Tausende von insolventer Bremer Beluga betroffen
Von Dr. Oliver Everling | 5.April 2011
Die Insolvenz der Bremer Beluga-Gruppe wird Tausenden von Anlegern von Schiffsfonds herbe Verluste bescheren. Um sich alle zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen nutzen zu können, sollten betroffene Gesellschafter jetzt handeln. Darauf weist Dietmar Vogelsang vom „Berater-Lotsen“ der Institut DV&P GmbH hin: kurze Verjährungsfristen sind zu beachten. Wer einen Schiffsfonds in Zukunft zeichnen möchte, ist gut beraten, bereits vor Erwerb Anwalt und Steuerberater hinzuzuziehen, so Vogelsang.
Die Insolvenz von bisher zehn Gesellschaften der Bremer Beluga-Gruppe betreffe derzeit 43 Schiffsfonds von zehn Fondsgesellschaften, darunter HCI Capital, OwnerShip Emissionshaus, Oltmann, EEH Elbe Emissionshaus, Nordkontor, K + S Frisia, DHF Deutsche Fonds Holding, TC Trump und Bluewater Capital. Die Anzahl betroffener Investoren könne derzeit nur geschätzt werden, ca. 15.000 sollen es sein. Nicht jeder Anleger dürfte bisher ausreichend informiert sein. „Nicht immer trägt ein betroffener Schiffsfonds den Namen Beluga, gerade Anleger in Mehrschifffondsgesellschaften oder „Opportunity“-Fonds sollten prüfen, ob sie von der Beluga Insolvenz betroffen sind“, rät Rechtsanwalt Peter Hahn von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft.
Prospekthaftungansprüche könnten sich ergeben, so die Experten vom Institut DV&P, wenn bei Neuemissionen nicht auf die im Jahre 2009 deutlich reduzierten Charterratenzahlungen von mehr als zwölf Beluga-Schiffen hingewiesen worden sein sollte. Gerade die Verjährungsfristen bei Prospekthaftungsansprüchen nach dem Verkaufsprospektegesetz sind jedoch kurz. Ein Jahr hat der Anleger ab Kenntnis des Prospektfehlers Zeit, maximal drei Jahre nach Veröffentlichung des Prospekts. Weiterhin ergebe sich bei individueller Falschberatung ein Anspruch gegen die anlageberatende Bank, so Hahn. Im Einzelfall sei zu prüfen, ob die Empfehlung einer wesentlich risikoärmeren Anlageform angezeigt gewesen wäre, oder eine ausreichende Risikoaufklärung unterblieben ist oder Kick-Back-Vergütungen verschwiegen wurden.
Ansprüche gegenüber der anlageberatenden Bank und der Gründungskommanditistin des Fonds verjähren in drei Jahre ab Kenntnis, die Höchstfrist beträgt maximal zehn Jahre. „Der Anleger sollte zunächst eine Kosten-Nutzen-Analyse anstellen, ob sich ein rechtliches Vorgehen für ihn lohnt“, so der Experte. Er rät Verbrauchern zu prüfen, ob ihre Rechtsschutzversicherungen Deckungszusagen bei Kapitalanlagen noch zulassen.
