Griechenlands Ausschied aus der Währungsunion
Von Dr. Oliver Everling | 4.April 2012
„Die realistischerweise zu erwartenden Wachstumsraten nach einem Austritt aus der Währungsunion sind deutlich höher, als wenn Griechenland in der Eurozone bliebe“, sagt Alexander Ruddies von der Feri EuroRating Services AG im Feri Workshop Länderrating in Frankfurt am Main. Bei einem Austritt sei realistischerweise möglich, dass sich die Verschuldung Niveaus annähert, die tragfähig sind. „Allerdings mittelfristig bis langfristig“, warnt Ruddies.
Der kurzfristig wirksame Wirtschaftseinbruch in Griechenland – schon heute in vollem Gange – werde sich nicht verhindern lassen, macht Ruddies klar. Hohe Inflationsraten, mittelfristig aber höhere Wachstumsdynamik, seien unvermeidbar. Extrem hohe Nettoauslandsverschuldung,kurfristig hohes Leistungsbilanzdefizit sind weitere Schlagworte in der Beurteilung durch die Feri.
Die Verringerung der Schuldenlast Griechenlands um knapp 100 Mrd. € ändere nichts an der verheerenden wirtschaftlichen Lage des Landes. Die gesamtwirtschaftliche Erwartung, auf der das zweite Hilfspaket für Griechenland basiere, „ist nach unserer Einschätzung zu optimistisch.“
Das Kreditrisiko bleibe extrem hoch. Ein weiteres Kreditereignis sei sehr wahrscheinlich. Das aktuelle Rating für Griechenland sei E-, damit nur eine Stufe oberhalb von der Klasse „Default“.
Das Ausscheiden aus der Eurozone ginge kurzfristig einher mit einer deutlichen Zunahme der auf Euro lautenden Verschuldung in heimischer Währung. Die Verwerfungen eines Währungsschnitts führten zudem zu einem weiteren Einbruch der Wirtschaft bei gleichzeitig steigenden Inflationsraten. Obowohl sich die Perspektiven Griechenlands auf diese Weise mittelfristig deutlich verbessern würden, bleibe das Risiko eines erneuten Zahlungsausfalls im Zuge des Ausscheidens aus der Eurozone sehr hoch, unterstreicht Ruddies. Das Rating für Griechenland liege deshalb – wie dargelegt – nur eine Stufe oberhalb des Defaults bei E-.
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Die umstrittensten Momentaufnahmen der Finanzwelt
Von Dr. Oliver Everling | 4.April 2012
Das Feri Länderrating wird seit mehr als zwanzig Jahren berechnet. Ihm liegt ein fundamentaler Ansatz zugrunde (Fair Value Konzept), das 59 Länder erfasst (21 Industrie- und 38 Schwellenländer), für die jedes Rating monatlich aktualisiert wird.
Axel Angermann, Mitglied der Geschäftsleitung der Feri EruoRating Services AG aus Bad Homburg, erläutert auf dem Feri Workshop Länderrating detailliert den Feri Ratingprozess. Prognose und Rating sind die Zwillingsbrüder, die sich einerseits auf ökonometrische Modelle, andererseits auf quantitative und qualitative Bewertungen stützen. Beim Rating tritt in der qualitative Bewertung ein Beschluss durch das Ratingkomitee hinzu.
Aktuelle Wirtschaftslage, Länderprognose, quantiatives Ergebnis, vorläufiges Country Credit Rating und endgültiges Rating – das sind im Stakkato die wichtigsten Schritte hin zum Rating. Angermann spricht im Feri Workshop Länderratings, der unter den Titel „Die umstrittensten Momentaufnahmen der Finanzwelt – und was sie wirklich aussagen“ steht.
Um die Debt Position eines Landes zu analysieren, betrachtet Feri beispielsweise den Schuldenstand, den Haushaltssaldo, die Zinszahlungen und die Kapitalmarkstruktur mit einer Mehrzahl weiterer Indikatoren und Kritierien. Public Debt, Public Balance und Interest Payments sind hier wichtige Aspekte.
