Deutsche Stiftungen kooperieren mit oekom research
Von Dr. Oliver Everling | 30.März 2010
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen sucht mit der oekom research AG als offiziellem Projektpartner die Zusammenarbeit. Ziel der Kooperation ist es nach Angaben der Ratingagentur oekom research, die Mitglieder des Verbandes bei der Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Aspekte in ihrer Kapitalanlage zu unterstützen. Dazu bietet oekom research den gut 3.400 Mitgliedern des Bundesverbandes einen einmaligen und kostenlosen Portfolio-Check in Bezug auf Nachhaltigkeitskriterien („Nachhaltigkeitsscreening“) an.
Viele institutionelle Investoren beziehen seit längerer Zeit derartige Kriterien in ihre Anlageentscheidungen mit ein. Auch Stiftungen öffnen sich verstärkt dem Thema, haben aber oftmals noch Beratungsbedarf. „Dabei bieten nachhaltige Anlagen gerade den Stiftungen handfeste Vorteile“, sagt Robert Haßler, CEO von oekom research. Dazu zählt insbesondere die aktive Förderung des sozialen, kulturellen oder umweltbezogenen Stiftungszwecks durch gezielte Investments in Aktien und Rentenpapiere von Emittenten, die im Sinne des Stiftungszwecks agieren. Außerdem lassen sich Reputationsrisiken wie im Fall der niederländischen Krebsstiftung KWF Kankerbestrijding vermeiden. Diese hatte einen Teil ihrer Kapitalanlagen in Tabakunternehmen investiert, was in der niederländischen Öffentlichkeit für großes Aufsehen gesorgt und die Stiftungsmanager in Erklärungsnot gebracht hat. Durch die Nutzung von ökologischen oder sozialen Ausschlusskriterien bei der Auswahl der Anlageobjekte und deren konsequente Anwendung lassen sich solche Situationen und die damit verbundenen Reputationsverluste vermeiden.
Auf der anderen Seite sichert sich die nachhaltig anlegende Stiftung auch Renditechancen: Wie zahlreiche Studien belegt haben, können nachhaltige Kapitalanlagen eine vergleichbare Rendite wie konventionelle Anlagen erzielen. Nach einer aktuellen Auswertung des Unternehmensberaters Mercer zeigen 30 von 36 internationalen wissenschaftlichen Studien, dass nachhaltige Kapitalanlagen gleich gut oder sogar besser abschneiden als konventionelle. Die Vorbehalte deutscher Stiftungen gegen die Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien sind entsprechend im Rückzug begriffen.
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Politiker von Banken schlecht beraten
Von Dr. Oliver Everling | 26.März 2010
„Der Geschäftsinhaber der Everling Advisory Services, Oliver Everling, spricht sich für eine Kontrolle der Ratingagenturen aus. Er vertritt auch die Auffassung, dass ab einem Gesamtkreditvolumen von etwa 10 Millionen Euro dem bankinternen Rating das unabhängige Rating einer neutralen Agentur gegenüber gestellt werden müsste.“ So berichtete „Das Parlament“ in der Nr. 11 / 08.03.2004 (http://www.das-parlament.de/2004/11/PlenumundAusschuesse/028.html) auf der Homepage des Deutschen Bundestages aus einer Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages.
Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sah schon lange vor der Finanzkrise Handlungsbedarf: „Um die Eigenständigkeit des europäischen Kapitalmarktes zu stärken, sollte über die Etablierung einer europäischen Ratingagentur nachgedacht werden.“ Für diese Empfehlung sprach sich der BDI in einer schriftlichen Stellungnahme zur nichtöffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Thema „Ratingagenturen“ am 3. März 2004 aus, berichtete „Das Parlament“.
Der Zentrale Kreditausschuss der deutschen Banken verlangte zwar die Offenlegung der angewandten Ratingverfahren und -methoden, um Interessenkonflikte zu vermeiden oder offenzulegen. „Gesetzgeberischen Handlungsbedarf gegen wettbewerbswidrige, missbräuchliche und unfaire Praktiken von Ratingagenturen sehen die Bankenvertreter nicht.“ So der Rat der Banken vor der Krise – falsch und überholt durch die Gesetzgebung auf EU-Ebene, denn durch EU-Ratingverordnung wird nun auch der deutsche Gesetzgeber zum Handeln gezwungen.
