Fairness beginnt mit fairer Diskussion
Von Dr. Oliver Everling | 31.Oktober 2009
„Man sollte nicht in allen Foren sein, um nicht noch Wasser auf bestimmte Mühlen zu geben. Insbesondere nicht dort, wo Schärfe, Gift verbreitet werden“, sagt Prof. Dr. Norbert Walter nach einem Vortrag von Jutta Ditfurth, Mitbegründerin der Partei der „Die Grünen“. Walter diskutierte mit Prof. Dr. Birger Priddat, Jutta Ditfurth und dem Deutschen Fairness-Preisträger 2009 Sören Stamer beim „Internationalen Fairness-Forum 2009″ zum Thema „Durch Fairness zur sozialen Gerechtigkeit?“ (http://www.fairness-stiftung.de/).
Jutta Ditfurth führt den Mangel an Fairness in der Wirtschaft schlicht auf den Kapitalismus zurück. Es gebe keinen „schlechten“ oder „guten“ Kapitalismus, sondern jeder Kapitalismus sei von dem Streben nach Gewinnmaximierung und damit von Ausbeutung gekennzeichnet. Ditfurth hält keine Regeln für möglich, nach denen Unternehmer mit Wettbewerbern und Konsumenten fair umgehen könnten.
„Nachhaltigkeit muss etwas sein, was man sich auch selbst zumutet“, sagt Walter. „Ich bin in einer Familie mit fünf Kindern geboren, in der der Vater nie Urlaub hatte“, berichtet Walter. „Ich arbeitete mit 14 Jahren auf dem Bau für 98 Pfennig, am Anfang. Ich habe Spinnmaschinen mit verdünnter Salzsäure gesäubert, mein Studium verdient, denn die anderen Geschwister mussten auch noch über die Runden kommen.“
„Ich lebe in einem Land,“ erinnert Walter, „in dem auch Kinder solcher Eltern studieren konnten.“ Seine wissenschaftliche Entwicklung führt er auf seine Chance zurück, Hilfstätigkeiten ausführen zu dürfen. „Nichts ist schädlicher als die Motivverdächtigung, sie wirkt wie Salzsäure“, sagt Walter und berichtet als Beispiel über die Korrespondenz zum Thema „Mindestlohn“, die ihn erreiche. „Wir haben nicht alle die gleiche Nutzenfunktion“, sagt Walter. Manche würden Macht, andere Geld und wieder andere Anerkennung suchen. Walter weist damit Verdächtigungen zurück, aus „falschen“ Motiven heraus wirtschaftspolitische Ansichten zu vertreten.
Walter stellt Aussagen von Ditfurth in Bezug auf den Immobilienbesitz richtig, denn dieser resultiere aus Finanzierungsverhältnisse mit staatlichen Institutionen wie „Freddie“ und „Fannie“. „In den USA kann meine Hypothek dadurch zurückzahlen, dass man den Haustürschlüssel bei der finanzierenden Banken einwirft“, berichtet Walter. Dies mache viele Banken in den USA zu Wohnhausbesitzern.
Sören Stamer wirft ein, dass in Kalifornien inzwischen elementare staatliche Leistungen eingeschränkt werden. Der Staat habe sich in eine Situation begeben, in denen der Staat wichtige Entscheidungen nicht mehr treffen könne. Es gebe für die dafür notwendigen Steuererhöhungen nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. Stamer sieht in diesen Entwicklungen besondere Herausforderungen der Demokratie.
Priddat zeigt auf, dass mehr Bürgerbeteiligung nicht ohne weiteres auch Besserung verspreche. In dem Moment, wo Interessen durchgesetzt werden, habe der Staat eine besondere Verantwortung, Minderheiten zu schützen. Soziale Gerechtigkeit bedeute, auch die Interessen „der anderen“ zu berücksichtigen. Es müssten auch die vertreten werden, die ihre Interessen nicht selbst vertreten können.
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Fragliche Kernstrategie von Fixed-Income Arbitrage Hedgefonds
Von Dr. Oliver Everling | 31.Oktober 2009
Die Hedgefondsmanager greifen auf eine Vielzahl von Strategien zurück. Dazu zählen insbesondere die direktionalen Strategien, aber auch der Einsatz von Optionen, stellt Dr. Marc Tetzlaff in seiner Dissertation mit dem Titel „Aktives Rentenportfoliomanagement. Eine vergleichende Analyse von Publikumsfonds und Fixed-Income Arbitrage Hedgefonds“ fest. Sehr beliebt war ebenfalls der Carry Trade. Verhältnismäßig gering war der Einsatz der Konvergenzstrategie, also die Positionierung bzgl. der relativen Preisveränderung zweier Anleihen/Märkte. Eine Bestätigung für die Bedeutung dieser oftmals als Kernstrategie der Fixed-Income Arbitrage Hedgefonds angesehenen Strategie kann in seiner Arbeit nicht gegeben werden. Für eine Persistenz der Anlageergebnisse wurden auch keine Anzeichen gefunden.