In der Vergangenheit sind nicht alle Anlageberater und -vermittler die Prospekte mit ihren Kunden vollständig durchgegangen. „Provisionseinnahmen standen im Vordergrund, anstatt Kunden über sämtliche Risiken und Rückvergütungen aufzuklären.“ ,weiß Herbert Schmitt, Geschäftsführer der Private Banking Unit der eigentümergeführten, auf Honorarbasis arbeitende Vermögensverwaltung CISAMAG. Kunden sollten sich daher unbedingt von einem Anwalt die Risiken eines Investments aufzeigen lassen. Auch ein Steuerberater sollte vor Zeichnung eines Schiffsfonds hinzugezogen werden, und die steuerlichen Vorteile vor dem Hintergrund der individuellen Situation des Anlegers prüfen. Er rät generell zur Vorsicht: „Es kostet zwar, einen Anwalt vor dem Kauf zur Beratung hinzuziehen, das ist aufgrund des Intransparenz und der Risiken von Schiffsfonds aus unserer Sicht unerlässlich.“
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Risikolose Spekulation für private Anleger
Von Dr. Oliver Everling | 5.April 2011
Selbst wenn der Beratungskunde eine Aktie oder sonstiges Finanzprodukt selbst ins Anlageberatungsgespräch gebracht hat, muss der Finanzberater der Bank dem Kunden ein Produktinformationsblatt dazu zur Verfügung stellen. Erforderlich sind Produktionformationsblätter ab 1. Juli 2011. Bei jeder auf den Kauf oder die Zeichnung eines Fnanzinstrumentes ausgerichteten Anlageberatung müssen Produktinformationsblätter vorgelegt werden – dazu ist der Berater verpflichtet.
Jedes PIB muss auf 2 bzw. 3 Seiten die Art des Instruments, seine Funktionsweise, die Risiken, die Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen und die damit verbundenen Kosten, nicht aber Werbung. Fraglich erscheinen dabei Angaben zur Performance, die per se als Werbung angesehen werden könnten, warnt FrankHerring, Partner von Allen & Overy LLP auf der vwd Info-Veranstaltung KID/PIB mit Allen & Overy, WM Datenservice und der EDG in Frankfurt am Main.
PIB sind gegenwärtig nicht erforderlich bei Geschlossenen Fonds (zukünftig jedoch erfasst im Vermögensanlagengesetz), Versicherungsprodukten, z.B. FLV, vinkulierten Namensgenussrechten, offenen deutschen Fonds nach InvG, offenen ausländischen Fonds UCITS Status. Herring weist darauf hin, dass für offene ausländische Nicht-UCITS (z.B. Schweizer Fonds) KIID erforderlich ist.
Am Beispiel einer Aktie stellt Herring die Art des Finanzinstruments dar – Aktie, mit WKN und Emittent, gegebenenfalls Stammaktie, Funktionsweise – wie funktioniert eine Aktie, also Darstellung der Rechte. Die Risikodarstellung hat einzeltitelspezifisch zu erfolgen. „Wie weit will man gehen? Das Gesetz macht keine Vorgaben!“ Herring zählt das Marktrisiko, das Sektorrisiko (generisch), bei ausländischen Aktien das Währungsrisiko und Länderrisiko oder bei Small Caps das Liquiditätsrisiko auf. Ganz konkrete Einzeltitelrisiken (Patentrechtsstreich in den USA oder ähnliches) seien dem Anlageberatungsgespräch vorbehalten.
Im Rahmen der diskretionären Vermögensverwaltung werden PIB nicht benötigt, berichtet Herring. Die Anlageberatung gegenüber professionellen Anlegern bedarf ebenfalls keines pIB. Die Hochstufung pauschal oder nur für PIB/Anlageberatungsprotokoll ist möglich, wenn 2 oder 3 Kriterien erfüllt sind – allerdings „ist dies alles andere als trivial“, sagt Herring.
Was passiert ohne PIB? Der Berater geht erhebliche Compliance- und Haftungsrisiken ein. Der Compliance-Officer ist mitverantwortlich dafür, dass zukünftig alle Anleger ordnungsgemäße PIB erhalten, er muss gegen einen Vertrieb ohne solche PIB vorgehen. Die BaFin werde keine Sanktionen ergreifen, wenn die Umsetzugn erst kurz nach dem 1. Juli erfolge, vermutet Herring, sagt aber unmissverständlich: „Aber die Zivilgerichte werden keine Gnade kennen!“
Für private Anleger bedeuten die neuen Regeln, dass sie risikolos zu Lasten der Bank mit Wertpapieren spekulieren können, solange die Bank keine ordnungsgemäßen PIBs an den Kunden ausgehändigt hat oder die Bank es versäumt, die Aushändigung entsprechend zu dokumentieren. Im Falle eines Verlustes kann der Kunden Schadensersatz von seinem Berater fordern, weil er als Anleger über die wesentlichen Merkmale des von ihm erworbenen Finanzprodukt nicht ordnungsgemäß informiert wurde.
