BDSG-Unterrichtung über die Nutzung von Anschriftendaten
Von Dr. Oliver Everling | 14.März 2010
Mit dem Ziel, zusätzliche Transparenz beim Scoring zu schaffen, wurde durch § 28b Nr. 3, 4 BDSG (neu ab 01.04.2010) die (aber nicht ausschließliche) Nutzung von sogenannten „Anschriftendaten“ bei der Berechnung eines Scorewertes zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses mit einem Betroffenen für zulässig erklärt, wenn ein Betroffener bereits vor der geplanten Nutzung davon unterrichtet wird. Dies ist zudem zu dokumentieren.
Zum Scoring gemäß Novellierung des BDSG Geltung ab 01.04.2010 heißt es in § 28b (1) „Scoring“: „Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses mit dem Betroffenen darf ein Wahrscheinlichkeitswert für ein bestimmtes zukünftiges Verhalten des Betroffenen erhoben oder verwendet werden, wenn 1. die zur Berechnung des Wahrscheinlichkeitswerts genutzten Daten unter Zugrundelegung eines wissenschaftlich anerkannten mathematisch – statistischen Verfahrens nachweisbar für die Berechnung der Wahrscheinlichkeit des bestimmten Verhaltens erheblich sind, 2. im Fall der Berechnung des Wahrscheinlichkeitswerts durch eine Auskunftei die Voraussetzung für eine Übermittlung der genutzten Daten nach § 29 und in allen anderen Fällen die Voraussetzung einer zulässigen Nutzung der Daten nach § 28 vorliegen, 3. für die Berechnung des Wahrscheinlichkeitswerts nicht ausschließlich Anschriftendaten genutzt werden, 4. im Fall der Nutzung von Anschriftendaten der Betroffene vor Berechnung des Wahrscheinlichkeitswerts über die vorgesehene Nutzung dieser Daten unterrichtet worden ist; die Unterrichtung ist zu dokumentieren.“
Vor dem Hintergrund, dass die von Kreditinstituten oder anderen Anwendern über Processingpartner wie ABIT e.POS im Rahmen der Nutzung von Produkten eines Kooperationspartners (Dienstleister) bezogenen Informationen Scorewerte oder Risikoklassifizierungen mit Anschriftendaten enthalten (können) und von diesen auch zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses mit einem Betroffenen genutzt werden, sind sie angehalten, für eine entsprechende Unterrichtung des Betroffenen Vorkehrungen zu treffen.
Selbst als Anfragender von „reinen“ Wirtschaftsinformationen wird man mit Anforderungen des BDSG konfrontiert, obwohl diese doch eigentlich ausschließlich auf personenbezogene Daten von natürlichen und nicht auf Daten juristischer Personen Anwendung finden. Natürliche Personen, die unternehmerisch tätig sind (z. B. Einzelfirmen, Freiberufler), und u. U. auch Rechtsformen wie Personengesellschaften (z. B. GbR/OHG) fallen ebenfalls unter den Anwendungsbereich des BDSG, wenn sich gespeicherte Informationen zugleich auch auf hinter der Gesellschaft stehende (bestimmbare) Gesellschafter beziehen. Dies führt dazu, dass die Unterrichtungspflicht mitunter auch für diese Fallkonstellationen beachtet werden muss.
Der Gesetzgeber hat keine Formvorschrift für diese Unterrichtung und Dokumentation normiert. Auch wenn den Processingpartner die Unterrichtungspflicht nicht direkt trifft, übernimmt dieser – zumindest im Falle von ABIT (http://www.abit.de) die Aufgabe, ihre Kunden, die (indirekt) Scorewerte oder Risikoklassifizierungen mit Anschriftendaten beziehen, bei der Erfüllung der Pflichten zu unterstützen. Jeder Nutzer von ABIT e.POS z.B. muss einmalig nach dem 01.04.2010 einen Hinweis auf § 28b BDSG (siehe unten) in einer eingeblendeten Infobox lesen und als gelesen bestätigen. Diese Bestätigung wird innerhalb von ABIT e.POS dokumentiert.