Das Buch von Dr. Marc Tetzlaff erschien als Band 25 der Reihe „Portfoliomanagement“, die von Prof. Dr. Lutz Johanning, Prof. Dr. Raimond Maurer und Prof. Dr. Markus Rudolf im Uhlenbruch Verlag, Bad Soden, herausgegeben wird (http://www.uhlenbruch.de/, Oktober 2009, 346 S., ISBN 978-933207-72-2, € 98,-). Neben Rentenfonds, die jedem Investor zur Verfügung stehen, haben vermögende Privatkunden und institutionelle Anleger auch die Möglichkeit, in einen Fixed-Income Arbitrage Hedgefonds zu investieren. Das Buch legt eine Arbeit vor, welche die beiden Investmentvehikel für Anleihen vergleicht.
Tetzlaff untersucht die Performance von Rentenfonds, die in fünf verschiedene Asset-Klassen (Staatsanleihen Euroland, Internationale Staatsanleihen, Unternehmensanleihen Investment-Grade, Unternehmensanleihen High-Yield, Emerging Markets) investieren. Dabei wird ausschließlich die Performance seit Einführung der europäischen Einheitswährung berücksichtigt (1999 -2007). Im Unterschied zu allen bisher vorgelegten empirischen Untersuchungen werden die Fonds nicht nur mit einem Standardindex, sondern auch mit ihrer individuellen Benchmark verglichen. Neben den in der Literatur gebräuchlichen Performancemaßen berücksichtigt Tetzlaff auch mehrere Risikomaße.
Darüber hinaus wird auch die Persistenz der Performance untersucht. Zu den Publikumsfonds geht Tetzlaff zwei weitere Fragestellungen nach: Zum einen wird mit dem Asset-Class-Factor-Modell von Sharpe untersucht, ob es sich bei den Rentenfonds um „reine“ Asset-Klassen-Fonds handelt, oder ob eine Beimischung von anderen Asset-Klassen vorgenommen wird. Zum anderen wird auf das Ranking von Fonds eingegangen. In diesem Zusammenhang wird getestet, ob die Platzierung in einem Ranking auf die Fähigkeiten des Fondsmanagers zurückzuführen ist, oder ob primär die Wahl der Benchmark das Abschneiden beeinflusst.
Bei den Fixed-Income Arbitrage Hedgefonds stehen drei Fragen im Zentrum: Wie sich die Rendite und das Risiko in der Vergangenheit darstellten, welche Strategien die Hedgefondsmanager angewendet haben und ob bei ihnen eine Persistenz der Performance zu beobachten ist. Bei der Frage nach den angewendeten Strategien wird auf direktionale Strategien sowie Konvergenz- und Optionsstrategien zurückgegriffen und erstmals der Carry Trade in eine Hedgefondsuntersuchung mit einbezogen. Sowohl bei Publikums- wie auch bei Fixed-Income Arbitrage Hedgefonds präsentiert Tetzlaff neben den Ergebnissen für den Gesamtzeitraum auch die Auswertungen für rollierende Zweijahresfenster, um Unterschiede im Zeitablauf erkennbar zu machen. Bei den Hedgefonds wird auch ein umfangreicher Vergleich mit der jeweiligen Marktentwicklung vorgenommen.
Das Buch beleuchtet sehr detailliert die Renten- und Hedgefondsindizes. Dabei diskutiert Tetzlaff ihre Verwendung als Benchmark im aktiven Rentenfondsmanagement sowie die Konstruktion bei den verschiedenen Indexanbietern. Die sich aus der Indexmethodologie ergebenden Verzerrungen zeigt Tetzlaff in diesem Zusammenhang ebenfalls auf. Wie die Performance in der Praxis zustande kommt, zeigt sich durch Beleuchtung der Investmentphilosophie und der Investmentprozesse, insbesondere des Entscheidungsfindungsprozesses, von der übergeordneten Formulierung der Investmentphilosophie bis zur Transaktion mit kurzem Zeithorizont.
Seine Auswertungen zeigen, dass die Rentenfonds mit Ausnahme der Emerging Markets im Durchschnitt ihre Benchmarks nicht geschlagen haben. Lediglich die Performance der Emerging Markets Fonds entsprach bei den Risiko- und Performancemaßen in etwa derjenigen der Benchmark oder war sogar leicht besser. Die Höhe der Unterperformance entsprach dabei zumeist der durchschnittlichen Kostenbelastung. Eine Persistenz der Performance kann Tetzlaff nicht feststellen, weder für verschiedene Einjahres- noch für Dreijahresperioden. Dieses Ergebnis sieht Tetzlaff unabhängig vom verwendeten Performancemaß und statistischen Verfahren.
