Banken als Datenjäger und Sammler

Von Dr. Oliver Everling | 25.Februar 2008

„Der klassische Risikomanagementprozess setzt sich aus der Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung und Überwachung der Risiken zusammen. Dieser ist eingebettet in eine bankweit gültige Risikostrategie“, sagt Oliver Tiebing von der Steria Mummert Consulting AG. Für die Risikosteuerung müssen geeignete Instrumente und Methoden eingesetzt werden. Daneben sind aufsichtsrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen.

Oliver Tiebing ist Senior Manager im Bereich Banking bei der Steria Mummert Consulting AG. Dort verantwortet er im Competence Center Gesamtbanksteuerung alle Projekte in den Themen Gesamtbanksteuerung / Risikomanagement / Aufsichtsrecht. Vor seiner Tätigkeit bei Steria Mummert Consulting sammelte Herr Tiebing Berufserfahrung in den Bereichen Controlling, Risiko-Controlling und Gesamtbanksteuerung einer großen deutschen Sparkasse.

„Eine moderne, integrierte Risikosteuerung verlangt, dass für die im Risikomanagementprozess berücksichtigten Risikoarten Methoden- und Datenkonsistenz existiert. Nur in diesem Fall kann in der Risikotragfähigkeitsrechnung ein valider Gesamtbank-VaR verwendet werden“, unterstreicht Tiebing. In seinem Beitrag für das Buch „Risk Performance Management“ im Gabler-Verlag (ISBN 978-3-8349-0726-4) werden die Risikoarten jeweils getrennt voneinander bezüglich ihres Umsetzungsstandes betrachtet.

Tiebing verweist auf eine aktuelle Studie seiner Gesellschaft: Nahezu alle befragten Banken sammeln bereits Verlustdaten für Kreditrisiken und Operationelle Risiken. Im Bereich der Kreditrisiken sammeln auffallend viele Banken Verlustdaten, obwohl sie sich im Rahmen der Umsetzung von Basel II zunächst nur für den Kreditrisikostandardansatz (KSA) entscheiden haben. Da diese Institute keine Datenbank für Verluste aus Kreditrisiken vorhalten müssen, haben sie bereits im Vorgriff auf den Gang zu einem nächst höheren Bemessungsansatz eine Datenbank aufgebaut.

Im Bereich der Operationellen Risiken sammeln insbesondere die Banken mit der Zielsetzung „Umsetzung Standardansatz resp. Advanced Measurement Approach (AMA)“ systematisch Schadensfalldaten, berichtet Tiebing. Kleinere Institute, die primär den Basisindikatoransatz anstreben, verzichten auf eine Schadensfalldatenbank. Eine Schadensfalldatenbank wird auch häufig eingesetzt, um auf Grundlage einer verlässlichen Datenbasis später die Operationellen Risiken bewerten und besser steuern zu können.

Von über dreiviertel der befragten Banken werden Daten für das Management von Marktpreisrisiken gesammelt. Auffallend ist, so Tiebing, dass bisher nur wenige Banken systematisch Daten aus schlagend gewordenen Liquiditätsrisiken und Geschäftsrisiken sammeln. Dies liegt daran, dass in den meisten Instituten das Geschäftsrisiko nicht betrachtet wird und das Liquiditätsrisiko meistens im Markt- bzw. Kreditrisiko untergeht. Bei Strategierisiken werden von den Instituten bisher keine Anstrengungen unternommen, Datenhistorien aufzubauen.

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Mehr als nur KonTraG

Von Dr. Oliver Everling | 25.Februar 2008

Ein Risikomanagement, das im Sinne von KonTraG aufgebaut ist, ermöglicht einen Überwachungsmechanismus, der seinen Zweck als Früherkennungssystem von bestandsgefährdenden Risiken erfüllt. Die Instrumente eines solchen Systems sind ein Risikomanagement-Handbuch, in dem die Definition dessen, was überhaupt ein Risiko ist, die Risikopolitik, die Risikophilosophie und die Systematik zur Identifikation, Analyse und Bewertung von Risiken beschrieben sind, schreibt Dr. Michael Lomitschka, Leiter Konzern-Risikocontrolling der MVV Energie AG, in seinem Beitrag für das Buch „Risk Performance Management“ im Gabler-Verlag (ISBN 978-3-8349-0726-4). „Ein solches System wird im Allgemeinen über eine Softwarelösung umgesetzt, welche das Überwachen von präventiven und reaktiven Maßnahmen ermöglicht und es existiert ein Limit-System, das vorab definiert, in welcher Höhe Risiken in einem Geschäftsbereich eingegangen werden können.“

