Mit Creditreform Rating zum Emissionserfolg

Von Dr. Oliver Everling | 3.Dezember 2012

Die im November 2012 mit dem Unternehmensrating BBB- (Investment Grade) von der Creditreform Rating AG beurteilte HOMANN HOLZWERKSTOFFE GmbH beendet vorzeitig „aufgrund deutlicher Überzeichnung“ das öffentliche Angebot für ihre Anleihe (ISIN: DE000A1R0VD4 / WKN: A1R0VD, im Volumen von bis zu 50 Mio. Euro). Ursprünglich war für die Zeichnung der Zeitraum vom 3. Dezember 2012 bis 12. Dezember 2012 um 12 Uhr vorgesehen.

Die HOMANN HOLZWERKSTOFFE-Anleihe ist mit einem festen jährlichen Zinssatz von 7,0% ausgestattet und hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Angebots der Schuldverschreibungen soll ab Dienstag, 4. Dezember 2012 ein Handel per Erscheinen in den Schuldverschreibungen im Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) im Segment Entry Standard für Anleihen eröffnet werden. Als Ausgabe- und Valutatag wird der 14. Dezember 2012 angegeben.

Die Emission wird von der Close Brothers Seydler Bank AG, Frankfurt am Main, als Sole Global Coordinator und Bookrunner und von der Conpair AG, Essen, als Deutsche Börse Listing Partner und Financial Advisor begleitet.

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Bester Spezialanbieter und Emerging Markets

Von Dr. Oliver Everling | 1.Dezember 2012

„Die renommierte Ratingagentur Feri Euro Rating Services hat zusammen mit dem Handelsblatt und dem Nachrichtensender n-tv Aberdeen Asset Management als ‚Besten Asset Manager‘ in den Kategorien Spezialanbieter und Emerging Markets (Aktien und Renten) in Deutschland, Österreich und der Schweiz ausgezeichnet.“ So der Wortlaut einer Pressemitteilung aus dem Hause der Aberdeen Gruppe.

Bei der Award-Verleihung am 28. November 2012 wurden darüber hinaus der Aberdeen Global – Asian Smaller Companies Fund und – bereits zum vierten Mal in Folge – der Aberdeen Global –Emerging Markets Equity Fund in ihrer Vergleichsgruppe zu den besten Fonds gekürt.

Ausschlaggebend für die Siegerplatzierung ist hier das beste quantitative und qualitative Ergebnis in der Vergleichsgruppe. Bei der Auszeichnung wurde besonderes Augenmerk auf den Investmentprozess der Fondsgesellschaft gelegt. „Die Feri-Auszeichnung bestätigt erneut unseren besonderen Investmentprozess, der in Deutschland, Österreich und der Schweiz von institutionellen Investoren ebenso wie von privaten Anlegern anerkannt und wertgeschätzt wird“, sagt Dr. Hartmut Leser, Vorstandsvorsitzender der Aberdeen Asset Management Deutschland AG.

Aberdeens Anlageprozess werde weltweit konsequent und einheitlich umgesetzt und zeichne sich durch eine intelligente kaufmännische Solidität aus. „Alle Experten arbeiten ausschließlich im Team, was eine größtmögliche Interessengleichheit gewährt. Selbst für die Unternehmensanalyse hat Aberdeen ein regelmäßiges Rotationsprinzip eingeführt.“ Zusätzliche strenge Risikokontrollen und die Nutzung von Diversifikationsmöglichkeiten sollen eine konservative Ausrichtung der Kundenportfolios sicherstellen. Aberdeen verwalte zurzeit ein Vermögen von rund 235 Mrd. EUR.

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AIFM, KAGB – Geschäftsmodelle auf dem Prüfstand

Von Dr. Oliver Everling | 30.November 2012

Asset Manager, Master-KAG, Depotbank und Service-KAG werden als Folge der Regulierungsflut ihre Geschäftsmodelle überdenken müssen. Einerseits werden Anbieter zur Spezialisierung und Fokussierung auf ihre Stärken gezwungen sein, andererseits werde es für kleinere Häuser schwieriger, so die Thesen von Thomas Grünewald. Der Geschäftsführer der BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbH, macht auf der itechx-Fachtagung „AIFM, KAGB & Co.: Quo vadis Fondsstandort Deutschland?“ Chancen, Risiken und Herausforderungen klar.

