CHECK24 Vergleichsportal Finanzen darf Kunden nichts versichern
Von Dr. Oliver Everling | 14.September 2020
Wer sich nicht auf den Vergleich von Finanzdienstleistungen beschränkt, sondern darüber hinaus auch den Kunden gegen Risiken versichert, muss dafür eine Genehmigung einholen. Einen freien Markt für Finanzdienstleistungen gibt es in Deutschland nicht.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH, München, mit Bescheid vom 5. August 2020 aufgegeben, das Versicherungsgeschäft einzustellen. „Die CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH versprach Kreditkunden, die sie über ihre Internet-Plattform an verschiedene Kreditinstitute vermittelt hat, im Fall von Arbeitslosigkeit die Zahlung von bis zu sechs Kreditraten. „Hiermit betreibt“, begründet die BaFin ihre Entscheidung, „das Unternehmen das Versicherungsgeschäft, ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.“
Die CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH ist nur eine von vielen Töchtern von nur einer der rund 70 Gesellschaften, die wiederum ganz oder mehrheitlich zur Check24 GmbH gehören. Hauptgesellschafter der Check24 GmbH sind Eckhard Juls und Heinrich Blase (beide Jahrgang 1967).
Die Gesellschaft war 2013 als ProCheck24 GmbH ins Handelsregister mit dem Unternehmensgegenstand eingetragen worden der Vermittlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen aller Art (letztere nur, soweit genehmigungsfrei) und Nachweis von Abschlussmöglichkeiten von Verträgen über Versicherungs- und Finanzdienstleistungen aller Art, einschließlich Entwicklung und Aufbau neuer Vertriebswege hierfür sowie Erbringung von EDV-Dienstleistungen für die elektronische Weiterverarbeitung von Vertragsabschlüssen in Handel und Finanzberatung. „Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens“, hieß es damals im Handelsregister.
Bei der CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH geht es um Vergleich und Vermittlung von Finanzdienstleistungen aller Art und Betrieb einer Media-, Werbe- und Vermarktungsagentur. Erbringung von Finanzdienstleistungen im Sinne von § 1 Abs. 1a KWG sollen nicht Gegenstand des Unternehmens sein, ebenso nicht die Anlagevermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a lit. a KWG.7.
Kredite24 Privat ist ein Onlinekredit zur freien Verwendung, der zu langen Laufzeiten vergeben wird. Der Privatkredit ist exklusiv über den Kreditvergleich von CHECK24 erhältlich. Bei dem Darlehen mit freier Verwendung setzt Kredite24 auf die Zusammenarbeit mit der DSL Bank. Das in Bonn ansässige Kreditinstitut ist vom TÜV Süd zertifiziert und gehört zur Deutschen Postbank AG. Die Kredite24 Service GmbH ist eine hundertprozentige Tochter der CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH, welche den Kreditvergleich des Internetportals betreibt.
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Konjunktur unter Biden oder Trump
Von Dr. Oliver Everling | 10.September 2020
Die Weltwirtschaft erholt sich weiter von der tiefen Corona-Rezession. „In den letzten Wochen sind die Aufholschritte jedoch zusehends kleiner geworden,“ schreiben die Analysten aus dem DZ BANK Research, „auch erste Rückschläge haben sich eingestellt. In Deutschland sind die Einzelhandelsumsätze trotz Mehrwertsteuersenkung geschrumpft, die Industrieproduktion legte nur noch leicht zu.“
Im Euro-Raum habe das Wirtschaftsklima einen Dämpfer erhalten. Das Verbrauchervertrauen ist in den USA aktuell tiefer als auf dem Höhepunkt des Corona-Lockdowns im April. Einen wesentlichen Grund für die Abflachung der Erholung sehen die Analysetn sind die in vielen Ländern wieder steigenden Infektionszahlen.
„Rund um den Globus haben die Regierungen riesige Summen in die Hand genommen, um die Folgen des Wirtschaftseinbruchs abzufedern. Zusätzlich pumpen die Notenbanken enorme Liquidität in die Wirtschaft. Dank dieser Anschubhilfen“, so die Prognose aus dem DZ BANK Research, „wird sich die wirtschaftliche Erholung in den kommenden Monaten fortsetzen. Es wird in den meisten Ländern aber wohl wenigstens bis Ende nächsten Jahres dauern, bis die durch die Pandemie entstandenen Einbußen wieder ausgeglichen sind.“
Zu den größten Unwägbarkeiten der laufenden zweiten Jahreshälfte zählen die Analysten der DZ BANK die US-Präsidentschaftswahl. „Obwohl zwischen Amtsinhaber Trump und dem Kandidaten der Demokraten, Joe Biden, auch in Fragen der Wirtschaftspolitik Welten liegen, dürften sich die unmittelbaren Folgen für die Konjunkturentwicklung im kommenden Jahr nicht wesentlich unterscheiden. Biden würde wohl einige seiner Wahlkampfversprechen der Realpolitik opfern, Trump müsste sich wahrscheinlich neuen Mehrheiten im Kongress unterordnen.“
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Mit der SCHUFA gegen „Bonushopper“?