Angermann erläurtert die Bedeutung von Aussagen über die wirtschaftliche Dynamik bei der Analyse des Wachstums. Nettoauslandsposition, Leistungsbilanz, Wechselkurs und die Finanzierung der Kapitalbilanz beeinflussen das außenwirtschaftliche Risiko eines Landes. Aussagen über die Verschuldung des Landes im Ausland sind ebenso von Bedeutung wie auch der Leistungsbilanzsaldo. „Wir würden gar nicht den Anspruch erheben, selbst politische Kompetenz zu haben“, macht Angermann klar. In Bezug auf Fragen nach der Rechtsstaatlichkeit, der wirtschaftlichen Freiheit und nach den politischen Rahmenbedingungen greife die Feri auf externe Quellen zurück, wie beispielsweise Transparency International.
Qualitative Beurteilungen werden bei der Analyse von Faktoren erforderlich, deren Wirkung auf die Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit eines Staates nicht hinreichend durch die im Rating verwendeten quantitativen Faktoren erfasst wird und deren Berücksichtigung dem Ratinganalysten sachlich geboten scheint.
Angermann erläutert die Ratingskala, bei der zwischen dem „D“ für „Default“ und den anderen Stufen zu unterscheiden ist, denn mit „D“ wird nicht eine Meinung, sondern das Faktum der bereits eingetretenen Leistungsstörung zum Ausdruck gebracht.
Mit Blick auf die Finanzkrise kann Angermann mit Stolz auf die Ratings der Feri EuroRating Services AG verweisen, denn die sich zuspitzende Situation wurde frühzeitig in den Ratings der Agentur angedeutet. Herabstufungen von Griechenland, Irland, Portugal und Spanien durch die Feri EuroRating Services AG ermöglichten Anlegern, frühzeitig Verluste zu vermeiden. Der eindrucksvolle Track Record der Feri EuroRating Services begründet die Tatsache, dass sich Investoren in ihren Anlageentscheidungen maßgeblich auf die Urteile der Feri EuroRating Services stützen.
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Spieler im Ratingmarkt aus Sicht der Feri
Von Dr. Oliver Everling | 4.April 2012
Lange Zeit führte das Länderrating bei der Feri eher ein „Mauerblümchendasein“, leitet Dr. Tobias Schmidt, CEO der Feri EuroRating Services AG in den Feri Workshop „Länderrating“ ein. Lange Zeit wurde das Länderrating eher nur für die strategische Unternehmensplanung und von Profis für Anlageentscheidungen eingesetzt. Inzwischen aber hat das Länderrating eine neue Bedeutung erlangt, denn es ist offizielles Ergebnis der Einschätzung eines Staates durch eine nach der EU-Verordnung anerkannten Ratingagenturen.
Schmidt stellt das Länderrating in den Kontext der Regulierung der Ratingagenturen und erläutert auch die wesentlichen Voraussetzungen, unter denen Ratingagenturen nur eine Anerkennung erlangen können. Die Arbeit der Analysten von Ratingagenturen untersteht einer strengen Kontrolle, um Unabhängigkeit, Objektivität, Transparenz und Neutralität jeder Klassifizierung sicherzustellen.
Weitere kleinere, anerkannte Ratingagenturen, Zusammenschlüsse in Ratingnetzwerken oder die Übernahme einer kleineren Ratingagentur wie auch Bemühungen zur Gründung einer europäischen Ratingagentur kennzeichnen heute den Ratingmarkt.
„Wir glauben nicht, beim Rating von Emittenten und Emissionen mit globaler Relevanz kurzfristig mitzuspielen“, sagt Schmidt und fügt eine realistische Einschätzung seiner Ratingagentur hinzu. „Wir sind Spezialisten in der Frage der Bewertung von Real Assets,“ sagt Schmidt und macht klar, dass Immobilienmarkt Research, Immobilienbewertung und Rating von geschlossenen Fonds schon seit vielen Jahren zu den Kernkompetenzen der Feri EuroRating Services AG gehört.