Risikomanagementsysteme, die allein nach KonTraG ausgerichtet bleiben, lassen jedoch viel Potenzial ungenutzt, warnt Lomitschka. Das Gesetz ist mit der Intention verfasst worden, den Anleger zu schützen. Wenn aber schon ein gewisser Aufwand betrieben wird, ein Unternehmen und damit seine Anteilseigner vor den Risiken zu schützen, dann müsste es doch ebenfalls im Sinne dieser sein, dass derselbe Aufwand für die Analyse von Chancen betrieben wird. Lomitschka: „Warum also das Risikomanagementsystem einseitig nutzen, wenn die Bewertung von Chancen eigentlich Teil desselben Identifikationsprozesses ist?“

Der Vorteil eines integrierten Risiko- und Chancenmanagements liegt auf der Hand, weist Lomitschka nach. Es wird das gesamte Potenzial der aktuellen wie auch zukünftigen Geschäftstätigkeit untersucht und damit transparent gemacht. Im Mittelpunkt der Analyse stehen damit nicht mehr nur Risiken, sondern Unsicherheiten, im Negativen wie im Positiven. Diese Erweiterung bringt dem Management neue, zusätzliche Informationen über die eigene Geschäftstätigkeit. So können die Ergebnisse aus der Analyse der Risiken und Chancen mit den Plandaten bzw. den Vorschauwerten zusammengeführt werden, um schon sehr frühzeitig Aussagen darüber treffen zu können, mit welcher Wahrscheinlichkeit das Jahresergebnis unterschritten, erreicht oder übertroffen werden kann. „Ein um die Chanceseite erweitertes Risikomanagement kann auch dazu genutzt werden,“ ergänzt Lomitschka, „vor einer Investition alle möglichen zukünftigen und monetären Entwicklungen derselben auf das bestehende aktuelle Portfolio abzubilden und verschiedene Alternativen darzustellen.“

Allen Erweiterungen über KonTraG hinaus ist gemein, dass der wesentliche Schlüssel das Bewerten von Risiken und Chancen gleichermaßen ist. Dabei ist es entscheidend, das Instrument der Aggregation zu beherrschen, da Risiken und Chancen nicht einfach addiert werden können. Heutige Hard- und Softwarelösungen machen die Aggregation um ein Vielfaches einfacher. In seinem Beitrag für das Buch „Risk Performance Management“ werden aus Sicht des Autors die notwendigen Voraussetzungen beschrieben, um ein im dargestellten Sinne effizientes Managementsystem aufzubauen, und mögliche Entwicklungsbeispiele skizziert.

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Moody’s im Tsunami

Von Dr. Oliver Everling | 22.Februar 2008

© manager magazinDie Ratingagentur Moody’s zieht Konsequenzen aus der Finanzkrise. Im Interview mit Dietmar Palan vom manager magazin spricht Brian Clarkson, President und COO von Moody’s Investors Service, über die Ursachen der US-Hypothekenkrise und die Fehler der Ratingbranche.

Machten es sich viele Banken nach Ausbruch der Subprime-Krise zunächst damit „bequem“, ihre Abschreibungen mit zu guten Ratings der Agenturen zu begründen, kommen nun auf viele Institute als Antwort der Agenturen höhere Anforderungen zu. Moody’s werde die Daten, die man von Banken anlässlich der Bewertung von Verbriefungen aus dem Hypothekensektor bekomme, künftig deutlich härter prüfen, sagte Brian Clarkson, President und COO von Moody’s.

„Wir werden uns bestimmte Informationen in Zukunft von den Emittenten garantieren lassen. Und wir wollen bestimmte Punkte, die für die Qualität von Kreditportfolios entscheidend sind, künftig auch von unabhängiger dritter Seite überprüfen lassen“, kündigte Clarkson an. Mit den Maßnahmen reagiert die Ratingagentur auf die Kritik, sie hätte Portefeuilles aus minderwertigen Hypothekenkrediten zu positiv bewertet.