Von Dr. Oliver Everling | 10.September 2020
„Wer günstig Strom und Gas beziehen will, muss Preise vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter wechseln. Energieversorger wollen das offenbar mit der Schufa und einer Wirtschaftsauskunftei ändern.“ So leitet ein Beitrag über Energieversorger auf tagesschau.de ins Thema ein: „Strom- und Gaskunden, die ihren Anbieter häufiger wechseln wollen, könnten schon bald systematisch davon abgehalten werden.“
NDR und „Süddeutsche Zeitung“ befassen sich mit einem geplanten Angebot der SCHUFA und der italienischen Wirtschaftsauskunftei CRIF Bürgel in München, branchenweit Vertragsdaten möglichst vieler Kunden von Energieversorgern zu speichern.
„Verbraucher- und Datenschützer fürchten, dass damit Energieversorger wechselfreudige Verbraucher identifizieren und in der Folge ablehnen könnten.“ Die Kritik: „Bisher dürfen nur Daten von Kunden, die ihre Rechnungen nicht zahlen oder die betrügen, branchenweit ausgetauscht werden.“ Die neuen Datenbanken würden dagegen mit ihren Daten vertragstreue Kunden zum „Freiwild“ machen.
„Bonushopper“, die sich die Mühe machen, selbst zu recherchieren und Energieversorger zu vergleichen, sind aber kaum ein Problem für Energieversorger. Abnehmer, die sich geduldig mit den verschiedenen Angeboten befassen und das für sie günstigste auswählen, gab es immer schon – nur eben in sehr geringer Zahl.
Die eigentlichen „game changer“ mit disruptivem Potential für die Energiewirtschaft sind Experten wie Wechselpilot oder SwitchUp. Diese ermöglichen dem Kunden das verlässliche und mühelose Wechseln des Energieanbieters. Registrierung und einige Angaben zum bisherigen Verbrauch und Versorger genügen, um – je nach Vorteilhaftigkeit – Jahr für Jahr automatisch zu wechseln und Kosten zu sparen. Das Rating anhand verschiedener Kriterien und kundenspezifischer Anforderungen übernehmen diese Vergleichsportale.
Der Mehrwert der angedachten Dienste von Schufa und CRIF Bürgel ist dagegen für die andere Seite des Marktes, die Energieversorger, nicht sehr hoch: Die Energieversorger erkennen schon heute wechselfreudige Kunden und können diese Kundendaten speichern.
Das ergibt sich aus der Logik des Systems: Vergleichsportale, die ihre Kunden über Jahre hinweg betreuen, sind darauf angewiesen, sich in die Kommunikation zwischen Kunden und Energieversorger einzuschalten. Nur so können diese dem Kunden die Mühe abnehmen, Verbrauch zu analysieren, Angebote einzuholen, Angebote zu vergleichen, Anträge zu stellen, Formulare auszufüllen usw.
Die Kommunikation läuft über kundenspezifische E-Mailadressen, z.B. bei SwitchUp nach dem Muster kundenname@mailsup.de. Aufgrund der noch geringen Anzahl von Vergleichsportalen erkennt deshalb der Energieanbieter ohnehin anhand dieser E-Mailadressen, wer zu den „Bonushoppern“ gehört. Zudem sind Energieversorger nicht verpflichtet, mit Schufa oder CRIF Bürgel zusammenzuarbeiten, so dass letztere im Wettbewerb um Daten stehen.
SwitchUp wurde von Arik Meyer gegründert, der zuvor Audible aufbaute und an amazon verkaufte. Bei Unternehmen wie SwitchUp laufen nun alle Daten über den Energieverbrauch deutscher Haushalte zusammen, die von den Vorteilen dieses Systems profitieren. Werden Vergleichsportale an amerikanische „Datenkraken“ verkauft, mehren ihre Daten lediglich die Datenpools US-amerikanischer Konzerne.
Daher ist unter Wettbewerbsgesichtspunkten fraglich, ob eine Regulierung, d.h. Einschränkung der Geschäftsmöglichkeiten europäischer Unternehmen wie SCHUFA oder CRIF Bürgel durch Verbot von E-Pools im Dienst des Wettbewerbs und der sozialen Marktwirtschaft wäre.
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Vermögensverwalter-Test des Wirtschaftsmagazins Capital
Von Dr. Oliver Everling | 9.September 2020
Vermögensverwaltung der Bayerische Vermögen Management AG (BVM AG) ist einer der Sieger im bundesweiten Vermögensverwalter-Test des Wirtschaftsmagazins Capital. Dabei wurden mehr als 16.000 reale Kundendepots analysiert und anhand verschiedener Kriterien bewertet.
