Afrikas Lichtblick in düsterer Welt

Von Dr. Oliver Everling | 5.Dezember 2012

Risiken sind relativ: Mit den Herabstufungen europäischer Staaten mit einst erstklassiger Bonität bis in den „Junk“-Status erscheinen viele afrikanische Emittenten heute wesentlich attraktiv. Hinzu kommen Heraufstufungen des Ausblicks von Gabon, Nigeria oder Angola, die diese Staaten immer näher zum Bereich der Staaten mit Anlagequalität bringen. Arnaud Louis, Associate Director von Fitch Ratings, erläutert auf der Afrika-Konferenz von Fitch Ratings in Frankfurt am Main die erteilten Ratings. Die Konferenz widmete sich dem Thema „Africa: Bright Spot in a Gloomy World“. Schon heute „Investment Grade“ sind Südafrika (BBB+), Marokko (BBB-), Namibia (BBB-) und Tunesien (BBB-).

Carmen Altenkirch, Director von Fitch Ratings, berichtet aktuell aus ihren jüngsten Besuchen in Afrika. „Angola erinnert mich an Portugal in seinen Boomjahren“, sagt die Analystin mit Blick auf die vielen Immobilienentwicklungen, die heute die Skylines größerer Städte prägen. Wie auch in anderen Staaten Afrikas zeigen hier die Investitionen Chinas ihre deutlichen Spuren. Altenkirch skizziert die fiskalischen und aus der Außenhandelsbilanz resultierenden positiven Faktoren für den positiven Ratingausblick Angolas.

„Aber inwieweit hat die Regierung aus den Fehlern von 2009 gelernt?“ Altenkirch richtet den Blick auf die Bedeutung des Ölpreises. Wenn der Ölpreis kollabiere, würden heute nicht mehr die gleichen Konsequenzen wie damals zu befürchten sein. Die Regierung habe Reserven angelegt und Maßnahmen für den Fall vorbereitet, dass es zu einem plötzlichen Rückgang der Staatseinnahmen kommen sollte. Die Reserven seien von 7 % auf 25 % des Bruttosozialprodukts erhöht worden. Die Regierung habe sich auf den Auf- bzw. Ausbau von Reserven verpflichtet, um die Verwundbarkeit durch den Ölpreis zu reduzieren.

„Wir werden hier weiterhin Fortschritte sehen“, prognostiziert Altenkirch, verschweigt jedoch nicht die nach wie vor bestehenden Schwierigkeiten. Es werde noch mindestens bis 2018 dauern, bis Angola ein Sozialprodukt von 12.000 US$ pro Kopf erreicht habe, das für Länder mit Investment Grade Ratings charakteristisch sei. Handelskredite nehmen in Angola deutlich zu, da China gerne als Kreditgeber zur Verfügung stehe. „Wir haben uns Nordangola angeschaut“, berichtet Altenkirch, „manche der Städte und Fabriken, die wir besichtigten, erinnerten uns an China.“

Altenkirch beobachtet bei ihren Besuchen in Mozambique erhebliches unerschlossenes Potential. Das Land weise erhebliche Rohstoffreserven auf, die noch nicht genutzt würden. Das Wachstum werde von 2012 bis 2014 weiterhin bei rund 7 % bis 8 % liegen. Kohle, Agrar und Infrastruktur bleiben die Favoriten für Investitionen. Der Staat beabsichtige, in die Weltklasse der Gasproduzenten aufzusteigen. Als Kohleproduzent könne Mozambique sogar der größte in Afrika werden. Ferner sei der Anteil des kultivierten Landes in Mozambique auf 47 % gestiegen.