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Absage an Künasts Branchenrating
Von Dr. Oliver Everling | 2.April 2011
„Es gibt Bereiche, die müssen radikal schrumpfen, und es gibt Bereiche, die müssen viel radikaler wachsen, als sie es heute tun“, zitiert Christian Lindner (www.christian-lindner.de) die Fraktionschefin Renate Künast von Bündnis 90/Die Grünen. Künast hatte sich im Januar zu den politisch zu favorisierenden Zukunftsbranchen am Rande einer Fraktionsklausur in Weimar geäußert.
Lindner macht die Anmaßung deutlich, die in einer solchen Aussage liegt, denn sie ignoriere das Wissen, das in der Gesellschaft verstreut verborgen liege. Lindner macht den Kontrast zu liberalen Positionen deutlich, indem liberale Politiker nicht die alleinige Weisheit beanspruchen zu wissen, was für die Wirtschaft gut sei. Lindner gibt der von Künast monopolisierten Art des Branchenratings eine Absage.
Der Wachstumsdiskurs ist nicht ein Diskurs einer Überflussgesellschaft, sondern ein Diskurs über die Durchlässigkeit der Gesellschaft, um diejenigen am Wachstum teilhaben zu lassen, die den Zugang dazu noch nicht gefunden haben. Lindner sprach auf der Liberalismuskonferenz “Die Zukunft der Freiheit” der Theodor-Heuss-Akademie in Gummersbach (www.freiheit.org).
Lindner will die alten Atomkraftwerke nicht wieder einschalten. „Das Licht ist trotz Abschaltung nicht ausgegangen“, so seine eingängige Formel dazu. Mit der Abschaltung der alten Atomkraftwerke könne die Akzeptanz für die bis weit ins nächste Jahrzehnt hineinreichenden modernen Anlagen, die neuesten Standards entsprechen, gestärkt werden.
Das Thema des sozialen Aufstiegs verknüpft Lindner mit der Frage der Bildung. Nur wer beispielsweise die Arbeitsteiligkeit verstanden habe, könne sich in diese auch sinnvoll einfügen und sich zunutze machen. „Unser liberales Mondfahrtprogramm muss es sein, das leistungsfähigste, individuellste Bildungssystem der Welt zu schaffen“, fordert Lindner heraus. Die Möglichkeiten für die Entfaltung von Menschen müssen gesichert werden: Kinder müssen beispielsweise schon bei Eintritt in die Schule über ausreichend Deutschkenntnisse verfügen, um vom weiteführenden Bildungsangebot voll profitieren zu können.
Lindner skizziert, wie aus dem Sozialstaats ein Wohlfahrtsstaat als ein Tag und Nacht arbeitendes Pumpwerk der Einkommen geworden ist. Die „fürsorgliche Vernachlässigung“, also das Sorgen für Menschen, ohne ihnen die Rückkehr ins Erwerbsleben aufzuzeigen, sei ein „würdeloses Umgehen mit Mitgliedern unserer Gesellschaft“. Es gehe darum, konkrete Chancen zu eröffnen. Am Beispiel der Zuverdienstgrenzen macht Lindner deutlich, wie ohne übermäßige Beanspruchung des öffentlichen Haushalts massiv Arbeit finanziert werden kann.
Mit Blick auf die Generationenfrage spricht Lindner über die ausufernde öffentliche Verschuldung. „Gute Schulden“ sind nach der Definition der Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Hannelore Kraft nicht solche, die wieder zurückbezahlt und zurückgeführt werden können, sondern solche, die für soziale Zwecke ausgegeben werden. Lindner warnt vor dieser „Voodoo“-Ökonomie „. So würden die Nordrhein-Westfalen zu den letzten Griechen Europas, scherzt Lindner.