Seine Schätzungen nach dem Asset-Class-Factor-Modell ergaben, dass in den meisten Fondsgruppen anscheinend eine systematische Beimischung anderer Asset-Klassen vorgenommen wurde. Lediglich bei den in Unternehmensanleihen mit einem Investment-Grade-Rating investierenden Fonds war die Beimischung gering, so Tetzlaff. Seine Untersuchung zum Ranking der Publikumsfonds kommt zu dem Schluss, dass die Platzierung der Fonds im Ranking zumindest teilweise auf die Benchmarkwahl zurückzuführen ist und nicht allein auf die Leistung des Fondsmanagers.
„Hedgefonds stellen an sich selbst den Anspruch,“ so Tetzlaff, „in jeder Marktphase eine positive Rendite zu erzielen und dabei insbesondere die mit dem Investment verbundenen Risiken erfolgreich zu steuern. Diesem Anspruch wurden die 75 Fixed-Income Arbitrage Hedgefonds nur zum Teil gerecht.“ Zwar erzielten sie relativ attraktive Renditen, jedoch waren die damit verbundenen Risiken sehr hoch.
Die Ergebnisse lassen an mehreren Stellen darauf schließen, dass die Hedgefonds in der ersten Hälfte des Untersuchungszeitraums (1994 – 2007) bessere Ergebnisse erzielten als in der zweiten. Insgesamt listet Tetzlaff an mehreren Stellen Indizien für die Vermutung auf, dass Hedgefonds aufgrund ihres rasanten Wachstums in den letzten Jahren zunehmend an Kapazitätsgrenzen stoßen. Die Fixed-Income Arbitrage Hedgefonds beschränkten sich bei ihren Investitionen nicht nur auf Anleihen, sondern agierten häufig an den internationalen Aktien-, Rohstoff- und Währungsmärkten.
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Kampf am Geldautomat
Von Dr. Oliver Everling | 30.Oktober 2009
Dr. Thomas Kapp, LL.M., Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, skizziert den aktuellen Stand der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Sperrung von VISA-Karten. Die Argumente contra Sparkasse, d.h. für Erlass einer einstweiligen Verfügung sind die wesentliche Beeinträchtigung (keine Förderung des Wettbewerbs, sondern gezielte Behinderung), Verstoß gegen VISA –Regularien (bindende Satzung mit Rechtsnormqualität“ und der Vertrauenstatbestand, die irreführende Werbung (Anbringung des VISA-Logos), sowie der fehlende finanzielle Nachteil der Sparkassen (Interbankengebühr). Kapp sprach auf dem 7. Internationalen Retail-Bankentag der Börsen-Zeitung (http://www.retailbankentag.de/) zu seinem Thema „Kampf am Geldautomat – Preistreiberei oder freier Wettbewerb“.
Die Sperrung ist allerdings nicht geeignet, Direktbanken vom Markt zu verdrängen. Die Leistungen der Direktbanken können weiterhin erbracht werden. Es besteht keine Verpflichtung, den Wettbewerber zu eigenen Schaden zu fördern. Die bloße Vertragsverletzung ist irrelevant, da es keine Wettbewerbshandlung sei. All dies sind Argumente für die Sparkassen. Nach Lauterkeitsrecht besteht die Behinderung in der Beeinträchtigung wettbewerblicher Entfaltungsmöglichkeiten eines Mitbewerbers. Die Gesamtwürdigung der Einzelumstände ist unter Abwägung widerstreitender Interessen notwendig.
Gezieltes Ansprechen von Kaufinteressenten in der Nähe des Geschäftslokals des Mitbewerbers, gezieltes Aufkaufen von Angeboten, um die Lieferfähigkeit einzuschränken und den Eindruck eines Lockvogelangebots zu erwecken, gezielte Ausschaltung fremder Werbung durch Vernichtung, Beschädigung oder Überdeckung, Aufforderung zu Liefer- oder Bezugssperren (Boykott) sind Beispiele für Wettbewerbsverhinderungen.
Kapp bestreitet, dass eine Erheblichkeit für die Marktentscheidung besteht, wenn ein VISA-Logo an der Sparkasse angebracht sei. Irreführung sei dann gegeben, wenn jemand in ein Lokal gelockt werde, wo er ein bestimmtes Produkt erwartet, aber dann nur ein anderes vorfindet. Das Lockvogelangebot führe dazu, dass der Kunde hereingelockt werde, aber der Kunde dann etwas anderes verkauft bekommt. Das sei gerade nicht bei den Sparkassen der Fall, im Gegenteil, der Kunde würde mit seiner VISA-Karte ja zurückgewiesen. Vertragsverletzungen bei Dritten sind grundsätzlich wettbewerbsrechtlich irrelevant, betont Kapp.
Problematisch sei auch die rechtliche Beurteilung der Geldautomaten hinsichtlich EC-und VISA-Karten nach Kartellrecht. Missbrauchstatbestände, Marktbeherrschung und Marktabgrenzung sind hier die wesentlichen Stichworte. In der Zugangsverweigerung könne noch kein Missbrauch gesehen werden. Dafür wäre Diskriminierung (Ungleichbehandlung ohne sachliche Rechtfertigung, Investition und Beteiligung am Aufbau des Automatennetzes) notwendig. Auch nach der Essential-Facilities-Doktrin könne der Geldautomat nicht als wesentliche Einrichtung beurteilt werden.
