Aufatmen im Metallsektor

Von Dr. Oliver Everling | 26.Januar 2018

Der internationale Kreditversicherer Coface erwartet für das laufende Jahr ein weiteres Wachstum der Weltwirtschaft um 3,2 Prozent. Überhitzungstendenzen können jedoch einem Kreditversicherer kaum gefallen. So warnte Coface jetzt bei der „Country Risk Conference“ in Paris besonders vor drei Risikofeldern: konjunkturelle Überhitzung in entwickelten Ländern, Bankenprobleme in China und soziale Instabilität in Emerging Markets. Dagegen scheint sich Protektionismus, trotz der US-Politik, eher abzuschwächen.

Der differenzierten Betrachtung von Risiken kommt nun vermehrt Bedeutung zu. Coface untersucht neben der wirtschaftlichen Situation in 160 Ländern auch die Entwicklung von 13 Branchen in 24 Ländern. Dieser Ausschnitt repräsentiert fast 85 Prozent der globalen Wirtschaftsleistung. Zu Beginn des Jahres wurden 18 Branchenbewertungen aktualisiert, 15 davon positiv.

Der Metallsektor liefert – relativ gesehen – die besten Nachrichten aufgrund der Erholung bei den Metallpreisen. So sieht Coface das Branchenrisiko in Italien, Indien und der Türkei nicht mehr in „sehr hoch“, aber noch in „hoch“ und in den Niederlanden nur noch in „mittel“. Der Energiesektor erholt sich in Kanada und in den USA bei steigender Produktion und höheren Preisen. Für Kanada hat sich das Branchenrisiko in „hoch“ verbessert, in den Vereinigten Staaten in „mittel“. In Frankreich hat sich die Bewertung der Baubranche zum zweiten Mal in neun Monaten verbessert. Das Risiko liegt nur noch bei „niedrig“. Anders als im restlichen Westeuropa ist die Automobilbranche in Großbritannien außer Tritt. Erste Anzeichen einer harten Landung aufgrund des Brexit sind erkennbar: sinkende Investitionen, geringere Produktion und weniger Verkäufe. Dies führte zu einer Herabstufung der Branchenbewertung in „hohes Risiko“.

Die Länderbewertung für 160 Länder erfolgt auf einer Skala mit acht Stufen. A1 (sehr niedriges Risiko), A2 (niedrig), A3 (noch gering), A4 (noch akzeptabel), B (signifikant erhöht), C (hoch), D (sehr hoch) und E (extrem). Die Branchenbewertung betrachtet 13 Sektoren in sechs Regionen und 24 Ländern. Diese machen fast 85 Prozent der globalen Wirtschaftsleistung aus. Die Skala ist vierstufig: niedriges, mittleres, hohes und sehr hohes Risiko.

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Verpasst die EZB den Ausstieg?

Von Dr. Oliver Everling | 25.Januar 2018

Die Analysten aus dem Research der NORD/LB sehen sich durch die jüngsten Meldungen der Europäischen Zentralbank (EZB) bestätigt: „An unserer Einschätzung, wonach die EZB die Nettoankäufe bis zum Ende dieses Jahres vollständig beendet haben wird, halten wir fest. Hinweise darauf, ob das EAPP ab Oktober abrupt oder schrittweise herunter gefahren wird, waren heute aber nicht zu hören.“ Eine Adjustierung der Leitzinsen – die NORD/LB vermutet diese zu allererst beim Satz für die Einlagefazilität – gerate damit erst für Mitte 2019 ins Blickfeld. Es bleibe also vorerst „ohne Wenn und Aber“ beim Sequencing, welches auch besage, dass mit einem Abschmelzen des Rentenportfolios und einer damit einhergehenden Bilanzverkürzung, wie sie die Federal Reserve bereits betreibt, erst in einem letzten Schritt nicht vor dem Jahr 2020 zu rechnen sei.

„Wir hätten uns angesichts des kräftigen Aufschwungs in der Eurozone und der damit perspektivisch anziehenden Löhne und letztlich auch Inflationsraten einen verbindlicheren Ausblick auf den geldpolitischen Kurswechsel gewünscht. Dieser ist vorerst ausgeblieben.“ Die EZB laufe damit Gefahr, hinter die Kurve zu geraten und den Startschuss für die dringend gebotene Abkehr von ihrer ultraexpansiven Politik zu verpassen.