Feri setzt auf langfristige Expertise bezüglich Marktdaten, Marktresearch, Bewertungsmodelle, Rating und Scoringmodelle. „Was bisher bei den amerikanischen Ratingagenturen zur Beurteilung von Pfandbriefen gemacht wird, halten wir für nicht hinreichend. Im Deckungsstock finden sich teils tausende von Objekte“, macht Schmidt klar und skizziert die Bedeutung einer umfassenden und detailgetreuen Abbildung des Risikos im Rating.
Der regulierte Ratingmarkt biete Chancen, aber auch größere Unsicherheiten. Die Feri Kompetenz bei der Bewertung von Real Assets beitet insbesondere Chancen im Structured Finance Bereich. Die Notwendigkeit für Investoren, eine eigene Meinung zu entwickeln, stützt das Researchgeschäft. Die regulatorischen Anforderungen an Intermediäre fördere das Selektionsgeschäft.
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Gothaer Comfort Fonds als hochwertige Basisinvestments ausgezeichnet
Von Joana Everling | 3.April 2012
Die drei vermögensverwaltenden Fonds der Gothaer Asset Management AG sind von Scope Analysis offiziell als qualitativ hochwertiges Basisinvestment ausgezeichnet worden. Die vermögensverwaltenden Fonds Gothaer Comfort Ertrag, Balance und Dynamik eignen sich laut Scope aufgrund ihrer Qualität und Risikosteuerung über verschiedene Anlageklassen besonders gut als grundlegendes Investment für Anleger.
Scope vergibt die Auszeichnung als Basisinvestment an Fonds, die neben dem Gesamtrating auch im Managementbereich überzeugen. Mit dem Siegel „Basisinvestment – Hohe Qualität“ bescheinigt Scope den Fonds, dass sie aufgrund ihrer Anlagestrategie, der Risikokontrolle sowie der Erfahrungen und Aktivitäten des Fondsmanagements in der Lage sind, auch hohe Anlagebeträge längerfristig zu verwalten. „Das Siegel von Scope Analysis trägt unserer vermögensverwaltenden Strategie Rechnung und bestärkt uns in unserem Investmentansatz“, erklärt Christof Kessler, Vorstandssprecher der Gothaer Asset Management. „Wir wollen auch zukünftig mit qualitativ hochwertigen Produkten für unsere Kunden nachhaltige Vermögenszuwächse erzielen.“
Auch im Scope-Investmentrating haben die drei Comfort Fonds überdurchschnittlich gut abgeschnitten: Bei der kürzlich von Sternen auf Buchstaben umgestellten Rating-Systematik reichen die Noten bei entsprechend angepassten Analysen von „A – Gute Qualität“ für die Fonds Gothaer Comfort Ertrag und Balance bis „BBB – Überdurchschnittliche Qualität“ für den Gothaer Comfort Dynamik. Insgesamt vergibt Scope in seinem Rating Noten zwischen „AAA – Hervorragende Qualität“ und „D – Sehr geringe Qualität“. In den Ratingprozess fließen sowohl quantitative als auch qualitative Merkmale ein. Hinzu kommen Informationsqualität und die Transparenz der Fonds. Beides wird von Scope für alle drei Gothaer-Produkte als hervorragend eingestuft.
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Faires Rating für fairvesta
Von Dr. Oliver Everling | 3.April 2012
Das Hamburger Analysehaus G.U.B. hat den aktuellen Immobilienhandelsfonds Mercatus X von fairvesta mit der Bestnote „sehr gut“ ausgezeichnet – das entspricht der höchstenQualitätsstufe „Dreifachplus“.