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Mit dem Jahresabschluss aus der Kreditklemme
Von Dr. Oliver Everling | 14.März 2010
Die Informationsanforderungen der Banken und Sparkassen an Mittelständler steigen – auch das ist Teil der „Kreditklemme“. Dazu gehört insbesondere, dass Mittelständler Ihren Banken „endgültige“ Zahlen frühzeitig präsentieren können. Eine Kreditanfrage im Frühjahr 2010 ohne den Jahresabschluss 2009 vorzulegen, dürfte wenig erfolgreich sein. Darauf weist der Neusser UnternehmerBerater Carl-Dietrich Sander hin, der selber bis 1998 leitend in Banken tätig war.
Die Kreditinstitute erwarten in diesem Jahr steigende Kreditrisiken. Das bedeutet, dass sie bei Kreditentscheidungen – Verlängerungen wie Erhöhungen – „auf der sicheren Seite“ sein möchten. Dies zu beurteilen gelingt aber nur auf der Basis endgültiger Zahlen, so Sander. Denn viele betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) mittelständischer Unternehmen sind nicht umfassend aussagefähig. Vor allem in den Positionen Kundenforderungen, Waren, halbfertige und fertige Arbeiten, Anlagevermögen und Rückstellungen gibt es im Jahresabschluss oft deutliche Abweichungen zur BWA.
Sanders Empfehlung: rechtzeitig vor einer Kreditverhandlung den Jahresabschluss 2009 fertig stellen. Da das organisatorisch im Unternehmen wie beim Steuerberater eine klar abgestimmte Vorgehensweise erfordert, hat Sander eine Checkliste ins Internet gestellt. Mit dieser Checkliste kann der Mittelständler die Arbeiten zur Erstellung des Jahresabschlusses im Unternehmen wie beim Steuerberater klar definieren und verfolgen. Die Checkliste kann unter www.checkliste.rating-verbessern.de herunter geladen werden.
Die schnelle Vorlage des Jahresabschlusses ist der erste Schritt. Mittelständler sollten den zweiten Schritt direkt folgen lassen, so Sander: Den Jahresabschluss 2009 nicht einfach übersenden, sondern in einem Begleitschreiben aus Unternehmenssicht hinweisen auf die Aspekte, die 2009 gut gelaufen sind und sich entsprechend in den Zahlen niederschlagen. Und selber eingehen auf die nicht so guten Entwicklungen und aufzeigen, was das Unternehmen tut, um diesen zu begegnen. „So behalten Mittelständler die Deutungshoheit über ihre Zahlen und reduzieren zugleich die Fragen-Zahl der Banken“, sagt Sander. Aus seiner Sicht ein wichtiger Verhandlungsvorteil und auch im Rating nicht zu unterschätzen – der Unternehmer/die Unternehmerin gibt damit einen positiven Hinweis zu der Ratingfrage nach der kaufmännischen Qualifikation.
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Fünf Jahre A+ für DEVK
Von Dr. Oliver Everling | 11.März 2010
Die beiden Lebensversicherer der DEVK erreichen im Assekurata-Folgerating 2010 jeweils sehr gute Gesamturteile (A+) und können damit die Vorjahresergebnisse trotz der anhaltenden Finanzmarktkrise bestätigen.
Bei beiden Unternehmen entwickelten sich zuletzt sowohl die Eigenkapitalausstattung als auch die als Sicherheitsmittel anrechenbaren freien Rückstellungen für Beitragsrückerstattung (RfB) positiv. Beispielsweise stieg in 2008 die Sicherheitsmittelquote, die sich aus der freien RfB und dem Eigenkapital zusammensetzt, beim DEVK Lebensversicherungsverein von 9,39 % auf 9,71 % (Markt: 9,09 %). Dabei ist die Zunahme der freien RfB auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass beide Gesellschaften in den Vorjahren jeweils für zwei Jahre deklariert und damit deutlich mehr Mittel frühzeitig gebunden haben, womit die freie RfB-Ausstattung in diesen Jahren entsprechend geringer ausfiel.