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Im Retail Banking geht die Post ab
Von Dr. Oliver Everling | 30.Oktober 2009
Wegen der Finanzmarktkrise wurden Altersvorsorgevermögen aufgelöst oder abgebaut, berichtet Dr. Michael Meyer aus dem Vorstand der Postbank AG. Meyer sprach auf dem 7. Internationalen Retail-Bankentag der Börsen-Zeitung (http://www.retailbankentag.de/) zu seinem Thema „Erfolgsstrategien im deutschen Retail Banking“. 17 % der Berufstätigen nehmen Einschränkungen in der Altersvorsorge vor, so das Ergebnis einer Allensbach-Studie. Noch nie gaben so viele Berufstätige an, ihre Altersvorsorge nicht mehr verstärken zu wollen (fast 41 %).
Die Finanzkrise hat auch Einstellungen von Kunden beeinflusst, hebt Meyer hervor. Die Finanzmarktkrise wirkt in jedem Fall auch auf das Retail Banking. „Natürlich gibt es eine Ergebnisreduktion“, räumt Meyer ein. Aber es sei ein vergleichsweise robustes Geschäftsfeld. „Wir werden keine Verluste erleben“, ist sich Meyer sicher. Zins- und Provisionsüberschüsse seien zwar vermindert, aber gemessen an der Struktur des Zinsüberschusses sei dies nicht überraschend. Wenn man auf Girokonten kaum Zinsen zahle, könne man auf Zinssenkungen am Markt nicht reagieren. Auch beim moderaten Rückgang des Provisionsüberschusses sei die Robustheit des Geschäftsmodells der Postbank deutlich geworden.
Die enge Kooperation mit der Post bringe Stabilität in das Thema hinein, betont Meyer. Signifikante Einnahmen bei Konten unterhalb der Zahlungseingangsgrenzen seien hier bedeutsam. Eine moderat gestiegene Risikovorsorge zeigt die Widerstandskraft der Postbank. Meyer sieht aber auch eine Reihe von Anforderungen an das Geschäftsmodell, die er auf dem Retail-Bankentag der Börsen-Zeitung vorstellt.
Die Kundenwahrnehmung habe sich verschoben. Die Imageverschlechterung der Banken aufgrund negativer Schlagzeilen und „Fehlspekulationen“ sowie die persönliche Betroffenheit des Kunden als Steuerzahler, Sparer und Altersvorsorger führen zu einem veränderten Kundenverhalten, denn der Kunde ist skeptischer, will mehr Informationen, formuliert Anforderungen und plant, sein Vermögen in Teilen umzuschichten.
Einfache und verständliche Produkte, keine Sternchenvermerke und ehrliche Beratung seien in ihrer Bedeutung für den Kunden wesentlich größer geworden. Das Markenimage im Bankensektor sei deutlich unter Druck. Die Postbank sei neben Sparkassen und Genossenschaftsbanken aber Gewinner hinsichtlich Attraktivität und Bekanntheit, freut sich Meyer über die Ergebnisse einer unabhängigen Brand Trust Studie „Marken von morgen“.
Große Potenziale für die Postbank sieht Meyer durch die Stellung als Marktführer in den Kernprodukten Giro, Spar, Baufinanzierung und Bausparen. Die Postbank könne Kundenbedürfnisse durch kundengerechtes Produktangebot erfüllen. Standardisierte Prozesse, enges Kostenmanagement, Refinanzierung und Nutzung von Skaleneffekte sind die wesentlichen Stellhebel auf der Kostenseite zur Optimierung der Kostenposition, so die Analyse von Meyer.
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Sparkassen relativieren ihre Ziele
Von Dr. Oliver Everling | 30.Oktober 2009
„Mathematische Modelle sollten die Kundenkenntnis ersetzen“, berichtet Heinrich Haasis, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes e.V. aus der vergangenen Praxis des Bankgewerbes, die zur Finanzkrise führte. Haasis sprach auf dem 7. Internationalen Retail-Bankentag der Börsen-Zeitung (http://www.retailbankentag.de/) zu seinem Thema „Die Wiederentdeckung des Kunden oder: Warum das Geschäftsmodell der Sparkassen modern ist“. Haasis berichtet: „Die Länder, die eine überproportionale Wertschöpfung aus dem Bankensektor zogen, waren besonders betroffen“.
Gerade große Banken werben nun damit, dass sie die staatliche Unterstützung im Rücken hätten. Mit staatlicher Hilfe werde zurzeit auch in Deutschland eine große, börsennotierte Bank noch größer gemacht. Damit könnte eine neue, spekulative Entwicklung in Gang gesetzt werden. Die Größe der Bank mache sie noch systemrelevanter.
