Ratings von europäischer Plattform
Von Dr. Oliver Everling | 22.September 2011
Dr. Markus Krall sprach in der FDP Bundestagsfraktion für die Finanzplatzinitiative Frankfurt. Es sei nicht die Frage, ob man die Ratingindustrie brauche, sondern wie man sie besser organisiere. “Lohnt es sich mal, über eine europäische Ratingagentur nachzudenken?”
Die Ratingagenturen haben durch ihre Verbriefungen einen wesentlichen Beitrag zur Aufblähung der Märkte geleistet und das blinde Vertrauen der Banken genossen, die die von den Agenturen gerateten Papiere gekauft haben. Die institutionellen Rahmenbedingungen hätten dies möglich gemacht.
Krall prangert die 95 % Marktanteil an, die von den drei führenden Ratingagenturen gehalten werden, die auch noch von einer gemeinsamen Aktionärsbasis letztlich getragen würden, wenn man insbesondere Moody’s und S&P’s betrachte.
Die sechs anerkannten Ratingagenturen in Deutschland funktionieren in Nischen, ändern aber nicht die Grundfunktionen des Marktes, analysiert Krall. “Die Nischenanbieter sind unterkritisch und werden sich im Markt gegen die US-Amerikaner nicht etablieren können.”
Die wesentliche, ordnungspolitische Frage sei, wie ein Rahmenwerk geschaffen werden könne, dass Ratingagenturen in einem besseren Wettbewerb zueinander stünden. “Ohne Haftung keine Sorgfalt”, warnt Krall. Ratings hätten auch den Charakter einer Meinung, aber ihre Eigenschaft als Meinung würde als Schutzschild gegen jede Haftung getragen.
“Ratings sind nicht nur eine Meinung, sondern sind auch ein Produkt”, sagt Krall. Solange es kein Vertragsverhältnis mit dem Investor gibt, ist das Haftungsverhältnis der Ratingagentur problematisch. Daher müsse dieser Aspekt neu gestaltet werden.
Eine europäische Agentur muss europäisch sein, aber global agieren, da institutionelle Investoren ihre Portfolien auch international streuen müssen. Banken seien das Vorbild, wie man hoch effizient mit einem anderen operativen Modell Ratings erstellen könne. Banken haben ihren Ratingprozess wesentlich transparenter organisiert als die Ratingagenturen, urteilt Krall.
“Die Ratingagentur sollte alles veröffentlichen, die Prozesse, die Statistiken, die Komponenten, die quantitativen und qualitativen Aspekte usw., damit die Investorengemeinde weltweit sich ein Urteil bilden könne.” Der Vorstand der Ratingagentur solle nicht besser informiert sein als jeder Surfer im Internet.
Krall schwebt ein neues Bezahlsystem vor, das von den Börsen getragen werden könne. Die Emittenten müssten alle relevanten Informationen in ein einheitliches System einstellen. Die Emittenten können sich dann auch nicht mehr aussuchen, von welcher Agentur sie geratet werden wollen.
Investoren müssen ein Rating aus der Plattform käuflich erwerben, um den Prozess zu finanzieren. Wenn der Investor eine eigene Infrastruktur aufbaut, um sich von der externen Meinung unabhängig zu machen, werde er von der Verpflichtung zum Erwerb von Ratings befreit. Der Wettbewerb unter den Ratingagenturen würde direkt beim Investor dann ausgetragen, prognostiziert Krall.
Themen: Nachrichten | Kommentare deaktiviert für Ratings von europäischer Plattform
Bankenverbünde fürs Rating gefordert
Von Dr. Oliver Everling | 22.September 2011
Dr. Andreas Buschmeier, Dozent an der Universität Kassel, unterstreicht die Bedeutung von Ratings. „Ratingagenturen muss es geben, da nicht jeder Anleger selber in der Lage ist, alle Risiken richtig einzuschätzen“, sagt Buschmeier und macht klar, wie wichtig Ratings für die Finanzmärkte sind. Es gehe um die wichtige Frage der Einschätzung der zukünftigen Zahlungsfähigkeit.