Gleichzeitig räumte Clarkson ein, dass Moody’s von der Entwicklung auf dem US-Immobilienmarkt teilweise überrascht worden ist. „Im Nachhinein muss ich sagen, dass wir das Ausmaß der potenziellen Schwierigkeiten unterschätzt haben. Wir waren auf ein schweres Unwetter vorbereitet und sind mitten in einen Tsunami hineingeraten“, sagte der Topmanager.

Clarkson kritisierte seinerseits die Rolle der Hypotheken- und Investmentbanken bei der Entstehung der Krise: „Wir haben uns darauf verlassen, dass die Informationen korrekt waren, die wir von den verschiedenen Banken über die unterschiedlichen Kreditportfolios bekamen. Als die ersten Zahlungsausfälle eintraten und die Immobilien bewertet wurden, kam heraus, dass der Wert vieler Häuser um 40 oder 50 Prozent zu hoch eingeschätzt worden war. Dass Hypothekenbanken gegen die Regeln verstoßen würden, deren Einhaltung sie uns zuvor zugesichert hatten, und Kredite an Leute vergaben, an die sie nie hätten Geld verleihen dürfen, damit konnten wir nicht rechnen.“

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Veröffentlichung aus nicht öffentlichem Fachgespräch

Von Dr. Oliver Everling | 18.Februar 2008

Die Stellungnahme von Moody’s Investors Service anlässlich des nicht öffentlichen Fachgesprächs beim Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 13. Februar 2008 zur „Rolle und Verantwortung der Ratingagenturen im aktuellen Finanzmarktgeschehen“ wurde von Moody’s auf der Website der Agentur, www.moodys.de, veröffentlicht.

Moody’s Investors Service („MIS“) bedankt sich darin für die Einladung zur Teilnahme an dem Fachgespräch beim Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zur „Rolle und Verantwortung der Ratingagenturen im aktuellen Finanzmarktgeschehen“. MIS unterstütze die eingehende Untersuchung der Rolle der verschiedenen Marktteilnehmer zu diesem wichtigen Zeitpunkt in der Entwicklung der Kapitalmärkte. „Wir begrüßen es ausdrücklich,“ schreibt Detlef Scholz, Geschäftsführer der Moody’s Deutschland GmbH, „dass uns Gelegenheit gegeben wird, unsere Sicht der Dinge in die aktuelle Diskussion über die Rolle und Funktion der Ratingagenturen insbesondere mit Blick auf den Markt für strukturierte Finanzierungen einzubringen.“

MIS unterstützt die umfassenden, weltweiten Anstrengungen der Marktteilnehmer und politischen Entscheidungsträger, transparent und koordiniert zusammenzuarbeiten. „Wir sind überzeugt, dass diese sorgfältige Erforschung der Ursachen der jüngsten Marktturbulenzen zu geeigneten Lösungen führen wird, die dazu beitragen, das Vertrauen in die Kapitalmärkte wiederherzustellen. Ein solcher kollektiver und maßvoller Ansatz sollte auch dazu beitragen, das Risiko unverhältnismäßiger Reaktionen zu senken, die unbeabsichtigte negative Folgen haben könnten – etwa, indem künftig falsche Anreize für die Marktteilnehmer geschaffen werden.“

MIS stehe vor dem Hintergrund der fortschreitenden Entwicklung der Ereignisse an den Finanzmärkten in einem kontinuierlichen Dialog mit den wichtigsten Interessensgruppen. Dabei versuchen die Analysten von Moody’s, die gegenwärtigen Bedenken besser zu verstehen und herauszufinden, welche Anforderungen der Markt an sie und ihre Ratings für strukturierte Finanzierungen stellt. Dieser Dialog umfasse Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern, Anlegern und Emittenten. Hinzu kommen neben der aktiven Teilnahme an Anhörungen, Podiumsdiskussionen und Telefonkonferenzen auch schriftliche Bitten um Stellungnahme sowie diverse weitere, themenrelevante Veröffentlichungen.

„In unserer schriftlichen Stellungnahme möchten wir Ihnen zunächst unsere allgemeine Sichtweise darlegen, zu der wir unter Einbeziehung der aufschlussreichen Erkenntnisse aus unserem intensiven Dialog mit den Marktteilnehmern gelangt sind.“ Außerdem geht Moody’s auf einige zentrale Fragen ein, die der Agentur von Seiten der Marktteilnehmer in Deutschland hinsichtlich der Rolle der Ratingagenturen gestellt wurden.