„Die EZB hat auf ihrer heutigen Ratssitzung keine Anpassungen des geldpolitischen Instrumentariums beschlossen. Auch die Forward Guidance wurde unverändert beibehalten. Eine Mehrheit im EZB-Rat wollte offenbar auf keinen Fall mit einer auch nur andeutungsweise hawkishen Wortwahl unerwünschte Wechselkursreaktionen provozieren“, spekulieren die Analysten der NORD/LB. „Angesichts des kräftigen Aufschwungs in der Eurozone und der damit perspektivisch anziehenden Löhne und letztlich auch Inflationsraten läuft die Notenbank nun Gefahr, hinter die Kurve zu geraten und den Startschuss für die dringend gebotene Abkehr von ihrer ultraexpansiven Politik zu verpassen.“

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EZB-Druckerpresse bleibt auf Hochtouren

Von Dr. Oliver Everling | 25.Januar 2018

Die Reaktionen auf die Veröffentlichungen der Europäischen Zentralbank (EZB) lassen nicht lange auf sich warten. Julien-Pierre Nouen, Chef-Wirtschaftsstratege bei Lazard Frères Gestion, kommentiert das Ergebnis der EZB-Ratssitzung vom 25. Januar 2018:

„Wie erwartet hat die EZB keine Änderungen ihrer geldpolitischen Linie angekündigt. Im Eingangsstatement nahm EZB-Chef Mario Draghi sehr früh Bezug auf die Stärke des Euros. Dabei erwähnte er die hohe Volatilität des Wechselkurses, ohne weiter darauf einzugehen. Die Frage nach der Strategie für die Zeit nach September dieses Jahres blieb unbeantwortet. Neue Beschäftigungszahlen im März könnten der Notenbank möglicherweise die Gelegenheit bieten, ihr Erwartungsmanagement anzupassen und erste Hinweise zu geben, wie es ab September weitergeht.“

Da das Wirtschaftswachstum im Euroraum aktuell weitestgehend aus eigener Kraft erfolge, dürfte nach seiner Auffassung eine sukzessive Veränderung der Geldpolitik die Konjunktur nicht nennenswert beeinträchtigen.

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Markttest mit Hochzinsanleihen?

Von Dr. Oliver Everling | 23.Januar 2018

Wer noch im Jahr 2018 Hochzinsanleihen kaufen will, sollte einige Faktoren besonders im Auge behalten. Mike Della Vedova, Portfoliomanager der European High Yield Bond Strategy von T. Rowe Price, erklärt, welche das sind.

Unter anderem geht er auf die technischen Faktoren ein. Diese sieht er für Hochzinsanleihen auch im Jahr 2018 vorteilhaft. „Die Ausfallquote könnte künftig auf unter zwei Prozent fallen und dürfte somit weiter auf einem niedrigen Niveau notieren, das unter dem historischen Durchschnitt in Europa liegt. Während das Gesamtangebot hoch sein könnte, gehen wir nicht davon aus, dass die Neuemissionen von Anleihen eher gedämpft ausfallen werden, weil Refinanzierung eine dominierende Rolle spielen dürfte. Die Mittelflüsse sind weit schwieriger vorauszusagen, und werden vom äußeren Umfeld und dem Sentiment gegenüber Risikomärkten beeinflusst.“

Besonders für europäische Investoren seien Hochzinsanleihen attraktiv, bedenke man, dass viele Staatsanleihen aus der Eurozone negative Zinsen haben. Geringe Finanzierungskosten und ein anhaltender Bedarf nach Rendite bilden einen günstigen Boden für ausgebende Unternehmen im noch jungen Jahr neue Angebote an den Primärmarkt zu bringen. „Im weiteren Verlauf des Jahres – sofern die Kreditmärkte entspannt bleiben – besteht ein gewisses Risiko, dass es aggressivere Deals geben könnte, um den Markt zu testen“, warnt der Portfoliomanager.

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Kosten machen die Rendite

Von Dr. Oliver Everling | 22.Januar 2018

Risiko ist die Währung, mit der man sich höhere Renditen erkauft. Dieser weit verbreiteten Ansicht widerspricht entschieden Rogier Minderhout, Gründer der digitalen Rentenversicherung myPension.de. „Genau deshalb scheuen die meisten Deutschen eine Altersvorsorge auf der Grundlage von Aktien“, so der gebürtige Niederländer, ein ehemaliger Investmentbanker von Goldman Sachs. Richtig müsse es heißen: „Laufzeit ist die Währung, mit der man sich höhere Renditen sichert.“ Zudem: Je länger die Laufzeit einer Geldanlage in Aktien, desto geringer sei das Risiko.