Die BVM AG erreichte eine Gesamtbewertung von vier Sternen und gehört damit zu den besten Anbietern Deutschlands. „Die Analyse von Capital zielt auf Faktoren ab, die für den langfristigen Erfolg einer Vermögensverwaltung unerlässlich sind. Wir freuen uns daher über die Auszeichnung besonders und sehen sie als Ansporn, bei den von Capital herangezogenen Testkriterien noch besser zu werden“, so Jürgen Steinhauser, Portfoliomanager der Bayerische Vermögen AG.
Die Journalisten von Capital beleuchteten insgesamt neunzig Vermögensverwalter und ihre Strategien. Besonderes Augenmerk legte das Fachmagazin auf die Kategorien Portfoliostruktur, Produktumsetzung, Risikomanagement, Kosten und Performance. Die BVM AG erzielte in allen Bereichen auffallend gute Ergebnisse und wurde daher mit einer Gesamtbewertung von vier Sternen ausgezeichnet. Um die Strategien der Vermögensverwalter zu bewerten, unterschied Capital zwischen konservativen, ausgewogenen und chancenorientierten Depots.
Die BVM AG erzielte in allen drei Bereichen vier Sterne. „Wir haben seit jeher den Anspruch, unsere Kunden ein Leben lang zu begleiten. Dabei ist es unerlässlich, bei konservativen und chancenorientierten Anlagen gleichermaßen gute Ergebnisse zu erzielen. Nur so bietet ein Vermögensverwalter seinen Kunden in jeder Lebenssituation gute Lösungen. Dass uns dies Capital als unabhängiges Wirtschaftsmagazin bestätigt hat, unterstreicht den Erfolg unserer langjährigen Arbeit“, so Steinhauser.
Der Vermögensverwalter aus Kempten bietet neben Fondsstrategien auch die Auswahl von Einzeltiteln an. Schwerpunkt sind dabei globale Marktführer, die neben soliden Fundamentaldaten auch eine aussichtsreiche Wachstumsperspektive bieten. Obwohl das Team der BVM AG bei der Auswahl geeigneter Einzelwerte konsequent auf die Analyse von Bilanzkennzahlen setzt, umfassen die Vermögensverwaltungsstrategien zahlreiche Titel aus chancenreichen Branchen, wie etwa Technologie oder Gesundheitswesen. „Zukunftstechnologie und der Value-Ansatz müssen sich nicht ausschließen“, betont Steinhauser. „Entscheidend ist allerdings, ein Portfolio so aufzustellen, dass es neben langfristigen Chancen auch kurzfristige Erträge bietet. Nur wenn beides zusammenkommt, gelingt es, Kunden langfristig zu überzeugen.“Oliver Everling und Jürgen Lampe (Herausgeber): Rating von Vermögensverwaltungen (Edition Frankfurt School), Springer Gabler Verlag, Wiesbaden, http://www.springer-gabler.de/, 405 Seiten, Wiesbaden 2019, ISBN 978-3-658-23792-9.
Das Rating von Vermögensverwaltungen ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Je nach gesetzten Annahmen und Modellen können sehr unterschiedliche Ergebnisse die Folge sein.
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Moody’s Aktien finden Kaufinteressenten
Von Dr. Oliver Everling | 3.September 2020
“Eine Haltedauer von 15 Jahren vorausgesetzt, hätte ein Investment in den deutschen Aktienindex DAX selbst zum denkbar schlechtesten Einstiegszeitpunkt in 1999 eine Rendite von über 40% generiert, zum besten in 1984 von über 750%. Die Risiken langfristig nicht in Aktien zu investieren, sind gewaltig gegenüber der Alternative, es zu tun.” Das Zitat ist Ausgangspunkt der Fondsphilosophie von Timo Buss, Fondsinitiator und Advisor bei Covesto.
Beim ehemaligen AIF-Produkt Covesto Freestyle (DE000A2JF8K9 / A2JF8K) gab es zum 01.01.2020 einen Konzept- und Beraterwechsel: Seit Januar wird der Fonds als OGAW-Aktienfonds (Patient Capital) vom Covesto-Fondsadvisor Timo Buss beraten, der sich in den vergangenen Jahren durch konsistent hohe Wertbeiträge in der internationalen Aktienauswahl für den IP Black auszeichnen konnte.
Ein Titel, der sich seit Jahresbeginn sowohl im Covesto Patient Capital, IP White und IP Black findet, ist die US-amerikanische Ratingagentur Moody’s (MCO), die mit 37% Marktanteil neben S&P Global mit 39% den Markt dominiert. Ratings zu erstellen ist ein wenig kapitalintensives Geschäft mit operativen Margen über 40%, gesundem Wachstum und erheblicher Preissetzungsmacht. Grund genug, sich mit der Case Study zu Moody’s und dem Entscheidungsfindungsprozess des verantwortlichen Fondsberaters zu befassen.