Kaum erstaunlich daher, dass sich der ZKA nun in der Anhörung vom 24. März 2010 nicht mit einer schriftlichen Stellungnahme im Finanzausschuss des Bundestages zu Wort meldete, um den Widerspruch der heutigen zur damaligen Position auch noch zu dokumentieren. Im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) sind seit 1932 die fünf Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft (Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V., Bundesverband deutscher Banken e. V., Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V., Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. und Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V. zusammengeschlossen. Der ZKA versteht sich als Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände.
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Verbraucherinformation geht nur mit Rating
Von Dr. Oliver Everling | 24.März 2010
Schon heute wird im deutschen Recht zwischen „einfachen“ und „komplexen“ Produkten unterschieden. Nach der geltenden europäischen Rechtslage sind Bundesschatzbriefe bereits als „komplex“ zu beurteilen, da sie ein Optionsrecht enthalten. Alle Fonds dagegen gelten als „einfach“. Georg Baur vom Bundesverband deutscher Banken (http://www.bankenverband.de/) macht auf dem TÜV NORD Finanz-Dialog in Berlin klar, dass es simple Regeln für die Unterteilung von Finanzprodukten nicht geben kann. Baur will das Thema mit einem zweiseitigen Produktblatt erledigt sehen.
Hans-Michael Goldmann, MdB, FDP, Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, kritisiert die übermäßige Provisionsorientierung der Bankberater, die den Kunden wegen attraktiverer Vergütungen zu komplexeren Produkten gedrängt haben. Kernpunkt werde die Qualität von Beratung sein.
Prof. Dr. Thomas Heidorn macht klar, dass Bankprodukte in ihrer Profitabilität für ihre Anbieter eigentlich nicht so aus der Reihe tanzen, denn im Textileinzelhandel würde z. B. auch kein Kunde darüber aufgeklärt, wie hoch die Marge sein. Goldmann wirft demgegenüber ein, dass die Verkäuferin diese Marge auch nicht erhalte, so dass man es bei Banken mit einer anderen Interessenkonstellation zu tun habe. Heidorn kann sich nicht vorstellen, dass eine Behörde die Qualität von Finanzprodukten amtlich feststellen könnte.
Baur tritt der Idee entgegen, mit nur „einer“ Zertifizierung das gesamte Problem erschlagen zu können. Es gebe Ratings, Fondsratings, Zertifikateratings usw., die für Transparenz sorgen. Ausschließlichkeit dürfe es hier nicht geben. Informationsstandards werden durch Ratings bereits geschaffen.
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Ratingagentur nach dem Zufallsprinzip
Von Dr. Oliver Everling | 24.März 2010
Der Kritik an den Ratingagenturen entzündet sich vor allem an der Bezahlung der Ratingagentur durch das zu ratende Unternehmen bzw. den Emittenten von Wertpapieren, berichtet Karl-Heinz Bächstädt in seiner Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 24. März 2010 im Deutschen Bundestag, Finanzausschuss, zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung)“.
Der potentielle Zusammenhang zwischen Umsatzgenerierung seitens der Ratingagentur und der Ratingnotenvergabe lässt nicht unerhebliche Zweifel an einer neutralen Erstellung des Ratings und der Güte einer Ratingnote aufkommen, meint Bächstädt. Seit der Umsetzung von Basel II ist eine „gute“ Ratingnote für ein Unternehmen nicht mehr nur für die Mittelbeschaffung auf dem Kapitalmarkt, sondern auch für die Kreditaufnahme bei Banken und Sparkassen essentiell.