Wichtigstes Qualitätsmerkmal sei die Investitionsstrategie des Immobilienhandelsfonds. Mercatus X nutze Sondersituationen wie zum Beispiel Bankenverwertungen, Erbauseinandersetzungen oder Zwangsversteigerungen, um Immobilien besonders günstig zu erwerben, um sie nach einer kurzen Haltedauer von drei bis fünf Jahren mit Gewinn wieder zu verkaufen. Dabei setze fairvesta auf Qualität und setze strenge Investitionskriterien voraus: „Es wird ausschließlich in schulden- undlastenfreie Qualitäts- und Renditeimmobilien in Deutschland investiert. Diese dürfen keinenSanierungs- und Modernisierungsstau aufweisen. Der Kaufpreis darf maximal 70 Prozent desaktuellen Verkehrswertes nicht übersteigen. Die durchschnittliche Ist-Rendite der infragekommenden Objekte muss bezogen auf den Kaufpreis mindestens zehn Prozent pro Jahr betragen.“
Der Mercatus X habe somit gleich zwei Gewinnquellen: den Mietgewinn und den Handelsgewinn. Deutschlands „älteste Ratingagentur“ sieht darin generell sehr gute Chancen auf überdurchschnittliche Ergebnisse. Die G.U.B. hebt die von fairvesta abgegebene Platzierungsgarantie, die externe Mittelverwendungskontrolle über die gesamte Laufzeit und den vorgesehenen Anlegerbeiratbesonders hervor.
Auch die neuen Features des Fonds überzeugen die Ratingagentur: Es besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (mindestens 50 Prozent) sowie eine Rückkaufgarantie (zu 80 Prozent des steuerlichen Buchwertes). Die Analyse bescheinigt Mercatus X ein weiteres „großes Plus: Seine Herkunft“. Mit der fairvesta Unternehmensgruppe stehe ein platzierungsstarkes und im Bereich des Immobilienhandels etabliertes Emissionshaus hinter dem Fonds. Die vor zehn Jahren gegründete fairvesta habe bis dato rund 500 Millionen Euro Eigenkapital eingeworben, die Investitionsstrategie bei den Vorläuferfonds über seiner eigenen Prognose umgesetzt und könne sehr positive Ergebnisse bei den bisherigenTransaktionen vorweisen.
Anleger des kurzlaufenden Vorgängerfonds „fairvesta zweite Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH“, der in 2011 aufgelöst wurde, erzielten nach der Endabrechnung eine Rendite von 12,37 Prozent pro Jahr, berichtet Jan Olaf Hansen, Leiter Marketing & PR der fairvesta Group AG.Der Fonds Mercatus X habe ein Volumen von 100 Millionen Euro mit der Erweiterungsoption auf 200 Millionen Euro. Anleger können sich ab einer Anlagesumme von 10.000 Euro bei einer Mindestlaufzeit von fünf oder zehn Jahren beteiligen. Während der Laufzeit können jährlich bis zu 6,5 Prozent der Anlagesumme gebührenfrei als gewinnunabhängige Entnahme entnommen werden.
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Feri Stiftungspreis 2012
Von Joana Everling | 3.April 2012
Die Nominierten für den sechsten Stiftungspreis der Feri AG stehen fest. Aus mehr als 180 Bewerbungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz kamen vier deutsche und zwei schweizerische Stiftungen in die Endrunde. Spätestens bis zur Preisverleihung am 9. Mai im Frankfurter Römer hat die Jury nun Zeit, aus den Nominierten den Gewinner der mit 25.000 Euro dotierten Auszeichnung zu bestimmen.
Die Stiftungen Bewegungsstiftung aus Verden, Biovision Stiftung für ökologische Entwicklung aus Zürich, Canopus Foundation aus Freiburg, Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds aus Köln, Stiftung Menschen für Menschen aus München, Schtifti Foundation aus Zürich, sind nominiert.
„Alle sechs sind herausragende Beispiele der deutschen und schweizerischen Stiftungslandschaft, und hinter allen stehen besondere Stifter- und Gründerpersönlichkeiten“, sagt Arnd Thorn, Vorsitzender des Vorstandes der Feri AG. „Wie schon in den Vorjahren, so wird es auch dieses Jahr keine einfache Aufgabe werden, sich auf einen Preisträger zu einigen. Dennoch freuen wir uns schon sehr darauf, uns jetzt intensiv und im Detail mit den verschiedenen Konzepten zu befassen.“
Schirmherr des Feri Stiftungspreises 2012 ist Bundespräsident Dr. Joachim Gauck, der dem Preis auch sein diesjähriges Motto gab: „Freiheit als Verantwortung“.