„Zur Selektion und Bewertung potenzieller Aktien-Investments stelle ich mir fünf grundlegende Fragen“, sagt Buss: „Hat das Unternehmen einen echten, nachhaltigen Wettbewerbsvorteil und noch wichtiger: Wird dieser “Burggraben” größer oder kleiner? Wie genau verdient das Unternehmen Geld und passt das Geschäftsmodell in meinen Kompetenzbereich? Wo, glaube ich, steht das Unternehmen in 3 bis 5 Jahren? Ist das Management klug, ehrlich und fähig, gute Allokationsentscheidungen zu treffen? Schlussendlich: ist der Preis der Aktie attraktiv genug, um zu investieren?“
Der Investor zahlt nicht für Ratings und ist nur an der Qualität interessiert – daher ist der jahrzehntelange Track Record der Ratingagentur ist wichtig. Der Emittent zahlt für Ratings und ist am Zugang zu den wichtigsten Investoren interessiert. Daher sind anerkannte Ratingagenturen – in den USA so genannte NRSRO – im Vorteil. Eine niedrige Ausfallwahrscheinlichkeit über ein Rating von Moody’s zu signalisieren, kann die Fremdkapitalkosten senken. Buss geht für Emittenten von einmaligen Kosten von 6,9 Basispunkten (bps) für ein Anleiherating bei Emission aus, die jährliche Zinseinsparungen von 30 bps bedeuten.
Als Folge der Finanzkrise wurden die Ratingagenturen nicht nur – wie schon vor der Finanzkrise – in den USA, sondern ab 2009 auch in Europa reguliert. „Entgegen jeglicher Intuition hat die intensivere Regulierung Moody’s jedoch ausschließlich gestärkt“, stellt Buss fest. Hier übersieht Buss, dass Moody’s auch ohne zusätzliche Regulierung aufgrund von Marktkräften weiter stark gewachsen wäre. Der CEO von Moody’s, der übrigens die Finanzkrise trotz aller Anfeindungen überstand, brachte in die Anhörungen durch Regulatoren sogar den Vorschlag ein, Ratings unabhängiger Agenturen aus den Regulierungen herauszunehmen. Die Regulierung war eher nur in dem Sinne für die führenden Agenturen vorteilhaft, da das Bedürfnis von Regulatoren, Ratingagenturen unter Kontrolle zu bringen, nur ihre Bedeutung für die Finanzmärkte unterstrich.
„Eintrittsbarrieren und Compliance-Kosten für kleinere Ratingagenturen haben sich signifikant erhöht“, so das Fazit von Buss mit Blick auf die Regulierung der Ratingagenturen. Während kleinere Agenturen darauf angewiesen sind, Emittenten mit Regulierungsarbitrage zu locken, d.h. durch Inflation von Ratings oder Sonderabsprachen – zum Beispiel in Ungarn – für Ratingaufträge zu sorgen, spielt diese für die großen Agenturen keine Rolle. Bei normalen Anleihen ist es kein Problem für Moody’s, Versuche von “ratings shopping” zu unterbinden, stellt Buss fest: „Eine Anleihe über 1 Mrd. USD repräsentiert weniger als 0,1% vom jährlichen globalen Emissionsvolumen“.
„Trotz des großen Anstiegs (Verdoppelung in drei Jahren) erscheint die Aktie zu 240 USD je Aktie und einer erwarteten FCF Yield von rund 5% in Verbindung mit langfristigem EPS-Wachstum >10% als ein attraktives Investment für die Zukunft“, so das positive Fazit von Buss für die Aktie von Moody’s. Obwohl Buss sich für ein Investment in Moody’s entschieden hat, sind nicht seine Pro-Argumente, sondern seine Contra-Argumente schwach: „Der CEO verhinderte nicht die massive Ratingsinflation im Vorfeld der Subprime-Krise, als die gesamte Industrie sich systemisch (inklusive SPGI und Fitch) eine zu sorglose Zeit machte und kurzfristige Gewinne maximierte. Der CEO hat es nicht geschafft, eine Unternehmenskultur zu etablieren, in der Warnzeichen (und es gab viele davon) ernst genommen wurden, dass das wichtigste Asset von MCO in Form des Reputationskapitals auf dem Spiel stand.“
Hier wird einerseits die Rolle des CEO überschätzt, denn Moody’s lebte immer schon eine klare Trennung zwischen Analyse und Geschäftsentwicklung, d.h. die Verantwortung für Entscheidungen über Ratings liegen in Ratingkomitees und anderen Gremien bei erfahrenen Ratinganalysten und nicht beim CEO. Ferner kann dieser Aspekt heute – mehr als zehn Jahre nach der damaligen Finanzkrise – kaum noch für eine Investitionsentscheidung in Aktien von Moody’s eine Rolle spielen, nachdem die Lektionen aus der Krise gelernt wurden.
So kann zusammengefasst werden, dass Buss eine treffende Analyse bezüglich vieler Argumente vorlegt, in Aktien von Moody’s zu investieren, aber hinsichtlich möglicher Argumente gegen Moody’s nicht wirklich fündig wurde.
