Schwellenländer profitieren von Erholung

Von Dr. Oliver Everling | 1.April 2010

„Momentan zeigen sich die Privatanleger aufgrund der Unsicherheit über die Entwicklungen der Weltwirtschaft und der Anlagemärkte generell abwartend“, so Christian Michel, Teamleiter Fonds und Zertifikate bei der Feri EuroRating Services AG. „Schwellenländer sind hier eine bemerkenswerte Ausnahme. Wenn die Anleger Impulse für eine Erholung der Weltkonjunktur erwarten, dann am ehesten von den Schwellenländern vor allem aus Asien und Lateinamerika.“

Seine Aussagen stützt sich auf eine Umfrage der Bad Homburger Feri EuroRating Services AG unter Privatanlegern. Diese ergab deutlich bessere Bewertungen von Schwellenländer-Investments als noch im Herbst 2009. Aktien haben im Vergleich der Assetklassen der Emerging Markets die Nase vorn, aber auch Anleihen und Immobilien aus Schwellenländern werden durchweg positiv bewertet.

Im Gegensatz dazu sehen Anleger die entwickelten Märkte verhalten. Für deutsche Aktien erwarten die Befragten in den kommenden 12 Monaten noch eine durchschnittliche Entwicklung. Märkte in Japan und Nordamerika werden allerdings relativ kritisch beurteilt. Für japanische Aktien etwa erwartet rund die Hälfte der Befragten eine unterdurchschnittliche oder sogar schlechte Entwicklung.

Feri befragt regelmäßig Anleger nach ihren Markteinschätzungen. Derzeit werden auch Profianleger zu Schwellenländern befragt. Die Teilnahme an dem „Feri Fund Rating Monitor“ ist noch bis 12. April möglich unter: http://survey.feri.de/FS/frm.aspx.

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Verhaltensrating immer wichtiger

Von Dr. Oliver Everling | 30.März 2010

Ratingsysteme der Kreditinstitute werden ständig weiterentwickelt. Die Fachgruppe „Finanzierung-Rating“ im Verband „Die KMU-Berater – Verband freier Berater e.V.“ (http://www.die-kmu-berater.de/) macht auf einen aktuellen Trend aufmerksam: Ausschließlich die Kontoführung entscheidet über die Ratingnote bei „normal laufenden“ Kreditengagements bis zu Größenordnungen von € 250.000. Das muss Konsequenzen haben für das Verhalten von Mittelständlern – so die These der Fachgruppe. Die Führung der Geschäftsgirokonten bekommt durch diese Tendenzen im Rating einen strategischen Stellenwert. Vermieden werden müssen nicht nur Überziehungen und Lastschriftrückgaben, die schon bisher als sogenannte „Warnsignale“ zu Herabstufungen im Rating führten.

Carl-Dietrich Sander, Leiter der Fachgruppe bringt es auf den Punkt: Mittelständler müssen ihre Konten so disponieren, dass sie eine „bewegliche Kreditinanspruchnahme“ zeigen – möglichst noch mit „wechselnden Salden“ – also auch mal Guthaben ausweisen. Einfacher gesagt als getan in vielen mittelständischen Unternehmen derzeit. Was sich in diesen modifizierten Ratingsystemen immer negativ auswirkt sind Kreditinanspruchnahmen ständig an der vereinbarten Kreditlinie. Die KMU-Berater plädieren für die Einrichtung sogenannten „interner Warnlinien“ in der Kontoführung – also Saldenhöhen, bei deren Überschreitung sofort gegengesteuert wird, um nicht unnötig negative Ratingsignale zu senden.

Anwendung finden solche kontenbasierten Ratingsysteme zunehmend bei allen Kreditinstituten und zwar immer dann, wenn keine neue Kreditanfragen vorliegen und die Risikolage als konstant erscheint. Die Obergrenze für diese Anwendung liegt oft bei Kreditlinien von € 250.000. Besonders problematisch: tendenziell fallen die Noten dieser kontenbasierten Ratings oft schlechter aus als die des Standardrating mit der Analyse der Jahresabschlüsse und der Beantwortung des sogenannten qualitativen Fragenkatalogs.

Schlussfolgerung aus Sicht der KMU-Berater: „Auf jeden Fall mit den Kreditinstituten über die Ratingergebnisse und ihre Grundlagen sprechen!“ Darüber hinaus betont Sander: Die vorausschauende Gestaltung der eigenen Finanzierungssituation inklusive der Zahl der Bankverbindungen ist eine strategische Chefaufgabe: „Wer heute immer noch auf einem Bankenbein steht, sollte seine Situation gründlich überdenken“.