Kreditinstitute machen nichts anderes als Einschätzungen der Zahlungsfähigkeit ihrer Kreditnehmer, wenn es um die Bonitätsprüfung gehe. Die Ratingmethoden sollten nicht zwangsweise offengelegt werden.
Buschmeier stellt seine Idee der Gründung von vier neuen Ratingagenturen vor, indem institutsgruppeneigene Ratingagenturen (für das Votum Marktfolge) gegründet werden. Der Kreditantrag des Kreditinstituts soll aus dem Rating Marktbereich des Kreditinstituts über die Ratingagentur laufen.
Die Finanzverbünde würden jeweils auch für die Ratings ihrer Agenturen haften, so dass diese ein großes Interesse daran haben würden, korrekte Ratings abzugeben. Aufgrund der jahrelangen Bindung der Kreditinstitute zu ihren Kunden in Deutschland hätten diese Vorteile bei der Risikoeinschätzung, macht Buschmeier klar.
Themen: Ratings | Kommentare deaktiviert für Bankenverbünde fürs Rating gefordert
Moody’s, S&P’s Ratings wahrscheinlich nur noch partiell anerkannt
Von Dr. Oliver Everling | 22.September 2011
Jörg Janotte, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, gibt in der Bundestagsfraktion seine eigene Meinung kund, nicht eine offizielle Stellungnahme der Finanzdienstleistungsaufsicht. Janotte macht die Notwendigkeit einer globalen Abstimmung der Aufsicht deutlich. Gleich, in welchem Land der Welt man sich befinde, in jedem Fall würden dieselben Standards benötigt, um die Verlässlichkeit von Ratings zu sichern.
Janotte geht auf Details der Regulierung von Ratingagenturen in der EU ein gemäß Artikel 5 „Equivalence and Certification“. Janotte erläutert die Voraussetzungen: Die CRA ist im Drittstaat registriert und steht unter Aufsicht; Äquivalenzentscheidung der EU-Kommission; Kooperationsabkommen; Ratings sind nicht entscheidend für die Finanzstabilität in einem Mitgliedstaat der EU.
ESMA lässt mit der Anerkennung der US-Agenturen auf sich warten: Janotte erläutert den Zusammenhang zur Anforderung, dass die Regulierung in dem betreffenden Land, in diesem Fall in den USA, „broadly equivalent“ sei.
Wenn die CRA in der EU registriert ist und unter Aufsicht steht, muss das Aufsichtssystem im Drittstaat gleichwertig sei mit dem der EU. Außerdem muss ein Kooperationsabkommen getroffen sein. Hier kann die ESMA entscheiden, eine Äquivalenzentscheidung der EU-Kommission ist hier nicht erforderlich.
Seit 7. Juni 2011 ist die ESMA für die Aufsicht über die Ratingagenturen zuständig. Seitdem muss jede Ratingagentur registriert sein. Für einen Übergangszeitraum von drei Monaten dürfen alle Banken und Versicherer Ratings nutzen. Danach kann ESMA entscheiden, dass es zu Verwerfungen in den Finanzmärkten kommen könnte, wenn die Ratings nicht weiter benutzt werden können.
„You should not outsource your judgement“ ist eines der maßgeblichen Grundprinzipien. Finanzdienstleister sollen dazu angehalten werden, an Ratings nicht mechanische Entscheidungen zu knüpfen, ohne selbst eine eigene Beurteilung vorgenommen zu haben.
Themen: Nachrichten | Kommentare deaktiviert für Moody’s, S&P’s Ratings wahrscheinlich nur noch partiell anerkannt
Immunsystem durch eigenen Verstand stärken
Von Dr. Oliver Everling | 22.September 2011
„Kreditwürdigkeitsprüfungen gab es auch in Deutschland, mit Wahrscheinlichkeiten versehen aber nicht“, führt Rainer Brüderle, MdB, Vorsitzender der FDP Bundestagsfraktion, in die Konferenz der FDP-Bundestagsfraktion ein. Brüderle spricht Fragen nach der Haftung der Ratingagenturen, nach den Markteintrittsbarrieren für neue Agenturen und die Interesse des Gemeinwohls an, die Anlass geben könnten, Monopolsituationen zu öffnen.