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Ausschlussklausel gegen Wohlverhaltenskodex

Von Dr. Oliver Everling | 17.Februar 2008

In der Frage der Regulierung von Ratingagenturen haben sich in der Politik bisher diejenigen Stimmen durchgesetzt, die vor einer überbordenden Regulierung und Schaffung eines gesetzlichen Rechtsrahmens für die Arbeit von Ratinganalysten gewarnt haben. Eine wichtige Grundlage für die Argumentation, auf die selbstregulierenden Wirkungen des Marktes zu vertrauen, sind die Anstrengungen der führenden Ratingagenturen, den von der internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden IOSCO erarbeiteten und im Dezember 2004 verabschiedeten „Code of Conduct Fundamentals for Credit Rating Agencies“ in eigene Kodizes umzusetzen.

Bisher entspricht keine der führenden Agenturen komplett den Anforderungen der IOSCO. Obwohl der IOSCO Code fast vollständig eingehalten wird, bleiben doch in wichtigen Einzelheiten Abweichungen. In den Anhörungen und Beratungen des europäischen Komitees der Wertpapieraufsichtsbehörden CESR geben die führenden Agenturen Moody’s und S&P’s freimütig zu, in einzelnen Aspekten den Code schon nach außen hin nicht einzuhalten.

Der von der IOSCO geforderte Wohlverhaltenskodex findet auch in agenturinternen Regelungen seinen Reflex. So sind ethische Standards und Prinzipien der Arbeit der Ratingagentur in den Kodex zum Geschäftsgebaren integriert, den die Analysten der Ratingagentur in ihrer Tätigkeit zu beachten haben. Ein solcher Kodex des Geschäftsgebarens wurde beispielsweise von Moody’s Corp. im Dezember 2006 veröffentlicht.

„Ich vertraue darauf, dass jeder von Ihnen seine persönliche Verantwortung übernehmen wird, Moody’s Werten gerecht zu werden und die Politiken zu befolgen, die in dem Kodex beschrieben werden“, schreibt Raymond W. McDaniel, Chairman und Chief Executive Officer der Moody’s Corporation, an seine Mitarbeiter und fordert dazu auf, den Kodex sorgfältig zu überdenken und zum Nachschlagen griffbereit zu halten. Es folgen auf 46 Seiten umfangreiche Regelungen für ein ethisches Geschäftsgebaren, die für alle Mitarbeiter gelten sollen.

Der veröffentlichte „Moody’s Code of Business Conduct“ gilt wortwörtlich aber nur für diejenigen Mitarbeiter, mit denen keine anderslautenden Verabredungen getroffen wurden. Dies geht aus einer Ausschlussklausel hervor, die Teil des Kodex und somit der Verpflichtungserklärung jedes Analysten ist. „Für den Fall, dass irgendeine Bestimmung dieses Kodex mit irgendeiner Bestimmung Ihres individuellen schriftlichen Anstellungsvertrag konfligiert,“ so heißt es in der für die Mitarbeiter verbindlichen Ausschlussklausel von Moody’s wörtlich, „werden die Bestimmungen Ihres individuellen schriftlichen Anstellungsvertrags Oberhand haben.“ Wie viele Analysten diese Bestimmung aus Moody’s Kleingedrucktem in der Praxis betrifft, ist nicht bekannt.

So addieren sich zu den Abweichungen der offiziellen Kodizes der Agenturen von dem Kodex der IOSCO sowie zu den faktischen Abweichungen von ihren eigenen Kodizes noch weitere Abweichungen der individuellen Anstellungsverträge von dem publizierten Verhaltenskodex der Ratingagentur sowie vom Kodex ihres Geschäftsgebarens. Da diese Abweichungen nicht transparent gemacht werden, können von Marktteilnehmer aus den „Selbstverpflichtungen“ der Ratingagenturen kaum Ansprüche auf Wohlverhalten hergeleitet werden, da sich die Agenturen ausdrücklich vorbehalten, im Außen- wie auch im Innenverhältnis von ihren eigenen Wohlverhaltensregeln abzuweichen.