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Titanic am Frankfurter Flughafen

Von Dr. Oliver Everling | 30.März 2010

Die BILD-Zeitung läutete schon bei manchem Projekt die Totenglocken: Unter der Überschrift „Sinkt das Riesenschiff? AIRRAIL-CENTER Am Flughafen gibt der Boden nach“ berichtete die BILD-Zeitung (http://www.bild.de/) in der Woche, wie dem ursprünglich für „nur“ 660 Mio. € geplanten Bau neben dem finanziellen Fiasko nun auch ein technisches droht, dass alle bisherigen Probleme in den Schatten stellt. Das „AIRRAIL CENTER FRANKFURT“, mit einem Volumen von inzwischen rund 920 Mio. eines der größten und spektakulärsten Gewerbeimmobilien-Projekte Europas, sollte sich auf dem 660 m langen Dach des ICE-Fernbahnhofes als Gemeinschaftsprojekt der IVG Immobilien AG und der Fraport AG auftürmen (http://www.airrail.de/).

BILD: „Nun der nächste Schlag. Das Airrail-Center senkt sich ab. Um bis zu 2,6 Zentimeter. Aber nicht überall gleich stark.“ Am tiefsten grabe ich das Gebäude an Bug und Heck in den Grund, denn dort türmen sich die Beton-Geschosse. „Bricht der Prestigebau aus Beton, Chrom und Glas gar auseinander? Halten die filigranen Stützen das Gewicht von 400.000 Tonnen nicht aus?“

Der Flughafen Frankfurt (FRA) ist eines der größten Luftverkehrsdrehkreuze in Europa und zweitgrößter europäischer Fracht-Flughafen. Für viele Reisende aus aller Welt ist er erster Eindruck und für Weiterreisende Aushängeschild für Deutschland. Im Anflug auf den Frankfurter Flughafen ist schon heute der Bau neben Autobahn und über Schienennetz unübersehbar. Geschickt greift die BILD-Zeitung nun die schiffsähnliche Anmutung des Baus auf, um Ängste zu wecken: Eine kaum auszumalende Katastrophe für tausende von Arbeitsplätzen und Reisende täglich.

Im AIRRAIL CENTER FRANKFURT sollten eigentlich auf 140.000 m² Mietfläche, verteilt auf 9 Geschosse, zahlreiche Synergien unter einem Dach geschaffen werden: 94.500 m² Büroflächen, zwei Hotels der Hilton-Gruppe, Einzelhandels- und Gastronomie-Mix und 13.000 m² landschaftlich gestaltete Atrien. Aktuell seien rund zwei Drittel vermietet. Im Frühjahr 2010 sollten die ersten Mieter, darunter Unternehmen wie die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft KPMG, ihren neuen Unternehmenssitz im AIRRAIL beziehen – das war die Planung.

Das Projekt Airrail am Frankfurt Airport ist die größte IVG-Projektentwicklung; sie führte schon 2009 zu einem nochmaligen Bewertungsverlust von fast 150 Mio. €. Die Risikovorsorge für Projekte wurde bei der IVG im letzten Jahr nochmals verstärkt. Die negativen Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Investment- und Mietmärkte belasteten 2009 ohnehin schon das Developmentgeschäft. Auf die veränderte Marktsituation musste die IVG durch entsprechende Wertberichtigungen und Maßnahmen zur Risikovorsorge bereits reagieren, so dass sich die Spielräume weiter verengten. Dies betrifft 2009 mit -149,4 Mio. € insbesondere das Projekt Airrail. Die Aufwendungen für Projektentwicklungen entfielen bei der IVG ganz überwiegend auf das Projekt Airrail in Frankfurt a. M. mit 209,5 Mio. € (2008: 173,0Mio. €).

Die bisher verbuchten Verluste resultieren aus den im Materialaufwand ausgewiesenen unrealisierten Wertänderungen, auf im Geschäftsjahr vorgenommene Wertberichtigungen auf den Nettoveräußerungswert im Segment „Development“ der Gesellschaft, betreffend im Wesentlichen mit 149,4 Mio. € (2008: 67,9 Mio. €) das Projekt Airrail am Frankfurter Flughafen. Eine Vorsorge für das Auseinanderbrechen kann darin ebenso wenig enthalten sein wie die möglichen Veränderungen von Mieterpräferenzen, doch an andere Standorte zu gehen.

Schon vor der Finanzkrise wurde die IVG-Anleihe als eine Spekulation auf Rating und Zinsstruktur präsentiert (http://www.faz.net/). Bei der IVG fehlt es an Ratings anerkannter Agenturen, mit denen sich die finanziellen Auswirkungen der Havarie am Flughafen abschätzen ließen. Auch die noch ausgezeichneten Fondsratings bei der IVG geraten unter Druck, wenn das Emissionshaus schwächeln sollte.