Weitere Informationen zum Stiftungspreis sowie Links zu allen Bewerberstiftungen und den Nominierten unter: http://www.feri.de/de/feri-stiftungspreis/feri-stiftungspreis-2012
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Irrtümliche Reaktion der Creditmärkte
Von Dr. Oliver Everling | 3.April 2012
Zu Beginn der 14. Kalenderwoche zeigten sich die Creditmärkte volatil. „Für anfängliche Irritationen sorgte der Beschluss der EZB,“ schreibt die Bayerische Landesbank (GF Markets, Volkswirtschaft und Research) in ihrem aktuellen „Corporate Bond Daily“, „nach dem die nationalen Zentralbanken des Eurosystems nicht verpflichtet sind, notenbankfähige Bankschuldverschreibungen, die von einem Mitgliedsstaat garantiert werden, der ein EU/IWF-Finanzhilfeprogramm in Anspruch nimmt oder dessen Kreditrating nicht den Schwellenwert für die hohen Bonitätsforderungen des Eurosystems erreicht, als Sicherheiten für Kreditgeschäfte des Eurosystems zu akzeptieren.“
Die Credit Ratings hatten sich nicht verändert. Von den anerkannten Ratingagenturen hatte es keine Signale gegeben, die zur irrtümlichen Reaktion von Marktteilnehmern hätten führen können.
Von einigen Marktteilnehmern sei dieser Beschluss dahingehend falsch interpretiert worden, dass auch keine Staatsanleihen aus diesen Ländern akzeptiert würden. „Nach wechselvollem Handelsverlauf schloss der iTraxx Main nahezu unverändert bei rund 124 Punkten. Der X-over schloss 3Bp enger bei 611 Punkten. Nach positiven Konjunkturdaten aus China (PMI erreichte ein Elf-Monats-Hoch) konnte auch der US ISM-Einkaufsmanagerindex für das Verarbeitende Gewerbe im März positiv überraschen und stieg leicht um 1,0 Prozentpunkt auf 53,4.“
Der Index erreichte damit den höchsten Stand seit neun Monaten. Dagegen sorgten die Daten zum ISM aus dem Euroraum für Ernüchterung, heißt es aus dem BayernLB Research. Der Index fiel um 1,3 auf 47,7 Punkte.
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Organisation der Wertpapier-Compliance-Funktion
Von Dr. Oliver Everling | 1.April 2012
Die Finanzkrise hat das Wertpapiergeschäft der Banken in besonderem Maße in die Kritik der Öffentlichkeit gebracht. Geschädigte Anleger suchen auf vielfältigen Wegen, Schadensersatz geltend zu machen. Die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien wie auch die laufende Kontrolle vertraglicher Verpflichtungen liegt insofern schon im Eigeninteresse jeder Bank, die Wertpapierdienstleistungen erbringt.
Würden allein drohende Schadensersatzansprüche von Anlegern Compliance-Funktionen in Wertpapierdienstleistungsunternehmen erzwingen, blieben viele Fehlfunktionen und Regelverstöße unerkannt, da Anlegern der Zugang zu den Interna fehlt. Daher ist es folgerichtig, dass der Gesetzgeber nicht nur weitergehende Anforderungen stellt, sondern auch organisatorisch die Einrichtung einer Compliance-Funktion erwartet.
Gemäß § 33 des Wertpapierhandelsgesetzes muss ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen die organisatorischen Pflichten nach § 25a Abs. 1 und 4 des Kreditwesengesetzes einhalten. Darüber hinaus muss es sicherstellen, dass die Geschäftsleitung und das Aufsichtsorgan in angemessenen Zeitabständen, zumindest einmal jährlich, Berichte der mit der Compliance-Funktion betrauten Mitarbeiter über die Angemessenheit und Wirksamkeit der aufgestellten Grundsätze, vorgehaltenen Mittel und eingerichteten Verfahren erhalten, die insbesondere angeben, ob zur Behebung von Verstößen des Wertpapierdienstleistungsunternehmens oder seiner Mitarbeiter gegen Verpflichtungen dieses Gesetzes oder zur Beseitigung des Risikos eines solchen Verstoßes geeignete Maßnahmen ergriffen wurden.
Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen muss folglich angemessene Grundsätze aufstellen, Mittel vorhalten und Verfahren einrichten, die darauf ausgerichtet sind, sicherzustellen, dass das Wertpapierdienstleistungsunternehmen selbst und seine Mitarbeiter den Verpflichtungen dieses Gesetzes nachkommen, wobei insbesondere eine dauerhafte und wirksame Compliance-Funktion einzurichten ist, die ihre Aufgaben unabhängig wahrnehmen kann.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte daher ein Rundschreiben, in dem sie ihre Auslegungen zu den Wohlverhaltenspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zusammenfasste und durch neue Regelungen ergänzte. Das Rundschreiben mit dem Titel „Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG (MaComp)“ konkretisiert die Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten des WpHG, die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute beachten müssen, wenn sie Wertpapiergeschäfte gegenüber Kunden erbringen.
Harmut Renz und Dirk Hense legen 2012 dazu ein Sammelwerk vor: „Organisation der Wertpapier-Compliance-Funktion – Implementierung angemessener Compliance-Strukturen“ im ESV Erich Schmidt Verlag). Dr. Jürgen Brockhausen, Dr. Philipp Byers, Dr. Matthias Dann, Julia Dost, Torten Fett, Prof. Dr. Björn Gaul, Dr. Stefan Gebauer, Dirk Hense, Dr. Heiner Hugger, Jochen Kindermann, Dr. Dnaiel Ludwig, Dr. Richard Reimer, Hartmut Renz, Franz Russo, Dr. Annette Salomon, Dr. Christian Schmies, Thomas Steidle, Jens Welsch , Prof. Jürgen Wessing und Tim Wybitul stehen für einen in der Branche bekannten Autorenkreis.
Antworten auf die Fragen nach den organisatorischen Maßnahmen zur Umsetzung der MaComp stehen im Mittelpunkt des Buches, wobei naturgemäß die gesetzlichen Rahmenbedingungen eine zentrale Rolle spielen. Das Buch ist aber kein rein juristisches Werk. Es stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen an den Anfang der sieben Teile des Buches. In weiteren Teilen folgen detaillierte Erörterungen der Analysen und Prozesse, der Stellung, Funktion und Kontrollpflichten von Compliance, des Nutzens einer Compliance-Funktion, der arbeits- und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen sowie Auslagerung bis hin zu den strafrechtlichen Rahmenbedingungen und zu einem Exkurs über den Aufbau einer Compliance-Organisation im atypischen Umfeld (Bad Bank oder im nicht regulierten Umfeld).
Wie kompliziert die Umsetzung der MaComp geworden ist, zeigen beispielsweise die Ausführungen zur Compliance versus Arbeitnehmerdatenschutz. Auf der einen Seite verlangt der Gesetzgeber, dass Wertpapierdienstleistungsunternehmen organisatorische Vorkehrungen treffen, um die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien durch alle Mitarbeiter sicherzustellen, auf der anderen Seite ist aber auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einschlägig.
Dürfen Bewerber „gegooglt“ sowie Informationen aus „facebook“ oder „StayFriends“ ausgewertet werden? Wie verhält es sich mit Darstellungen der beruflichen Qualifikation aus „Xing“ oder „LinkedIn“? Auf diese und viele weitere Fragen gibt das Buch von Renz und Hense Antworten.
Das Buch eignet sich sowohl als Nachschlagewerk, als auch als Lesebuch, um sich umfassend in die Problematik einzuarbeiten. Der Leser findet sich schnell durch eine konsistente Gliederung, Tabellen, Abbildungen, Hervorhebungen im Text sowie durch Randziffern zurecht. Ein Stichwortverzeichnis erleichtert das Auffinden relevanter Textstellen.