Assekurata schätzt die Erfolgslage beider Lebensversicherer unverändert als exzellent ein. Infolge der Finanzmarktkrise geht bei beiden Unternehmen die ausgewiesene Kapitalanlagerendite in 2008 deutlich zurück. Bei der DEVK Allgemeine Leben sinkt die Nettoverzinsung von 4,92 % auf 3,25 %, bei dem DEVK Lebensversicherungsverein von 5,18 % auf 3,42 %. Im Marktdurchschnitt betrug die Kapitalanlagerendite in diesem Geschäftsjahr 3,54 %. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass beide Gesellschaften im Gegensatz zu vielen Marktteilnehmern die Bilanzierungshilfe des § 341b HGB nur in geringem Umfang angewendet haben. Für das Jahr 2009 lassen die vorläufigen Ergebnisse bei beiden Gesellschaften wieder auf marktüberdurchschnittliche Kapitalanlagerenditen schließen. Diese dürften sich nach Auffassung von Assekurata dann auch wieder in steigenden Rohüberschüssen auswirken.
Die DEVK Lebensversicherer halten auch weiterhin an ihrer kundenfreundlichen Gewinnbeteiligungspolitik fest. Analog zur marktweiten Entwicklung haben beide Gesellschaften ihre Gewinnbeteiligung für 2010 gesenkt. Damit positioniert sich aber sowohl der DEVK Lebensversicherungsverein (4,40 %) als auch die DEVK Allgemeine Leben (4,30 %) weiterhin marktüberdurchschnittlich (Markt: 4,19 %). Im Ergebnis bewertet Assekurata die Gewinnbeteiligung bei dem DEVK Lebensversicherungsverein mit sehr gut, bei der DEVK Allgemeine Leben mit gut.
Aus Sicht von Assekurata zeichnen sich die beiden Lebensversicherer durch eine insgesamt sehr gute Kundenorientierung aus. Hierzu tragen unter anderem die Ergebnisse der Assekurata-Kundenbefragung bei. Diese zeigen bei beiden Gesellschaften ein sehr gutes Zufriedenheitsniveau. 58,6 % der Kunden des DEVK Lebensversicherungsvereins sowie 53,2 % der Kunden der DEVK Allgemeine Leben gaben an, mit den Serviceleistungen zufrieden zu sein. Zum Vergleich: Der Durchschnitt aller von Assekurata gerateten Lebensversicherer erreicht lediglich ein Zufriedenheitsniveau von 46,0 %. Mit der Neugestaltung des Agentur- und Vergütungssystems hat die DEVK zuletzt Anreize geschaffen, die Strukturen für eine noch stärker kundenorientierte Beratung und Betreuung in den einzelnen Agenturen weiter zu verbessern.
Innerhalb des Lebensversicherungskonzerns erzielt die DEVK in der Mehrjahresbetrachtung ein hohes Wachstum. Dabei verzeichnet der DEVK Lebensversicherungsverein aufgrund seines Alters und der satzungsgemäßen Beschränkung der Kundengruppe einen gewissen Bestandsabrieb. Die Zuwachsraten der DEVK Allgemeine Leben sind hingegen weit überdurchschnittlich. Nach Beiträgen wächst das Unternehmen in 2008 um 7,50 % (Marktdurchschnitt: 1,48 %). Aufgrund der Kooperation mit den Sparda-Banken verfügen die DEVK Lebensversicherer über einen starken Vertriebsweg, der weitere Wachstumspotenziale für die Zukunft erkennen lässt.
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Transparente Auftragsvergabe durch öffentliche Hand?