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Moody’s schaltet Wettbewerber aus

Von Dr. Oliver Everling | 17.Februar 2008

Während in der Subprime-Krise noch nach Schuldigen gesucht wird, sorgen die führenden Agenturen dafür, gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Der Reputationsverlust von Moody’s und S&P’s könnte zur Abwanderung von Kunden zu kleineren Wettbewerbern führen. Folgerichtig werden diese potentiellen Konkurrenten nun von den Marktführern nach dem Prinzip ausgeschaltet: „If you can’t beat them, join them!“ Man muss mit den Wölfen heulen. Beispiel Moody’s Corp.: Allein in den letzten 12 Monaten konnten Konkurrenzverhältnisse zu Agenturen in Indonesien, Südafrika, Peru, El Salvador, Panama, Israel und nun auch in Kolumbien beseitigt werden.

In kaum zweimonatlichen Abständen wartet Moody’s mit neuen Übernahmen und Kooperationsvereinbarungen auf, durch die ein wirksamer Wettbewerb zwischen Moody’s und erfolgreichen lokalen Agenturen verhindert wird. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf wachstums- und ertragsstarken Märkten, die zugleich helfen, die schon für 2008 angestrebte Rückkehr zu einer nachhaltigen Umsatzrendite von gut 50 % zu erreichen. Durch das Versiegen von Moody’s Ertragsquellen aus den Subprime-Märkten war die Umsatzrendite der Agentur auf vorübergehend etwa 40 % gesunken.

Für Kolumbien meldet Moody’s Investors Service am 11. Februar 2008 die Unterzeichnung eines Vertrages mit BRC Investor Services (BRC), einer führenden kolumbianischen Kreditratingagentur. Der Anschluss erfolgt, sobald bestimmte, von Moody’s gesetzte Bedingungen zur Sicherung der Zielerreichung erfüllt sind. Die in Bogota ansässige Agentur hat nach Einschätzung von Moody’s in Kolumbien seit 1998 eine starke lokale Präsenz aufgebaut, indem sie für den lokalen Markt Kreditratings und Analysen zur Corporate Governance durchführt.

Durch technische Unterstützung und Analystentrainings will Moody’s dafür sorgen, dass sich BRC auf das Angebot inländischer Ratingdienstleistungen in Kolumbien konzentriert, während Moody’s weiterhin sowohl für inländische als auch für grenzenüberschreitende Finanzierungen global vergleichbare Ratings durchführen wird. Rafael Gonzalez, Präsident von BRC, verspricht sich durch seine Angliederung an Moody’s eine verbesserte Position gegenüber Emittenten.

„Kolumbien ist eine wirtschaftliche Erfolgsgeschichte gewesen mit einem für 2007 prognostizierten Bruttoinlandsprodukt von 167 Mrd. $ und einer realen jährlichen Wachstumsrate von über 6 % in den letzten zwei Jahren. Moody’s Verschmelzung mit BRC versorgt uns mit einem wichtigen Eintritt in den wachsenden kolumbianischen Inlandsmarkt“, sagt Susan Knapp, Team Managing Director und Head of Latin America für Moody’s Investors Service. „Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt in unserer Mission zur Ausdehnung unserer Kreditratings, unseres Researchs und unserer Analysedienste auf ganz Lateinamerika.“

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Franke & Bornberg in „brand eins“

Von Dr. Oliver Everling | 17.Februar 2008

Für die deutsche Assekuranz ist praktisch jede Art öffentlicher Prüfung ungewohnt. So auch die spezialisierter Ratingagenturen, die – anders als Moody’s oder S&P’s – Versicherungsprodukte aus Kundensicht beurteilen, also aus Sicht derer, die letztlich Chancen und Risiken zu tragen haben. Christian Sywottek von „brand eins“ greift das Beispiel der Ratingagentur Franke & Bornberg aus Hannover auf.

„Viele Versicherer können damit zunächst nicht umgehen“, wird Katrin Bornberg zitiert. Am Anfang stellten sich Unternehmen stur – was ihnen wenig nützte, speist sich die Prüfung von Franke und Bornberg doch nur aus öffentlich zugänglichen Quellen. Heute sind Franke und Bornberg bekannt, Prüfer und Versicherer spielen nun oft Hase und Igel. Vorstände fordern, diesen oder jenen Vertrag aus der Bewertung zu nehmen. Unterlagen werden verweigert mit dem Hinweis, diese würden gerade überarbeitet. Viele Diskussionen drehen sich um „interne Regelungen“, die nicht in den Bedingungen stünden. Franke und Bornberg prüfen generell alle Verträge eines Versicherers, um nicht irgendwelchen Lock-Angeboten aufzusitzen. „Man muss immer wieder nachjustieren, sonst wird man unfreiwillig zum Fahnenschwenker der Unternehmen“, so ein Zitat von Michael Franke. 