Der Grund für die Verschärfungen der Regulierungen durch AIFM und KAGB kann in dem Madoff-Skandal sowie der Insolvenz von Lehman Brothers International Europe gesehen werden. Während bei Madoff die Unterverwahrung und bestehende Haftungsregelungen der Depotbank für Unterverwahrer keinen ausreichenden Anlegerschutz beinhalteten, zeigte die Lehman Insolvenz die fatalen Folgen einer nicht strikten Segregation, so Grünewald.

Grünewald spricht u.a. über die Verschärfung der Reportingfrequenz. „Die BaFin ist gar nicht dafür ausgelegt, um die Berichte vernünftig zu verwerten und zu verwalten.“ Die Flut der von den Gesellschaften anzufertigenden Berichte könnte somit das eigentliche Ziel der Regulierung verfehlen, entstehende Risiken deutlich zu machen und schützende Eingriffe zu ermöglichen.

„Vernünftige rechtliche Strukturen“ würden mit Blick auf organisatorische Anforderungen teils schon in Ländern Europas fehlen, warnt Grünewald. Deutschland sei dagegen nicht dafür bekannt, hinter den Mindestanforderungen zurückzustehen.

Das KAGB stellt die nationale Umsetzung des AIFM-Umsetzungsgesetzes, welches ein einheitliches Regelwerk für OGAW und AIF vorsieht, dar. Das bislang geltende Investmentgesetz wir durch das KAGB aufgehoben. In das KAGB finden zudem Vorschriften zweier Europäischer Verordnungen (Verordnung über Europäische Risikokapitalfonds und Europäische Verordnung über Soziales Unternehmertum) Eingang.

Grünewald vergleicht die Gesetzesentwürfe: Aufzählungen, Klarstellungen usw. Die Regulierung gehe in jedem Fall über das hinaus, was vernünftiger Anlegerschutz erfordere. „Es kann hier nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, alles und jedes gesetzlich zu regeln.“

Die Parteien im klassischen Investmentdreieck bleiben zwar gleich, so Grünewald, aber die Interaktion von Anleger, Depotbank und Kapitalanlagegesellschaft werde deutlich intensiver. Treuhandverhältnis, Ausgabe/Rücknahme von Anteilen, Anlageverwaltung, Kontrolle, Verwahrung und Überwachung, Geldfluss und Sondervermögen sind Stichworte für die verschiedenen Beziehungen, mit denen Grünewald das Dreieck aus Anlegern, Kapitalanlagegesellschaft und Depotbank skizziert.

Die AIFM werde die Branche nachhaltig verändern, „aber anders, als wir es jetzt erwarten“, so Grünewald. Der Boom auf dem geschlossenen Fondsmarkt bleibe nicht nachhaltig, daher werde es weiterhin nur wenige Anbieter geben. Die AIFM biete Chancen und Risiken, aber die tatsächlichen Opportunitäten seien davon unabhängig. Länder wie Luxemburg werden die Regulierung gemäßigter umsetzen und sich dadurch einen Finanzplatzvorteil verschaffen, sieht Grünewald voraus.

Für Deutschland seien viele der „neuen“ Anforderungen schon heute Standard, dennoch „werden wir uns keinen Standortvorteil erarbeiten. Die Anbieter werden ihre Geschäftsmodelle kritisch überdenken und sich verstärkt auf Kernkompetenzen konzentrieren. Es wird sich für manche nicht rechnen, sich weiterhin als Depotbank zu betätigen.“ Es werde zu einer verbesserten technischen Kommunikation kommen, um die Informationsanforderungen automatisiert abzudecken. Die Umsetzung der regulatorischen Änderungen werde aufwendig und teuer, die Kosten würden aber nicht auf die Anleger umlegbar sein. „Wir befinden sich heute schon in einem enormen Preiskampf und Preisdruck.“

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Haftungsfragen am Fondsstandort Deutschland

Von Dr. Oliver Everling | 30.November 2012

Unternehmenshaftung und Organhaftung sind wichtige Themen für Depotbanken und Kapitalanlagegesellschaften. Dr. Christian Schmies, Senior Associate, Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten, spricht auf der itechx-Fachtagung in Frankfurt am Main über Haftungsfragen. Die von der itechx GmbH veranstaltete Tagung geht der Frage nach, „AIFM, KAGB & Co.: Quo vadis Fondsstandort Deutschland?“

Prospekthaftung, (schuld-) vertragliche Haftung bei Sondervermögen, (gesellschafts-) vertragliche Haftung bei Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften, deliktische Haftung, insbesondere bei Verletzung von Schutzgesetzen, Prospekthaftung und weitere Haftungstatbestände können begründen, dass dem Anleger sein Anteilswert zum Kaufzeitpunkt ersetzt werden muss.