Altenkirch berichtet über den Erfolg Zambias Erfolg auf dem Eurobond-Markt. Zambia könne sich gut mit Kenia und Angola vergleichen. Das Interesse an Rendite habe die Sorge über lokale Politik überwogen. Trotz Verstaatlichungen und Bewegungen, die Dominanz chinesischer Investoren zurückzudrängen, hätten Investoren Vertrauen so weit gewonnen, dass die Anleihen auf starke Nachfrage trafen. Die Anleiherenditen bewegten sich zwischen September 2012 und November 2012 zwischen ca. 5,3 % und 5,5 %. Zu den „Treibern des Erfolgs“ gehört für Zambia der Rohstoffreichtum, das Land ist der siebtgrößte Kupferproduzent weltweit.

Die politische Stabilität sei größer als bei anderen Staaten, die mit B oder BB geratet werden. Das Land habe mit verbesserter makroökonomischen Stabilität, Liberalisierungen und Wachstum im Bau und Bergbau erlaubten dem Staat ein durchschnittliches Wachstum von 6,5 % seit 2007. Mit einem Schuldenstand von nur 22 % des Bruttosozialprodukts in 2011 stehe der Staat wesentlich besser da als in der Vergleichsgruppe der B-gerateten Staaten.

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Spekulation um MS „Deutschland“

Von Dr. Oliver Everling | 4.Dezember 2012

Die MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft mbH (Zeichnungsfrist 5.-14.12.2012) Anleih wird mit 2 „URA-Haken“ bewertet, auf Grundlage der Zahlen des GJ 2011 sowie zum 30.9.2012 (MS „Deutschland“).

Der neben liquiden Mitteln nahezu einzige Vermögensgegenstand der MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft, seit August 2010 eine mittelbare Tochter der Beteiligungsgesellschaft AURELIUS, ist das gleichnamige Kreuzfahrtschiff (bekannt durch die ZDF-Fernsehserie „Traumschiff“). Die Anleihe erreicht nur ganz knapp 2 „URA-Haken“, wegen ungünstiger Werte bei den Bondspezifischen Kennzahlen, beim URA-Bilanzrating und beim Scope-Emittentenrating („Issuer Rating Notation“).

Beim ungünstigen Scope-Emittentenrating (CCC+) wirkt sich einmal das negative Eigenkapital aus  (11 Mio. Euro nach HGB zum 30.9.2012), lt. Emittentin v.a. auf die über den tatsächlichen Wertverlust hinausgehenden Abschreibungen zurückzuführen (so wären bei 77 Mio. Marktwert und 43 Mio. Buchwert theoretisch durch einen Verkauf 34 Mio. Euro stille Reserven vor Steuern realisierbar). Hinzu kommen Verluste auf allen Ergebnisstufen (GJ 2011, 9 Monate zum 30.9.2012), v.a. wegen a.o. Routenumbuchungen (Tsunami in Japan, Unruhen in Nordafrika) und nachgeholter Erhaltungsaufwendungen, berichtet die URA.

Laut Lagebericht 2011 könnte der Fortbestand der Emittentin ohne weitere Unterstützung der Gesellschafter bedroht sein, geben die Analysten der URA zu bedenken, wenn die Umsatzziele (insb. für 2012 und 2013) nicht erreicht werden. Von einer „angespannten Liquididät“ war bereits im Jahresabschluss 2010 die Rede gewesen.

„Insgesamt hängt also die künftige Kapitaldienstfähigkeit davon ab, dass keine neuen unvorhersehbaren Ereignisse eintreten und wirklich wieder Auslastungsgrade und EBITDA wie vor 2010 erreicht werden“, fasst die URA zusammen. Gut fällt dagegen das Scope-Emissionsrating (A) aus; hier spiegelt sich die volle Besicherung der Anleihe (max. 60 Mio. Euro) durch eine erstrangige Schiffshypothek zu Lasten des Kreuzfahrtschiffs „Deutschland“ wider (aktueller Marktwert lt. Gutachten 100 Mio. USD bzw. umgerechnet 77 Mio. Euro; der für die Anleihe relevante Marktwert in Euro würde allerdings bei einer USD-Abwertung schrumpfen: z.B. im Juli 2011 waren es nur 68 Mio. Euro). Hinzu kommen die Absicherung der beiden ersten Zinszahlungen über ein bei AURELIUS abrufbares Darlehen und die Kündigungsmöglichkeit bei einem starken Abfall des Sicherungswertes.