Auf der anderen Seite schmücken sich Versicherer mittlerweile gern mit einem guten Urteil der Prüfer aus Hannover, stellt „brand eins“ fest. Franke und Bornberg bieten mit „fb-Xpert“ eine täglich aktualisierte Datenbank, auf die Vermittler zurückgreifen. Je höher ein Versicherungsunternehmen auf der Liste steht, umso höher ist die Abschlusswahrscheinlichkeit in der Praxis. Hinzu kommt mit „fb-Data“ eine Datenbank, die bündelt, was das Unternehmen über die Teilnehmer auf dem Versicherungsmarkt herausgefunden hat, darunter auch Angebote und besondere Regelungen.

Zur Frage nach Transparenz in der Versicherungsbranche spricht Michael Franke vom Bohren dicker Bretter: „Rating ist ein Langzeitgeschäft.“ Es ist der Ersatz für Wettbewerb, der sich unter den Versicherern nach vielen fetten Jahren nur zögerlich entfaltet und der die Vertragskonditionen nur selten berührt. Ein Rating erzeugt Druck, aber erst dann, wenn sich ihm keiner mehr entziehen kann. Franke und Bornberg haben dies vor allem bei Berufsunfähigkeitsversicherungen geschafft. „Wir decken 95 Prozent aller Anbieter ab“, so zitiert „brand eins“ weiter Michael Franke, „ohne unser Rating geht in diesem Markt nur noch wenig. Das hat mittlerweile zu vielen Top-Produkten geführt.“ Freiwillig sei dagegen kaum ein Versicherer zu mehr Transparenz bereit. „Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen. Sie wählen immer den Weg, der am meisten Ertrag bringt.“

Die entscheidende Frage ist aus Sicht von „brand eins“ also, welche Wege der Kunde ihnen offen lässt. Ob er Transparenz als Wert anerkennt. Sich dabei allein auf Ratings zu verlassen sei für Katrin Bornberg der falsche Weg: „Ein gutes Rating sagt, welche Versicherung hohe durchschnittliche Leistung bietet. Es sagt aber nicht, ob diese Versicherung auch für die individuelle Situation die richtige ist.“ Das allerdings sei nur schwer zu vermitteln. „Es gibt eine regelrechte Rating-Hörigkeit. Die Leute wollen einfache Botschaften. Und sich nicht mit Fragen belasten.“

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S&P’s Maßnahmenpaket in der Krise

Von Dr. Oliver Everling | 17.Februar 2008

Standard & Poor’s Ratings Services (S&P) plant ein Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des operativen Ratinggeschäfts und zur Verbesserung ihrer Dienstleistungen für die Kapitalmärkte weltweit. „Die anhaltenden Veränderungen an den Finanzmärkten stellen an uns und unser Ratingverfahren immer höhere Anforderungen hinsichtlich Innovationskraft, Ressourcen sowie verbesserter analytischer Prozesse“, sagte Deven Sharma, Präsident von S&P. „Das Maßnahmenpaket, mit dem wir unsere Unabhängigkeit festigen, den Ratingprozess stärken und die Transparenz steigern, wird dem öffentlichen Interesse dienen. Wir schaffen dadurch größeres Vertrauen in Kreditratings und unterstützen das effiziente Funktionieren der globalen Kreditmärkte.“