Brüderle spricht verschiedene Möglichkeiten des Aufbaus von Kompetenz im Rating an, beispielsweise aus der Zusammenführung aus vorhandenen Strukturen und dem besseren Gebrauch vorhandenen Knowhows. Brüderle warnt vor der allzu großen Instrumentengläubigkeit. Das „Immunsystem des eigenen Verstands“ müsse ebenso gestärkt werden wie die Pluralität der Meinungen. Interessensgebundenheit und Kapitalverflochtenheit seien wichtige Themen, mit denen sich die Untersuchung der Unabhängigkeit der Ratingagenturen befassen müsse.
Entscheidungsträger müssen den „Tachometer zur Kenntnis nehmen“, es sei aber stets auch eigenständiges Denken zu erwarten. Es gebe „zu viele Ableser“, die sich einfach auf die Urteile anderer stützen, statt sich selbst ein Urteil zu bilden.
Themen: Ratings | Kommentare deaktiviert für Immunsystem durch eigenen Verstand stärken
Rettung vor dem Euro – verbesserte Länderratings
Von Dr. Oliver Everling | 15.September 2011
Die Ratingagenturen haben in der Euro-Krise abermals zu spät auf die zu hohen Schuldenstände der südeuropäischen Staaten reagiert. Christian Rieck, Professor für Finanzdienstleistungen an der FH Frankfurt, hält das für eine Konsequenz daraus, dass die gesamten Staatschulden eines Staates in einem großen Block zusammengefasst sind.
Rieck zufolge würde es den Ratingagenturen und den Märkten das Downgrading stark erleichtern, wenn die Schulden eines Staates in mehrere Ränge unterteilt würden, also in vor- und nachrangige Schulden. Auf diese Weise könnten Risiken für einzelne Tranchen unterschiedlich bewertet werden. Die Ratingagenturen und die Anleger könnten dann viel flexibler auf geänderte Schuldenstände reagieren. Auch würde diese Konstruktion einen teilweisen Zahlungsausfall eines Staates ermöglichen, ohne eine Systemkrise auszulösen.
Schuldenränge wären genau die gegenteilige Entwicklung im Vergleich zu den Eurobonds. Rieck bezeichnet die Eurobonds demgegenüber als „Kooperationskiller“ und zeigt, wie deren Konstruktion die europäischen Staaten an der Zusammenarbeit hindern. Das gilt auch dann, wenn Eurobonds und Schuldenränge kombiniert werden.
Die Thesen hat er in seinem neuen Buch „Rettung vor dem Euro“ dargestellt und erklärt sie in populärer Sprache. Rieck beschreibt zahlreiche weitere Konstruktionsfehler des Euro und Maßnahmen zur Abhilfe. Er leitet daraus mögliche Entwicklungen für die Zukunft unserer Währung ab und analysiert auch eine mögliche Aufteilung in Nord- und Süd-Euro. Auch geht er darauf ein, was das für die Geldanlage bedeutet.
Themen: Nachrichten | Kommentare deaktiviert für Rettung vor dem Euro – verbesserte Länderratings
Emotionslos im Trend bleiben
Von Dr. Oliver Everling | 15.September 2011
Das Handelsblatt zitiert im Interview mit Götz Kirchhoff von der AVANA Invest GmbH (www.avanainvest.com) eine alte Börsenweisheit: Sell in May and go away – but rember to come back in September – und fragt daher den ETF-Experten: “Geht es wieder aufwärts?”