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CRE prognostiziert Workout-Boom

Von Dr. Oliver Everling | 30.März 2010

Die Colonia Real Estate AG (ISIN: DE0006338007; WKN: 633800, http://www.cre.ag/) bestätigte ihre eigene Ergebnisprognose mit einem Konzernergebnis nach Steuern in Höhe von € 9,1 Mio. Die Colonia Real Estate AG (CRE) sieht damit unter Beweis gestellt, dass sie den Turnaround und die Restrukturierung der Gesellschaft erfolgreich umgesetzt hat. Die Verwaltungskosten in Höhe von € 11,7 Mio. konnten um 44,2 % reduziert werden.

„Leider konnte der Geschäftsbereich Asset Management im Berichtsjahr 2009 keinen positiven Ergebnisbeitrag leisten“, räumt CEO Stephan Rind ein. Dieser Bereich schloss mit einem Verlust von € 1,2 Mio. ab. Kosten der Restrukturierung dieses Bereiches haben das Ergebnis zusätzlich in Höhe von € 0,7 Mio. belastet. Inzwischen seien einige Bestände bei den Banken in den Ausschreibungen, um die sich die CRE bemühe. Ein erster Workout konnte von Royal Bank of Scotland (RBS) akquiriert werden, weitere könnten bald folgen.

Die Co-Investmentmandate seien mit diesen Workouts nicht zu vergleichen, da es dazu eine Transaktionsgebühr gebe. Am Ende mit 20 – 30 % Gewinnbeteiligung werde am Exit noch einmal verdient. Dagegen sei beim Workout ein erheblich höherer Beitrag aus dem laufenden Mandat zu erzielen. „Die Kurve ist deutlich flacher, mit einem gesunden Deckungsbeitrag“, sagt Rind. Beim Workout sei die Gesellschaft als reiner Dienstleister tätig. Experten für Logistik und Büro, die aufgrund der Portfoliostruktur schon heute im Hause seien, stünden auch für die Workouts zur Verfügung.

„Noch vor ein bis zwei Jahren wussten die Banken selber nicht, wo sie stehen“, erinnert Rind. Jetzt sei dies anders. Während man früher mit dem Vorschlag, Workouts für Portfolien der Bank zu übernehmen, gleich weggeschickt worden sei, sei die Gesprächsbereitschaft heute bei den Banken, nachdem die Eigentumsverhältnisse usw. geklärt seien, ganz anders. Rind betont, dass Workouts kein Einzelfallthema seien. „Aggressiv in Deutschland oder Europa unterwegs sein“, das wäre noch kurz vor Beginn der Subprime-Krise die Leitlinie für Milliardenfinanzierungen gewesen, die oft sogar in die eigenen Bücher gegangen seien.

„Hier sprechen wir locker über einen dreistelligen Milliardenbetrag, der auch in deutsche Portfolien ging“, sagt Rind. Finanzierungen laufen nun aus. Banken, die es sich leisten konnten, hätten auch Discounts angeboten. Banken, die es sich nicht leisten konnten, hätten die Assets trotz gebrochener Covenants usw. noch im Bestand, um ihre dünne Eigenkapitaldecke zu schonen. Würden die Assets als notleidend klassifiziert, müssten sie nach Basel II ihre Eigenkapitalanforderungen deutlich nach oben schrauben. Wer nun staatliche Beteiligungen habe, könne nun die Krise aussitzen. „Wir sind ganz am Anfang, wir haben gerade erst 20 bis 25 % der Strecke hinter uns.“ Rind spricht in erster Linie von Gewerbeimmobilienbeständen, die in Schwierigkeiten geraten seien. Wenn keiner da sei, der sich um Neuvermietungen kümmere, gebe es explosionsartige Leerstände.

Basis des CRE Geschäftsmodells ist die Bewirtschaftung der eigenen Wohnimmobilienbestände. Das Ergebnis aus der Vermietung (NOI) erhöhte sich deutlich von € 31,1 Mio. auf nunmehr € 42,0 Mio. Insbesondere die Optimierung der Bewirtschaftungskosten sowie die Entwicklung der Mieteinnahmen trugen zu dieser Verbesserung um 35,2 % im Vergleich zum Vorjahr bei. Auf Basis einer like-for-like Betrachtung verbesserte sich die Leerstandsquote leicht um 0,1 % auf 13,6 %. Das EBITDA, als wichtige Kenngröße der Gesellschaft, betrug € 32,7 Mio. und konnte um mehr als 150 % gesteigert werden (2008: € 12,7 Mio.). Im Vorjahr waren Abwertungen auf den Immobilienbestand vorgenommen worden. Im Jahr 2008 wurden bereits € 59,7 Mio. auf den Immobilienbestand bzw. 7,2 % des Immobilienwertes abgewertet. Im Berichtsjahr 2009 sah der Vorstand daher keinen weiteren Abwertungsbedarf auf das Immobilienvermögen und sieht sich durch Gutachter bestätigt.