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Sustainable Finance auf dem Banken-Gipfel
Von Dr. Oliver Everling | 3.September 2020
Dr. Wolfgang Fink, CEO Germany and Austria von Goldman Sachs, macht auf dem vom Handelsblatt veranstalteten Banken-Gipfel in Frankfurt am Main deutlich, warum eine Investmentbank wie Goldman Sachs aus Renditezielen heraus auf „Sustainable Finance“ setzt und darin eine globale Perspektive sieht.
Indem Regierungen Ziele der Nachhaltigkeit für ihre Volkswirtschaften verfolgen, werden Marktteilnehmer zu neuen Investitionen gezwungen, um den aus der Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen resultierenden Auflagen und Einschränkungen zu entsprechen. Ganze Industrien werden abgeschafft und neue erzwungen. Dieser Druck auf Marktteilnehmer schafft einer Investmentbank wie Goldman Sachs die Voraussetzungen, mit neuen Angeboten Geschäftsfelder zu erschließen. Der Ertrag resultiert einerseits aus den Abgabenlasten, die von den Bürgern zu tragen sind und von Regierungen zur Finanzierung des Strukturwandels eingesetzt werden, andererseits aus der Verlagerung von Investitionsschwerpunkten der Investoren, die ihre Mittel neu allozieren müssen.
Fink sieht zahlreiche Gelegenheiten. „Die Art, wie wir reisen, aber auch die Art und Weise, wie wir Ausgaben tätigen“, das alles werde sich ändern und Investitionen erforderlich machen. „Wir schätzen, dass etwa die Hälfte dieser Investitionen von denen ich gerade gesprochen habe, in dem Bereich Versorgung, also Utilities, fließen wird. Allerdings machen die nur etwa ein Viertel der Treibhausgasemissionen der EU aus. Das heißt, um hier wirklich dem Ziel näherzukommen, müssen sehr viel mehr Branchen angegangen werden.“
Fink geht es um die Sicherung der Ertragsquellen: „Wir brauchen eine sehr viel breitere Anwendung von CO2 Besteuerung oder Emissionshandelssystemen. Dass das Kapital dann dort investiert wird, wo eine entsprechende Preisgestaltung da ist und wo Innovation im Bereich der sauberen Technologien dann finanzierbar ist, ist essentiell. Wir brauchen also diese Preisgestaltung.“
„Diese Preise für CO2 sollten ausreichend hoch sein, dass es eben diesen Einstieg fördert, und dann hoffen wir auf eine Skalierung. Über Skaleneffekte sollten Innovationen dann den Preispunkt über die Zeit“, so die Hoffnung von Fink, „nach unten bringen.“
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ESMA-Bericht zu Trends, Risiken und Schwachstellen
Von Dr. Oliver Everling | 3.September 2020
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA stellt ihren halbjährlichen „ESMA Report on Trends, Risks and Vulnerabilities“ vor. Die Marktinfrastrukturen waren während des Ausverkaufs einer erhöhten Aktivität ausgesetzt, da Volumen und Volatilität zunahmen. Die Handelsplätze bewältigten das gestiegene Handelsvolumen bei einem höheren Anteil der liquidesten Marktplätze, da die Anleger während der Zeit des Liquiditätsstresses die Gewissheit der Ausführung suchten. Die zentralen Gegenparteien (CCPs) erwiesen sich nach Feststellung der ESMA während des gesamten Zeitraums als widerstandsfähig, trotz des Anstiegs der Clearing-Aktivität in Verbindung mit dem starken Anstieg der Anfangs- und Variationsmargen. In ähnlicher Weise erfüllten die Clearing-Mitglieder trotz einiger Margenverletzungen, berichtet ESMA, die durch überschüssige Margen gedeckt waren, die gestiegenen Liquiditätsanforderungen.
Die Ratingagenturen reagierten auf die starke wirtschaftliche Verschlechterung mit einer Herabstufung betroffener Emittenten, insbesondere nichtfinanzieller Emittenten, dokumentiert ESMA. Das Risiko von „gefallenen Engeln“ bleibt daher hoch, und verbriefte Produkte (z. B. Collateralised Loan Obligations, CLOs) können auch in Zukunft betroffen sein, warnt die Aufsichtsbehörde.
Einen Schwerpunkt des Berichts bildet das Modellrisiko in CLOs: Die Vorteile der Verbriefung hängen von ihrer Fähigkeit ab, das Kreditrisiko effektiv zu konstruieren und zu begrenzen. Daher werden die Ansätze zur Modellierung des CLO-Kreditrisikos untersucht, die von den drei wichtigsten Ratingagenturen übernommen wurden. Es werden die Unterschiede und einige Einschränkungen bei den Ansätzen erörtert und wie sich diese möglicherweise auf die Genauigkeit der Bonität auswirken können. Schließlich wird die Diskussion in den Kontext einiger der jüngsten Entwicklungen auf den Märkten für Leveraged Loans und CLO gestellt, einschließlich derjenigen, die aus COVID-19 stammen. Zusammen machen diese deutlich, wie wichtig die Sensitivitätsanalyse ist, um Modell- und Bonitätsbeschränkungen zu identifizieren und wie deren Transparenz der Schlüssel ist, um das Vertrauen der Anleger in Ratings zu informieren.