Minderhout sieht sich bestätigt durch die Ergebnisse einer Studie des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). „Je länger die Anlagedauer und je breiter die Streuung, desto geringer die Schwankungsbreite“, stellt Frank Nobis, Mitgründer des IVFP, darin fest und betont: „Sparen lohnt sich, auch bei niedrigen Zinsen – wenn man es richtig macht.“

„Hohe Vertriebs- und Verwaltungskosten sind im digitalen Zeitalter überflüssig“, sagt der myPension-Gründer. Ein Renditekiller sei darüber hinaus die Beitragsgarantie, die sich viele Sparer immer noch wünschen. Diese Form der Absicherung erhöhe die Kosten, vermindere die Rendite (es wird garantiert, dass die finale Auszahlung nicht geringer als die bis dahin eingezahlten Beiträge ist) und kürze dadurch die mögliche Auszahlung laut IVFP je nach Laufzeit um bis zu 24 %. Bei einer langfristigen Geldanlage in Aktien sei diese Absicherung „völlig unnötig“, so Minderhout.

Auch die Steuern solle man berücksichtigen, rechnet Nobis vor. Laut IVFP bringt eine Fondspolice steuerlich 0,7 %-Punkte zusätzliche Rendite gegenüber einem Fondssparplan. Die Vorteile einer Fondspolice entstehen durch die Abgeltungssteuerfreiheit während der Beitragsphase und der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf die Kapitalauszahlung.

Sein Fazit: Lange Laufzeit, niedrige Kosten und steuerliche Vorteile sichern eine vergleichsweise hohe Rendite bei geringem Risiko. „So bietet myPension die perfekte, zeitgemäße Altersvorsorge“, sagt Minderhout. „Dazu passt auch, dass unsere Kunden flexibel ein-und auszahlen können.“

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Umsonst gearbeitet

Von Dr. Oliver Everling | 22.Januar 2018

Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) könnte für Ratingagenturen und Auftraggeber von Ratingagenturen relevant sein: Es hat mit am 22. Januar 2018 veröffentlichtem Urteil Schadensersatzansprüche des Insolvenzverwalters eines ehemaligen großen deutschen Handelskonzerns gegen die beklagte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zurückgewiesen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft muss jedoch Honorare in Höhe von gut 2 Millionen € zurückzahlen.

Der Kläger nimmt als Insolvenzverwalter eines ehemaligen großen deutschen Handelskonzerns (Schuldnerin) die beklagte, weltweit agierende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Schadensersatz und Rückzahlung erhaltener Honorare in Anspruch. Die Beklagte beriet die Schuldnerin im letzten Jahr vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens 2009 im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Sanierung der Schuldnerin auf Basis von zwei Verträgen aus dem Jahr 2008 und eines weiteren im April 2009 geschlossenen Vertrages. Die Beklagte übergab der Schuldnerin zuletzt am 20.5.2009 ein so bezeichnetes „Sanierungskonzept“. Am 9.6.2009 stellte die Schuldnerin einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Der Kläger meint, dass die Beklagte pflichtwidrig nicht auf eine Insolvenzreife der Schuldnerin hingewiesen habe. Infolge der verzögerten Insolvenzantragstellung sei ein erstattungsfähiger Schaden i.H.v. rund 82 Mio. € entstanden. Zudem soll die Beklagte im Jahr 2009 erhaltene Honorare i.H.v. knapp 3,5 Mio. € zurückzahlen.

Das Landgericht hatte die Klage insgesamt abgewiesen. Die Berufung des Klägers hat hinsichtlich der geltend gemachten Schadensersatzansprüche keinen Erfolg. Das OLG verurteilt die Beklagten jedoch zur Rückzahlung der ab dem 20.5.2009 vereinnahmten Honorare.

Ob der Beratungsvertrag aus dem Jahre 2009 im Ergebnis eine Verpflichtung der Beklagten enthielt, die Insolvenzreife zu prüfen, könne offenbleiben. Der Kläger habe jedenfalls nicht dargestellt, dass im Falle eines derartigen Hinweises der Beklagten der Insolvenzantrag tatsächlich früher gestellt worden wäre.