Durch den Abbau von Bankverbindlichkeiten von € 64,0 Mio. verbesserte sich das Finanzergebnis von € -35,9 Mio. auf nunmehr € -26,5 Mio. Der Darlehensverzicht von € 8,7 Mio. im Rahmen der Neustrukturierung eines Darlehens wirkte sich positiv auf das Finanzergebnis aus. Im Gegenzug belastete die Einmalzahlung von € 2,1 Mio. zur Ablösung eines in diesem Zusammenhang vereinbarten Besserungsscheins das Finanzergebnis. Das Immobilienvermögen der CRE Gruppe wird zum 31. Dezember 2009 mit insgesamt € 820,5 Mio. angegeben, davon € 814,2 Mio. als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. Das Eigenkapital der Gesellschaft wird auf € 246,4 Mio. erhöht ermittelt (2008: € 225,3 Mio.), so dass sich die Eigenkapitalquote auf 28,0 % erhöhte. Aufgrund eines Teilverkaufs eines Portfolios in 2009 sowie durchgeführter Kapitalmaßnahmen reduzierte sich der NAV pro Aktie auf € 10,16 (2008: € 11,65).

„Ein Rating einer externen Ratingagentur existiert derzeit aus Kostengründen für den CRE Konzern nicht“, berichtet die Gesellschaft. Mögliche Nachteile oder Risiken bei der Aufnahme von Fremdkapital, die daraus erwachsen können, werden derzeit nicht gesehen. Rind fügt hinzu, dass die Probleme der US-Agenturen mit ihren Bewertungen in den USA – Rind nennt die unverhältnismäßig hohe Anzahl von AAA-Ratings im CMBS-Markt als Beispiel – wohl zu eher vorsichtigeren Urteilen Anlass geben. Abseits der Finanzierungsmaßnahmen – wie der Wandelanleihen – seien Finanzierungen durch erstrangige Hypothekendarlehen abgesichert, aus Unternehmenssicht sei das Rating der Gesellschaft daher nicht so entscheidend.

„Wo stehen wir in der Nachhaltigkeit unseres Bestandes?“, fragt Rind und zeigt die Wirkungsbereiche des CRE Asset Management Ansatzes Ökologie, Ökonomie und Soziales auf. Nicht nur Energieverbrauch und CO2-Emission, Wasserverbrauch und Abwasser, Müllentsorgung usw. beschäftigen Mieter, sondern auch soziale Aspekte. Letztlich gehe es darum, durch zufriedene Mieter die Umzugshäufigkeit zu senken.

Hauptaufgabe für das abgelaufene Geschäftsjahr 2009 war die Restrukturierung und die Stabilisierung der Gesellschaft. „Auf Basis der positiven operativen Entwicklung des Immobilienbestands, der realisierten Kostensenkungen sowie der stabilen Finanzierungsstruktur gehen wir für das laufende Geschäftsjahr 2010 von einem moderaten Wachstum aus. Zudem soll“, fügt der Vorstand hinzu, „das eigene Wohnimmobilienportfolio gestärkt werden.“ Sowohl durch Zukäufe, als auch durch wertsteigernde Maßnahmen sollen Erträge aus den Immobilien erhöht, Leerstände abgebaut und somit der Cashflow gesteigert werden. „Des Weiteren gehen wir davon aus, dass das CRE Asset Management wieder in die Gewinnzone zurückkehren wird.“

Schwerpunkt der Arbeit für das Geschäftsjahr 2010 ist somit die kontinuierliche Verbesserung des Cashflows, die weitere Optimierung unserer Finanzierungsstruktur sowie der Ausbau des CRE Asset Managements im Bereich Wohnimmobilien für Dritte. Bei konstanten Marktvoraussetzungen ist es unser Ziel, mindestens ein zum Vorjahr vergleichbares Ergebnis zu erreichen.