Von Dr. Oliver Everling | 11.März 2010
Die Auswahl von Lieferanten und Dienstleistern der öffentlichen Hand ist wenig transparent. Laut einer Umfrage des Informationsdienstleisters D&B Deutschland bemängeln Experten aus Wissenschaft und öffentlicher Beschaffung insbesondere den unzureichenden Einblick in die Auswahlgrundlage der freihändigen Auftragsvergabe. Die Mehrzahl der Experten sieht Handlungsbedarf, das Risikomanagement beim Einkauf der öffentlichen Hand zu verbessern.
Fünf von sechs Experten äußerten sich kritisch über die derzeit mangelhafte Transparenz bei der Auswahl von Lieferanten und Dienstleistern durch freihändige Vergabe. Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurde allgemein größere Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gefordert. Um die Konjunkturhilfen schneller zur Wirkung zu bringen, wurden Entscheidungswege verkürzt und insbesondere die Grenzen für die sogenannte „freihändige Vergabe“, sprich die Auftragserteilung ohne vorherige öffentliche Ausschreibung mit transparentem Bieterverfahren, deutlich angehoben. Bis zu 100.000 Euro können so jetzt ohne Bieterwettbewerb beauftragt werden.
Damit steigt jedoch auch die Gefahr, dass öffentliche Stellen Gelder vorschnell und ohne ausreichende Risikoprüfung vergeben. Hinsichtlich Betrug und Vorteilsname sehen die Experten jedoch geringen Handlungsbedarf. Hier sind entsprechende Strukturen und Prozesse ausreichend etabliert. Hohes Risikopotenzial sehen sie jedoch durch die erhebliche Zunahme von Lieferantenausfällen infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise.
Nach dem Anstieg auf rund 35.000 Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2009 erwartet D&B einen weiteren Anstieg für 2010. Das bedeutet, in Deutschland gehen mehr Unternehmen in die Pleite oder stehen kurz davor. Die Mehrzahl der Experten sieht an dieser Stelle einen eindeutigen Handlungsbedarf der öffentlichen Hand, hier ein Risikomanagement zu etablieren bzw. es zu verbessern. So beurteilten 90 Prozent der Befragten die Qualität des derzeitigen Risikomanagements der öffentlichen Beschaffung als zu niedrig. Positiv bewerteten sie hingegen den Ansatz, Erfahrungen der Wirtschaft in die Entwicklung des Lieferantenrisikomanagements und der Risikoprophylaxe in die öffentliche Beschaffung einzubringen.
Im strategischen Einkauf vieler Unternehmen hat das Risikomanagement in den letzten Jahren seinen festen Platz eingenommen. Viele Unternehmen arbeiten gerade unter den Bedingungen der Finanzkrise daran, dies weiter zu professionalisieren. Diese Erfahrungen können helfen, die Beschaffungsstrategien der öffentlichen Hand im gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfeld transparenter, nachhaltiger und erfolgreicher zu gestalten.
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Beirat des Europäischen Finanz Forums
Von Dr. Oliver Everling | 10.März 2010
Das Europäische Finanz Forum, ein gemeinnütziger Verein zur Förderung des Wissens und des Erfahrungsaustausches in der Finanzwirtschaft, hat ein Advisory Board eingerichtet. Die Mitgliederversammlung ernannte Herrn Dr. Lutz Raettig, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Morgan Stanley Bank AG, Herrn Dr. Axel Nawrath, Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe, und Prof. Dr. Lutz Johanning, Inhaber des Lehrstuhls für Empirische Kapitalmarktforschung der WHU – Otto Beisheim School of Management, zu den Mitgliedern des beratenden Gremiums. Als Vorsitzender des Zentralvorstands wurde Arnulf S.Manhold, Senior Business Advisor der itechx GmbH, für zwei weitere Jahre gewählt.