Die Regelungen der EU-Ratingverordnung mindern zwar insbesondere durch organisatorische Anforderungen an die Ratingagenturen die Interessenkonflikte, aber können sie weder beseitigen noch entscheidend reduzieren. Bächstästd: „Die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sichert nicht die Unabhängigkeit, wie wir aus zahlreichen anderen Bereichen des Finanzsektors, z.B. der Anlageberatung, wissen.“
Um den genannten Interessenkonflikt aufzulösen, schlägt Bächstädt ein Auswahlverfahren vor, das bestimmt, welche Ratingagentur, die gemäß EU-Ratingverordnung in der Gemeinschaft zugelassen sein muss, das Rating eines Emittenten durchführen soll. Die Auswahl sollte – unter Berücksichtigung von wenigen Kriterien, die auf die zu ratenden Objekte abstellen, z.B. international – national, Komplexität, – nach dem Zufallsprinzip erfolgen. Dabei sind zumindest für die Anfangszeit Unterschiede zwischen den Ratingagenturen hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Kapazitäten und Kompetenzen zu berücksichtigen. Aufgrund der Anbieterstrukturen des heutigen Ratingmarktes (drei große Ratingagenturen sowie eine hinreichende Zahl mittelgroßer Ratingagenturen in den einzelnen Staaten) steht eine ausreichende Zahl von Ratingagenturen zur Verfügung. Zudem wäre der Zugang zu diesem Markt nicht beschränkt; die heute de facto existierenden Markteintrittsbarrieren reduzieren sich.
Die Auswahl einer Ratingagentur gilt nach dem Vorschlag von Bächstädt für das Erstrating sowie eine kleine Anzahl der Folgeratings. Danach hat eine andere Ratingagentur, die ebenfalls nach dem Zufallsprinzip bestimmt werden sollte, die nächsten (Folge-)Ratings zu erstellen. Die Vergütung der Ratingagentur kann sich nach einer Gebührenordnung richten, so Bächstädt, die auf die heutigen Marktpreise zurückgreift und damit Preisbestandteile wie Umfang und Komplexität der Aufgabe erfasst. Damit wird zugleich ein Preiswettbewerb zulasten der Qualität weitgehend unterbunden.
Die organisatorische Durchführung des Auswahlverfahrens kann bei der Aufsichtsbehörde erfolgen, schlägt Bächstädt vor. „Aspekte des vorgestellten Verfahrens sind bereits Gegenstand von Diskussionen in anderen Bereichen der Wirtschaft, in denen Interessenkonflikte auftreten. Ähnlichen Interessenkonflikten wie Ratingagenturen unterliegen die Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer) bei der Prüfung des Jahresabschlusses eines Unternehmens: Das zu kontrollierende Unternehmen bestellt sich seine eigenen Kontrolleure; Beauftragung und Bezahlung erfolgen durch das zu prüfende Unternehmen. Zudem führt der zunehmende Wettbewerbsdruck zwischen den Wirtschaftsprüfern verstärkt zu Abhängigkeiten und finanziellem Druck auf die Wirtschaftsprüfer. Die BaFin empfiehlt, dass die Kreditinstitute in größeren Zeitabständen (nach mehreren Jahren) den Abschlussprüfer wechseln. Diesem Wunsch wird auch entsprochen.“
Die Einschränkung der freien Wahl von Vertragspartnern in besonderen Fällen besteht bereits heute, darauf weist Bächstädt hin: Nicht jeder Wirtschaftsprüfer darf Kreditinstitute prüfen. Die BaFin trifft eine Vorauswahl. Eine entsprechende Regelung für Ratingagenturen findet sich bereits in der EU-Ratingverordnung. Auch bei den „§ 44er“-Prüfungen (Sonderprüfungen auf Veranlassung der BaFin gem. § 44 KWG) kann das zu prüfende Institut sich seinen Prüfer nicht selbst aussuchen, sondern bekommt ihn von der BaFin zugewiesen. Trotzdem hat das Institut die Kosten der Prüfung zu tragen. Angesichts der enormen Bedeutung von Ratings in der heutigen Zeit sind Einschränkungen bei der Auswahl der Ratingagenturen vertretbar.