Das Maßnahmenpaket, das bei S&P weltweit zur Umsetzung kommt, beinhaltet Verbesserungen in vier Kernbereichen. Governance: S&P setzt neue Maßnahmen um, die auf bereits bestehenden S&P Governance Policies und Schutzvorkehrungen aufbauen. Ziel ist es, die Integrität des Ratingprozesses stärken, dessen Unabhängigkeit zu gewährleisten, die Wirksamkeit der Governance noch transparenter zu machen und das Vertrauen der Investoren zu bewahren. Analyse: S&P unternimmt weitere Schritte, um sicherzustellen, dass die Ratingmodelle, Ratingprozesse und die Qualität der Mitarbeiter immer höchsten Ansprüchen genügt. S&P ist damit in der Lage, mit deutlich erhöhter Transparenz bezüglich zugrundeliegender Annahmen Ratings für komplexe Finanzstrukturen zu erstellen. Information: S&P erhöht die Transparenz über seine Ratingprozesse und schafft mehr Klarheit über die Risiken, die zu Veränderungen bei den Ratingannahmen führen könnten. Investorentraining: S&P engagiert sich in einem umfassenden Trainingsprogramm, um den Marktteilnehmern beim Verständnis darüber, was ein Rating ist und was es nicht ist, zu helfen und sie bei der angemessenen Nutzung von Ratings zu unterstützen.

S&P hat bereits einige dieser Maßnahmen implementiert und wird die verbleibenden umsetzen, so Sharma. Die Ratingagentur erwägt außerdem zusätzliche Schritte und beabsichtigt, im Laufe des Jahres weitere Maßnahmen einzuführen. S&P wird weiterhin das Gespräch mit Marktakteuren und Regulierern suchen, verspricht Sharma, um über die fortdauernden Anstrengungen zur Verbesserung der Prozesse zu informieren. „Dieses anfängliche Maßnahmenpaket ist das Ergebnis von umfassenden formellen Bewertungen unserer Policies und Vorgehensweisen im Dialog mit Marktteilnehmern, Regulierern und Gesetzgebern“, sagte Sharma. „Unser Ziel ist es nicht nur, bestimmte Prozessverbesserungen anzugehen, sondern auch, vermutete Interessenskonflikte und das Potential für solche Vermutungen zu minimieren. Verbessern wollen wir auch das Verständnis dafür, wie Ratings zustande kommen, was sie bedeuten, und welchen Einfluss Trends und Ereignisse im Markt auf sie haben könnten.“

„Wir fühlen uns verpflichtet, eine Führungsrolle darin zu übernehmen, in Zusammenarbeit mit Marktteilnehmern, Regulierern und Experten die Fragen aufzugreifen, die die globalen Kreditmärkte derzeit bewegen. Wir wollen uns weiter mit den Marktteilnehmern und den Entscheidungsträgern in einem kontinuierlichen Dialog auseinandersetzen und auf die Rückmeldungen aus dem Markt reagieren“, erläuterte Sharma.

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Rechtsfragen des externen Rating

Von Dr. Oliver Everling | 17.Februar 2008

Die Dissertation von Dr. Marc Meyer zu den „Rechtsfragen des externen Rating“ (Tectum Verlag, www.tectum-verlag.de, ISBN 978-3-8288-9081-7) gewinnt vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen um die Schuldfrage neue Aktualität. Meyer prognostizierte 2005 in seiner Arbeit die wachsende Bedeutung von externen Ratings, sowohl für Kreditinstitute als auch für Unternehmen. In der jetzigen Finanzkrise sind praktisch alle Verhältnisse angesprochen, die in seiner Doktorarbeit beleuchtet werden: Die Verhältnisse zwischen Ratingagentur und Ratingobjekt, zwischen Ratingagentur und Kapitalgeber, zwischen Kreditinstitut und Anleger wie auch zwischen Kreditinstitut und Kreditnehmer.

Haftungsfreizeichnungen scheiden nach Feststellungen von Meyer in allen Konstellationen auch für einfache Fahrlässigkeit weitestgehend aus. Neben den Ratingagenturen haftet ein anlageberatendes Kreditinstitut gegenüber einem Investition suchenden Anleger quasivertraglich für Schäden, die dieser erleidet, weil das Institut externe Ratings nicht ordnungsgemäß in seine Beratung einbezogen hat. Im Rahmen seiner Pflicht zur anlegergerechten Beratung hat das Institut den Anleger insbesondere über die Bedeutung eines Ratings aufzuklären und dieses bei der Ermittlung geeigneter Anlagetitel unter Berücksichtigung der individuellen Anlageziele und Vermögensverhältnisse in den Abwägungsvorgang einzustellen, so Meyer. Hinsichtlich seiner Pflicht zur objektgerechten Beratung muss das Institut den Anleger auf vorhandene Ratings der einzelnen Titel sowie deren Veränderung in der Vergangenheit hinweisen.