Im vergangenen Jahr hat das Europäische Finanz Forum an seinen acht Standorten – Amsterdam, Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Luxemburg, München, Stuttgart und Wien – insgesamt 65 Vortragsveranstaltungen organisiert Knapp 3.000 Teilnehmer machten als Mitglieder oder als Gäste von den kostenfreien Veranstaltungen Gebrauch.
Seit seiner Gründung 1989 versteht sich das Europäische Finanz Forum als Netzwerk und Plattform für Führungskräfte aus der Finanzdienstleistungsindustrie, aus den Finanzbereichen der Unternehmen und für deren Berater. Dabei hat sich der gemeinnützige Verein folgende Ziele gesetzt: 1) Förderung des Wissens und des Erfahrungsaustauschs in der Finanzwirtschaft 2) Identifizierung und Behandlung von relevanten Gegenwarts- und Zukunftsfragen der Finanzwirtschaft 3) Beitrag zur Stärkung der regionalen Finanzplätze 4) Begleitung des Zusammenwachsens und der Harmonisierung der europäischen Finanzmärkte und der zunehmenden Internationalisierung und Vernetzung der Wirtschaft. Das Europäische Finanz Forum steht jedem offen, der die Vereinsziele unterstützt und Interesse an einem regelmäßigen Informationsaustausch über finanzwirtschaftliche Fragen hat.
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D&B kennt 160 Millionen Unternehmensprofile
Von Dr. Oliver Everling | 3.März 2010
Seit Februar 2010 bietet der Wirtschaftsinformationsdienst D&B Deutschland den Zugriff auf weltweit 160 Millionen Unternehmensprofile. Damit konnte D&B in den letzten acht Monaten die Zahl der Unternehmen auf der D&B Datenbank um 10 Millionen Einträge steigern, heißt es in einer Pressemitteilung des Unternehmens. Über das D&B Worldwide Network sammeln D&B Mitarbeiter in allen Regionen der Welt Daten über Unternehmen – automatisiert oder auch durch Recherche direkt vor Ort. „Vor allem für China, Russland und Osteuropa konnten wir die Zahl der verzeichneten Unternehmen extrem steigern“, erläutert Thomas Dold, Geschäftsführer D&B Deutschland. „Damit sind wir in der Lage, die Unternehmenslandschaft in fast 200 Ländern weltweit transparent abzubilden.“
Nicht zuletzt durch die Finanz- und Wirtschaftskrise stieg die Nachfrage deutscher Unternehmen nach Informationen über Geschäftspartner, Kunden und Lieferanten. D&B verknüpft hierbei die Daten der Unternehmen mit sorgfältig recherchierten Informationen über wirtschaftliche Kennzahlen, das Zahlungsverhalten der Firmen und eventuelle Unternehmensverflechtungen. Mit Hilfe dieser Informationen können Unternehmen ein konsequentes Risikomanagement aufbauen, um Ausfälle von Partnern, Kunden oder Lieferanten frühzeitig erkennen und angemessen reagieren zu können.
Die Zahlungsmoral ist ein Frühindikator für drohende Insolvenz. Um hier solide Informationen bereitzustellen, wertet D&B pro Jahr im DunTrade® Programm weltweit 20 Mrd. Rechnungen von Unternehmen aus. Allein in Deutschland laufen 600 Mio. Rechnungen durch die Analyse und zeigen wie pünktlich Firmen bezahlen. In gleichem Maßen wie Unternehmen weltweit tätig sind, so sind sie auch weltweit verflochten. Risikoeinschätzungen können sich ändern, wenn man Anteileigner, Mutter-, Schwester- oder Tochtergesellschaft mit betrachtet. Auch diese Informationen sind in der D&B Datenbank verfügbar.
Die 160 Mio. Unternehmensprofile auf der D&B Datenbank bieten den Nutzern länderübergreifend zusätzliche vertriebs- und marketingrelevante Informationen. Nach mehr als 50 Kriterien können Unternehmen auf der Datenbank selektiert werden, um daraus zielgenau potenzielle Neukunden für Vertriebsaktivitäten zu gewinnen und weltweite neue Absatzpotenziale zu entdecken.