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Mit Creditreform Rating zum Emissionserfolg

Von Dr. Oliver Everling | 3.Dezember 2012

Die im November 2012 mit dem Unternehmensrating BBB- (Investment Grade) von der Creditreform Rating AG beurteilte HOMANN HOLZWERKSTOFFE GmbH beendet vorzeitig „aufgrund deutlicher Überzeichnung“ das öffentliche Angebot für ihre Anleihe (ISIN: DE000A1R0VD4 / WKN: A1R0VD, im Volumen von bis zu 50 Mio. Euro). Ursprünglich war für die Zeichnung der Zeitraum vom 3. Dezember 2012 bis 12. Dezember 2012 um 12 Uhr vorgesehen.

Die HOMANN HOLZWERKSTOFFE-Anleihe ist mit einem festen jährlichen Zinssatz von 7,0% ausgestattet und hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Angebots der Schuldverschreibungen soll ab Dienstag, 4. Dezember 2012 ein Handel per Erscheinen in den Schuldverschreibungen im Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) im Segment Entry Standard für Anleihen eröffnet werden. Als Ausgabe- und Valutatag wird der 14. Dezember 2012 angegeben.

Die Emission wird von der Close Brothers Seydler Bank AG, Frankfurt am Main, als Sole Global Coordinator und Bookrunner und von der Conpair AG, Essen, als Deutsche Börse Listing Partner und Financial Advisor begleitet.

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Bester Spezialanbieter und Emerging Markets

Von Dr. Oliver Everling | 1.Dezember 2012

„Die renommierte Ratingagentur Feri Euro Rating Services hat zusammen mit dem Handelsblatt und dem Nachrichtensender n-tv Aberdeen Asset Management als ‚Besten Asset Manager‘ in den Kategorien Spezialanbieter und Emerging Markets (Aktien und Renten) in Deutschland, Österreich und der Schweiz ausgezeichnet.“ So der Wortlaut einer Pressemitteilung aus dem Hause der Aberdeen Gruppe.

Bei der Award-Verleihung am 28. November 2012 wurden darüber hinaus der Aberdeen Global – Asian Smaller Companies Fund und – bereits zum vierten Mal in Folge – der Aberdeen Global –Emerging Markets Equity Fund in ihrer Vergleichsgruppe zu den besten Fonds gekürt.

Ausschlaggebend für die Siegerplatzierung ist hier das beste quantitative und qualitative Ergebnis in der Vergleichsgruppe. Bei der Auszeichnung wurde besonderes Augenmerk auf den Investmentprozess der Fondsgesellschaft gelegt. „Die Feri-Auszeichnung bestätigt erneut unseren besonderen Investmentprozess, der in Deutschland, Österreich und der Schweiz von institutionellen Investoren ebenso wie von privaten Anlegern anerkannt und wertgeschätzt wird“, sagt Dr. Hartmut Leser, Vorstandsvorsitzender der Aberdeen Asset Management Deutschland AG.

Aberdeens Anlageprozess werde weltweit konsequent und einheitlich umgesetzt und zeichne sich durch eine intelligente kaufmännische Solidität aus. „Alle Experten arbeiten ausschließlich im Team, was eine größtmögliche Interessengleichheit gewährt. Selbst für die Unternehmensanalyse hat Aberdeen ein regelmäßiges Rotationsprinzip eingeführt.“ Zusätzliche strenge Risikokontrollen und die Nutzung von Diversifikationsmöglichkeiten sollen eine konservative Ausrichtung der Kundenportfolios sicherstellen. Aberdeen verwalte zurzeit ein Vermögen von rund 235 Mrd. EUR.