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Gemischtes von Latinos
Von Dr. Oliver Everling | 22.März 2010
Die Bad Homburger Feri EuroRating Services AG zeichnet bei Lateinamerika-Aktienfonds ein gemischtes Bild. Während die Fondsvolumina in den letzten Jahren allgemein stark gewachsen sind, zeigt ein Fonds-Check von 21 Lateinamerika-Fonds erhebliche Qualitätsunterschiede. Insgesamt erhielten nur acht Produkte die Top-Ratings A (sehr gut) oder B (gut). Selbst unter den besten vier gab es deutliche Unterschiede: Während die A-Rating-Produkte von Amundi und ISI hervorragend abgeschnitten haben, zeigten bereits die mit B gerateten Fonds von Gartmore und BlackRock einige Schwächen. Der Fonds-Check ist Teil des aktuellen Feri Fund Rating Monitors (FRM), der halbjährlich herausgegeben wird.
Der Amundi Funds Latin America Equities erhält seit mehr als einem Jahr das Feri A-Rating. Die Performance des Fonds bekam die Maximalwertung, in punkto Risiko liegt das Produkt im Durchschnitt. Ebenfalls sehr gut bewertet wurde der ISI Latin America Equities der dänischen Fondsgesellschaft Investeringsforeningen Sydinvest International.. Die Fondsperformance erreicht in fünf von sechs Kriterien eine sehr gute Bewertung, der Risikoindikator ergab ein „gut“.
Der Gartmore SICAV Latin American erhielt von Feri ein B-Rating, liegt aber in der Fünfjahres-Betrachtung nur auf dem Performance-Niveau der Benchmark MSCI EM Latin America. Der BGF Latin American Fund von BlackRock ist mit sechs Milliarden Euro der größte in der Vergleichsgruppe. Im Vergleich zu den anderen Fonds wurde das „Flaggschiff“ in der Risikoanalyse allerdings als schwach bewertet und erhielt von Feri insgesamt ein B-Rating.
„Lateinamerika ist mit der aktuellen Krise wesentlich besser fertig geworden, als das früher der Fall war. Viele Länder dort haben frühzeitig und umfassend Reformen in Angriff genommen, und auch die hohen Rohstoffpreise geben der Region positive Impulse“, erklärt Christian Michel, Leiter Fonds und Zertifikate bei der Feri EuroRating Services AG. „Nicht alle Länder und Branchen Lateinamerikas profitieren jedoch gleichermaßen. Wie unser Fonds-Check gezeigt hat, bewiesen die Manager der Lateinamerika-Fonds hier ein unterschiedlich gutes Gespür. Die Anleger tun deshalb gut daran, regelmäßig die Qualität ihrer Fonds zu überprüfen und mit anderen Produkten zu vergleichen.“ Die detaillierte Fondsanalyse kann im „Feri Fund Rating Monitor“ nachgelesen werden (http://survey.feri.de/FS/frm.aspx).
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Späte Einsicht des Gesetzgebers
Von Dr. Oliver Everling | 19.März 2010
„Erforderlich sind auf Ratingverfahren abgestimmte aufsichtsrechtliche Strukturen, die es ermöglichen, den derzeit noch ausschließlich durch die Anwendung der zivilrechtlichen Haftungsinstrumente ansatzweise erreichten Schutz zu verbessern. Insbesondere ist die heutige privatrechtliche Ausformung des Ratingverfahrens nicht geeignet, aufsichtsrechtliche Regelungen zu substitutieren.“
Dieses Zitat stammt nicht etwa erst aus einer der zahlreichen Veröffentlichungen nach Ausbruch der Finanzkrise, sondern aus dem Beitrag von Prof. Dr. Dr. Carsten Thomas Ebenroth (†) und Dr. Stefan Koos zum Thema „Juristische Aspekte des Rating“ im „Handbuch Rating“, das ich 1996 mit Prof. Dr. Hans E. Büschgen herausgab (Seite 509). An dem vor 14 Jahren festgestellten und wissenschaftlich belegten Erfordernis, für Ratingagenturen einen geeigneten Rechtsrahmen zu schaffen, hat sich nichts geändert, nur haben die Schäden aus der Finanzkrise zwischenzeitlich das Versäumnis der Gesetzgebung unter Beweis gestellt, rechtzeitig die weitreichende Bedeutung und Funktionsweise von Ratingagenturen zu erkennen und eine befriedigende Rechtslage zu schaffen.