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Bundesverfassungsgericht fordert „anspruchsvolle Verschlüsselung“
Von Dr. Oliver Everling | 3.März 2010
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form nicht mit dem Grundgesetz in Einklang steht. Die Paragrafen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen dem Gericht zufolge gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes und sind „somit nichtig“. Die Daten seien „unverzüglich zu löschen“. Das Gericht fordert insbesondere „anspruchsvolle und normenklare Regelungen“ in Bezug auf Datenschutz, Datensicherheit, Transparenz und Zugriffsrechte. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier nennt in diesem Zusammenhang die Maßgabe einer „anspruchsvollen Verschlüsselung“.
Die Daten müssen sicherer gespeichert werden, als es das bisherige Gesetz verlangt. Das Gericht führt getrennte Speicherung, asymmetrische Verschlüsselung, Vier-Augen-Prinzip verbunden mit fortschrittlichen Verfahren zur Authentifizierung für den Zugang zu den Schlüsseln und revisionssicherer Protokollierung von Zugriff und Löschung an.
Es müsse zudem eine transparente Kontrolle darüber geben, was mit den Daten geschehe. Abfrage und Übermittlung der Daten müssten grundsätzlich dem „Richtervorbehalt“ unterliegen. Im Nachgang müssten Rechtsschutzverfahren möglich sein. Verwendung dürften die Daten immer nur dann finden, wenn es um schwere Straftaten gehe. Die bloße Abfrage von IP-Adressen soll dem Urteil zufolge zumindest für Behörden auch ohne Richtervorbehalt gestattet sein. Diese könnten somit auf relativ einfachem Wege herausfinden, welcher Nutzer sich vermutlich hinter einem bestimmten Internetanschluss verbirgt. Solche Auskünfte dürften jedoch „nicht ins Blaue hinein eingeholt“ werden: „Die Aufhebung der Anonymität im Internet bedarf zumindest einer Rechtsgutbeeinträchtigung, der von der Rechtsordnung auch sonst ein hervorgehobenes Gewicht beigemessen wird.“ Darunter könnten allerdings auch Ordnungswidrigkeiten fallen, wenngleich auch nur „im Einzelfall besonders gewichtige“, die der Gesetzgeber „ausdrücklich benennen muss“.
Grundlage für das jetzige Urteil ist unter anderem das sogenannte „Volkszählungsurteil“ von 1983, in dem seinerzeit das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung geprägt wurde, demzufolge jeder Bürger grundsätzlich die Hoheit über seine persönlichen Daten besitzt und selbst entscheiden dürfen muss, welche davon er preisgibt. Diesen Grundsatz sahen die Karlsruher Richter mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner bisherigen Form verletzt.
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Kündigungsresistenz zeugt von Zufriedenheit
Von Dr. Oliver Everling | 26.Februar 2010
Die neue leben Lebensversicherung AG positioniert sich im vierten Assekurata-Folgerating hervorragend mit einem jeweils exzellenten Urteil in den Teilqualitäten Unternehmenssicherheit, Erfolg und Gewinnbeteiligung. In der Teilqualität Kundenorientierung kann das Unternehmen sein gutes Urteil bestätigen.
Die neue leben Lebensversicherung AG (neue leben) weist eine exzellente Unternehmenssicherheit auf. Bereits zum wiederholten Male konnte die neue leben im Assekurata-Rating durch eine angemessene Risikosteuerung sowie hohen Sicherheitsmitteln überzeugen. Diese zeigen sich vor allen Dingen in einer überdurchschnittlichen Eigenkapitalquote von 2,03 % (Markt: 1,73 %). Das bestehende Risikomanagementsystem erfasst die unternehmerischen Risiken sehr detailliert und unterstützt die Unternehmenssteuerung durch quantitative Risikomodelle als sinnvolles Steuerungsinstrument. Aufgrund dessen ist die neue leben auf die Anforderungen von Solvency II sehr gut vorbereitet.