Die CRE AG ist mit ca. 19.000 Wohneinheiten und € 2,1 Mrd. Assets under Management einer der führenden börsennotierten Investment- und Management Konzerne in Deutschland. Das CRE Geschäftsmodell basiert auf zwei Säulen – das Investment und das Service Segment. Im Investment Segment konzentrieren wir uns auf renditestarke Wohnimmobilienportfolios in Wachstumsregionen für den Eigenbestand und opportunistische Co-Investments mit institutionellen Partnern, sowohl in Gewerbe- als auch in Wohnimmobilien. Das Service Segment umfasst das CRE Asset Management und unseren Geschäftsbereich CRE Privatisierung. Das CRE Asset Management ist auf maßgeschneiderte Lösungen und auf die nachhaltige Neupositionierung von Wohn- und Gewerbeimmobilien spezialisiert. Dabei liegt unser Fokus auf der Ertragsoptimierung und der langfristige Umsetzung von Wertsteigerungspotential.

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Deutsche Stiftungen kooperieren mit oekom research

Von Dr. Oliver Everling | 30.März 2010

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen sucht mit der oekom research AG als offiziellem Projektpartner die Zusammenarbeit. Ziel der Kooperation ist es nach Angaben der Ratingagentur oekom research, die Mitglieder des Verbandes bei der Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Aspekte in ihrer Kapitalanlage zu unterstützen. Dazu bietet oekom research den gut 3.400 Mitgliedern des Bundesverbandes einen einmaligen und kostenlosen Portfolio-Check in Bezug auf Nachhaltigkeitskriterien („Nachhaltigkeitsscreening“) an.

Viele institutionelle Investoren beziehen seit längerer Zeit derartige Kriterien in ihre Anlageentscheidungen mit ein. Auch Stiftungen öffnen sich verstärkt dem Thema, haben aber oftmals noch Beratungsbedarf. „Dabei bieten nachhaltige Anlagen gerade den Stiftungen handfeste Vorteile“, sagt Robert Haßler, CEO von oekom research. Dazu zählt insbesondere die aktive Förderung des sozialen, kulturellen oder umweltbezogenen Stiftungszwecks durch gezielte Investments in Aktien und Rentenpapiere von Emittenten, die im Sinne des Stiftungszwecks agieren. Außerdem lassen sich Reputationsrisiken wie im Fall der niederländischen Krebsstiftung KWF Kankerbestrijding vermeiden. Diese hatte einen Teil ihrer Kapitalanlagen in Tabakunternehmen investiert, was in der niederländischen Öffentlichkeit für großes Aufsehen gesorgt und die Stiftungsmanager in Erklärungsnot gebracht hat. Durch die Nutzung von ökologischen oder sozialen Ausschlusskriterien bei der Auswahl der Anlageobjekte und deren konsequente Anwendung lassen sich solche Situationen und die damit verbundenen Reputationsverluste vermeiden.

Auf der anderen Seite sichert sich die nachhaltig anlegende Stiftung auch Renditechancen: Wie zahlreiche Studien belegt haben, können nachhaltige Kapitalanlagen eine vergleichbare Rendite wie konventionelle Anlagen erzielen. Nach einer aktuellen Auswertung des Unternehmensberaters Mercer zeigen 30 von 36 internationalen wissenschaftlichen Studien, dass nachhaltige Kapitalanlagen gleich gut oder sogar besser abschneiden als konventionelle. Die Vorbehalte deutscher Stiftungen gegen die Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien sind entsprechend im Rückzug begriffen.

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Politiker von Banken schlecht beraten

Von Dr. Oliver Everling | 26.März 2010

„Der Geschäftsinhaber der Everling Advisory Services, Oliver Everling, spricht sich für eine Kontrolle der Ratingagenturen aus. Er vertritt auch die Auffassung, dass ab einem Gesamtkreditvolumen von etwa 10 Millionen Euro dem bankinternen Rating das unabhängige Rating einer neutralen Agentur gegenüber gestellt werden müsste.“ So berichtete „Das Parlament“ in der Nr. 11 / 08.03.2004 (http://www.das-parlament.de/2004/11/PlenumundAusschuesse/028.html) auf der Homepage des Deutschen Bundestages aus einer Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages.

Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sah schon lange vor der Finanzkrise Handlungsbedarf: „Um die Eigenständigkeit des europäischen Kapitalmarktes zu stärken, sollte über die Etablierung einer europäischen Ratingagentur nachgedacht werden.“ Für diese Empfehlung sprach sich der BDI in einer schriftlichen Stellungnahme zur nichtöffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Thema „Ratingagenturen“ am 3. März 2004 aus, berichtete „Das Parlament“.

Der Zentrale Kreditausschuss der deutschen Banken verlangte zwar die Offenlegung der angewandten Ratingverfahren und -methoden, um Interessenkonflikte zu vermeiden oder offenzulegen. „Gesetzgeberischen Handlungsbedarf gegen wettbewerbswidrige, missbräuchliche und unfaire Praktiken von Ratingagenturen sehen die Bankenvertreter nicht.“ So der Rat der Banken vor der Krise – falsch und überholt durch die Gesetzgebung auf EU-Ebene, denn durch EU-Ratingverordnung wird nun auch der deutsche Gesetzgeber zum Handeln gezwungen.