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Modellrisiken in Anlagemodellen
Von Dr. Oliver Everling | 29.März 2012
Dr. Bernhard Wondrak von der Commerzbank AG, GRM-MR, Market Risk Control Treasury, spricht im Hause von BearingPoint über die Ziele von Anlagemodellen, relevante und geeignete Modelle, Funktionsweise, Modellrisiken sowie deren Messung und Begrenzung. Es geht umd die Verminderung des Zinsertragsrisikos, die barwertige Zinsrisikosteuerung, die Liquiditätssteuerung, Fristientransformation und Vergütung von atraktiven Fundingmitteln. Werden täglich fällige Einlagen zum O/N-Satz engelegt, schwankt der Zinsertrag der Bank mit dem Niveau der Geldmarktsätze. Damit sind Banken mit Hohen Sicht- und Spareinlagenbeständen erheblichen Zinsertragsrisiken ausgesetzt, gibt Wondrak ein Beispiel für die Problemati.
Voraussetzungen für Anlagemodelle in der Zins- und Liuqiditätssteuerung sind ein stabiles Bestandsvolumen, geringe Dynamik der Verzinsung usw. Die Parameter eines Bodensatzmodells müssen so gewählt werden, dass die Modelltranchen am Markt leicht Hedgebar sind. Alle komplexen Strukturen, z.B. Constant Maturity, scheiden daher aus. „Wer bekommt die Erträge aus der Fristentransformation? Aufteilzungsprinzipein sind bei Modllen für mehrere Segmente festzulegen. Wer trägt die Modellrisiken?“ Wondrak skizziert die relevanten Fragen bis hin zur Governance, wenn also entschieden werden muss über den Einsatz und die Parametrisierung der Bodensatzmodelle.
Sichteinlagen, Sparkonten, Geldarktkonten, Tagesgeldkonten, Termingelder, Roll-over Kredite, Eigenkapital, Beteiligungen, Grundstücke und Gebäude sowie Rückstellungen müssen modelliert werden. Eigenkapitalmodelle im going concern-Ansatz könenn zur Ermittulung des Capital Benefit herangezogen werdne. Nach MaRisk wird dies aber nicht in den Reisikoennzahlen berücksichtigt („gone concern“).
Wondrak illustriert Effekte auf Zinsertrag und Risikokennziffern. Auswahl und Prüfung von Produkten, geeignetes Volumen und Laufzeit, Segmentsicht, Aufsetzen des Modells und MOnitoring sowie Modellrisikokontrolle sind die wichtigsten Schritte hin zum Aufsetzen von Bodensatzmodellen (schematisch). Wondrak unterstreicht den Aufbau der Governance: Interne Verrechnung, Steuerungsgremien und Risk Monitoring. Treasury, Risiko und (Markt-) Segmente sind die fürdie Funktionsweise wesentlichen beteiligten Einheiten.
„Wo ich kein Modell habe, habe ich kein Modellrisiko“, sagt Wondrak. Wenn aber kein Modell verwendet wird, ist das Zinsrisiko maximal. Daher muss ein natürlicher Trade-off gesucht werden zwischen Modell- und Zinsrisiko. Modellrisiken sollen als Korrektiv gegen eine zu „optimistische“ Modellierung wirken. Bei steigender Zinskurve ist z.B. das Interesse des Segments auf eine lange synthetische Zinsbindung gerichtet (für Einlagenmodelle).
Stresstest Szenarien sind geeignet bei Modellen für Tagesgelder und Hochzinsprodukte, bei denen schon das Geschäftsmodell einen kurzfristigen Abzug der Mittel erwarten lässt, berichtet Wondrak. Die wahrscheinlichkeitsbasierte Messung von Modellrisiken ist eher für lang laufende Bodensatzmodelle geeignet, zeigt Wondrak auf.
Bei der Aggregation der Modellrisiken muss die negative Korrelation beachtet werden, Modellrisiko Liquidität plus Modellrisiko Zinsmarge für noch vorhandenes Volumen. Wondrak sieht qunatitative sowie qualitative Maßnahmen, um Modellrisiken zu begrenzen:Beim Ansatz an den Modellparamentern kann auf die Erhöhung des Konfidenzniveaus zur Festlegung der parameter Bodensatzhöhe und Laufzeit, Rdeuktion der Bodensatzhöhe, Verkürzung der Laufzeit und Einführung von Laufzeitsegmenten abgestellt werden.