Die Teilqualität Erfolg ist exzellent, urteilt die Assekurata. Infolge der Finanzmarktkrise war das stabile und hohe Kapitalanlageergebnis der neue leben in 2008 von Abschreibungen beeinflusst. Dieser Umstand war allerdings marktweit bei einem Großteil der Lebensversicherer zu beobachten. Aufgrund der konservativen Kapitalanlagepolitik hielt sich bei der neue leben das Volumen der erforderlichen Abschreibungen allerdings in Grenzen, so dass das Unternehmen in 2008 eine Nettoverzinung von 4,00 % (Markt: 3,53 %) erzielte. Attraktiv aus Kundensicht sind auch die Erfolgsbeiträge aus den Kostengewinnen. Mit einer Kostenquote von 1,11 % (Markt: 2,74 %) verfügt die neue leben über eine sehr günstige Kostenstruktur, die sich für den Versicherungsnehmer positiv in seiner Vertragsrendite bemerkbar macht.
Die umfangreiche Stärkung der freien RfB (Rückstellung für Beitragsrückerstattung), die zur Stabilisierung der Überschussbeteiligung der Versicherten eingesetzt wird, unterstützt die exzellente Einschätzung der Gewinnbeteiligungspolitik der neue leben. Die seit Jahren konstante laufende Überschussdeklaration von 4,60 % liegt weit über dem Marktdurchschnitt für 2010 (4,20 %). Unter Berücksichtigung der Gesamtverzinsung gewährt die neue leben ihren Kunden mit 5,45 % (Markt: 4,90 %) ein attraktives Gewinnversprechen. Aufgrund der stabilen und sehr auskömmlichen Ertragslage kann das überdurchschnittliche Gewinnbeteiligungsniveau auch als ein nachhaltiges Gewinnversprechen an die Kunden angesehen werden.
Die jüngst unter den Kunden der neue leben durchgeführte Befragung ergab ein weitgehend gutes Kundenzufriedenheitsurteil. So zeigen sich die Kunden der neue leben kündigungsresistent und würden ihren Lebensversicherer weiterempfehlen. Beispielsweise haben lediglich 22,1 % der Befragten schon einmal darüber nachgedacht zu kündigen. Damit bewegt sich die neue leben im Durchschnitt aller von Assekurata befragten Lebensversicherer. Die neue leben verfügt über exzellente Servicepotenziale. Diese zeigen sich sowohl in einer schnellen Bearbeitung der Kundenanliegen als auch in einer hohen Qualität bei der Erledigung. In der Gesamtbewertung erreicht die Teilqualität Kundenorientierung ein gutes Urteil.
Die neue leben verzeichnet in der mehrjährigen Betrachtung ein überdurchschnittliches Wachstum, das sich in dem sehr guten Urteil der Teilqualität Wachstum/ Attraktivität am Markt widerspiegelt. Nach gebuchten Bruttoprämien wächst das Unternehmen im Schnitt der vergangenen fünf Jahre um 3,63 % (Markt: 1,87 %). Weitere positive Wachstumsimpulse sieht Assekurata bei der neue leben in den angebotenen Produkten sowie der Vertriebsaufstellung als Kooperationspartner der Sparkassen ergeben.
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DVFA Anforderungen an Structured Finance Ratings
Von Dr. Oliver Everling | 23.Februar 2010
Angesichts der Schwierigkeiten mit Umgang und Interpretation von Ratings bei Strukturierten Anleihen hat die DVFA einen Katalog von Mindestanforderungen an diese Ratings erstellt. Ziel des acht Punkte umfassenden Katalogs ist es, Originatoren der Produkte wie auch institutionellen Investoren einen Leitfaden zu geben, mit dem die Methodik und vor allem die Aussagekraft von Ratings bei dieser wichtigen Produktkategorie besser nachvollzogen werden können.