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AIFM, KAGB – Geschäftsmodelle auf dem Prüfstand

Von Dr. Oliver Everling | 30.November 2012

Asset Manager, Master-KAG, Depotbank und Service-KAG werden als Folge der Regulierungsflut ihre Geschäftsmodelle überdenken müssen. Einerseits werden Anbieter zur Spezialisierung und Fokussierung auf ihre Stärken gezwungen sein, andererseits werde es für kleinere Häuser schwieriger, so die Thesen von Thomas Grünewald. Der Geschäftsführer der BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbH, macht auf der itechx-Fachtagung „AIFM, KAGB & Co.: Quo vadis Fondsstandort Deutschland?“ Chancen, Risiken und Herausforderungen klar.

Der Grund für die Verschärfungen der Regulierungen durch AIFM und KAGB kann in dem Madoff-Skandal sowie der Insolvenz von Lehman Brothers International Europe gesehen werden. Während bei Madoff die Unterverwahrung und bestehende Haftungsregelungen der Depotbank für Unterverwahrer keinen ausreichenden Anlegerschutz beinhalteten, zeigte die Lehman Insolvenz die fatalen Folgen einer nicht strikten Segregation, so Grünewald.

Grünewald spricht u.a. über die Verschärfung der Reportingfrequenz. „Die BaFin ist gar nicht dafür ausgelegt, um die Berichte vernünftig zu verwerten und zu verwalten.“ Die Flut der von den Gesellschaften anzufertigenden Berichte könnte somit das eigentliche Ziel der Regulierung verfehlen, entstehende Risiken deutlich zu machen und schützende Eingriffe zu ermöglichen.

„Vernünftige rechtliche Strukturen“ würden mit Blick auf organisatorische Anforderungen teils schon in Ländern Europas fehlen, warnt Grünewald. Deutschland sei dagegen nicht dafür bekannt, hinter den Mindestanforderungen zurückzustehen.

Das KAGB stellt die nationale Umsetzung des AIFM-Umsetzungsgesetzes, welches ein einheitliches Regelwerk für OGAW und AIF vorsieht, dar. Das bislang geltende Investmentgesetz wir durch das KAGB aufgehoben. In das KAGB finden zudem Vorschriften zweier Europäischer Verordnungen (Verordnung über Europäische Risikokapitalfonds und Europäische Verordnung über Soziales Unternehmertum) Eingang.

Grünewald vergleicht die Gesetzesentwürfe: Aufzählungen, Klarstellungen usw. Die Regulierung gehe in jedem Fall über das hinaus, was vernünftiger Anlegerschutz erfordere. „Es kann hier nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, alles und jedes gesetzlich zu regeln.“

Die Parteien im klassischen Investmentdreieck bleiben zwar gleich, so Grünewald, aber die Interaktion von Anleger, Depotbank und Kapitalanlagegesellschaft werde deutlich intensiver. Treuhandverhältnis, Ausgabe/Rücknahme von Anteilen, Anlageverwaltung, Kontrolle, Verwahrung und Überwachung, Geldfluss und Sondervermögen sind Stichworte für die verschiedenen Beziehungen, mit denen Grünewald das Dreieck aus Anlegern, Kapitalanlagegesellschaft und Depotbank skizziert.

Die AIFM werde die Branche nachhaltig verändern, „aber anders, als wir es jetzt erwarten“, so Grünewald. Der Boom auf dem geschlossenen Fondsmarkt bleibe nicht nachhaltig, daher werde es weiterhin nur wenige Anbieter geben. Die AIFM biete Chancen und Risiken, aber die tatsächlichen Opportunitäten seien davon unabhängig. Länder wie Luxemburg werden die Regulierung gemäßigter umsetzen und sich dadurch einen Finanzplatzvorteil verschaffen, sieht Grünewald voraus.