Wondrak weist auf die Möglichkeit der Entwicklung von Scoring Verfahren zur Fundierung von Bodensatzmodellen für neue Produkte ohne Bestandshistorie auf. QUalitative Kundenmerkmale können zur Fundierung und Ergänzung der Bestandsstatistik analysiert werden. Ferner spielen Automatismen zur Reduktion der Bodensatzrisiken eine Rolle. Kundenalter, Mehrproduktnutzung, Freistellungsauftrag, Alter der Kundenbeziehung sowie Nutzung von Online Banking sind qualitative Merkmeale und damit Dimensionen zur Modellierung der Vermutung der Zinssensitivität. Wenn junge Kunden z.B. ohne Freistellungsauftrag online banking betreiben, könnte das Guthaben bei der Commerzbank übers Wochenende abdisponiert sein. Bei älteren Kunden mit Freistellungsauftrag, die noch die Filiale der Bank besuchen und daher erst am Montag disponieren können, ist dies weniger wahrscheinlich.
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Rechtsunsicherheit für gesetzlich Versicherte
Von Dr. Oliver Everling | 27.März 2012
Die Gesetzliche Krankenversicherung birgt einen Euphemismus: Obwohl das Wort „gesetzlich“ auf Recht und Ordnung weist, sind die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung unsicher. Was nach den Buchstaben des Gesetzes „recht“ ist, vermag gegen das Rechtsgefühl von Patienten zu verstoßen, die auf Leistungen ihres Versicherers angewiesen sind.
Thomas Adolph, Geschäftsführer der Kassensuche GmbH und Betreiber von gesetzlicheKrankenkassen.de, berichtet auf dem 3. VorsorgeFachForum in Frankfurt am Main über die Entwicklung seit 1. Januar 2009, als der Einheitsbeitragssatz einführte. Differenzierung sollte zwischen den Kassen in erster Linie über Leistung erfolgen. „Schau auf Qualität“, sei damals die Devise gewesen, berichtet Adolph. Aber welche Unterschiede gibt es eigentlich und welche sind für persönlich relevant?
Leistungen müssen „ausreichend“ sowie „zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein. Eine Behandlung darf „das Maß des Notwendigen“ nicht überschreiten – so die Vorgaben des SGB V. Schwammige Formulierungen und oft Auslegungsfragen dominieren daher die gesetzliche Krankenversicherung. Allgemein Pflichtleistungen (ca. 96 %), untersagte Leistungen und mögliche Mehrleistungen – letztere müssen Gegenstand jedes Vergleichs gesetzlicher Krankenversicherer sein.
„Woher weiß ein Versicherter überhaupt, dass eine zusätzliche Leistung angeboten wird?“ Adolph verweist auf die Satzung der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Viele Mehrleistungen werden außerhalb der Satzung erbracht, z.B. auf Basis eines Vorstandsbeschlusses. Adolph stellt daher in Frage, wie Versicherte überhaupt geeignet verschiedene Versicherer vergleichen können.
Durch Kassensuche GmbH werden daher über 1.000 Merkmale untersucht und ausgewertet. Geschäftsstellen, Servicezeiten, Servicequalität, Naturheilverfahren, alternative Medizin, Bonusprogramme, Vorteilsprogramme, Wahltarife, integrierte Versorgung (z.B. Chroniker), Gesundheitsprogramme, zusätzliche Leistungen und Auslandsservice gehören zu den abgefragten Leistungsbereichen. Alle Vergleich werden auf gesetzlicheKrankenkassen.de transparent gemacht.
Adolph macht den wichtigsten Unterschied zwischen Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) klar. Bei der PKV gibt es eine lebenslange Sicherheit durch tarifliche Festschreibung der Leistungen. Bei der GKV wird dagegen nichts versprochen: Jederzeit auch zum Nachteil des Mitglieds änderbare Regelungen, keine Rechtssicherheit bei den Leistungen.
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