nach einer gründlichen Due Dilligence ausgewählte und kontinuierlich überwachte Unterverwahrfunktion ist allemal besser,“ so das Fazit von Lohmann, „als eine leichtfertig unter einheitlichem Firmenauftritt zugelassene Konzernverbindung, die die eigentlichen Risiken aus der rechtlichen und organisatorischen Eigenständigkeit ausblendet.“
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BVMW-Volkswirt sieht Bedeutungszuwachs für Rating
Von Dr. Oliver Everling | 12.November 2010
Politische Vorgabe der G20 ist es, höhere Eigenkapitalquoten bei den Banken durchzusetzen. In Basel spielten die Auswirkungen auf die Realwirtschaft eine untergeordnete Rolle. „Es existiert nur eine globale Auswirkungsstudie auf die Realwirtschaft“, kritisiert Dr. Michael Vogelsang, Chefvolkswirt des Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) e.V. (http://www.bvmw.de/) in seinem Vortrag bei der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Ratinganalysten und Rating Advisors e.V.
Vogelsang zeigt auf, wie sich aus den an Banken gestellten Anforderungen, Risiken durch zusätzliches Eigenkapital zu unterlegen, eine Finanzierungslücke ergeben könnte. Denn die verlangte Eigenkapitalquote würde nur in Proportion zum jeweiligen Risikogewicht erhöht werden. Da aber die in Brüssel festgelegten Risikogewichte für Kredite an den Mittelstand höher als für Kredite zwischen Banken oder Investitionen in Staatsanleihen ausfallen, würden die Vorschläge aus Basel Kredite an kleine und mittlere Unternehmen benachteiligen.
„Der Mittelstand und die Konsumenten in Deutschland werden für andere bestraft“, sagt Vogelsang. „Dabei sind Kredite in Deutschaland an den Mittelstand relativ risikoarm.“ Der Chefvolkswirt äußert Zweifel, ob das Finanzsystem wirklich stabiler werde. Obwohl sinnvolle Maßnahmen, z. B. in Bezug auf das Handelsbuch, eingeleitet wurden. „Aber z. B. die Behandlung systemrelevanter Banken bleibt weiterhin offen“, warnt Vogelsang.
„Was bringt die Zukunft?“, fragt Vogelsang und zeigt länderspezifische Pfade („Währungskrieg“) auf. Niedrigzinspolitik durch die Zentralbanken und gleichzeitig höhere Kosten für Mittelstandskredite durch Basel III seien ökonomisch widersinnig.
Die Prognose: Die Bedeutung der Banken für den Mittelstand sinkt. Die Bedeutung alternativer Finanzierungsinstrumente steigt. Die Wichtigkeit von validen und transparenten Ratings wird steigen, weist Vogelsang nach. „Deshalb ist auch die Bedeutung Ihrer Tätigkeit und Ihres Verbandes so enorm wichtig“, spricht Vogelsang zu den Mitgliedern des Bundesverbandes der Ratinganalysten und Ratingadvisor.
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