Für Deutschland seien viele der „neuen“ Anforderungen schon heute Standard, dennoch „werden wir uns keinen Standortvorteil erarbeiten. Die Anbieter werden ihre Geschäftsmodelle kritisch überdenken und sich verstärkt auf Kernkompetenzen konzentrieren. Es wird sich für manche nicht rechnen, sich weiterhin als Depotbank zu betätigen.“ Es werde zu einer verbesserten technischen Kommunikation kommen, um die Informationsanforderungen automatisiert abzudecken. Die Umsetzung der regulatorischen Änderungen werde aufwendig und teuer, die Kosten würden aber nicht auf die Anleger umlegbar sein. „Wir befinden sich heute schon in einem enormen Preiskampf und Preisdruck.“

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Haftungsfragen am Fondsstandort Deutschland

Von Dr. Oliver Everling | 30.November 2012

Unternehmenshaftung und Organhaftung sind wichtige Themen für Depotbanken und Kapitalanlagegesellschaften. Dr. Christian Schmies, Senior Associate, Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten, spricht auf der itechx-Fachtagung in Frankfurt am Main über Haftungsfragen. Die von der itechx GmbH veranstaltete Tagung geht der Frage nach, „AIFM, KAGB & Co.: Quo vadis Fondsstandort Deutschland?“

Prospekthaftung, (schuld-) vertragliche Haftung bei Sondervermögen, (gesellschafts-) vertragliche Haftung bei Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften, deliktische Haftung, insbesondere bei Verletzung von Schutzgesetzen, Prospekthaftung und weitere Haftungstatbestände können begründen, dass dem Anleger sein Anteilswert zum Kaufzeitpunkt ersetzt werden muss.

Für die bislang unregulierten Fonds ergeben sich aus den Anforderungen,  die bisher schon von den Publikumsfonds erfüllt werden mussten, erhebliche zusätzliche Belastungen. Schmies macht klar, dass die Anforderungen unabhängig von der Größe der Gesellschaft gelten. Jedoch sei ein Proportionalitätsprinzip zu beachten. Ob dieses aber reiche, sich im Schadensfall gegen Vorwürfe zu verteidigen, erscheine aber fraglich.

Haftungsgründe erwachsen aus der schuldhaften Nichterfüllung „gesetzlicher“ Pflichten und schuldhaften Verletzung (sonstiger) vertraglicher Pflichten. Die verschuldensunabhängige Haftung bei Abhandenkommen ähnelt, so Schmies, der Haftung der Betreiber von Eisenbahnen oder Atomkraftwerken, denn auch hier mache der Gesetzgeber die Haftung unabhängig vom Nachweis des Verschuldens.

Spezielle Probleme ergeben sich aus der Haftung bei Unterverwahrung: Unzureichende Auswahl des Unterverwahrers, Nichteinhaltung von Mindestanforderungen, Pflichten zur „Sicherstellung“ von Mindestanforderungen beim Unterverwahrer, u.a. bezüglich Organisationsstruktur/Kompetenz, Regulierung, Vermögenstrennung und Interessenkonflikten.

Möglichkeiten der Haftungsbefreiung bei Abhandenkommen von Vermögenswerten sieht Schmies bei Abhandenkommen aufgrund äußerer Ereignisse bei Unabwendbarkeit durch angemessene Gegenmaßnahmen, vertragliche Haftungsbefreiung der Verwahrstelle für Abhandenkommen bei Unterverwahrern (objektiver Grund für die vertragliche Vereinbarung erforderlich) und vertragliche Haftungsbefreiung der Verwahrstelle bei unregulierten/regulierungsarmen ortsansässigen Unterverwahrern.

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Full-Service-KAG

Von Dr. Oliver Everling | 30.November 2012

Mit „Kack Bee“, wie Dr. Christian Ebersberger, Abteilungsleiter EDV/iT bei der Helaba Invest Kapitanlagegesellschaft mbH, die Abkürzung KAGB auspricht, sei kein Geld zu verdienen. Damit ist Ebersberger bei seiner zentralen These seines Vortrags auf der Fachtagung der itechx GmbH in Frankfurt am Main.