Der starke Anstieg des Kreditrisikos durch die COVID19-Krise zeigt sich deutlich in der Entwicklung der Kreditratings ab März. Die Ratings gingen bei fast allen Emittenten zurück, insbesondere bei nichtfinanziellen, strukturierten Finanzierungen und Finanztiteln. Die Rating-Drift stabilisierte sich später und begann für Nicht-Finanzwerte zu steigen, was das langsame Tempo der Herabstufungen nach dem Anstieg im März widerspiegelt.
Im April kündigte die Europäische Zentralbank (EZB) ein Paket vorübergehender Maßnahmen zur Lockerung von Sicherheiten an, darunter die Möglichkeit, Anleihen, die kürzlich von Investment Grade (IG) auf High Yield (HY) herabgestuft wurden („gefallene Engel“), als Sicherheit für liquiditätsgebende Operationen zuzulassen, solange ihr Rating gleich oder über BB bleibt. Die Intervention zielte darauf ab, die Bereitstellung von Bankkrediten zu unterstützen, insbesondere durch die Lockerung der Bedingungen, unter denen Kreditforderungen als Sicherheit akzeptiert werden.
In der dritten Phase der Krise (ab Mai) trat das Kredit- und Solvabilitätsrisiko in den Vordergrund, als die Anleger angesichts der anhaltenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Fundamentaldaten begannen, zwischen Emittenten und Anlageklassen zu unterscheiden. In diesem Zusammenhang zeigten sich Bedenken hinsichtlich des Kreditrisikos, schreibt ESMA. Die Zahl der Herabstufungen der Bonität sind seit Anfang März gestiegen, mit dem schnellsten Tempo seit 2007, betont ESMA, obwohl sich das Tempo seit April verlangsamt hat. Die steigende Verschuldung der Unternehmen, die durch die Suche nach Rendite und günstigen Finanzierungsbedingungen ausgelöst wurde, hat die Emittenten anfälliger für den starken Rückgang der Einnahmen während der Krise gemacht. Innerhalb des IG-Universums sind BBB-Emittenten, auf die 40% der bewerteten Unternehmen entfallen, besonders anfällig, da eine Herabstufung auf HY erzwungene Verkäufe von Anlegern auslösen könnte.
Vor dem Hintergrund dieser Ereignisse haben die Aufsichtsbehörden alle Bedrohungen der Finanzstabilität genau überwacht und Maßnahmen zur Förderung der Stabilität, des Anlegerschutzes und der Marktintegrität ergriffen. ESMA hat den Finanzmarktteilnehmern Empfehlungen zur Planung der Geschäftskontinuität, zur Marktoffenlegung, zur Finanzberichterstattung und zum Fondsrisikomanagement gegeben und Initiativen gestartet, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu reflektieren.
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BaFin-Präsident verfehlt das Klassenziel
Von Dr. Oliver Everling | 2.September 2020
Auf der Handelsblatt-Tagung „Banken-Gipfel“ wird der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Wirecard-Affäre befragt. Der Präsident vermeidet jede einseitige Schuldzuweisung.
Der Präsident der deutschen Finanzaufsicht hatte „zugegeben, dass die staatlichen Kontrolleure Fehler im Fall Wirecard gemacht haben“, berichtete am 22. Juni 2020 die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). Wirecard sei eine „Schande“ für Deutschland, dort sei ein „totales Desaster“ passiert, und er wisse derzeit nicht, was dabei herauskomme, berichtete die FAZ über Aussagen des Chefs der BaFin auf der Bankenkonferenz „Frankfurt Finance Summit“ in Frankfurt. „Wir befinden uns mitten in der entsetzlichsten Situation, in der ich jemals einen Dax-Konzern gesehen habe“, zitierte die FAZ Hufeld.
Hufeld wiederholt nun auf dem Banken-Gipfel des Handelsblatts seine damaligen Aussagen mit besonderer Sorge um genaue Wiedergabe seiner Worte, offenbar um nicht neue Verantwortlichkeiten zu benennen oder neue Schuldzuweisungen hinzuzufügen. Deutlicher wurde er nur mit Blick auf die Wirtschaftsprüfer, wobei er der Übernahme der Rolle der Wirtschaftsprüfer durch den Staat eine Absage erteilte. Hufeld verteidigt die Rolle der Wirtschaftsprüfer, auf die sich Aufsichtsbehörden weltweit verlassen würden.
Der Wald sei vor Bäumen nicht gesehen worden, sagt Hufeld mit Blick auf die vielen Detailregeln, mit denen sich die BaFin befasst. Der Präsident der BaFin betont, dass die Wirecard Bank der Aufsicht untersteht, nicht aber die Wirecard AG, die er als Technologiekonzern bezeichnet und deshalb nicht als Finanzdienstleister der Aufsicht der BaFin untersteht.