Die Bundesregierung habe deutlich gemacht, bei Eigenkapitalanforderungen und Aufsichtsregeln nach der Größe der Banken zu differenzieren. „Wir sehen uns durch die Krise in unserem Geschäftsmodell bestätig“, sagt Haasis. „Das Vertrauen ist die einzige harte Währung, mit der wir bei unseren Kunden unterwegs sind.“ Das in die Sparkassen gesetzte Vertrauen würden durch die vorgelegten Ergebnisse bestätigt.
„Die Arbeitsmarktdaten sind positiver als erwartet“, sagt Haasis. Aber auch dann, wenn es noch einmal zu Einbrüchen kommen würde, seien die Sparkassen gut gerüstet. Dies sei auch der Grund dafür, warum der Kredithahn bei den Sparkassen geöffnet sei.
Haasis macht auf dem Bankentag das Umdenken auch im Sparkassensektor klar. Künftig würden Renditeziele nicht mehr „absolut“ gesetzt, also zum Beispiel nicht mit markigen Prozentsätzen verbunden. Das Ziel sei vielmehr relativ definiert Mit 2 Prozent über dem langfristigen Kapitalmarktzins sei ein neues Denken in der Kreditwirtschaft gesetzt. Als Untergrenze für die von einer Sparkasse zu erreichende Eigenkapitalrendite sei daher ein Kapitalmarktzins plus 2 Prozent gesetzt.
Viele Wettbewerber seien heute noch unterwegs, dem Kunden ein ganz bestimmtes Produkt zu verkaufen. Wenn man solche Ziele kleinteilig vorgebe, bleibe gar nichts anderes übrig, als dem Kunden eben nur das zu verkaufen, was vertrieben werden soll. Das Kundenbedürfnis könne dann nicht im Mittelpunkt stehen. „Wir wollen erst den Bedarf des Kunden erkennen, um ihm dann eine Beratungsleistung zu erbringen und danach erst das Finanzprodukt zu verkaufen.“ Die Praxis im Markt werde sich nicht nachhaltig verändern, prognostiziert Haasis. So werde die Beratungsleistung auch weiterhin nicht separat honoriert.
Plötzlich eröffnen auch reine Online-Banken Geschäftsstellen. Die Sparkassen hätten schon immer auf den persönlichen Kontakt gesetzt. Je nach Geschäftsgebiet und Größe der Sparkassen würden künftig sogar noch mehr Dienste zur persönlichen Beratung angeboten. „Dies werde der Wettbewerbsvorteil unserer Gruppe bleiben“, fügt Haasis hinzu. Im Mittelpunkt werde immer der Kunde stehen. Sparkassen seien nachhaltig unterwegs, in Bezug auf das eigene Geschäftsmodell, aber auch in Bezug auf den Kunden, verlässlich als Anbieter, Ausbilder und Steuerzahler.
Die Sparkassen können das alles nicht selber leisten, sondern sie benötigen den Verbund. „Denn wir wollen Allfinanzanbieter bleiben“, sagt Haasis. Bei selbständigen und spezialisierten Unternehmen bleibe der Allfinanzgedanke für den Kunden aktuell. 20 % der Unternehmenskredite kommen von den Landesbanken, von den Großbanken nur 15 %, zählt Haasis auf. „Uns ist wichtig, dass über die Auflage der Europäischen Union nicht solche Geschäftsaktivitäten aufgegeben werden müssen, die das Potential für die Sparkassen ausmachen.“
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BVR navigiert mit „Kompass“
Von Dr. Oliver Everling | 30.Oktober 2009
Mit dem Begriff „Kompass“ verbindet sich bei dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) die Rahmenplanung des BVR für den genossenschaftlichen FinanzVerbund. Es ist das Planungsinstrument für den wirtschaftlichen Erfolg der genossenschaftlichen Bankengruppe auf den Grundlagen von Dezentralität, Subsidiarität und Autonomie seiner Mitglieder – ohne Konzernstruktur.
Mit Kompass soll die Analyse und die Bewertung des Ist-Zustandes, die Prognose der zu erwartenden Entwicklung und die gemeinsame Verständigung auf Ziele ermöglicht werden. Kompass liefert die Grundlage für die systematische ganzheitliche Abstimmung der Aktivitäten der Fachbeiräte, der Verbundunternehmen, der Prüfungsverbände und der Ortsbanken und ist ein Orientierungsrahmen für die bankindividuelle Planung der Volksbanken Raiffeisenbanken.
Uwe Fröhlich, Präsident des BVR, stellt auf dem 7. Internationalen Retail-Bankentag der Börsen-Zeitung (http://www.retailbankentag.de/) die Herausforderungen seiner Bankengruppe dar. Mit Blick auf die Diskussion um die Kreditklemme stellt Fröhlich das Spannungsfeld heraus, in dem sich Genossenschaftsbanken bewegen. Auf der einen Seite tragen sie Verantwortung für die Kreditversorgung des Mittelstandes. Auf der anderen Seite aber auch die Verantwortung, nicht zu weiche Kriterien der Kreditvergabe Unternehmen erst in die Überschuldung zu stürzen.