Kaum erstaunlich daher, dass sich der ZKA nun in der Anhörung vom 24. März 2010 nicht mit einer schriftlichen Stellungnahme im Finanzausschuss des Bundestages zu Wort meldete, um den Widerspruch der heutigen zur damaligen Position auch noch zu dokumentieren. Im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) sind seit 1932 die fünf Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft (Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V., Bundesverband deutscher Banken e. V., Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V., Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. und Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V. zusammengeschlossen. Der ZKA versteht sich als Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände.

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Verbraucherinformation geht nur mit Rating

Von Dr. Oliver Everling | 24.März 2010

Schon heute wird im deutschen Recht zwischen „einfachen“ und „komplexen“ Produkten unterschieden. Nach der geltenden europäischen Rechtslage sind Bundesschatzbriefe bereits als „komplex“ zu beurteilen, da sie ein Optionsrecht enthalten. Alle Fonds dagegen gelten als „einfach“. Georg Baur vom Bundesverband deutscher Banken (http://www.bankenverband.de/) macht auf dem TÜV NORD Finanz-Dialog in Berlin klar, dass es simple Regeln für die Unterteilung von Finanzprodukten nicht geben kann. Baur will das Thema mit einem zweiseitigen Produktblatt erledigt sehen.

Hans-Michael Goldmann, MdB, FDP, Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, kritisiert die übermäßige Provisionsorientierung der Bankberater, die den Kunden wegen attraktiverer Vergütungen zu komplexeren Produkten gedrängt haben. Kernpunkt werde die Qualität von Beratung sein.

Prof. Dr. Thomas Heidorn macht klar, dass Bankprodukte in ihrer Profitabilität für ihre Anbieter eigentlich nicht so aus der Reihe tanzen, denn im Textileinzelhandel würde z. B. auch kein Kunde darüber aufgeklärt, wie hoch die Marge sein. Goldmann wirft demgegenüber ein, dass die Verkäuferin diese Marge auch nicht erhalte, so dass man es bei Banken mit einer anderen Interessenkonstellation zu tun habe. Heidorn kann sich nicht vorstellen, dass eine Behörde die Qualität von Finanzprodukten amtlich feststellen könnte.

Baur tritt der Idee entgegen, mit nur „einer“ Zertifizierung das gesamte Problem erschlagen zu können. Es gebe Ratings, Fondsratings, Zertifikateratings usw., die für Transparenz sorgen. Ausschließlichkeit dürfe es hier nicht geben. Informationsstandards werden durch Ratings bereits geschaffen.

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Ratingagentur nach dem Zufallsprinzip

Von Dr. Oliver Everling | 24.März 2010

Der Kritik an den Ratingagenturen entzündet sich vor allem an der Bezahlung der Ratingagentur durch das zu ratende Unternehmen bzw. den Emittenten von Wertpapieren, berichtet Karl-Heinz Bächstädt in seiner Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 24. März 2010 im Deutschen Bundestag, Finanzausschuss, zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung)“.

Der potentielle Zusammenhang zwischen Umsatzgenerierung seitens der Ratingagentur und der Ratingnotenvergabe lässt nicht unerhebliche Zweifel an einer neutralen Erstellung des Ratings und der Güte einer Ratingnote aufkommen, meint Bächstädt. Seit der Umsetzung von Basel II ist eine „gute“ Ratingnote für ein Unternehmen nicht mehr nur für die Mittelbeschaffung auf dem Kapitalmarkt, sondern auch für die Kreditaufnahme bei Banken und Sparkassen essentiell.

Die Regelungen der EU-Ratingverordnung mindern zwar insbesondere durch organisatorische Anforderungen an die Ratingagenturen die Interessenkonflikte, aber können sie weder beseitigen noch entscheidend reduzieren. Bächstästd: „Die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sichert nicht die Unabhängigkeit, wie wir aus zahlreichen anderen Bereichen des Finanzsektors, z.B. der Anlageberatung, wissen.“

Um den genannten Interessenkonflikt aufzulösen, schlägt Bächstädt ein Auswahlverfahren vor, das bestimmt, welche Ratingagentur, die gemäß EU-Ratingverordnung in der Gemeinschaft zugelassen sein muss, das Rating eines Emittenten durchführen soll. Die Auswahl sollte – unter Berücksichtigung von wenigen Kriterien, die auf die zu ratenden Objekte abstellen, z.B. international – national, Komplexität, – nach dem Zufallsprinzip erfolgen. Dabei sind zumindest für die Anfangszeit Unterschiede zwischen den Ratingagenturen hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Kapazitäten und Kompetenzen zu berücksichtigen. Aufgrund der Anbieterstrukturen des heutigen Ratingmarktes (drei große Ratingagenturen sowie eine hinreichende Zahl mittelgroßer Ratingagenturen in den einzelnen Staaten) steht eine ausreichende Zahl von Ratingagenturen zur Verfügung. Zudem wäre der Zugang zu diesem Markt nicht beschränkt; die heute de facto existierenden Markteintrittsbarrieren reduzieren sich.