Noch unter dem Eindruck der Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am Vortag drehen sich die Ausführungen von Hufeld um Vergangenheitsbewältigung und Schuldfragen. Zur Rücktrittsfrage führt er aus, Deutschland und Europa zu dienen, solange er das Vertrauen genieße, das er immer noch verspüre.
Um die Metapher einer mündlichen Prüfung heranzuziehen: Das Klassenziel wird für die Rolle eines Präsidenten der BaFin trotz seiner glaubwürdigen Ausführungen nicht erreicht. Für den Präsidenten der BaFin muss es darauf ankommen, seine Behörde in die richtige Richtung zu führen. Diese Aufgabe muss klar im Vordergrund stehen und darf nicht durch Vergangenheitsbewältigung belastet werden.
Die ungeheure Last, die von jedem Finanzdienstleister nicht nur in Form der Kostenbeiträge zur Finanzierung der BaFin, sondern insbesondere auch durch die vielen Berichtspflichten usw. zu tragen ist, kann nur rechtfertigt werden, wenn die BaFin mit dem kompetenten Einsatz ihrer Möglichkeiten überzeugt – behördlichen Möglichkeiten nämlich, über die private Unternehmen wie Ratingagenturen nicht verfügen.
Den nun zum Fall Wirecard beschlossenen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages wird der amtierende Präsident der BaFin nicht überstehen, wenn er nicht zu zeigen weiß, was die BaFin besser oder zumindest anders und effizienter machen kann, um einen Fall wie Wirecard für die Zukunft auszuschließen. Die Verteidigung, Dienst nach Vorschrift gemacht zu haben, wird für die Rolle des Präsidenten nicht ausreichen.
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Banking Summit 2020 beginnt mit einer Entschuldigung
Von Dr. Oliver Everling | 2.September 2020
Die aus dem Dauererfolg „Banken im Umbruch“ hervorgegangene Veranstaltung „Banken-Gipfel“ bzw. „Banking Summit“ beginnt mit einer Entschuldigung, die es bei dieser Veranstaltung in Jahrzehnten so nicht gab. Sven Afhüppe, Chefredakteur des renommierten Handelsblattes, gibt als Veranstalter unumwunden einen Fehler zu. Zu lange habe auch das Handelsblatt nicht vor dem Kartenhaus des Unternehmens Wirecard nicht gewarnt. Kritische Redakteure hätten es auch in der Redaktion des Handelsblattes angesichts des scheinbaren Erfolgs von Wirecard zunächst schwer gehabt.
Insbesondere entschuldigt sich Afhüppe dafür, vor einem Jahr noch Dr. Markus Braun, den CEO von Wirecard, auf die Bühne gebeten und damit Gelegenheit gegeben zu haben, sein Unternehmen ins Rampenlicht zu bringen.
Dr. Markus Braun, CEO von Wirecard unterschied sich damals von seinem Vorredner Christian Sewing, CEO der Deutschen Bank, in seiner Keynote auf dem Bankengipfel des Handelsblattes schon allein in seiner Art der Vorbereitung. Während Sewing eine Wort für Wort vorbereitete Rede geschliffen vortrug, ging Braun das Risiko einer spontanen Rede ein.
Braun stellte Wirecard noch vor einem Jahr auf dem Banken-Gipfel „als schnellstwachsende Plattform für Commerce. Alle Vertriebskanäle müssen“, sagte Braun damals, „über eine Plattformstruktur verknüpft werden. Auch Banken würden beginnen, in diese Richtung zu denken. Algorithmen seien ein ganz wesentliches Fortschrittsthema. Im Risikomanagement werden in Echtzeit die Verarbeitung der Daten, aber auch durch die Logik Mehrwert für den Kunden gegeben.“ Um den Kernalgorithmus herum würden weiter Algorithmen aufgebaut, um in Echtzeit weitere Produkte dranzuhängen.
Auf dem aktuellen Banken-Gipfel spricht nun kein Markus Braun mehr, aber wieder Christian Sewing, nach wie vor CEO der Deutschen Bank. Darin kann auch Symbolik gesehen werden, da die schon von manchen tot gesagte Deutsche Bank nun auch durch die Corona-Krise manövriert. Christian Sewing zeigt in seinem Vortrag sogar Mut, mehr von der „top line“, also von Erträgen, als von Kostenreduktionen zu sprechen.
Während sich Sewing im letzten Jahr noch stark an seinem Manuskript festhielt, spricht er heute in der Diskussion mit den Moderatoren Kathrin Jones und Sven Afhüppe so frei wie selten zuvor. Das stärkt die Glaubwürdigkeit seiner Aussagen. So reagiert er auch spontan auf die Idee „Panther“, also die angeblich vom Wirecard-Chef Markus Braun angestrebte Übernahme der Deutschen Bank durch Wirecard. Davon habe auch er nur aus den Medien erfahren habe. Praktische Bedeutung habe die Idee nicht gehabt.