“Ich halte nichts von Prognosen”, so die Antwort von Kirchhoff, “und gebe auch keine ab. Ich habe auch keine eigene Meinung zu den Märkten.” Im Unterschied zu selbst ernannten “Aktiengurus” ist Kirchhoff keine Vorhersage zu entlocken: “Vielleicht werden die Aktien noch günstiger, vielleicht normalisiert sich die Volatilität aber auch und die Märkte erholen sich. Und weil das eben keiner weiß, ist es so wichtig, dass ein Fonds nicht nur die Performance, sondern auch die insbesondere Risiken managt.”
Kirchhoff setzt im Unterschied zu manchen Fachkollegen auf ein Trendfolgesystem. “Unsere Computermodelle analysieren die Märkte aufgrund reiner Indexzeitreihen und berechnet daraus gleitende Durchschnitte. Sie erkennen Trends und geben dann die entsprechenden Verkaufs- oder Kaufsignale. Diese Signale werden dann strikt umgesetzt, ganz ohne Emotionen.”
„The trend is your friend“ – eine weitere Börsenweisheit, kommentiert dazu das Handelsblatt. Kirchhoff: “Genau, und eine sehr kluge noch dazu. Es gibt nichts Besseres als den Trend. Wer ihm folgt, macht alles richtig. Die Kunst ist es, Trendwechsel möglichst zu erkennen – unsere Systeme sind da sehr sensitiv – und dann auch konsequent zu handeln.”
Götz Kirchhoff ist Mitherausgeber des Buches “Exchange Traded Fund-Rating – Marktüberblick, Einsatzkriterien und Praxiseinsatz”, das in der Bank-Verlag Medien GmbH in Köln erschien (375 Seiten, Art.-Nr. 22.472-1100, ISBN 978-3-86556-257-9).
Themen: ETF-Rating | Kommentare deaktiviert für Emotionslos im Trend bleiben
Paradigmenwechsel im Antragsgeschäft
Von Oliver Schlecht | 13.September 2011
Leasingunternehmen steht im Antragsgeschäft ein Wandel bevor: Konnten im Neukundengeschäft bisher Anträge auch ohne hohen Automatisierungsgrad bewältigt werden, so haben sich die Anforderungen nun deutlich geändert und erfordern umfangreiche Anpassungen.
Verschärfte Wettbewerbsbedingungen, vergleichbare Angebote und eine verstärkte Marktkonsolidierung im Bereich der Marktfolge führen dazu, dass Leasingunternehmen ihre Geschäftsprozesse künftig viel schneller und flexibler anpassen müssen. Aber auch neue gesetzliche Anforderungen und aufsichtsrechtliche Regelungen wie Basel II und III, das Kreditwesengesetz (KWG) und dessen nochmals verschärften Anforderungen hinsichtlich der Umsetzung des Geldwäschegesetzes (GWG) und der Betrugsprävention, haben die Anforderungen an eine valide Prüfung der Kunden deutlich erhöht und zwingen Leasingunternehmen nun zum Handeln. Gerade für Nischenanbieter, die Antragsprüfungen oftmals noch manuell durchführen, ergibt sich hier ein großer Bedarf an automatisierten, flexiblen, revisionsgesicherten und vor allem individuellen Lösungen.
Für Leasingunternehmen ohne automatisierte Prozesse sind vor allem folgende neuen Regelungen besonders schwierig umzusetzen: die Durchführung von einheitlichen Risikoklassifizierungsverfahren; Maßnahmen zur Früherkennung von Risiken sowie deren revisionssichere Dokumentation; Vorkehrungen zum Schutz vor Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung; sowie eine aktive Betrugsprävention.
Mit automatisierten Antragsprozessen, wie sie bereits schon bei Captives und Direktbanken genutzt werden, können Leasingunternehmen sichere, nachvollziehbare und dokumentierte Bonitätsentscheidungen unter der Berücksichtigung aller notwendigen gesetzlichen Prüfungen treffen und zugleich Aufwand und Kosten für die Bearbeitung deutlich reduzieren.
Gleichzeitig kann auf Basis der bestehenden Prozesse und Daten nicht nur eine Neukundenbewertung, sondern unter Berücksichtigung von z.B. Zahlungserfahrungen auch ein Bestandsscoring/-rating etabliert werden. Somit werden auch die Auflagen hinsichtlich der regelmäßigen Prüfungen voll erfüllt.