Die Auswahl einer Ratingagentur gilt nach dem Vorschlag von Bächstädt für das Erstrating sowie eine kleine Anzahl der Folgeratings. Danach hat eine andere Ratingagentur, die ebenfalls nach dem Zufallsprinzip bestimmt werden sollte, die nächsten (Folge-)Ratings zu erstellen. Die Vergütung der Ratingagentur kann sich nach einer Gebührenordnung richten, so Bächstädt, die auf die heutigen Marktpreise zurückgreift und damit Preisbestandteile wie Umfang und Komplexität der Aufgabe erfasst. Damit wird zugleich ein Preiswettbewerb zulasten der Qualität weitgehend unterbunden.

Die organisatorische Durchführung des Auswahlverfahrens kann bei der Aufsichtsbehörde erfolgen, schlägt Bächstädt vor. „Aspekte des vorgestellten Verfahrens sind bereits Gegenstand von Diskussionen in anderen Bereichen der Wirtschaft, in denen Interessenkonflikte auftreten. Ähnlichen Interessenkonflikten wie Ratingagenturen unterliegen die Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer) bei der Prüfung des Jahresabschlusses eines Unternehmens: Das zu kontrollierende Unternehmen bestellt sich seine eigenen Kontrolleure; Beauftragung und Bezahlung erfolgen durch das zu prüfende Unternehmen. Zudem führt der zunehmende Wettbewerbsdruck zwischen den Wirtschaftsprüfern verstärkt zu Abhängigkeiten und finanziellem Druck auf die Wirtschaftsprüfer. Die BaFin empfiehlt, dass die Kreditinstitute in größeren Zeitabständen (nach mehreren Jahren) den Abschlussprüfer wechseln. Diesem Wunsch wird auch entsprochen.“

Die Einschränkung der freien Wahl von Vertragspartnern in besonderen Fällen besteht bereits heute, darauf weist Bächstädt hin: Nicht jeder Wirtschaftsprüfer darf Kreditinstitute prüfen. Die BaFin trifft eine Vorauswahl. Eine entsprechende Regelung für Ratingagenturen findet sich bereits in der EU-Ratingverordnung. Auch bei den „§ 44er“-Prüfungen (Sonderprüfungen auf Veranlassung der BaFin gem. § 44 KWG) kann das zu prüfende Institut sich seinen Prüfer nicht selbst aussuchen, sondern bekommt ihn von der BaFin zugewiesen. Trotzdem hat das Institut die Kosten der Prüfung zu tragen. Angesichts der enormen Bedeutung von Ratings in der heutigen Zeit sind Einschränkungen bei der Auswahl der Ratingagenturen vertretbar.

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Gemischtes von Latinos

Von Dr. Oliver Everling | 22.März 2010

Die Bad Homburger Feri EuroRating Services AG zeichnet bei Lateinamerika-Aktienfonds ein gemischtes Bild. Während die Fondsvolumina in den letzten Jahren allgemein stark gewachsen sind, zeigt ein Fonds-Check von 21 Lateinamerika-Fonds erhebliche Qualitätsunterschiede. Insgesamt erhielten nur acht Produkte die Top-Ratings A (sehr gut) oder B (gut). Selbst unter den besten vier gab es deutliche Unterschiede: Während die A-Rating-Produkte von Amundi und ISI hervorragend abgeschnitten haben, zeigten bereits die mit B gerateten Fonds von Gartmore und BlackRock einige Schwächen. Der Fonds-Check ist Teil des aktuellen Feri Fund Rating Monitors (FRM), der halbjährlich herausgegeben wird.

Der Amundi Funds Latin America Equities erhält seit mehr als einem Jahr das Feri A-Rating. Die Performance des Fonds bekam die Maximalwertung, in punkto Risiko liegt das Produkt im Durchschnitt. Ebenfalls sehr gut bewertet wurde der ISI Latin America Equities der dänischen Fondsgesellschaft Investeringsforeningen Sydinvest International.. Die Fondsperformance erreicht in fünf von sechs Kriterien eine sehr gute Bewertung, der Risikoindikator ergab ein „gut“.