Zunehmender Ertrags- und Kostendruck auf Anlegerseite verlange nach „Rundum-Sorlos-Paketen“. Komplette Abdeckung des Meldewesens durch die KAG, Bestandsführung von Haupt- und Nebenbuch durch die KAG, Integration aller Direktanlagen, vollständige Transparenz der gesamten Kapitalanlagen bis auf Einzeltitelebene, eReporting als Analysetool und Kostenvorteile durch Nutzung der Infrastruktur der KAG seien die zukünftigen Anforderungen der Investoren.

Alternatives, Immobilien, Investment AG/KG, Pension Pooling, Direktanlagen, Fidciary Management und Strategieberatung bestimmen den Zirkel um die Full-Service-KAG, wobei praktisch nur in den letzen beiden Punkten Geld zu verdienen sei. Die Wettbewerbssituation im Asset Management und bei den Master+Kagen mache eine Ausweitung der Geschäftsfelder unbedingt erforderlich. Ziel sei es, die Kunden bei der SAA, der TAA sowie dem Risikomanagement allumfassend begleiten zu können.

Ebersberger erläutert die Dienstleistungsbausteine der Helaba Invest als Full-Service-KAG. SAA- und TAA-Beratung, Overlay Management, Rentenmanagement gehören dabei zu den Ausgangspunkten. Im Fiduciary Management seien insbesondere Versicherungen und Pensionskassen unter Druck, ihren Pensionsverpflichtungen nachzukommen. Die Neuausrichtung der Strukturen und Prozesse im Hinblick auf das Anlage- und Risikomanagement, Abstimmung der Kapitalanlagen auf die Pensionverpflichtungen sowie weitere Punkten sind die Folge. „Wir können mit einem objektiveren Rating bei der Auswahl helfen“, sagt Ebersberger.

„Wer vorne alles richtig gemacht hat, also bei Immobilienstrategie, Asset Allocation und Manager Selection, braucht sich bei Transaktionsmanagement und Asset Management nur noch um Risikovermeidung kümmern“, sagt Ebersberger. Er betont, dass es sich lohne, für operative Immobilienkompetenz zu sorgen: „Hier sollten Spezialisten am Werk sein.“

Ebersberger geht auf die Administration von Direktbeständen wie auch das Führen des Nebenbuches ein. Die Führung des Sicherungsvermögensverzeichnisses setzt die Auflistung separater Bestände wie auch die Aggregation der verschiedenen Sicherungsvermögen nach Konzerngesellschaften und Vermögensanlagen voraus. Jederzeitiges Abfragen von Zu- und Abgängen (Mittelbewegungen), Abruf des Sicherungsverzeichnisses usw. müssen gewährleistet sein. Ebersberger bemerkt auch beim qualitätsgesicherten Meldewesen: „Hier ist kein Geld zu verdienen.“

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AIFMD und KAGB-E und die Rolle der Depotbank