Die Feststellungen aus den 1990er Jahren im „Handbuch Rating“ haben unveränderte Aktualität: „Durch Schaffung von auf Ratingagenturen zugeschnittene aufsichtsrechtliche Vorschriften kann die Wahrscheinlichkeit von Schäden durch Fehlratings gesenkt werden. Zwar beachten die großen Ratingagenturen schon jetzt die zu fordernden Verhaltensrichtlinien und sind darauf bedacht, größtmögliche Unabhängigkeit zu wahren; doch besteht die Gefahr, dass dies nach Erreichen einer völligen Akzeptanz des Ratings auf dem Anlagemarkt nachlassen könnte. Für diesen Fall muss der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen.“
„Insbesondere der Schutz des durch ein Fehlrating geschädigten Anlegers ist derzeit unzureichend ausgestaltet“, stellen Ebenroth und Koos schon damals fest und folgern: „Es ist daher erforderlich, dass Schutzvorschriften in Form von Verhaltensmaßregeln für Ratingagenturen formuliert und mittels Sanktionsvorschriften aufsichtsrechtlich durchsetzbar gemacht werden.“
Mit dem Gesetzentwurf zur Ausführung der EU-Ratingverordnung wird neben der Zuständigkeitsregelung ein lange geforderter Katalog von Bußgeldvorschriften eingeführt, der bei Verstößen gegen die diversen in der EU-Ratingverordnung festgelegten Pflichten greift. Mit den vorgesehenen Maßnahmen in den Bereichen Interessenkonflikte, Ratingqualität, Transparenz und interne Führungsstruktur der Ratingagenturen werden oft konstatierte Lücken der Finanzaufsicht geschlossen.
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EU-Ratingverordnung begünstigt US-Agenturen
Von Dr. Oliver Everling | 19.März 2010
Scope begrüßt die Initiative der EU und der Bundesregierung, den Ratingmarkt zu reglementieren, sieht aber in der Gesetzesvorlage noch Handlungsbedarf. Ziele, die der Gesetzentwurf verfolgen sollte sind 1. Eine stärkere Kontrolle über die Arbeit der Ratingagenturen und 2. Stärkung des Wettbewerbs unter den Ratingagenturen. In der Stellungnahme der Scope Group zum „Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung) kommen jedoch einige Kritikpunkte zum Ausdruck: „Der Gesetzentwurf, wie er sich aktuell darstellt, schafft folgende Situation. Die Umsetzung der Vorschriften bringt einen hohen Verwaltungsaufwand mit sich. Im Vergleich zu kleineren oder jüngeren Agenturen können die umsatzstarken, etablierten Agenturen diese Vorschriften naturgegebenermaßen leichter umsetzen. Die hierfür benötigten Ressourcen stehen dort bereit.“
Stärker betroffen seien kleinere Agenturen, die bereits auf dem Mark sind, oder in den Markt wollen, warnt Ferdinand Jacobi von der Scope Group. Die Umsetzung der Richtlinien bedeute für viele einen großen Kraftakt. Dem werde im vorliegenden Gesetzentwurf dadurch Rechnung getragen, dass Agenturen mit weniger als 50 Mitarbeitern von einigen Vorschriften befreit würden. Allerdings sei die Unterscheidung nach Größe anhand der Mitarbeiterzahl hier nicht zwingend zielführend, so Jakobi. „Sinnvoller wäre eine Unterscheidung nach wirtschaftlichen Kennzahlen wie Umsatz oder Bilanzsumme.“
Des Weiteren stellt die Benennung eines kompetenten Aufsichtsrats in der angestrebten Größenordnung einen nicht zu vernachlässigenden Kostenfaktor dar, zeigt Scope auf. Die Kontrollfunktion des Aufsichtsrates könnte, gerade bei Neueinsteigern und kleineren Agenturen, aber durchaus auch durch die vorhandenen Compliance-Funktionen übernommen werden. „Auch die Regelungen zur jährlichen Prüfung der Agentur durch einen von der BaFin bestimmten Wirtschaftsprüfer auf Kosten der Agenturen ist in diesem Zusammenhang zu hinterfragen. Da hier keine Angaben zu Prüfungsumfang und -tiefe gemacht werden,“ kritisiert Jakobi, „stellen die zu erwartenden Kosten eine Blackbox dar.“