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Generali setzt auf Fonds mit 5 Sternen
Von Dr. Oliver Everling | 28.Oktober 2009
Die neue Kombi-Rente steht im Fokus des Produktangebotes von Generali Investments auf der heute beginnenden Fachmesse für die Finanz- und Versicherungswirtschaft DKM in Dortmund. „Die Kombi-Rente ist eine attraktive Kombination aus zwei Produktbausteinen, die dem derzeitigen Anlegerbedürfnis nach Sicherheit, moderater Rendite und Flexibilität gerecht wird“, sagt Heinz-Peter Clodius, Geschäftsführer Marketing und Vertrieb bei Generali Investments Deutschland. „Wir verbinden die Sicherheit einer Rentenversicherung mit der Flexibilität und Rentabilität einer Fondsanlage. So erhält der Kunde garantierte monatliche Zahlungen und behält gleichzeitig den finanziellen Spielraum, um sich im Alter Träume zu erfüllen.“
Zehn Jahre lang 363 Euro garantierte Rente und trotzdem finanziell flexibel: Bei der Kombi-Rente legt der Kunde einen Teil seines Anlagebetrags in eine Sofortrente der Generali Versicherungen an. Der restliche Betrag wird in einen Fonds von Generali Investments investiert. In einem Beispiel stehen dem Kunden 100.000 Euro zur Verfügung, von denen 42.000 Euro in die Rentenversicherung und 58.000 Euro in eine Fondsanlage investiert werden. Dafür erhält er zehn Jahre lang eine garantierte monatliche Rente von 363,30 Euro (bzw. 403,70 Euro inkl. nicht garantierter Überschüsse) und kann nach Ablauf dieser zehn Jahre bei einer Rendite von 6 Prozent in der Fondsanlage wieder über den Ursprungsbetrag von rund 100.000 Euro verfügen. Auch bei einer geringeren Rendite in der Fondsanlage ergeben sich nach Ablauf der zehn Jahre attraktive Beträge, die entweder erneut in eine Sofortrente investiert oder anderweitig flexibel verwendet werden können.
„Für die Fondsanlage stehen dem Kunden attraktive Fonds von Generali Investments zur Verfügung“, so Clodius. Er empfiehlt für eher sicherheitsorientierte Anleger die Garantiefondsfamilie GaranT oder die Absolute-Return-Fonds der AktivMix-Familie. „Hier ist insbesondere Generali AktivMix Vario Select (WKN: A0H0WT) interessant, ein aktiv und flexibel gemanagter Absolute-Return-Fonds, der sich auch in der Finanz- und Wirtschaftskrise hervorragend bewährt hat.“ Kunden, die aufgrund des derzeit niedrigen Zinsniveaus nach höheren Renditechancen suchen, sollten hingegen einen Aktienfonds wählen. „Mit Generali IS-Global Multi Utilities haben wir beispielsweise einen Fonds im Angebot, der in die Zukunftsbranchen Energie, Versorger und Telekommunikation investiert und aktuell die Morningstar-Höchstwertung „5 Sterne“ trägt“, so Clodius.
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Ratingqualität als Anreizproblem
Von Dr. Oliver Everling | 28.Oktober 2009
In der aktuellen Ausgabe 11/2009 der Zeitschrift „FINANZ BETRIEB“ (http://www.finanz-betrieb.de/) befasst sich Dr. Philipp Heldt-Sorgenfrei, Kiel, mit der Ratingqualität als Anreizproblem. Beim impliziten Overriding verbessert der Kundenbetreuer das Rating eines Kredites, indem er Ermessenspielräume insbesondere bei der intersubjektiv schwer nachprüfbaren qualitativen Kreditbeurteilung ausnutzt. Dadurch wird die Prognosekraft des Rating beeinträchtigt.
„Um dies zu vermeiden,“ argumentiert Heldt-Sorgenfrei, „muss die erfolgsorientierte Vergütung eines Kundenbetreuers vom Ergebnis des Rating unabhängig sein. Dies kann erreicht werden, indem der Kundenbetreuer am Konditionsbeitrag des Kredites vor Risikokosten beteiligt wird und im Gegenzug anteilig mit schlagend gewordenen Kreditverlusten belastet wird.“ Für den Zeitpunkt und die Höhe der Erfolgsbeteiligung sind nicht buchhalterische bzw. kalkulatorische Zinserträge maßgeblich, schreibt Heldt-Sorgenfrei, sondern der Zeitpunkt und der Betrag der störungsfreien Leistung des Kunden.