Dabei werden zunächst vor allem die Ratingagenturen aufgefordert, dass sie mehr der für das Rating relevanten Informationen offen legen sollen. Ein wichtiger Punkt ist hier die Anforderung, dass den Investoren auch Informationen und Tools über das Verhalten der Portfolios und der Ratings in Stress-Szenarien von den Ratingagenturen zur Verfügung gestellt werden sollen.
Zentral ist im Weiteren die Forderung, dass das verbriefte Portfolio aus dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Originators stammen soll. Das Gesamtportfolio und das Verbriefte Portfolio sollen dabei strukturell und qualitativ homogen sein. Damit wäre eine Verbriefung zu reinen Vertriebszwecken („originate to distribute“) nicht möglich.
Die Expertengruppe der DVFA wurde von Prof. Dr. Thomas Heidorn, Frankfurt School of Finance & Management gGmbH, geleitet. „Falls die Adressaten des Anforderungskatalogs, also die Investoren, die Ratingagenturen und gegebenenfalls die Regulierer, sich an diesen Anforderungen orientieren, könnte ein Standard für die Ratings von Structured Finance Produkten daraus resultieren“, sagte Prof. Heidorn.
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Fondskonzepte zwischen Core und Opportunity
Von Dr. Oliver Everling | 18.Februar 2010
Kapitalanlage vollzieht sich in einem magischen Dreieck aus Sicherheit, Performance und Liquidität auf der einen, aus Zocken, Vermögen und Anlegen auf der anderen Seite. „Zocken“ impliziert ein Zufallsergebnis. Renditen außerhalb einer nachvollziehbaren Rendite-/Risikorelation sind die Konsequenz. Dies kann bei Gamefonds oder Filmfonds der Fall sein. Bei identifizierbaren Assets ist Rendite das Ergebnis wirtschaftlichen Handelns mit nachvollziehbarer Rendite-/Risikorelation. Sachwerte, Kapitalwerte und Finanzwerte liefern dafür die Grundlage, erläutert Wolfgang Kubatzki von der Feri EuroRating Services.
Kubatzki erläutert die Anforderungen an den Investitionsmarkt: Transparenz, Rechtssicherheit, Fungbilität – die Entwicklung folgt ökonomischen Indikatoren, es stehen bewertbare Daten zur Verfügung. Anforderungen an das Investitionsobjekt sind durch die Stichworte Qualität, „Einnahmenberechenbarkeit“, Angemessenheit des Kaufpreises, Nachhaltigkeit und Marktgängigkeit skizzierbar. Assets, deren Sinnhaftigkeit für Privatanleger zu hinterfragen sei, sieht Kubatzki in Energiecontainern, Mobilfunkmasten in den USA, Gold-und Edelmetall, Riesenrädern oder Deepsea Oil Explorern.
An die Konzeption seien eine Reihe von Anforderungen zu stellen: Einfache Strukturen, adäquates Rendite-Risiko-Verhältnis, einschätzbare Bonitätsrisiken, eindeutige und flache (Kosten-) Strukturen und hohe Interessenparallelität seien hier wichtig, so Kubatzki, und fügt das Beispiel einer attraktiven Investitionsmöglichkeit in Infrastruktur auf Irrwegen für steuerrechtliche Vorteile hinzu.
Welche Anforderungen sind an die Investitionspartner zu stellen? Positiver Track Record, Asset Management Kompetenz, professionelle Anlegerbetreuung und Kontinuität – darauf kommt es aus Sicht von Kubatzki an. Er fügt einige Fragestellungen an die Vertriebspartner hinzu: Ändern Banken ihren Produktansatz? Können freie Vertriebe den steigenden Anforderungen und Auflagen gerecht werden? Hat das Provisionsmodell noch eine Zukunft?
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