Für Scope ist der Gesetzentwurf ein Schritt in die richtige Richtung bezüglich der Kontrolle der Ratingagenturen. „Allerdings wird er mit Missständen, wie Beratung und anschließende Bewertung der beratenen Unternehmen, nicht aufräumen können. Die Ausgründung von Tochtergesellschaften ist ein einfaches Mittel, diese Vorschriften zu umgehen.“
Die durch den Gesetzentwurf geschaffenen Kontrollfunktionen bedeuten für die Ratingagenturen einen erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand, warnt die Scope Group. Ob der Gesetzentwurf es allerdings schaffen werde, dadurch die Funktionsweisen des Marktes zu ändern, bleibe fraglich. „Unserer Meinung nach ist dies in erster Linie zu erreichen, indem der Wettbewerb gestärkt wird. Hier geht der Entwurf allerdings am Ziel vorbei. Die aufgestellten Vorschriften spielen viel mehr den bisherigen Marktführern in die Hände, da für diese keine größeren Probleme bei der Umsetzung zu erwarten sind; für kleinere Agenturen und Neueinsteiger würde allerdings eine Aufwandsmaximierung bzw. zusätzliche Markteintrittsbarriere geschaffen.“
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Spanien auf Talfahrt
Von Dr. Oliver Everling | 18.März 2010
D&B wertet im März den Länderrisiko-Indikator Spaniens um ein Quartil auf DB3b ab. Der Wirtschaftsinformationsdienst reagiert damit auf die sich weiter verschlechternden Konjunkturaussichten. Gründe hierfür sind ein fortwährender Abschwung der Wirtschaft, die anhaltende Verschlechterung des Arbeitsmarkts, eingeschränkte Liquidität sowie eine beschleunigte Inflation. „Die Aussichten für eine schnelle Erholung sehen düster aus“, sagt Thomas Dold, Geschäftsführer D&B Deutschland. D&B erwartet für die kommenden zwei Jahre weiter zunehmende Zahlungsverzögerungen bei spanischen Unternehmen und ein anhaltend hohes Niveau bei Insolvenzen.
Die Konjunkturflaute schwächt nach wie vor die meisten Wirtschaftssektoren. Dadurch sehen sich Unternehmen erheblich größeren Risiken bei Geschäftsaktivitäten in Spanien gegenüber. Zusätzlich stellt der starke Euro innerhalb der nächsten zwei Jahre ein Hemmnis für Investitionen dar. Auch der Tourismus ist aktuell keine Stütze der spanischen Wirtschaft. Urlauber des beliebtesten Reiselands der Europäer sind zögerlich und entscheiden sich kurzfristiger für Buchungen. Jedoch geht die Europäische Kommission davon aus, dass das Fernweh nach der überwundenen Rezession in einigen EU-Ländern wieder zunehmen wird.
Vor dem Hintergrund steigender Arbeitslosigkeit und einer düsteren gesamtwirtschaftlichen Perspektive kam es zu einem Rückgang der Industrieproduktion um 23 Prozent im Jahresvergleich 2008 – 2009. Außerdem stieg 2009 die Zahl der Konkurse und Zahlungsrückstände in allen Wirtschaftsbereichen Spaniens an. Obwohl der Finanzsektor sich als stabil erweist, schadet die zögerliche Vergabe von Krediten an Firmen und Privathaushalten dem Umsatz spanischer Unternehmen. Bislang hat der Finanzsektor die Krise relativ gut überstanden. Allerdings werden angesichts steigender nichtbedienter Kreditforderungen sowie erhöhter Arbeitslosigkeit Finanzinstitute höhere Kreditausfälle verkraften müssen. Damit steigen auch die Risiken für den spanischen Finanzsektor. Im Fall eines solchen Szenarios wären weitere Unterstützung und ein Eingreifen von Seiten der Regierung nötig.