Der Gartmore SICAV Latin American erhielt von Feri ein B-Rating, liegt aber in der Fünfjahres-Betrachtung nur auf dem Performance-Niveau der Benchmark MSCI EM Latin America. Der BGF Latin American Fund von BlackRock ist mit sechs Milliarden Euro der größte in der Vergleichsgruppe. Im Vergleich zu den anderen Fonds wurde das „Flaggschiff“ in der Risikoanalyse allerdings als schwach bewertet und erhielt von Feri insgesamt ein B-Rating.

„Lateinamerika ist mit der aktuellen Krise wesentlich besser fertig geworden, als das früher der Fall war. Viele Länder dort haben frühzeitig und umfassend Reformen in Angriff genommen, und auch die hohen Rohstoffpreise geben der Region positive Impulse“, erklärt Christian Michel, Leiter Fonds und Zertifikate bei der Feri EuroRating Services AG. „Nicht alle Länder und Branchen Lateinamerikas profitieren jedoch gleichermaßen. Wie unser Fonds-Check gezeigt hat, bewiesen die Manager der Lateinamerika-Fonds hier ein unterschiedlich gutes Gespür. Die Anleger tun deshalb gut daran, regelmäßig die Qualität ihrer Fonds zu überprüfen und mit anderen Produkten zu vergleichen.“ Die detaillierte Fondsanalyse kann im „Feri Fund Rating Monitor“ nachgelesen werden (http://survey.feri.de/FS/frm.aspx).

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Späte Einsicht des Gesetzgebers

Von Dr. Oliver Everling | 19.März 2010

„Erforderlich sind auf Ratingverfahren abgestimmte aufsichtsrechtliche Strukturen, die es ermöglichen, den derzeit noch ausschließlich durch die Anwendung der zivilrechtlichen Haftungsinstrumente ansatzweise erreichten Schutz zu verbessern. Insbesondere ist die heutige privatrechtliche Ausformung des Ratingverfahrens nicht geeignet, aufsichtsrechtliche Regelungen zu substitutieren.“

Dieses Zitat stammt nicht etwa erst aus einer der zahlreichen Veröffentlichungen nach Ausbruch der Finanzkrise, sondern aus dem Beitrag von Prof. Dr. Dr. Carsten Thomas Ebenroth (†) und Dr. Stefan Koos zum Thema „Juristische Aspekte des Rating“ im „Handbuch Rating“, das ich 1996 mit Prof. Dr. Hans E. Büschgen herausgab (Seite 509). An dem vor 14 Jahren festgestellten und wissenschaftlich belegten Erfordernis, für Ratingagenturen einen geeigneten Rechtsrahmen zu schaffen, hat sich nichts geändert, nur haben die Schäden aus der Finanzkrise zwischenzeitlich das Versäumnis der Gesetzgebung unter Beweis gestellt, rechtzeitig die weitreichende Bedeutung und Funktionsweise von Ratingagenturen zu erkennen und eine befriedigende Rechtslage zu schaffen.

Die Feststellungen aus den 1990er Jahren im „Handbuch Rating“ haben unveränderte Aktualität: „Durch Schaffung von auf Ratingagenturen zugeschnittene aufsichtsrechtliche Vorschriften kann die Wahrscheinlichkeit von Schäden durch Fehlratings gesenkt werden. Zwar beachten die großen Ratingagenturen schon jetzt die zu fordernden Verhaltensrichtlinien und sind darauf bedacht, größtmögliche Unabhängigkeit zu wahren; doch besteht die Gefahr, dass dies nach Erreichen einer völligen Akzeptanz des Ratings auf dem Anlagemarkt nachlassen könnte. Für diesen Fall muss der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen.“

„Insbesondere der Schutz des durch ein Fehlrating geschädigten Anlegers ist derzeit unzureichend ausgestaltet“, stellen Ebenroth und Koos schon damals fest und folgern: „Es ist daher erforderlich, dass Schutzvorschriften in Form von Verhaltensmaßregeln für Ratingagenturen formuliert und mittels Sanktionsvorschriften aufsichtsrechtlich durchsetzbar gemacht werden.“

Mit dem Gesetzentwurf zur Ausführung der EU-Ratingverordnung wird neben der Zuständigkeitsregelung ein lange geforderter Katalog von Bußgeldvorschriften eingeführt, der bei Verstößen gegen die diversen in der EU-Ratingverordnung festgelegten Pflichten greift. Mit den vorgesehenen Maßnahmen in den Bereichen Interessenkonflikte, Ratingqualität, Transparenz und interne Führungsstruktur der Ratingagenturen werden oft konstatierte Lücken der Finanzaufsicht geschlossen.

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