Für die bislang unregulierten Fonds ergeben sich aus den Anforderungen,  die bisher schon von den Publikumsfonds erfüllt werden mussten, erhebliche zusätzliche Belastungen. Schmies macht klar, dass die Anforderungen unabhängig von der Größe der Gesellschaft gelten. Jedoch sei ein Proportionalitätsprinzip zu beachten. Ob dieses aber reiche, sich im Schadensfall gegen Vorwürfe zu verteidigen, erscheine aber fraglich.

Haftungsgründe erwachsen aus der schuldhaften Nichterfüllung „gesetzlicher“ Pflichten und schuldhaften Verletzung (sonstiger) vertraglicher Pflichten. Die verschuldensunabhängige Haftung bei Abhandenkommen ähnelt, so Schmies, der Haftung der Betreiber von Eisenbahnen oder Atomkraftwerken, denn auch hier mache der Gesetzgeber die Haftung unabhängig vom Nachweis des Verschuldens.

Spezielle Probleme ergeben sich aus der Haftung bei Unterverwahrung: Unzureichende Auswahl des Unterverwahrers, Nichteinhaltung von Mindestanforderungen, Pflichten zur „Sicherstellung“ von Mindestanforderungen beim Unterverwahrer, u.a. bezüglich Organisationsstruktur/Kompetenz, Regulierung, Vermögenstrennung und Interessenkonflikten.

Möglichkeiten der Haftungsbefreiung bei Abhandenkommen von Vermögenswerten sieht Schmies bei Abhandenkommen aufgrund äußerer Ereignisse bei Unabwendbarkeit durch angemessene Gegenmaßnahmen, vertragliche Haftungsbefreiung der Verwahrstelle für Abhandenkommen bei Unterverwahrern (objektiver Grund für die vertragliche Vereinbarung erforderlich) und vertragliche Haftungsbefreiung der Verwahrstelle bei unregulierten/regulierungsarmen ortsansässigen Unterverwahrern.

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Full-Service-KAG

Von Dr. Oliver Everling | 30.November 2012

Mit „Kack Bee“, wie Dr. Christian Ebersberger, Abteilungsleiter EDV/iT bei der Helaba Invest Kapitanlagegesellschaft mbH, die Abkürzung KAGB auspricht, sei kein Geld zu verdienen. Damit ist Ebersberger bei seiner zentralen These seines Vortrags auf der Fachtagung der itechx GmbH in Frankfurt am Main.

Zunehmender Ertrags- und Kostendruck auf Anlegerseite verlange nach „Rundum-Sorlos-Paketen“. Komplette Abdeckung des Meldewesens durch die KAG, Bestandsführung von Haupt- und Nebenbuch durch die KAG, Integration aller Direktanlagen, vollständige Transparenz der gesamten Kapitalanlagen bis auf Einzeltitelebene, eReporting als Analysetool und Kostenvorteile durch Nutzung der Infrastruktur der KAG seien die zukünftigen Anforderungen der Investoren.

Alternatives, Immobilien, Investment AG/KG, Pension Pooling, Direktanlagen, Fidciary Management und Strategieberatung bestimmen den Zirkel um die Full-Service-KAG, wobei praktisch nur in den letzen beiden Punkten Geld zu verdienen sei. Die Wettbewerbssituation im Asset Management und bei den Master+Kagen mache eine Ausweitung der Geschäftsfelder unbedingt erforderlich. Ziel sei es, die Kunden bei der SAA, der TAA sowie dem Risikomanagement allumfassend begleiten zu können.