Vorteile für Leasingunternehmen ergeben sich insbesondere bei der Bereitstellung der geforderten Datenqualität. Eine automatisierte Lösung integriert problemlos Daten aus unterschiedlichsten Quellen und wertet diese zuverlässig in Sekundenschnelle aus. So können beispielsweise entsprechend dem § 25 c KWG alle notwendigen Informationen zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erhoben und ausgewertet werden. Vor allem können in einem automatisierten System Prüfungsergebnisse und Daten dokumentiert und revisionssicher gespeichert werden und stehen damit auch in den Folgeprozessen wie z.B. dem Risikocontrolling oder für eine Scorecard-Erstellung bzw. -Validierung zur Verfügung.
Automatisierte Antragsprozesse bieten Leasingunternehmen die ideale Grundlage, jederzeit auf wirtschaftliche Änderungen reagieren und die aktuellen gesetzlichen Anforderungen optimal umsetzen zu können. Nicht zuletzt geht mit einer gut durchgeführten Automatisierung auch immer eine Prozessoptimierung einher. Entscheidungen im Antragsprozess können zuverlässiger gefällt und Ausfallrisiken deutlich gesenkt werden. Es bleibt mehr Zeit für qualitativ hohe, strategische Arbeit. Die Vorteile der systemgestützten Prozessoptimierung bringen denjenigen Unternehmen, die sich bereits mit dem Thema beschäftigen, schon heute maßgebliche Wettbewerbsvorteile.
Themen: Nachrichten | Kommentare deaktiviert für Paradigmenwechsel im Antragsgeschäft
KTG Agrar auf der 9. SCC
Von Rainer Kreutz | 13.September 2011
Am Dienstag, 30. August 2011, stellte sich die KTG Agrar AG (WKN: A0DN1J) auf der größten unabhängige Investorenkonferenz für den börsennotierten Mittelstand in Deutschland, der 9. SCC_ Small Cap Conference der DVFA, in Frankfurt vor. Die KTG Agrar AG ist ein deutscher Produzent von Agrarstoffen, der mit seinem Angebot zu den führenden Lieferanten Europas gehört. Das Unternehmen ist auf den Anbau von Marktfrüchten wie Getreide, Mais und Raps spezialisiert. Die Kernkompetenz des Hamburger Unternehmens ist der ökologische und konventionelle Anbau von Marktfrüchten. Des Weiteren ist das Unternehmen in der Erzeugung von Bioenergie tätig. Die KTG Agrar AG fungiert als Holdinggesellschaft der KTG-Gruppe, zu der zahlreiche größere und kleinere Agrarunternehmen gehören. Diese werden von der Holdinggesellschaft durch zentrale Marketing- und Beratungsdienste unterstützt und können sich dadurch auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und die Unternehmensproduktivität steigern.
Die KTG bewirtschaftet aktuell mehr als 35 000 Hektar Fläche, verteilt zu 28 000 Hektar auf Ostdeutschland und 7 000 Hektar auf Litauen. Ein Fünftel davon befindet sich in Besitz der Gesellschaft, während die Pachtflächen durch langfristige Verträge gesichert sind Seit 2004 stieg der Preis pro Hektar in Litauen um 400% und in Ostdeutschland um 150 % an. Der KTG-Biogas-Chef Thomas Berger, bezifferte daher die stillen Reserven, die darauf zurückgehen, dass die Ländereien des Unternehmens zum Buchwert in den HGB-Bilanzen stehen, auf rund 30 Mill. Euro. Die KTG Agrar profitierte davon, dass Anleger aus Angst vor Inflation verstärkt Ackerland gekauft haben.