Die Berufung habe jedoch hinsichtlich der Honorarrückzahlung teilweise Erfolg. Die Beklagte müsse die ab dem 20.5.2009 erhaltenen Honorare in Höhe von gut 2 Millionen € erstatten. Diese Zahlungen hätten eine Benachteiligung der anderen Gläubiger bewirkt und unterlägen deshalb der Insolvenzanfechtung. Zum Zeitpunkt dieser Zahlungen sei dem Vorstand der späteren Schuldnerin bekannt gewesen, dass die „notwendige Finanzierung der weiteren Geschäftstätigkeit nicht mehr gesichert“ gewesen sei. Dies habe auch die Beklagte nach Fertigstellung ihres Sanierungskonzeptes gewusst. Frühere Zahlungen unterlägen dagegen nicht der Anfechtung. Der Kläger habe nicht vorgetragen, dass die Schuldnerin mit diesen Zahlungen andere Gläubiger benachteiligen wollte und die Beklagte entsprechende Kenntnis von diesem Vorsatz besaß.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH erhoben werden (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.1.2018, Az: 4 U 4/17, Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.12.2016, Az. 2/02 O 258/14).

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Mutares steigt auf IFRS um

Von Dr. Oliver Everling | 17.Januar 2018

Mutares (ISIN: DE000A0SMSH2) verspricht seinen Aktionären noch mehr Transparenz. Das Unternehmen will das Berichtswesen an die weiter zunehmende Internationalisierung der Gruppe deshalb anpassen. Die Gesellschaft könnte so für internationale Anleger noch interessanter werden.

Aus diesem Grund hat sich der Konzern entschlossen, seine Finanzberichterstattung beginnend mit dem Geschäftsjahr 2017 auf internationale Rechnungslegungsstandards IFRS (International Financial Reporting Standards) umzustellen. Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 wird am 13. Juni 2018 veröffentlicht und wird auch das Vergleichsvorjahr 2016 nach IFRS beinhalten, kündigt die Gesellschaft an.

Mark Friedrich, CFO: „Mit der Umstellung auf IFRS trägt Mutares der fortgeschrittenen Internationalisierung der Gruppe Rechnung und schafft für unsere Investoren und alle Adressaten unserer externen Finanzkommunikation mehr Transparenz und eine erhöhte Vergleichbarkeit.“

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Sozialismus bedeutet Überwachungsstaat

Von Dr. Oliver Everling | 15.Januar 2018

Auf Beschluss des Staatsrats der Volkrepublik China aus dem Jahr 2014 soll bis 2020 ein umfangreiches „Social Credit System“ mit Hilfe der einheimischen IT-Unternehmen Tencent und Alibaba aufgebaut werden. Damit befasst sich die NORD/LB in ihrem „Country View“ zu China. „Die beiden Marktführer haben auf Basis der Daten ihrer zig Millionen Nutzer Kreditscorings eingeführt,“ berichtet die NORD/LB, „um die Kreditfähigkeit ihrer Kunden zu bewerten. Allerdings scheint die Berechnung des Ratings sehr intransparent und fragwürdige Variablen, wie das Computerspieleverhalten fließen mit ein.“

Den Machthabern in Peking gehe ein reines Kreditscoring jedoch nicht weit genug, glauben die Analysten der NORD/LB zu erkennen, denn Pekings Elite wolle auch private Unternehmen, staatliche Behörden, NGO’s und jeden ihrer rund 1,4 Mrd. Bürger mit Hilfe des „Social Credit Systems“ bewerten und die Glaubwürdigkeit einstufen. „Soziales Verhalten in der Schule, gegenüber der Verwaltung, Gesetzestreue, Kommentare im Netz, alles soll in eine große Datenbank einfließen und ein Algorithmus die Entscheidung über die Kreditvergabe, die Ausreisebewilligung oder den Studienplatz fällen.“

Das eingeführte Cybersecurity-Gesetz stelle mehr oder minder die rechtliche Grundlage für den Aufbau der Datenbank und die Sammlung der Daten dar. „Durch das Gesetz werden Netzwerkbetreiber verpflichtet, Nutzeranmeldungen nur mit Klarnamen zu ermöglichen und bei Kommentarfunktionen jeden einzelnen Kommentar zu speichern.“

Die NORD/LB spricht die nächsten Schritte an: „Der nächste Schritt ist eine automatisierte Gesichtserkennung, die jeden Chinesen innerhalb von drei Sekunden mit 90-prozentiger Sicherheit auf allen öffentlichen Plätzen und Gebäuden erkennen soll. Hatte man vor einigen Jahren noch gedacht, das Internet würde zu einer Öffnung des Landes führen, drängt sich nun zumindest die Frage auf, ob die kommunistische Führung unter Xi Jinping nicht vielmehr auf dem besten Wege ist, mit Hilfe von Big Data und Künstlicher Intelligenz den Überwachungsstaat 4.0 zu entwickeln.“

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Implikationen des Festgeldzinstrends

Von Dr. Oliver Everling | 11.Januar 2018

Der Trend zu sinkenden Festgeldzinsen hält weiter an und kündigen damit möglicherweise steigende Gewinne der Banken an. Paart sich eine konjunkturell bedingt steigende Kreditnachfrage für die Banken mit der Möglichkeit, Kreditzinsen weiter anzuhaben, sowie mit niedrigeren Zinsen im Einlagengeschäft, so könnte dies für Banken mit starkem Einlagen- und Kreditgeschäft von Vorteil sein.