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Münteferings Informationsfresswelle
Von Dr. Oliver Everling | 2.April 2011
„Was gilt gegen hemmungslose Informationsflut?“ Das fragt zum Thema „Freiheit und die soziale Frage“ Franz Müntefering, MdB, Bundesvorsitzender a.D. der SPD und ehemaliger Bundesminister, auf der Liberalismuskonferenz „Die Zukunft der Freiheit“ der Theodor-Heuss-Akademie. Die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien haben die Informtionsmöglichkeiten der Menschen nachhaltig verändert.
Müntefering vergleicht die heute zu beobachtende „Informationswelle“ mit der „Fresswelle“ nach dem Zweiten Weltkrieg. Müntefering warnt vor den längerfristigen Wirkungen, die „Facebook, Twitter & Co.“ auf die Menschen haben würden. Sein Vortrag wird per Video Live Streaming im Internet übertragen (http://virtuelle-akademie.fnst.org/webcom/show_article.php?wc_c=26854&wc_id=40).
„Kann die Kraft die Starken und Erfolgreichen bedeuten, dass er sich seiner Verantwortung entziehen kann?“ Freiheit, die Gerechtigkeit für alle zum Gegenstand habe, verlange nach mehr organisierter Solidarität. Arbeitslosigkeit mit guter Arbeit zu bekämpfen, müsse im Sozialstaat Priorität vor Sozialtransfers haben.
Spendenbereitschaft sei kein Ersatz für staatlich organisierte Solidarität. Soziale Gerechtigkeit sei Aufgabe des Staates, in einer menschenreichen Gesellschaft Zugang zu Kultur und Bildung zu ermöglichen. „Wissen ist Macht, Wissen ist Freiheit“, sagt Müntefering. Dies seien alles Kernbereiche sozialstaatlichen Handelns.
„Die Arbeit, die es in diesem Lande gibt, mit denen zu tun, die im Lande sind“, das sieht Müntefering als eine Leitmaxime, der jede Zuwanderung unterzuordnen sei. Freiheit, Gerechtigkeit und soziale Solidarität versteht Müntefering für diejenigen, die in Deutschland ansässig sind.
Informationen sind es, die Zuwanderer nach Deutschland bringen. Die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien tragen dazu bei, die Wahl des Lebens- und Arbeitsraumes bewusster als je zuvor zu wählen.
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Durch Einkauf Gewinnmarge steigern
Von Dr. Oliver Everling | 31.März 2011
Dass für Unternehmen der Einkauf genauso wichtig sein sollte wie der Verkauf, unterstreicht eine aktuelle Studie von McKinsey: 5 % niedrigere Beschaffungskosten können die Gewinnmargen um bis zu 50 % steigern. Und mit einem intelligenten System für Supplier Relationship Management sind Unternehmen in der Lage, innerhalb von drei Jahren ihre Gesamtausgaben für die Beschaffung um 5 bis 15 % zu senken und zugleich die Qualität der Lieferprozesse zu verbessern. Besonders geprägt durch die aktuellen Ereignisse in Japan dürften dem Einkauf die besonderen Herausforderungen klar sein.
Schon jetzt zeigen sich empfindliche Störungen der Lieferantenkette, die in den nächsten Wochen erst richtig zu einem Problem werden. Der Veranstalter Neue DEUTSCHE KONGRESS GmbH reagiert auf diese aktuelle Entwicklung und bietet Unternehmen mit den „Lieferantenrating und -controlling Tagen“ eine optimale Plattform zur Überprüfung von Lieferanten.
Die teilnehmenden Unternehmensvertreter haben die Gelegenheit, sich an nur einem Tag über Lösungen und Strategien zur Steuerung von Lieferanten und Lieferantenausfällen zu informieren und sich mit Experten vor Ort auszutauschen. Sie erhalten Unterstützung bei der Bewältigung der anstehenden Herausforderungen und erfahren, wie über Lieferantenrating weiter optimiert und eine Absicherung eingebaut werden kann.