Durch den Erwerb der Frenzel Tiefkühlkost und der Ölmühle Anklam soll die Wertschöpfungskette verlängert werden. Insbesondere der Bio-Tiefkühlmarkt sei ein attraktiver Wachstumsmarkt, und man verfüge über die Erfahrung und die Kontakte, diesen Markt erfolgreich zu besetzen. Es gibt nach Berger derzeit keinen Händler, der Biolebensmittel tiefgefriert und veräußert. Schon 2012 soll der neue Geschäftsbereich „Lebensmittelproduktion“ einen guten Ergebnisbeitrag liefern.
Der Konzern erwirtschaftet mit seinem „alten“ Standbeinen, dem konventionellen und dem ökologischen Fruchtanbau, weiterhin gute Geschäfte. Im Jahr 2010 erzielte die KTG im ökologischen Anbau einen Umsatz von 7,1 Mio. EUR und im konventionellen Anbau einen Umsatz von 21,5 Mio. EUR. In dem neuen Sektor, Energieproduktion/Biogas, wurde ein Umsatz von 14,2 Mio. EUR erzielt. Es wurde ein Konzernergebnis von 2,4 Mio. EUR erwirtschaftet. Das Ziel der KTG Agrar AG ist es bis 2015 einen Cash Flow von 50 Mio. EUR zu erreichen.
Die Gesamtleistung im ersten Halbjahr 2011 stieg von 27,3 Mio. Euro um 69 Prozent auf 46,1 Mio. Euro. Der Umsatz legte sogar um 165 Prozent auf 27,1 Mio. Euro zu. Wie KTG Agrar weiter ausführte, haben zu der positiven Entwicklung im ersten Halbjahr alle Geschäftsfelder beigetragen. Hauptwachstumstreiber war insbesondere der Sektor: Energieproduktion/Biogas. Die Erlöse aus dem Verkauf des umweltfreundlichen Stroms und der Wärme nahmen von 6,5 Mio. Euro um 75,4 Prozent auf 11,4 Mio. Euro zu. Die KTG Agrar will nach eigenen Angaben weiterhin "massiv" in diesem Bereich investieren. Zu den 16,5 Megawatt Biogasanlagen, die das Unternehmen bereits am Netz hat, sollen zunächst weitere 14,5 Megawatt kommen, die bereits im Bau sind. Darüber hinaus sind noch mehr Anlagen in der Planungs- und Genehmigungsphase. Mehr als 45 Millionen Euro an Umsätzen sollen mittelfristig erreicht werden, das entspricht dem gesamten Jahresumsatz 2010, so KTG-Biogaschef Thomas Berger.
Themen: Anleiherating, Unternehmensrating | Kommentare deaktiviert für KTG Agrar auf der 9. SCC
“Mister DAX” sieht Schuldenschnitt voraus
Von Dr. Oliver Everling | 12.September 2011
Hätte Josef zur Geburt Jesu ein Sparbuch bei einer “Judäischen Volksbank” über nur einen einzigen Euro mit einem Zinssatz von 5 % eröffnet und weder den Euro, noch die aufgelaufenen Zinsen und Zinseszinsen jemals abhoben, würde sich sein Guthaben heute, 2011 Jahre später, auf rund 4.089.596.209.829.360.000.000.000.000.000 Billionen € belaufen.
“Der ganze Mond, die ganze Weltkugel aus purem Gold würden nicht ausreichen, um eine solche Geldsumme auszuzahlen”, sagt Dirk Müller, bekannt als “Mister DAX”, beim MontagsMeeting im eff Europäisches Finanz Forum e.V. (http://www.eff.de/) in Frankfurt am Main vor mehr als 150 Teilnehmern aus der Bank- und Finanzwirtschaft.
Müller sprach zum Thema “Schulden – Geld – Schuldgeld”. Verluste abscheiden, den Trend bis zum Ende spielen, richtige Positionsgröße, Stops einsetzen und “heiße Nachrichten” ignorieren – so das Fazit von Müller, der seine Anlageempfehlungen unter der Marke “Cashkurs” verbreitet (http://www.cashkurs.com/).
Müller gibt zu denken, dass die Geschichte der Menschheit von Schuldenschnitten gekennzeichnet sein, denn niemand könne einen Euro über Jahrtausende hinweg mit 5 % verzinsen, wie sein Beispiel von Josef zeige. Müller erwartet daher auch für die Euroschulden tiefe Einschnitte, die zu einer Umverteilung führen würden.