Im Vergleich zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres lagen die Top-Zinsen zu Jahresbeginn 2018 um bis zu 32,0 % niedriger. Speziell kurze Anlagezeiträume sind von dieser Entwicklung betroffen. Das berechnete aktuell Tagesgeldvergleich.net auf Basis von 130 Anbietern und 661 Angeboten. Betrachtet wurden 7 verschiedene Laufzeiten (6 bis 120 Monate), jeweils für Einlagen von 5.000 und 25.000 Euro. Im Durchschnitt über die Laufzeiten hinweg reduzierten sich die Top-5-Zinsen um -3,22 % (5.000 Euro) bzw. -4,83 % (25.000 Euro).

Lag der Top-Zins für ein 6-monatiges Festgeld vor einem Jahr noch bei 1,25 %, sind derzeit nur noch 0,85 % drin. Das entspricht einem Rückgang von 32,0 %. Beim 12-monatigen Festgeld sank der Spitzenzins von 1,60 % im Jahr 2017 auf 1,26 % (-21,25 %) im neuen Jahr. Ähnlich sind die Zinsentwicklungen für die Laufzeit von 36 Monaten. Kurze Zeiträume sind bei Sparern als Alternative zum Tagesgeld sehr beliebt.

Eine vergleichsweise stabile Entwicklung der Top-Zinsen lässt sich bei Laufzeiten von 48, 60 bzw. 120 Monaten verzeichnen. Bei der Anlage über 48 Monate erzielten Sparer zu Jahresbeginn 2018 maximal 1,90 % – den gleichen Wert wie im Vorjahr. Bei 60 Monaten bieten die Banken weiterhin bis zu 2,00 %.

Die besten Zinssätze werden, bis auf wenige Ausnahmen, weiter konsequent von Instituten aus Ost- und Südeuropa angeboten – vorwiegend Tschechien, Rumänien, Lettland, Estland oder Portugal, berichtet Tagesgeldvergleich.net. Abschließbar sind diese Festgelder über Zinsportale wie Weltsparen, Savedo oder Zinspilot. „Ohne diese Zinsportale läge der durchschnittliche Zins für ein 24-monatiges Festgeld in Deutschland bei 0,40 %, der Top-Zins bei 0,90 %“, weiß Daniel Franke. „Inklusive der Angebote im EU-Ausland steigt der Zins im Schnitt auf 0,67 % und der beste Zinssatz beträgt 1,33 %. Das sind z. T. schon deutliche Unterschiede.“

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Die Flut hebt nicht alle Boote

Von Dr. Oliver Everling | 10.Januar 2018

„Den Medien zufolge steigen alle Aktien im Gleichschritt – getreu dem alten Sprichwort, dass die Flut alle Boote hebt“, sagt James Swanson, MFS Chief Investment Strategist. Doch Swanson blickt ein wenig tiefer: Denn es „zeigt sich,“ so Swanson, „dass es nicht ganz so ist: 2017 entwickelten sich Märkte durchaus unterschiedlich.“

2017 war nach seinen Recherchen die Ertragsstreuung im S&P-500-Index bemerkenswert. „Technologiewerte legten fast doppelt so stark zu wie der Gesamtindex. Bis zum 20. Dezember betrug ihr Gesamtertrag 41%, gegenüber 22% Indexertrag – ein bemerkenswerter Abstand. Der Sektorvergleich ist noch überraschender: Telekommunikations- und Energiewerte blieben um jeweils etwa 45% hinter Technologieaktien zurück (und um 25 Basispunkte hinter dem Index). Keineswegs hebt die Flut also alle Boote gleich stark,“ folgert Swanson, „und einige Boote sind sogar etwas gesunken.“

„Auch früher gab es solche Unterschiede“, berichtet Swanson, „und im Energiesektor waren sie oft der Vorbote eines Ölpreisrückgangs. Das ging meist mit einem stärkeren US-Dollar und generell schwächeren Rohstoffpreisen einher, was wiederum den Gewinnen der S&P 500-Unternehmen schadete. Wir halten die schwache Entwicklung des Energiesektors im Jahr 2017 daher für ein Warnsignal für das neue Jahr.“

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