Für das gesamte Jahr 2010 erwartet D&B einen Abschwung der spanischen Wirtschaft. Jedoch wird das BIP-Wachstum im zweiten Halbjahr allmählich in Schwung kommen. Vor dem Hintergrund einer schwachen internationalen Wettbewerbsfähigkeit, einer geringen Produktivität sowie hoher Arbeitskosten rechnet D&B nur mit gedämpften Wachstumsraten des BIP für die Jahre 2011 – 2013.
Gegenwärtig verfügt Spaniens Regierung nur über begrenzte Mittel, um die wirtschaftliche Erholung zu stützen. Ende Januar führte Premierminister José Luis Rodríguez Zapatero von der Sozialistischen Partei einen Sparkurs ein, um so innerhalb eines Vierjahreszeitraums 50 Milliarden Euro einzusparen und das BIP-Defizit bis 2013 auf drei Prozent einzudämmen. Die Regierung kündigte außerdem Strukturreformen an. Unter anderem plant sie das Rentenalter von 65 auf 67 Jahre anzuheben und den Arbeitsmarkt flexibler zu gestalten. Die Arbeitslosigkeit erreichte im Dezember 2009 die Marke von 19,5 Prozent.
Die D&B Länderrisiko-Experten sind jedoch skeptisch in der Frage, ob die spanische Regierung ihre Ziele erreicht. Zapatero wird sich gegen den Widerstand der Gewerkschaftsverbände sowie einiger Fraktionsgruppen aus dem linken Flügel der PSOE behaupten müssen. Angesichts der Tatsache, dass Mariano Rajoy, der Vorsitzende der oppositionellen Mitte-rechts-Volkspartei, in den Umfragen mit rund sechs Prozentpunkten führt, befindet sich Zapatero in einer schwachen Position bei der Verhandlung der dringend nötigen Reformen.
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Nachhaltigkeit bleibt in der Krise aktuell
Von Dr. Oliver Everling | 17.März 2010
Die Finanz- und Wirtschaftskrise hinterlässt, von wenigen Einzelfällen abgesehen, keine Einschnitte im Corporate Responsibility (CR)- Management von Unternehmen. Im Gegenteil: Nachhaltigkeit wird in den Unternehmen vermehrt als Beitrag zur Stabilisierung und Sicherung der Zukunftsfähigkeit angesehen. Dies ist das Kernergebnis des oekom CR Reviews 2010, den die Nachhaltigkeits-Ratingagentur oekom research heute in Frankfurt vorstellt.
In vielen Branchen findet sich eine Spitzengruppe von Unternehmen, die sich einen Wettbewerb um die besten Leistungen zur Nachhaltigkeit liefert. Insgesamt haben derzeit 504 der über 3.000 analysierten Unternehmen den oekom Prime-Status und erfüllen damit die von oekom research definierten branchenspezifischen ökologischen und sozialen Mindeststandards. Unter den DAX 30 Unternehmen führen Henkel mit einer Bewertung von 64,7 von 100 möglichen Punkten, die Deutsche Telekom (63,3) und die Allianz (62,2). Im EuroStoxx 50 belegen mit sanofi-aventis (68,2) und Renault (67,6) zwei französische Konzerne die Spitzenplätze. „Diese Unternehmen sind auf einem guten Weg zu einem umfassenden CR-Management, trotz einiger Defizite“, bewertet Matthias Bönning, Head of Research bei oekom research, die Ergebnisse.