Ebersberger erläutert die Dienstleistungsbausteine der Helaba Invest als Full-Service-KAG. SAA- und TAA-Beratung, Overlay Management, Rentenmanagement gehören dabei zu den Ausgangspunkten. Im Fiduciary Management seien insbesondere Versicherungen und Pensionskassen unter Druck, ihren Pensionsverpflichtungen nachzukommen. Die Neuausrichtung der Strukturen und Prozesse im Hinblick auf das Anlage- und Risikomanagement, Abstimmung der Kapitalanlagen auf die Pensionverpflichtungen sowie weitere Punkten sind die Folge. „Wir können mit einem objektiveren Rating bei der Auswahl helfen“, sagt Ebersberger.

„Wer vorne alles richtig gemacht hat, also bei Immobilienstrategie, Asset Allocation und Manager Selection, braucht sich bei Transaktionsmanagement und Asset Management nur noch um Risikovermeidung kümmern“, sagt Ebersberger. Er betont, dass es sich lohne, für operative Immobilienkompetenz zu sorgen: „Hier sollten Spezialisten am Werk sein.“

Ebersberger geht auf die Administration von Direktbeständen wie auch das Führen des Nebenbuches ein. Die Führung des Sicherungsvermögensverzeichnisses setzt die Auflistung separater Bestände wie auch die Aggregation der verschiedenen Sicherungsvermögen nach Konzerngesellschaften und Vermögensanlagen voraus. Jederzeitiges Abfragen von Zu- und Abgängen (Mittelbewegungen), Abruf des Sicherungsverzeichnisses usw. müssen gewährleistet sein. Ebersberger bemerkt auch beim qualitätsgesicherten Meldewesen: „Hier ist kein Geld zu verdienen.“

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AIFMD und KAGB-E und die Rolle der Depotbank

Von Dr. Oliver Everling | 30.November 2012

Regulierungsflut, Branchenveränderungen, steigende Kosten und Regulierungsarbitrage – auf diesen Schlagworten gründet Volker Braunberger, Geschäftsführer der itechx GmbH, seine ersten fünf Thesen über die Zukunft des Fondsstandortes Deutschland. „Die Chance für Anbieter in Nischen wird steigen“, so seine fünfte These. „Der Investmentmanager der Zukunft wird ein Jurist sein“, so seine abschließende, sechste These, die zwar nicht ganz ernsthaft gemeint sei, aber den Trend beschreibe, so Braunberger. Erleitet damit auf das Podium der itechx-Fachtagung über, das immer stärker von Juristen besetzt sei. Die jährliche Fachtagung der itechx GmbH, die in Frankfurt am Main immer mehr zum wichtigsten Branchentreffen avanciert, widmet sich 2012 dem Thema „AIFM, KAGB & Co.: Quo vadis Fondsstandort Deutschland“. Uwe Derz, Head of Trustee & Fiduciary, J.P. Morgan AG, skizziert aus seiner persönlichen Sicht, wie er betont, AIFMD/KAGB-E und die Rolle der Depotbank. Diese würden „zweifelsohne formell die größten Umwälzungen in der deutschen Investmentbranche seit dem letzten Jahrtausend“ darstellen. Änderungen in der Systematik, Terminologie, Haftung, Geschäftsgestaltung, zählt Derz vor. „Bedingt dies auch tatsächlich eine massive Änderung in der Handhabung des Investmentgeschäftes?“ Derz zieht den postiven Grenznutzen immer stärkerer Regulierung in Zweifel. Positiv sei nur, dass die starke Stellung der Depotbank immer weiter manifestiert bzw. vorausgesetzt werde. Je nach gegenwärtigem Geschäftsmodell bestehe teilweise auch bei Depotbanken erheblicher Anpassungsbedarf durch AIFMD. KAGB-E werde sowohl für Global Custodians als auch Depotbanken Konsequenzen haben. „Für einige Anbieter werden die neuen Regeln heißen, dass sie sich die Änderungen nicht mehr leisten können oder wollen.“ Cross-Border-Business und Effizenzgewinne international aufgestellter Depotbanken, Übernahme des Geschäftes etwaig aufgebender Depotbanken, Alternative Business und vormaliger „Graumarkt“ um reißen die Eruierung der Geschäftsmöglichkeiten, die sich aus den regulatorischen Änderungen ergeben. Reputational Risk, „Deep Pockets“ und Skalierbarkeit seien die drei Gründe, in diesem Bereich selektiv vorzugehen. „Bei den möglichen Partnern ist zu bedenken, dass immer darüber nachgedacht wird, wer ausreichend tiefe Taschen habe, um ihn zu verklagen“, warnt Derz. Banken seien daher zu besonderer Vorsicht gezwungen. Derz schließt an diese Überlegungen weitere an, die sich auf die Diskussion der Weitergabe der Kosten an den Fonds/Investor, die Quersubventionierung, Prozessoptimierung, Einschränkung des Lagerstellennetzwerkes und weitere Punkte beziehen. Der durschnittliche Investor sei ohnehin davon ausgegangen, dass seine Werte sicher verwahrt werden. Daher zieht Derz in Zweifel, ob die Kosten weitergegeben werden können und ruft dazu auf, hier für Aufklärung zu sorgen.