Von Dr. Oliver Everling | 30.November 2012

Regulierungsflut, Branchenveränderungen, steigende Kosten und Regulierungsarbitrage – auf diesen Schlagworten gründet Volker Braunberger, Geschäftsführer der itechx GmbH, seine ersten fünf Thesen über die Zukunft des Fondsstandortes Deutschland. „Die Chance für Anbieter in Nischen wird steigen“, so seine fünfte These. „Der Investmentmanager der Zukunft wird ein Jurist sein“, so seine abschließende, sechste These, die zwar nicht ganz ernsthaft gemeint sei, aber den Trend beschreibe, so Braunberger. Erleitet damit auf das Podium der itechx-Fachtagung über, das immer stärker von Juristen besetzt sei. Die jährliche Fachtagung der itechx GmbH, die in Frankfurt am Main immer mehr zum wichtigsten Branchentreffen avanciert, widmet sich 2012 dem Thema „AIFM, KAGB & Co.: Quo vadis Fondsstandort Deutschland“. Uwe Derz, Head of Trustee & Fiduciary, J.P. Morgan AG, skizziert aus seiner persönlichen Sicht, wie er betont, AIFMD/KAGB-E und die Rolle der Depotbank. Diese würden „zweifelsohne formell die größten Umwälzungen in der deutschen Investmentbranche seit dem letzten Jahrtausend“ darstellen. Änderungen in der Systematik, Terminologie, Haftung, Geschäftsgestaltung, zählt Derz vor. „Bedingt dies auch tatsächlich eine massive Änderung in der Handhabung des Investmentgeschäftes?“ Derz zieht den postiven Grenznutzen immer stärkerer Regulierung in Zweifel. Positiv sei nur, dass die starke Stellung der Depotbank immer weiter manifestiert bzw. vorausgesetzt werde. Je nach gegenwärtigem Geschäftsmodell bestehe teilweise auch bei Depotbanken erheblicher Anpassungsbedarf durch AIFMD. KAGB-E werde sowohl für Global Custodians als auch Depotbanken Konsequenzen haben. „Für einige Anbieter werden die neuen Regeln heißen, dass sie sich die Änderungen nicht mehr leisten können oder wollen.“ Cross-Border-Business und Effizenzgewinne international aufgestellter Depotbanken, Übernahme des Geschäftes etwaig aufgebender Depotbanken, Alternative Business und vormaliger „Graumarkt“ um reißen die Eruierung der Geschäftsmöglichkeiten, die sich aus den regulatorischen Änderungen ergeben. Reputational Risk, „Deep Pockets“ und Skalierbarkeit seien die drei Gründe, in diesem Bereich selektiv vorzugehen. „Bei den möglichen Partnern ist zu bedenken, dass immer darüber nachgedacht wird, wer ausreichend tiefe Taschen habe, um ihn zu verklagen“, warnt Derz. Banken seien daher zu besonderer Vorsicht gezwungen. Derz schließt an diese Überlegungen weitere an, die sich auf die Diskussion der Weitergabe der Kosten an den Fonds/Investor, die Quersubventionierung, Prozessoptimierung, Einschränkung des Lagerstellennetzwerkes und weitere Punkte beziehen. Der durschnittliche Investor sei ohnehin davon ausgegangen, dass seine Werte sicher verwahrt werden. Daher zieht Derz in Zweifel, ob die Kosten weitergegeben werden können und ruft dazu auf, hier für Aufklärung zu sorgen.

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Kommunen im Beauty Contest

Von Dr. Oliver Everling | 28.November 2012

Kommunen im Beauty Contest oder Kommunen im Schönheitswettbewerb, diese Metapher drückt die aktuelle Veränderung der kommunalen Finanzierungslandschaft aus. So führt Christian Schuchardt in seinen Beitrag zum Buch „Kommunalrating“ ein (Artikel-Nr. 22.485-1200, ISBN 3-86556-353-8), das im Bank-Verlag, Köln, erscheint.

Christian Schuchardt ist berufsmäßiger Stadtrat und Stadtkämmerer der Stadt Würzburg Bayern, zuvor Beigeordneter und Kämmerer der westfälischen Stärkungspaktkommune Schwerte. Er ist Sprecher des Arbeitskreises Treasury des Deutschen Städtetages. Schuchardt studierte Verwaltungswissenschaften und engagiert sich darüberhinaus in Forschung und Lehre, mehrere Jahre als Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Frankfurt sowie als Vorsitzender des Vereins für angewandte Kommunalwissenschaften e.V. Vor seiner Tätigkeit als kommunaler Wahlbeamter war er über zehn Jahre für eine Landesbank im Bereich Staats- und Kommunalfinanzierung tätig, zuletzt als Stellv. Abteilungsdirektor und Bankprokurist.