Neben den zivilrechtlichen Problemen eruiert Meyer auch die Regulierungsfragen. Der externe Ratingmarkt in seiner bestehenden Form beinhalte erhebliches Konfliktpotential, warnt Meyer. Ratingagenturen verfügen über eine starke wirtschaftliche Macht gegenüber Ratingobjekten und Kapitalgebern. Aufgrund der Oligopolstellung der drei großen internationalen Agenturen sei gleichzeitig die Auswahlfreiheit der Marktteilnehmer auf ein Minimum reduziert. Da die Agenturen von den Ratingobjekten bezahlt werden und zugleich selbst in Konzerne eingebunden seien, bestünden berechtigte Zweifel an ihrer Neutralität.

Die Arbeit der Agenturen selbst charakterisiert Meyer als vielfach intransparent und für Außenstehende kaum nachzuvollziehen. Dennoch würden die Urteile der Rater zunehmend für regulatorische Zwecke eingesetzt, ohne dass das Ratingwesen selbst in Deutschland einer irgendwie gearteten staatlichen Regulierung unterläge.

Bisherige Regulierungsansätze seien als gescheitert anzusehen, so Meyer. Zwar bilde die Kontrolle durch den Markt in Form des Reputationswettbewerbs zwischen den Agenturen gegenüber der Anlegerschaft im Ausgangspunkt ein brauchbares selbstregulatorisches Korrektiv. Solange und soweit jedoch Ratingverfahren die gebotene Minimaltransparenz nicht gewährleisten, sie der Markt von vornherein außerstande, seine Kontrollfunktion effektiv wahrzunehmen. Auch seien die Haftungsgefahren aus Sicht der Agenturen derart gering, dass sie nicht wesentlich zu deren Disziplinierung beitragen, urteilt Meyer, der inzwischen bei der Bayerischen Staatskanzlei tätig ist.

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Roll-up-Prozess der Fair Value REIT

Von Dr. Oliver Everling | 12.Februar 2008

Das Geschäftsmodell der Fair Value REIT AG besteht in direkten Investitionen in und aktives Management von deutschen Gewerbeimmobilien (Einzelhandel, Büro, Logistik) an Regionalstandorten mit dem mittelfristigen Ziel einer ausgewogenen Gewichtung der Segmente. CEO Frank Schaich nennt seine Gesellschaft als den ersten „Upstream REIT“ in Deutschland durch Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds. Aktuell zählt die Gesellschaft, die seit dem 6. Dezember 2007 REIT-AG ist, Beteiligungen an 13 Fonds sowie 32 Immobilien im Segment Direktinvestitionen.

Schaich sieht ein enormes Marktpotenzial für Fair Value durch das Emissionsvolumen für geschlossene Fonds, die eine wichtige Anlageklasse in Deutschland mit einem gesamten platzierten Fondsvolumen von 147 Mrd. € per 31. Dezember 2006 seien. Mit einer Eigenkapitalquote von über 40 % verfolgen diese eine konservative Finanzierungsstrategie. Das Potenzial von Fair Values „Upstream-Plattform“ sei am größten bei geschlossenen Fonds, die älter als 10 Jahre alt sind (wegen der deutschen Spekulationsfrist). Daraus ergebe sich ein Marktvolumen von geschätzten 66 Mrd. € für Fair Value.

Schaich skizziert den Roll-up-Prozess: Ausgangspunkt ist die Identifizierung geschlossener Fonds mit adäquaten Objekten für Fair Values Portfolio. Nach Prüfung folgt ein Angebot an Investoren der geschlossenen Fonds (Umtausch der Fondsbeteiligung in Aktien der Fair Value bzw. Sachkapitalerhöhung oder Verkauf der Fondsbeteiligung an Fair Value). Schließlich wird der Umtausch in Aktien der Fair Value und die Fondsmehrheit angestrebt.

Momentan seien vor allem Zweitmarktfonds und Buyout-Investoren auf den Markt für Anteile an geschlossene Fonds fokussiert, sagt Schaich. Vom geschätzten Marktvolumen in Höhe von 66 Mrd. € seien weniger als 5 % durch Investitionen von Zweitmarktfonds gebunden. Fair Value habe aufgrund des innovativen Roll-up-Prozesses einen Wettbewerbsvorteil. Der einzigartige Marktzugang erlaube die Realisierung von Wertsteigerungspotenzialen.

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