Durch diese Gestaltung der Bemessungsgrundlage werde ein hohes Ausmaß an Objektivität und Transparenz erreicht. Die Leistungsäquivalenz des Vergütungssystems sei zum einen über die Qualität der Ausfallprognose durch den Kundenbetreuer gegeben, sie werde zum anderen über seine Marketing-Anstrengungen bei der Durchsetzung eines für die Bank vorteilhaften Kreditzinses hergestellt. „Die Voraussetzungen für die risiko- und erfolgsorientierte Vergütung sind somit von Kundenbetreuer grundsätzlich beeinflussbar,“ stellt Heldt-Sorgenfrei fest, „wenngleich die Zusammenhänge nicht deterministischer, sondern stochastischer Natur sind.“
Das von Heldt-Sorgenfrei dargestellte Anreizsystem entspricht den Anforderungen an die Verlustbeteiligung und der Langfristigkeit erfolgsorientierter Vergütungssysteme, wie sie in den MaRisk formuliert werden . Das Anreizsystem ist jedoch nicht per se konfliktfrei. „Die Konflikte, die zu dem Phänomen des implizten overriding führen, werden möglicherweise auf andere Kriegsschauplätze, insbesondere auf die Bemessung und die Allokation der risiko- und erfolgssensitiven Vergütung, verlagert. Es handelt sich dem Wesen nach um verdeckte Verteilungsprobleme,“ räumt Heldt-Sorgenfrei ein, „die nunmehr offen zutage treten. Wir gehen davon aus, dass solche Verteilungsprobleme lösbar sind. Entscheidendes Anliegen dieses Beitrages ist, Möglichkeiten aufzuzeigen, die Qualität der Risikomessung aus derartigen Konflikten herauszuhalten.“ Heldt-Sorgenfrei vermutet daher, dass über eine objektivierte Verlustbeteiligung des Kreditkundenbetreuers zu einem sachlichen Umgang mit dem häufig stark emotional besetzten Thema „Kreditausfälle“ zurückgefunden werden kann.
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Neues Maklerpoolrating
Von Dr. Oliver Everling | 27.Oktober 2009
Die FiNet Financial Services Network AG, die [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH und die WIFO Wirtschafts- & Fondsanlagenberatung und Versicherungsmakler GmbH haben sich als erste Maklerpools dem ganzheitlichen Assekurata-Rating für Maklerpools (Maklerpool-Rating) gestellt. Hierbei zeichnet Assekurata FiNet und WIFO mit vier Sternen (sehr gut) aus. pma erhält auf Anhieb mit fünf Sternen die höchste Bewertungsstufe (exzellent).
Die auf die Beurteilung von Erstversicherungsunternehmen spezialisierte ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH hat erstmals drei Maklerpools untersucht und mit einem Rating ausgezeichnet. Mit dem neuen Qualitätssiegel lässt sich die geprüfte und testierte Unternehmensqualität gegen¬über Maklern dokumentieren. Gleichzeitig erhalten die Pools Informationen zur Optimierung ihres Leistungsangebots und der internen Prozesse. Der interessierte Makler findet wiederum Unterstützung bei der Auswahl eines geeigneten Pools.
Das Marktumfeld der freien Vermittler hat in jüngster Vergangenheit mit stetig zunehmenden gesetzlichen Anforderungen zu kämpfen. Der einzelne Makler hat heute kaum noch eine Chance, völlig eigenständig allen Ansprüchen in Sachen Dokumentationspflicht, Haftung, Qualifikation und Qualität gerecht zu werden. Aus diesem Grund haben sich in den vergangenen Jahren immer mehr freie Vermittler an Maklerverbünde und Maklerpools angeschlossen. „Laut einer Untersuchung arbeiteten in 2008 bereits 81 % aller deutschen Finanz- und Versicherungsmakler mit zumindest einem Maklerpool zusammen“, erklärt Assekurata-Geschäftsführer Dr. Reiner Will.
Die einzelnen Anbieter unterscheiden sich allerdings in Teilen sehr deutlich voneinander: „Die Pools positionieren sich mit differenzierten Geschäftsmodellen am Markt und sprechen in unterschiedlicher Weise die individuellen Interessen und Tätigkeitsschwerpunkte der Makler an“, hat Dr. Reiner Will erkannt. Insofern müssen sich interessierte Makler umfassend über mögliche Partner informieren und das Angebot der Dienstleister mit den eigenen Wünschen abgleichen können. „Dies erfordert einen tiefen Blick in die Unternehmen. Ein reiner Vergleich von Daten reicht dabei nicht aus“, so Will. „Mit dem Rating für Maklerpools kommt Assekurata den komplexen Informationsbedürfnissen von Maklern und Mehrfachvertretern entgegen und eröffnet darüber hinaus Maklerpools erstmals die Chance, sich in einem schwierigen, heterogenen Markt klar zu positionieren und einen Beitrag zur Transparenz zu leisten.“
Im Zuge des Maklerpool-Ratings untersucht Assekurata drei Bewertungsdimensionen. Im Bereich Maklerorientierung durchleuchten die Analysten beispielsweise, welches Geschäftsmodell der Maklerpool verfolgt und wie er dieses umsetzt. Zudem prüft Assekurata hier, zu welchen Konditionen und in welchem Umfang beziehungsweise in welcher Qualität der Pool seine Dienstleistungen anbietet.