„Es sind nicht mehr alle Kommunen gleich,“ schreibt Schuchardt, „sondern manche Kommunen sind gleicher als andere. Wir befinden uns im Vorfeld tief greifender Veränderungen, die das geübte und tradierte Finanzierungsgebaren der Gebietskörperschaften sowohl strukturell als auch materiell und auch politisch infrage stellen. Wir erleben dieses bereits heute auf der Ebene der Nationalstaaten, deren Finanzierungskonditionen sich durchgreifend ändern.“

Nicht nur Zinsdifferenzen von 10 bis 80 Basispunkten unterscheiden schlechte von guten Adressen – oder besser schöne von weniger schönen – sondern diese Differenzen belaufen sich auf mehrere Prozent oder sogar eine gar nicht mehr gegebene Kreditwürdigkeit.Die legitime Frage für bundesdeutsche Kommunen lautet, ob es zu ähnlichen Verwerfungen und signifikanten Unterschieden auch auf der kommunalen Ebene in Deutschland kommen kann. „Die Kernfrage der Kämmerer lautet daher nicht so sehr zu welchem Preis bekomme ich einen Kredit,“ schreibt Schuchardt, „sondern gibt es die reale Gefahr, dass die Verlierer des Schönheitswettbewerbes gar keinen Zugang zu Kapitalmarktfinanzierungen haben.“ Um die Gewinner müsse man sich ohnehin keine Sorgen machen. Aber wie geht es mit den Verlierern weiter?

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A für MS „Deutschland“

Von Dr. Oliver Everling | 28.November 2012

Scope Ratings hat die erste Unternehmensanleihe der MS „Deutschland“ Beteiligungs GmbH einer Bonitätsprüfung unterzogen. Der Erlös der Anleihe soll zur Umfinanzierung, sowie zur Finanzierung weiterer Investitionen genutzt werden. Im Unterschied zu anderen Ratingagenturen legt Scope die Zusammensetzung des Ratingkomitees – Thomas Morgenstern (Managing Director) Frank Neumann (Director) – offen und macht den Lead Analyst Markus Lentz verantwortlich.

Gegenstand der Inhaber-Teilschuldverschreibung ist ein fest verzinsliches Wertpapier, welches zum Zweck der Finanzierung der Emittentin in verbriefter Form begeben wird. Dafür werden Papiere im Wert von insgesamt bis zu 60 Mio. EUR ausgegeben, welche am Ende der Laufzeit im Dezember 2017 vollständig zurückgezahlt werden. Die Emittentin MS „Deutschland“ Beteiligungs GmbH zahlt an die Anleihegläubiger über die gesamte Laufzeit einen Kupon in Höhe von 6,875 % p.a. Die zu leistenden Kuponzahlungen werden aus den operativen Cashflows des wichtigsten Assets, der MS „Deutschland“, geleistet.

Zur Sicherstellung der Befriedigung der Gläubigeransprüche wird die Emittentin den Bondinvestoren über einen Treuhänder die Eintragung einer erstrangigen Schiffshypothek zusichern. Diese wird jährlich durch den Treuhänder auf Werthaltigkeit geprüft, kündigt Scope an. Darüber hinaus besteht ein Gesellschafterdarlehen für zwei Jahre, dass zur Bedienung von Kapitalmarktverbindlichkeiten herangezogen werden kann.

Risiken bestehen nach Einschätzung von Scope insbesondere darin, dass sich die Höhe der Besicherung abhängig von der Marktentwicklung für Kreuzfahrtschiffe ändern kann.

Darüber hinaus ist die Gesellschaft abhängig von den operativen Cashflows des einzigen operativen Assets, der MS „Deutschland“. Hier besteht das Risiko, dass sich aufgrund verschiedener Effekte nicht die prognostizierten Auslastungs- und Einnahmeszenarien realisieren lassen. Außerdem sei die Finanzlage der Gesellschaft generell angespannt, warnen die Analysten von Scope, dies werde durch eine negative Eigenkapitalquote von minus 12 Prozent unterstrichen. 

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