Sewing lobt die vom Handelsblatt gelebte Kultur, auch Fehler einzugestehen. „Auch wir haben Fehler gemacht“, wiederholt Sewing, der schon einräumte, dass die Deutsche Bank eine Phase verfehlter Ziele hinter sich gebracht habe. „Aber es geht nicht darum, einzelne an den Pranger zu stellen“. Wirecard habe in einem ganzen Jahr so viele Transaktionen gemacht, wie die Deutsche Bank an einem Montagmorgen. Das Transaction Banking sei klar als Kerngeschäftsfeld für die Deutsche Bank gesehen worden.
Sewing lobt die Funktion von Apple Pay und die Partnerschaft mit Google. „Mit Google haben wir eine viel bessere artificial intelligence. Das schaffen wir nur mit dem Knowhow dieser Internetfirmen.“ Die Voraussetzung sei das Vertrauen der Kunden.
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Kurzarbeitsprogramme werden zu lang
Von Dr. Oliver Everling | 31.August 2020
Am 25. August 2020 kündigte die Bundesregierung die Verlängerung ihres Kurzarbeitsprogramms (Kurzarbeit) von 12 auf 24 Monate an. Das System zur Beibehaltung des Arbeitsplatzes ermöglicht es den Arbeitnehmern, kürzere Arbeitszeiten zu haben, wobei die Regierung ihre Löhne aufstockt. Die Regierung kündigte auch die Ausweitung vorübergehender Vorschriften an, die den Zugang zum System erleichtern, die Kosten für Unternehmen senken und eine höhere Vergütung für die teilnehmenden Mitarbeiter gewährleisten.
Obwohl die Verlängerung des Systems die Inlandsnachfrage stützt, ist es für Deutschland insgesamt für die Kreditwürdigkeit des Lands negativ, warnt die Ratingagentur Moody’s, da seine erweiterte Nutzung zu zusätzlichen Steuerbelastungen führen. Außerdem mahnt Moody’s die Ineffizienzen auf dem Arbeitsmarkt an. Die Maßnahmen der Bundesregierung behindern den überfälligen Strukturwandel. Letzteres wird das mittelfristige Wachstum belasten. Die Ineffizienzen ergeben sich aus dem Hindernis für die Umverteilung von Arbeitskräften von schrumpfenden Sektoren auf expandierende Wirtschaftssektoren. Es bleiben Arbeitsplätze erhalten, die ohne staatlichen Eingriff nicht lebensfähig wären.
Durch die Verlängerung des Systems werden die Haushaltskosten über 2020 hinaus erhöht. Moody*s Analysten gehen jedoch davon aus, dass die zusätzlichen Haushaltskosten im Jahr 2020 unter den Kosten für Kurzarbeit liegen werden, da die Zahl der Kurzzeitbeschäftigten insgesamt abnimmt. Nach Schätzungen des Bundesamtes für Arbeit wird die Regelung im Jahr 2020 rund 20 Mrd. € oder 0,6% des BIP kosten, wovon die Agentur bereits 14,2 Mrd. € ausgezahlt hat. Die zusätzlichen Kosten im Jahr 2021 dürften deutlich niedriger sein, schätzt Moody’s.
Sollte Moody’s mit den Schätzungen daneben liegen, könnte der stabile Ausblick des Credit Ratings in Gefahr geraten. Derzeit ist die Bundesrepublik Deutschland als Schuldner noch stabil mit Aaa von Moody’s geratet.
Während das Kurzzeitarbeitsprogramm die Wirtschaftstätigkeit unterstützt und einen Anstieg der Arbeitslosigkeit verhindert hat, verschleiert dies die tatsächliche Unterauslastung der Arbeitskräfte. Die Zahl der Kurzzeitarbeiter dürfte nach Ansicht von Moody’s im Mai mit 6,7 Millionen ihren Höhepunkt erreicht haben, was etwa 20% der Gesamtbeschäftigung ausmacht, die den Sozialversicherungsbeiträgen unterliegt. Es wird jedoch erwartet, dass die Kurzarbeit in den von der Coronavirus-Krise am stärksten betroffenen Sektoren wie Reisen und Tourismus weiterhin von Bedeutung ist.
Kurzzeitarbeitsprogramme sollen Unternehmen und Arbeitnehmern helfen, Abschwünge oder vorübergehende Schocks zu überstehen. Als solches ist ein solches Programm nach Meinung von Moody’s ideal geeignet, um mit scharfen, aber letztendlich kurzlebigen Schocks umzugehen, wie sie durch die Coronavirus-Pandemie ausgelöst werden. Nach einer tiefen Rezession im ersten Halbjahr 2020 erwarten die Analysten, dass sich die deutsche Wirtschaft im dritten Quartal wieder erholt, und prognostizieren für 2021 ein BIP-Wachstum von 5,4% nach einem Rückgang von 6,7% in diesem Jahr. Insgesamt erhöht die Verlängerung des Systems jetzt die nachteiligen Nebenwirkungen der Regelung, einschließlich der Steuerbelastungen und der Entstehung von Ineffizienzen auf dem Arbeitsmarkt.
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