Im Bereich Maklerzufriedenheit durchleuchtet Assekurata, wie zufrieden die Makler mit den Leistungen ihres Pools sind und wie ausgeprägt die Bindung an das Unternehmen ist. „Ein Merkmal hierbei ist, dass Assekurata sich auch mittels einer repräsentativen Befragung bei 100 Kunden des Pools, das heißt bei angebundenen Vertriebspartnern, nach ihren Erfahrungen mit dem Maklerpool erkundigt. Darüber hinaus werden mit einzelnen Maklern qualitative Interviews geführt, um einen detaillierten Einblick in das Dienstleistungsangebot des Pools aus Maklersicht zu erhalten“, erklärt Dr. Reiner Will.
In der Teilqualität Solidität richtet Assekurata das Hauptaugenmerk auf die finanzielle Stabilität des Maklerpools und begutachtet darüber hinaus den Umgang mit den Risiken aus der Geschäftstätigkeit. Die Ratingskala reicht von null bis zu fünf Sternen, von schwach bis exzellent. Das Ratingverfahren knüpft an Erfahrungen an, die mit dem Rating von Maklerunternehmen gewonnen wurden. Hierbei legte Assekurata ebenfalls Wert auf einen Praxistest, das heißt, die Unternehmen wurden bei der Modellentwicklung mit einbezogen. Beim Maklerpool-Rating nahmen an dieser Modellentwicklung insgesamt fünf Pools teil. Drei haben sich schließlich der Bewertung durch Assekurata gestellt.
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Geplante EU Berichte zu den Ratingagenturen
Von Dr. Oliver Everling | 26.Oktober 2009
Das EU Parlament will die EU Kommission unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklungen zur Änderung des für Ratingagenturen gültigen Verhaltenskodex „UNABHÄNGIGKEIT UND VERMEIDUNG VON INTERESSENKONFLIKTEN“ und bezüglich der beim Antrag auf Registrierung beizubringende Informationen ermächtigen. In diesen Normen ist festgelegt, nach welchen Kriterien beurteilt wird, ob eine Ratingagentur in Bezug auf interne Organisation, betriebliche Abläufe, Vorschriften für Mitarbeiter, Präsentation der Ratings und Transparenz ihren Verpflichtungen nachgekommen ist.
„Ferner sollte die Kommission die Kriterien zu Bestimmung der Gleichwertigkeit der Vorschriften dieser Verordnung mit dem Regelungs- und Kontrollrahmen von Drittländern präzisieren und gegebenenfalls ändern“, so der Standpunkt des Europäischen Parlaments im Hinblick auf den Erlass der EU Verordnung über Ratingagenturen.
Im Hinblick auf die Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen auf den Finanzmärkten sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vorlegen, in dem die Anwendung der EU Verordnung eingeschätzt wird und insbesondere Fragen der Zuverlässigkeit von Regulierungen im Bereich der Ratings sowie einer angemessenen Vergütung der Ratingagentur durch das bewertete Unternehmen berücksichtigt werden. „Die Kommission sollte unter Berücksichtigung dieser Bewertung geeignete Legislativvorschläge auf den Weg bringen.“
Die Kommission soll dem Europäischen Parlament und dem Rat ferner einen Bericht vorlegen, in dem die Anreize für die Nutzer, für einen Teil ihrer Ratings europäische Ratingagenturen zu beauftragen, mögliche Alternativen zum „Modell des zahlenden Emittenten“ einschließlich der Errichtung einer öffentlichen Ratingagentur der Gemeinschaft und die Konvergenz der nationalen Vorschriften bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung bewertet werden. Daraufhin sollen geeignete Legislativvorschläge auf den Weg gebracht werden. Außerdem will sich die EU mit den Entwicklungen innerhalb des Regelungs- und Kontrollrahmens für Ratingagenturen in Drittländern und die Auswirkungen dieser Entwicklungen befassen sowie der in der EU Verordnung enthaltenen Übergangsbestimmungen zur Stabilität der Finanzmärkte in der Gemeinschaft bewertet sehen.
Da die Ziele der vorgeschlagenen Verordnung, nämlich ein hohes Maß an Verbraucher- und Anlegerschutz zu gewährleisten, indem für Ratings, die in der Gemeinschaft erstellt werden, gemeinsame Qualitätsanforderungen festgelegt werden, wegen fehlender nationaler Rechtsvorschriften und der Tatsache, dass die Mehrheit der Ratingagenturen derzeit ihren Sitz außerhalb der Gemeinschaft hat, auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher besser auf Gemeinschaftsebene zu erreichen sind, kann die Gemeinschaft nach dem Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Verhältnismäßigkeitsprinzip geht diese Verordnung nicht über das für die Erreichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus.
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