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Kommunen im Beauty Contest

Von Dr. Oliver Everling | 28.November 2012

Kommunen im Beauty Contest oder Kommunen im Schönheitswettbewerb, diese Metapher drückt die aktuelle Veränderung der kommunalen Finanzierungslandschaft aus. So führt Christian Schuchardt in seinen Beitrag zum Buch „Kommunalrating“ ein (Artikel-Nr. 22.485-1200, ISBN 3-86556-353-8), das im Bank-Verlag, Köln, erscheint.

Christian Schuchardt ist berufsmäßiger Stadtrat und Stadtkämmerer der Stadt Würzburg Bayern, zuvor Beigeordneter und Kämmerer der westfälischen Stärkungspaktkommune Schwerte. Er ist Sprecher des Arbeitskreises Treasury des Deutschen Städtetages. Schuchardt studierte Verwaltungswissenschaften und engagiert sich darüberhinaus in Forschung und Lehre, mehrere Jahre als Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Frankfurt sowie als Vorsitzender des Vereins für angewandte Kommunalwissenschaften e.V. Vor seiner Tätigkeit als kommunaler Wahlbeamter war er über zehn Jahre für eine Landesbank im Bereich Staats- und Kommunalfinanzierung tätig, zuletzt als Stellv. Abteilungsdirektor und Bankprokurist.

„Es sind nicht mehr alle Kommunen gleich,“ schreibt Schuchardt, „sondern manche Kommunen sind gleicher als andere. Wir befinden uns im Vorfeld tief greifender Veränderungen, die das geübte und tradierte Finanzierungsgebaren der Gebietskörperschaften sowohl strukturell als auch materiell und auch politisch infrage stellen. Wir erleben dieses bereits heute auf der Ebene der Nationalstaaten, deren Finanzierungskonditionen sich durchgreifend ändern.“

Nicht nur Zinsdifferenzen von 10 bis 80 Basispunkten unterscheiden schlechte von guten Adressen – oder besser schöne von weniger schönen – sondern diese Differenzen belaufen sich auf mehrere Prozent oder sogar eine gar nicht mehr gegebene Kreditwürdigkeit.Die legitime Frage für bundesdeutsche Kommunen lautet, ob es zu ähnlichen Verwerfungen und signifikanten Unterschieden auch auf der kommunalen Ebene in Deutschland kommen kann. „Die Kernfrage der Kämmerer lautet daher nicht so sehr zu welchem Preis bekomme ich einen Kredit,“ schreibt Schuchardt, „sondern gibt es die reale Gefahr, dass die Verlierer des Schönheitswettbewerbes gar keinen Zugang zu Kapitalmarktfinanzierungen haben.“ Um die Gewinner müsse man sich ohnehin keine Sorgen machen. Aber wie geht es mit den Verlierern weiter?

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A für MS „Deutschland“

Von Dr. Oliver Everling | 28.November 2012

Scope Ratings hat die erste Unternehmensanleihe der MS „Deutschland“ Beteiligungs GmbH einer Bonitätsprüfung unterzogen. Der Erlös der Anleihe soll zur Umfinanzierung, sowie zur Finanzierung weiterer Investitionen genutzt werden. Im Unterschied zu anderen Ratingagenturen legt Scope die Zusammensetzung des Ratingkomitees – Thomas Morgenstern (Managing Director) Frank Neumann (Director) – offen und macht den Lead Analyst Markus Lentz verantwortlich.