Viele Lösungsbeispiele und Erfahrungswerte: Im Programm präsentieren zahlreiche Lösungsanbieter als Mitveranstalter ihre Ideen und Erfahrungen zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen im Lieferantenrating. Mit Vorträgen sind Aon Credit International Insurance Broker GmbH, Coface Rating GmbH, D&B Deutschland GmbH und Soplex Consult GmbH vertreten. In der Fachausstellung können die Teilnehmer Lösungen und Produkte zum Lieferantenrating kennenlernen und testen. Weitere Informationen unter www.lieferanten-rating.de.
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Ratingagenturen im Clinch mit der EU-Kommission
Von Karl-Heinz Goedeckemeyer | 31.März 2011
Der Streit zwischen den Ratingagenturen und der Europäischen Union scheint zu eskalieren. Wie „Handelsblatt Online“ berichtet, drohen die Agenturen damit, ihre Bewertung der Zahlungsfähigkeit hochverschuldeter Euro-Staaten ganz einzustellen. In diesem Fall würden Investoren um diese Länder komplett einen Bogen machen, sollen Experten der Nachrichtenagentur Reuters am Donnerstag erklärt haben. Offenbar besteht bei den Agenturen die Angst für falsche Ratingeinstufungen haftbar gemacht zu werden. In diesem Falle könnten die Institute ihre Bewertungen ganz einstellen.
Hintergrund des Streits sind die jüngsten Herabstufungen von Staaten wie Portugal und Griechenland durch Agenturen wie Moody’s, S&P oder Fitch. Das Rating spielt eine entscheidende Rolle für den Zins, den die Länder bei Anleihen auf den internationalen Märkten zahlen müssen. Wiederholt hat die EU-Kommission in der letzten Zeit die Herabstufungen der Ratingagenturen kritisiert und mit Konsequenzen gedroht.
Offenbar scheint den Agenturen zu entgehen, dass ihre Bonitätsabstufungen wie Brandbeschleuniger wirken. Insbesondere stark bedrohte Krisenländer wie Griechenland, Irland und Portugal geraten dadurch zusehends in die Bredouille. Ferner stellt sich die Frage, warum die Downgrades nicht viel früher erfolgten? Es war doch bereits im vergangenen Jahr absehbar gewesen, dass die Krisenländer hoch verschuldet waren – und demzufolge früher oder später unter dem Rettungsschirm (EFSF) kommen mussten.
Und warum zielen die US-Agenturen nur auf die Peripherieländer in der Eurozone? Warum haben ebenfalls stark verschuldete Länder wie USA und Großbritannien keine Abstufungen erfahren? Wird hier versucht, den Euro weiter zu beschädigen – um die Dominanz des Dollars aufrecht zu erhalten? Oder trauen sich die amerikanischen „Brandbeschleuniger“ nicht zu das „AAA“-Rating der USA und Großbritanniens infrage zu stellen.
Welche Konsequenzen sind daraus zu ziehen? Die Agenturen müssen stärker kontrolliert werden. In Zeiten nervöser Märkte kann eine unausgewogene und ungerechtfertigte Entscheidung, zu einer zerstörerischen, sich selbst erfüllenden Prophezeiung werden. Deshalb wird die EU-Kommission die Regulierung der Agenturen weiter vorantreiben müssen. Ferner bedarf es eines stärkeren Wettbewerbs, die Dominanz des US-Trios muss zerschlagen werden. Die Zeit für unabhängige Ratingagenturen ist gekommen.
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USA: Banken-Rettungsprogramm wird profitabel
Von Karl-Heinz Goedeckemeyer | 31.März 2011
Während hierzulande noch völlig unklar ist, wann die Krisenbanken die Staatshilfe komplett zurückzahlen werden, sind in den USA inzwischen 251 Mrd. Dollar in die Staatskasse zurückgeflossen. Damit hat nach Angaben des Finanzministeriums das milliardenschwere US-Regierungsprogramm zur Bankenrettung erstmals die Gewinnzone erreicht.