Dennoch fehlt es nach wie vor an der Verankerung des Themas in der Breite, wie die Analyse der Durchschnittsbewertungen für einzelne Branchen zeigt. Hier erreichen die Hersteller von Haushaltsprodukten mit 50,1 von 100 möglichen Punkten die höchste Bewertung, die Automobilbranche kommt im Durchschnitt auf eine Bewertung von 48,4, die Energieversorger liegen bei 46,7. Abgeschlagen rangieren die Versicherungen (32,1), die öffentlichen Banken (25,4) und die Immobilienunternehmen (25,2).
Manchen CR-Vorhaben mangelt es an Glaubwürdigkeit. „Vereinzelt erkennt man in den Aussagen der Unternehmen den Wunsch, nach den vielen negativen Meldungen im Zuge der Wirtschaftskrise endlich mal wieder positive Nachrichten zu produzieren“, so Bönning. „Damit die Unternehmen nicht in den Verdacht des green washings kommen, müssen sie den Ankündigungen bald Taten folgen lassen. Die Zahlen zeigen, dass selbst in den besten Branchen noch deutliche Verbesserungen im CR-Management notwendig sind.“
In einigen Branchen stellten auch 2009 Arbeits- und Menschenrechtsverstöße ein ernsthaftes Problem dar. Mehr als jedes zweite Unternehmen der Computerbranche (57,1 Prozent) und jedes zweite Textilunternehmen (50,0 Prozent) verstoßen vor allem in ihrer Zulieferkette gegen international anerkannte Mindeststandards im Arbeitsrecht. In Menschenrechtsverletzungen sind vor allem Bergbauunternehmen (34,5 Prozent) sowie Öl- und Gasproduzenten (18,2 Prozent) involviert.
„Eine Zunahme der Verstöße im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise bei Arbeits- und Menschenrechten sowie Korruption können wir bei den von uns analysierten Unternehmen aber nicht feststellen“, resümiert Bönning. „Bemerkenswert ist, dass auch Unternehmen Verstöße zeigen, die sich öffentlichkeitswirksam zur Einhaltung entsprechender Standards verpflichtet haben.“ Nach einer Analyse von oekom research verstoßen von den 45 Unternehmen aus dem Stoxx 50, die den UN Global Compact unterzeichnet haben, insgesamt 26 und damit mehr als die Hälfte gegen Prinzipien dieser großen freiwilligen Wirtschaftsinitiative.
Für 2010 weist die Kompassnadel nach Einschätzung von oekom research weiter in Richtung Nachhaltigkeit. Unternehmen, die nach diesem Ansatz wirtschaften, kommen besser durch die Krise und sind auch langfristig erfolgreicher. Deshalb interessieren sich immer mehr Anleger dafür. Hier hat sich der Aufschwung in 2009 fortgesetzt. Der Anteil nachhaltiger Kapitalanlagen ist bei Stiftungen oder vermögenden Privatanlegern nachweisbar gestiegen und das Produktangebot – etwa bei den Publikumsfonds – hat historische Höchststände erreicht.
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Assekuratas Anteile an Service Rating verkauft
Von Dr. Oliver Everling | 17.März 2010
Die ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH hat ihre Anteile von 40,0 % an der ServiceRating GmbH mit Wirkung zum 15.03.2010 verkauft.
„Nach einer erfolgreichen gemeinsamen Entwicklungszeit haben wir entschieden, uns zukünftig eigenständig auf unser Kerngeschäft interaktiver Qualitätsratings im Versicherungs- und Finanzdienstleistungsmarkt zu konzentrieren“, erklärte Assekurata-Geschäftsführer Dr. Reiner Will diesen Schritt. „Wir wünschen ServiceRating weiterhin viel Erfolg.“
Die ServiceRating GmbH war 2005 als Gemeinschaftsunternehmen der Assekuranz Rating-Agentur ASSEKURATA und des Marktforschungsinstituts psychonomics AG hervorgegangen. Am 11.03.2010 wurden die Anteile von der Mitgesellschafterin YouGovPsychonomics AG übernommen, die damit alleinige Gesellschafterin der ServiceRating GmbH ist.
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