Gegenstand der Inhaber-Teilschuldverschreibung ist ein fest verzinsliches Wertpapier, welches zum Zweck der Finanzierung der Emittentin in verbriefter Form begeben wird. Dafür werden Papiere im Wert von insgesamt bis zu 60 Mio. EUR ausgegeben, welche am Ende der Laufzeit im Dezember 2017 vollständig zurückgezahlt werden. Die Emittentin MS „Deutschland“ Beteiligungs GmbH zahlt an die Anleihegläubiger über die gesamte Laufzeit einen Kupon in Höhe von 6,875 % p.a. Die zu leistenden Kuponzahlungen werden aus den operativen Cashflows des wichtigsten Assets, der MS „Deutschland“, geleistet.

Zur Sicherstellung der Befriedigung der Gläubigeransprüche wird die Emittentin den Bondinvestoren über einen Treuhänder die Eintragung einer erstrangigen Schiffshypothek zusichern. Diese wird jährlich durch den Treuhänder auf Werthaltigkeit geprüft, kündigt Scope an. Darüber hinaus besteht ein Gesellschafterdarlehen für zwei Jahre, dass zur Bedienung von Kapitalmarktverbindlichkeiten herangezogen werden kann.

Risiken bestehen nach Einschätzung von Scope insbesondere darin, dass sich die Höhe der Besicherung abhängig von der Marktentwicklung für Kreuzfahrtschiffe ändern kann.

Darüber hinaus ist die Gesellschaft abhängig von den operativen Cashflows des einzigen operativen Assets, der MS „Deutschland“. Hier besteht das Risiko, dass sich aufgrund verschiedener Effekte nicht die prognostizierten Auslastungs- und Einnahmeszenarien realisieren lassen. Außerdem sei die Finanzlage der Gesellschaft generell angespannt, warnen die Analysten von Scope, dies werde durch eine negative Eigenkapitalquote von minus 12 Prozent unterstrichen. 

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AA- für Investmentprozess bei Aquila Capital

Von Dr. Oliver Everling | 28.November 2012

Die unabhängige Investmentgesellschaft Aquila Capital hat von der Ratingagentur TELOS ein Rating AA- für ihren Investmentprozess im Sachwertbereich erhalten. Betrachtet und bewertet wurde die Investitionsmethodik bei drei speziell für institutionelle Investoren konzipierten Spezialfonds, berichtet Aquila Capital aus dem Ratingprozess.

Die luxemburgischen SICAV-SIF-Strukturen investieren in die Anlageschwerpunkte Forstwirtschaft, Agrarwirtschaft sowie Erneuerbare Energien.„Das Rating AA- von TELOS bestätigt die hohen Qualitätsstandards in unserem Investmentprozess, die wir im Laufe der letzten Jahre mit dem Wachstum unseres Unternehmens kontinuierlich erweitert und verbessert haben. Durch die eigene Expertise im Hause, aber auch ein exzellentes Netzwerk und die Verstärkung wichtiger Unternehmensbereiche wie Controlling und Compliance können wir für unsere Investoren einen ausgereiften Analyse- und Entscheidungsprozess sowie ein professionelles, verantwortungsvolles Fondsmanagement sicherstellen“, sagt Michael Montag, Managing Director bei Aquila Capital.

TELOS bescheinigt Aquila Capital die Umsetzung eines Investmentprozesses, der mit vielfältigen Diversifikationselementen auf die Generierung von weitestgehend kapitalmarktunabhängigen Erträgen abzielt. Weitere Entscheidungskriterien für die Vergabe des Ratings AA- seien die langjährige Expertise des Fondsmanagements im Sachwertbereich, der Zugang zu marktspezifischem Know-how und erfahrenen Kooperationspartnern als Anlageberatern, die Integration von Qualitätssicherung und Risikomanagement in den Investmentprozess sowie die umfangreiche Investoreninformationen und der lange Track Record.

Positiv wird darüber hinaus bewertet, dass Aquila Capital der Nachhaltigkeit, insbesondere in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, einen hohen Stellenwert beimisst. So hat Aquila Capital als erste deutsche Investmentgesellschaft die UN PRI in Farmland, Leitlinien der UN zum nachhaltigen Investieren in Landwirtschaft, unterzeichnet. Auch die im Bereich Agrarinvestments bestehende Kooperation mit ECPI, einem europaweit führenden Anbieter von Nachhaltigkeitsanalysen und –ratings, sei positiv in die Bewertung von TELOS eingeflossen. Im Bereich Forstwirtschaft erfolgen Investitionen ausschließlich in FSC- und/oder PEFC-zertifizierte Wälder.