Wie das amerikanische Finanzministerium ferner mitteilte, haben drei weitere Geldinstitute Rückzahlungen geleistet. Damit seien fast sechs Milliarden Dollar mehr zurückgeflossen als ursprünglich in notleidende Geldinstitute investiert worden waren. US-Finanzminister Timothy Geithner sprach von einem „wichtigen Meilenstein in unseren Bemühungen, die Dollar der Steuerzahler wieder zurückzuholen“.
Das Finanzministerium rechnet damit, dass die Investitionen in angeschlagene Geldhäuser während der Finanz- und Wirtschaftskrise am Ende durch Rückzahlungen, Dividenden oder Zinsen 20 Mrd. Dollar Profit abwerfen werden. Mit Blick auf den gesamten Reigen der Hilfen – also auch für die US-Autoindustrie oder den verstaatlichten Versicherungsgiganten AIG – werden den Berechnungen zufolge dem Steuerzahler am Ende „keine oder nur wenige Kosten entstehen“.
Das „Troubled Asset Relief Program“ war ursprünglich aufgelegt worden, um Banken von toxischen Wertpapieren zu befreien, die im Mittelpunkt der Krise standen .Als sich dieser Plan aber als wenig praktikabel herausstellte, wurden die Mittel stattdessen für direkte Geldspritzen vor allem an notleidende Finanzinstitutionen verwendet.
In Deutschland hat bisher nur die Aareal Bank einen Teil der Staatshilfe an den Rettungsfonds SoFFin zurückgezahlt. Jüngst hat die Commerzbank angekündigt, noch in diesem Jahr mit der Rückzahlung der Staatshilfe zu beginnen. Konkretisiert wurden diese Ankündigung jedoch nicht.
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Covered Bond-Privilegien bestätigt
Von Dr. Oliver Everling | 30.März 2011
Die vorteilhafte Behandlung ausgewählter Covered Bonds unter Basel III wird von Moody!s unterstützt, stellt Michael Spies vom DZ BANK Research in den „Strategie Credits“ fest, einer Research-Publikation der DZ BANK. Bereits im Januar des laufenden Jahres kündigte der deutsche Pfandbriefverband in Zusammenarbeit mit der dänischen Vertretung Realkreditrådet an, sich für eine privilegierte Behandlung bestimmter Covered Bonds im Rahmen der neuen Liquiditätsregeln des Basel-III Regelwerks und deren Anerkennung als Level 1 Assets einzusetzen.
Als Merkmale, die für eine vorteilhaftere Behandlung ausgewiesen werden müssen, wurden von den beiden Verbänden, die unter anderem von ihren schwedischen, norwegischen und polnischen Kollegen unterstützt werden, folgende Eigenschaften vereinbart, berichtet Spies: Die Mindestgröße des Covered-Bond-Marktes in der jeweiligen Jurisdiktion muss 50 Mrd. Euro überschreiten. 25% aller von Finanzinstituten emittierten Anleihen müssen Covered Bonds sein. Das Mindestvolumen ausstehender Covered Bonds muss größer als 15% des nationalen Bruttoinlandsprodukts betragen.
Die vorrangige Abstellung auf die Größe bei der Kriterienauswahl wurde mit den Entwicklungen der Covered-Bond-Märkte innerhalb der Krise begründet: Demnach waren die Märkte für gedeckte Anleihen der Länder Deutschland, Frankreich, Dänemark und Schweiz sehr viel krisenresistenter als andere und konnten immer eine gewisse Grundliquidität bereitstellen.
„De facto hätten 2010 die Länder Deutschland, Dänemark, Irland, Luxemburg, Schweden und Spanien die Erfüllung der genannten Merkmale einhalten können. Die Besserstellung soll sich nach Ansicht des VdP folgendermaßen darstellen: Jene Covered Bonds, die die Kriterien erfüllen, werden als Level 1 Assets behandelt und müssen damit einhergehend keinen Haircut hinnehmen und können mehr als 40% des Liquiditätspuffers ausmachen“, berichtet Spies.