Müller glaubt, dass nur von den “Reichen” zu den “Armen” umverteilt werden könne. Nur eine Minderheit profitiere von den stets weiter auflaufenden Zinsen und Zinseszinsen, die von einer Mehrheit erwirtschaftet werden müsse. “Der Bürger heißt Bürger, weil er für die Schulden seines Staates bürgt”, scherzt Müller.
Themen: Aktienrating, Anleiherating, Länderrating | Kommentare deaktiviert für “Mister DAX” sieht Schuldenschnitt voraus
Rechtliche Rahmenbedingungen für ETF-Ratings
Von Dr. Oliver Everling | 10.September 2011
Die EU-Rating-VO ist gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 lit. a) EU-Rating-VO nur auf Ratings anzuwenden, die ein Bonitätsurteil in Bezug auf Unternehmen, Schuldtitel oder finanzielle Verbindlichkeiten, Schuldverschreibungen, Vorzugsaktien oder andere Finanzinstrumente oder deren Emittenten anhand eines festgelegten und definierten Einstufungsverfahrens abgeben. Dr. Christoph Gringel und Dr. Kai-Uwe Steck von Berger, Steck & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main gehen im Buch „Exchange Traded Fund Rating“ (herausgegeben von Dr. Oliver Everling und Götz Kirchhoff, Art.-Nr. 22.472-1100 Bank-Verlag Medien GmbH, ISBN 978-3-86556-257-9) der Frage nach den rechtlichen Rahmenbedingungen für ETF-Ratings nach.
„Zwar sind die Anteile von ETFs auch Finanzinstrumente, jedoch beinhalten die ETF-Ratings in aller Regel kein Urteil über die Bonität des jeweiligen ETFs. Vielmehr wird der ETF anhand quantitativer Kriterien (wie vergangene Performance, Kosten und Risiko) und/oder qualitativer Kriterien (wie Investmentprozess, Fondsmanagement, Fondsgesellschaft) bewertet“, schreiben Gringel und Steck. Die EU-Rating-VO finde somit regelmäßig keine direkte Anwendung auf ETF-Ratings.
„Allerdings könnten sich einzelne Vorschriften der EU-Rating-VO zumindest mittelbar auch auf Ratingagenturen auswirken, die keine Bonitätsratings erstellen. Eine solche mittelbare Auswirkung kann sich zum einen daraus ergeben,“ zeigen die Autoren auf, „dass die EU-Rating-VO Organisationspflichten für Ratingagenturen konkretisiert, die grundsätzlich von allen Gesellschaften zu beachten sind und die erfolgte Konkretisierung vom Sinn und Zweck her auch auf Ratingagenturen zutrifft, die keine Bonitätsratings erstellen.“
Die von Gringel und Steck aufgezeigten Zusammenhänge könnten insbesondere in einem eventuellen Schadensersatzprozess gegen die Ratingagentur von Bedeutung sein, wenn das Gericht die einzelnen Organisationspflichten, die sich aus der EU-Rating-VO ergeben, als branchenspezifische Konkretisierung der allgemeinen für alle Ratingagenturen und Gesellschaften geltenden Organisationspflichten heranzieht.
Eine mittelbare Auswirkung kann sich nach Ansicht der Rechtsanwälte auch daraus ergeben, dass auch Ratingagenturen, die keine Bonitätsratings erstellen, einzelne Vorgaben der EU-Rating-VO freiwillig als best-practice umsetzen, um so die Akzeptanz ihrer Ratings im Markt zu erhöhen: „Von mittelbarem Interesse für ETF-Ratings können somit insbesondere die Regelungen über die Erstellung von Ratings gemäß Artikel 6 bis 13 der EU-Rating-VO sein.“
Themen: ETF-Rating | Kommentare deaktiviert für Rechtliche Rahmenbedingungen für ETF-Ratings