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Aufbruch zur Idee der Freiheit

Von Dr. Oliver Everling | 27.November 2012

„Es kann eine Währungsunion ohne politische Union gelingen, wenn die Stabilität der Währung rechtlich flankiert ist“, sagt Prof. Dr. Dr. h.c. Paul Kirchhof und verweist dazu auf die einschlägige Rechtsprechung, die schon vor Jahren dieses Prinzip klar dargelegt habe. Der deutsche Verfassungs- und Steuerrechtler von der Universität Heidelberg spricht anlässlich der Feri EuroRating Awards 2013. Kirchhof insistiert auf der Aufgabe der Europäischen Zentralbank, die Stabilität der Währung zu sichern.

„Wir, der Musterknabe in Europa, haben mehr als 80 % Verschuldung. Wir müssen uns auf eine temporäre Illegalität einstellen.“ Kirchhof warnt davor, in der Not das Recht nicht mehr zu beachten. Die Europäische Union sei eine Rechtsgemeinschaft. Wenn das Recht nicht gelte, wären wir mit einem Schlag aller unserer Schulden ledig, denn der Darlehensvertrag wäre ja nichtig. Die Sicherheit im Recht sei unverzichtbar, denn der Preis der Aufgabe des Rechts sei für alle zu hoch, warnt Kirchhof.

Jeder Reformschritt unterliege einem strengen Rechtfertigungszwang zu beweisen, dass er zurückführt auf den Weg des Rechts. Es gehe um konkrete Schritte, die Stabilität des Finanzmarktes wiederherzustellen. Kirchhoff macht klar, dass letztlich die Bürger selbst die Ursache dieser Krise seien: Mit immer weitergehenden Forderungen und Anforderungen an den Staat werde dieser als Wohltäter mit immer weiteren Aufgaben belastet.

Um nicht als Übeltäter durch Steuern und Abgaben zu erscheinen, nimmt der Staat Kredite auf, nicht nur, um die Altkredite zu verlängern, sondern auch die Zinsen zu zahlen. „Der sichere Weg ins Verderben: Kredite werden aufgenommen, um Zinsen für Kredite zu bezahlen. Es werden nicht nur vorhandene Kredite nicht zurückgeführt, sondern die Haushalte reichen nicht aus, um noch Zinsen zu bezahlen.“

Gleich, ob Sozialhilfe oder sonstige vertragliche Verpflichtungen, macht Kirchhof klar: „Die Verschiebung der Lasten in die Zukunft wird allgegenwärtig.“ Kirchhof plädiert für die Prinzip der Gegenleistung. Kirchhof sieht im Prinzip der Gegenleistung das beste Mittel, um den Hunger nach weiteren Hilfen zu bremsen. „Wir müssen das Subventionswesen radikal in Frage stellen. Subventionen verletzen das Ideal der Freiheit, auch das Ideal der Gleichheit“, sagt Kirchhof. „Im Steuerrecht müssen wir elementar neu denken, denn der Unternehmer muss selber wissen, wohin er seine Mittel lenken muss.“

Das Parlament entmachte sich durch Nichtwissen. „Der Staat ist selbst ein hilfloser Schuldner. Das kann nicht gelingen.“ Vermögensteuer, Gewerbekapitalsteuer, Grundsteuer, Transaktionssteuer – so habe man im 19. Jahrhundert gedacht. Kirchhof zieht anlässlich der Feri EuroRating Awards 2013 ein klares Fazit. Es gehe um die Idee der Freiheit, diese Idee neu zu entfalten. Kirchhof skizziert die Situation nach dem zweiten Weltkrieg, in der der Wiederaufbau ohne Kredit gelang. „Wir haben keinen Anlass und kein Recht, kleinmütig zu sein. Wenn wir die Situation damals und heute vergleichen, haben wir heute eine Krise im Schaukelstuhl. Wir haben alle Voraussetzungen, um den Willen zum Besseren zu entwickeln.“ Kirchhof: „Nur eines dürfen wir nicht tun: Kleine Schritte. Sprechen Sie über die grandiose Idee der Freiheit.“

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