Gleichzeitig würde dies natürlich für Emittenten aus Ländern, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen werden, einen bedeutenden Wettbewerbsnachteil darstellen. Eine Fallentscheidung auf der Emittentenebene wäre in den Augen der Kritiker sinnvoller, skizziert die DZ BANK die Diskussion. Dass Frankreich in diesem Streit neutral bleibt zeigt nach Ansicht von Spies, dass dieser Vorstoß bei Weitem nicht von allen vermeintlich sicheren Covered-Bond-Emittenten getragen wird.
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Nachhaltig gute Karrierechancen bei der SDK
Von Dr. Oliver Everling | 30.März 2011
Zum dritten Mal in Folge bestätigt die Süddeutsche Krankenversicherung a. G. (SDK) das sehr gute Karriere-Rating der ASSEKURATA Solutions GmbH. Mit kontinuierlicher Arbeit kann die SDK für ihren Ausschließlichkeitsvertrieb die sehr guten beruflichen Rahmenbedingungen auf konstant hohem Qualitätsniveau halten.
Das Karriere-Rating der ASSEKURTA Solutions GmbH bewertet die beruflichen Rahmenbedingungen für potenzielle neue Vermittler und die bereits tätigen Berater. Dabei berücksichtigt das Verfahren unter anderem die Verdienstsituation, die Entwicklungsmöglichkeiten sowie die Vertriebsunterstützung beziehungsweise die Aus- und Weiterbildung.
Bereits in den vorherigen Ratings hatte die SDK mit sehr guten Einzelnoten erfolgreich Punkten können. Um dieses Niveau weiter zu steigern, gründete das Unternehmen in 2010 unter aktiver Mithilfe der Vertriebsmitarbeiter mehrere Arbeitsgruppen. Getreu dem Motto „Aus dem Vertrieb – für den Vertrieb“ brachten gestandene und jüngere Vertriebsmitarbeiter hierbei ihre Ideen zur Optimierung der Vertriebsunterstützung ein.
Aus diesen Arbeitsgruppen entstanden dem Bericht der Ratingagentur zufolge zahlreiche neue Instrumente, die die Vertriebsmitarbeiter in ihrer täglichen Arbeit zielführend unterstützen. Mit dem Jahreswechsel etablierte die SDK beispielsweise eine neue Beratungskonzeption für ihre Vertriebsmitarbeiter, welche insbesondere für Neuankömmlinge ein wichtiges Instrumentarium für die qualitative Kundenberatung darstellt.
Übern den Bereich der IT-Unterstützung wird berichtet, dass die regelmäßige Informationsversorgung weiter optimiert und automatisiert wurde. Die Informationsschnittstelle zwischen Innen- und Außendienst war das Thema einer weiteren Arbeitsgruppe. Ihre Ergebnisse sollen zukünftig dazu beitragen, Vertriebsimpulse aus dem Bestand schneller und gezielter weiterzuleiten.
„Eine serviceorientierte und fachlich hochwertige Beratung ist die Visitenkarte des Vertriebs“, sagt Markus Kruse, Bereichsleiter Vertriebe der ASSEKURATA Solutions GmbH. Fachlich geschulte Berater sind hier nicht immer die Garantie für ein zielführendes Beratungsgespräch.
„Vielmehr sind auch verständliche und transparente Beratungsunterlagen, ein strukturierter Gesprächsleitfaden und ein definierter Prozess für die anschließende Betreuung des Kunden wichtige Erfolgsgaranten“, so Kruse. Die zum Jahreswechsel eingeführte Beratungskonzeption der SDK liefert hier einen wichtigen Beitrag und wird von den Assekurata-Analysten mit gut bewertet. „Konzeptionell auf sehr gutem Niveau muss das Instrument jetzt mit Leben gefüllt werden“, bestätigt Kruse.
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Kostengünstiger ETF-Handel
Von Dr. Oliver Everling | 30.März 2011
Wenn ein Vermögen anzulegen ist, trifft der Anleger zuerst eine Entscheidung über die zugrunde liegende Anlageklasse, also insbesondere ob in Aktien, festverzinsliche Wertpapiere oder Rohstoffe investiert werden soll. Im Wesentlichen hängt diese Entscheidung ab von den individuellen Rendite-Risiko-Erwartungen und von der Einschätzung der aktuellen Wirtschaftslage, führt Rainer Riess in das Thema ein. Riess ist Autor im Buch „ETF Rating“.
Rainer Riess ist Geschäftsführer der Frankfurter Wertpapierbörse und Managing Director des Bereichs XETRA Market Development der Deutsche Börse AG. In dieser Funktion ist er verantwortlich für Vertrieb, Produkt- und Systementwicklung des Kassamarktes der Deutschen Börse – insbesondere die Weiterentwicklung des elektronischen Handelssystems Xetra®. Zudem ist er Aufsichts- und Verwaltungsrat der Scoach Gesellschaften, Vertreter der Deutschen Börse in der Braintrade GmbH Gesellschafterversammlung und Mitglied im Vorstand des eFinance-Lab.
Derzeit nutzen mehr als 257 Banken und Wertpapierhandelshäuser aus 19 Ländern und 4 Börsen das Xetra-System. Insgesamt sind am Kassamarkt der Deutschen Börse mehr als 550.000 Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Indexfonds und aktiv gemanagte Fonds, Zertifikate und Optionsscheine gelistet.
„Natürlich ist dies keine Entweder-Oder-Entscheidung, im Gegenteil: Wer sein Risiko weiter diversifizieren will, als er dies durch den ETF ohnehin tut, kann sein Portfolio aus verschiedenen ETF-Anlageklassen zusammenstellen“; schreibt Riess. Innerhalb der jeweiligen Anlagenklassen wird im nächsten Schritt ein Indextyp ausgewählt: „Hier haben Investoren die Wahl zwischen Performance- und Kursindizes. Anschliessend fällt der Investor eine Entscheidung über die Art der Indexreplikation – physisch oder synthetisch, mit jeweils unterschiedlichen Kosten, aber auch unterschiedlichen Risiken. “
Im nächsten Schritt gilt es nach der von Riess vorgeschlagenen Schrittfolge, die Kosten der zur Auswahl stehenden ETFs zu berücksichtigen. Ein bedeutender Kostenfaktor aus Anlegersicht ist die Gesamtkostenquote oder „total expense ratio“ (TER). Die TER fasst die wichtigsten Kosten auf Ebene des Fonds in einer Kennzahl zusammen und verbessert dadurch die Vergleichbarkeit von ETFs. „Zu den wesentlichen Komponenten der TER zählen unter anderem jährliche Verwaltungsgebühren für Fondsmanagement und Geschäftsführung sowie sonstige Gebühren wie z.B. Depotbankgebühren. Nicht in der TER enthalten sind dagegen die Transaktionskosten,“ zeigt Riess auf, „die auf Fondsebene beim Wertpapierkauf und -verkauf entstehen.“ Diese Kosten sind beim Handel von ETFs auf Xetra® besonders niedrig.
Zum Schluss spielen die impliziten Kosten eine Rolle, so Riess, die von der Liquidität des jeweiligen ETF abhängig sind. Die Deutsche Börse sorgt hier mit XLM für objektive Vergleichbarkeit, wirbt Riess. Dabei erzielen ETFs regelmäßig die besten Werte von allen börsengehandelten Instrumenten.
Wie bei allen Anlageformen sei auch bei ETFs letztlich das individuelle Chance-Risiko-Profil des einzelnen Instruments ausschlaggebend, schreibt Riess: „Wer von Sonderentwicklungen profitieren will, die sich etwa an den weltweiten Rohstoffmärkten, bei Edelmetallen oder in Emerging Markets ergeben, erhält mit ETFs zudem einen einfachen Zugang zu diesen Bereichen. Er muss sich dabei jedoch auch der Risiken bewusst sein, die stark schwankende Preise und Wechselkurse mit sich bringen können.“
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