86% der Wirtschaftsdelinquenten identifiziert

Von Dr. Oliver Everling | 15.Januar 2021

„Verhalten folgt der Persönlichkeit des Handelnden“ schreibt Dr. Alexander Schlegel im Buch „Social Credit Rating“ des Springer-Verlags. Er ist Bereichsleiter des Geschäftsbereichs Marketing & Services beim Deutschen Genossenschafts Verlag eG in Wiesbaden, einem Dienstleister für Genossenschaftsbanken sowie Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften. Zuvor war er als Director im Firmenkundengeschäft der BHF-BANK AG in Frankfurt sowie als Unternehmensberater für verschiedene Strategieberatungen tätig. Schlegel ist Diplom-Theologe, Diplom-Psychologie und hat in Moralphilosphie promoviert.

„Wir zeigen mit unserem täglichen Verhalten, wer wir sind,“ schreibt Schlegel mit Blick auf die Ansätze zum Sozialkreditrating, „welche Persönlichkeitseigenschaften bei uns wie stark ausgeprägt sind – im privaten wie beruflichen Handeln und in den Spuren, die unser Verhalten in sozialen Medien und im Internet hinterlässt.“

Die Analyse der Persönlichkeit des Handelnden auf Basis der digitalen Spuren stehe noch am Anfang – existieren die Verhaltensspuren im Internet doch gerade erst seit einer Dekade. „Umso mehr lohnt der Blick auf den Zusammenhang von dem in diesen Daten gezeigtem Verhalten und der Persönlichkeit des Handelnden,“ glaubt Schlegel, „um künftiges Verhalten mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu prognostizieren.“ Den Ansatz des Social Credit Ratings hält er daher für grundsätzlich valide.

Wie eng Daten, Verhalten und Persönlichkeit und Verhalten miteinander verbunden sind wird in seinem Beitrag zum Buch „Social credit Rating“ anhand einer Studie gezeigt, in der mehr als 100 verurteilte Wirtschaftskriminelle in deutschen Justizvollzugsanstalten hinsichtlich Ihrer Persönlichkeit untersucht und mit einer Kontrollgruppe verglichen wurden. „Dabei konnten nur anhand nur weniger in einem kurzen Fragebogen gemessenen Persönlichkeitseigenschaften 86% der Wirtschaftsdelinquenten korrekt als solche identifiziert werden“, berichtet Schlegel.

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Übersterblichkeit widerlegt Erfolgsmeldungen zur Corona-Krise

Von Dr. Oliver Everling | 14.Januar 2021

„So, jetzt ist es amtlich! Wir hatten 2020 eine Untersterblichkeit. 2020 sind weniger Menschen gestorben als in den Jahren 2019, 2018, 2017, 2016 und 2015″. Beiträge wie diese kursieren dieser Tage in den Sozialen Medien und werden auf Facebook & Co. tausendfach geteilt. Wie aus einer neuen „Handelskontor“-Infografik hervorgeht, halten diese Aussagen einem Faktencheck nicht stand.

Während bis zur 11. Kalenderwoche des Krisenjahres 2020 sogar weniger Menschen in Deutschland verstarben, wendete sich das Blatt ab der 12. Kalenderwoche. Wie die „Handeslkontor“ aufzeigt, starben bis zum 13. Dezember des vergangenen Jahres 26.444 mehr Menschen, als im selben Zeitraum der Vorjahre. Bis zu genanntem Datum gibt es eine Übersterblichkeit, so die Daten des Statistischen Bundesamtes.

Die Sterbefallzahlen von Mitte bis Ende Dezember liegen indes noch gar nicht vor. In den Falschmeldungen wird suggeriert, als handle es sich um die Toten des gesamten Jahres. Doch damit nicht genug, warnt Raphael Lulay vom „Handeslkontor“: „Nebst der Tatsache, dass die Falschmeldungen der Toten ab dem 13. Dezember schlichtweg nicht berücksichtigt werden, begehen die Kritiker einen zweiten Fehler: so starben bis zu besagtem Datum im vergangenen Jahr 921.989 Menschen anstatt den fälschlicherweise angegebenen 904.270. Wie die Infografik aufzeigt, nahm die Anzahl der Toten insbesondere ab November überproportional zu. In der 50. Kalenderwoche starben beispielsweise 4.289 mehr Menschen, als in den Vorjahren.“

Die „Erfolgsmeldungen“ der Bundesregierung, die Corona-Krise besser bewältigt zu haben als Regierungen in anderen Ländern, sind daher kritisch zu hinterfragen. So mag man vielleicht die schnelle Normalisierung der Binnenwirtschaft in der Volksrepublik China noch mit der erfolgreichen Entwicklung des Sozialkreditsystems begründen können. Aber auch in anderen Ländern Asiens wurde nicht eine so hohe Übersterblichkeit festgestellt wie in Deutschland.

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Beschäftigungsdatensätze sind der Schlüssel zum neuen Auto

Von Dr. Oliver Everling | 14.Januar 2021

Trotz der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie meldeten mehrere Quellen Ende 2020 gute Autoverkäufe. Um Autohändlern und Kreditgebern zu helfen, die gestiegene Nachfrage besser zu bedienen, hat Equifax Inc. (NYSE: EFX) die Dienste StipClear Employment und StipClear Income an. Beide Produkte sind auf die Überprüfungsanforderungen der Autoindustrie zugeschnitten und enthalten die Datenbankinformationen The Work Number®, mit deren Hilfe der Autokreditprozess automatisiert und die in den Anwendungen bereitgestellten Informationen überprüft werden können.

Laut einer McKinsey-Studie vom September 2020 werden digitale Prozesse entlang des gesamten Trichters für den automatischen Kauf immer wichtiger. Die Studie kam zu dem Schluss, dass zwei Drittel der jüngeren Verbraucher ein digitales Format für die Durchführung von Autokäufen bevorzugen. Dieser Trend hat in Verbindung mit einem kürzlich gemeldeten Anstieg gefälschter Gehaltsabrechnungen, die mit Autokreditanträgen eingereicht wurden, und der aktuellen Sensibilität für soziale Distanzierung dazu geführt, dass viele Autohändler und Kreditgeber verstärkt auf digitale Prozesse zugehen.

Die automatisierte Überprüfung von Beschäftigung und Einkommen über die Datenbank The Work Number kommt Händlern, Kreditgebern und Verbrauchern zugute. Digitale Überprüfungen greifen auf mehr als 111 Millionen aktive Beschäftigungsdatensätze in der Datenbank The Work Number zurück, darunter viele kleine und mittlere Unternehmen sowie Hunderttausende von 1099 Datensätzen, die dazu beitragen können, Entscheidungen über Autokredite zu beschleunigen und Telefonanrufe zu vermeiden, um Gehaltsabrechnungen zu überprüfen. Die Datenanalyse von Equifax zeigt, dass bei einer Überprüfung des Einkommens und der Beschäftigung von Bewerbern anhand der Arbeitsnummer die Wahrscheinlichkeit einer Finanzierung dieser automatischen Bewerber um 40% höher ist.

Wenn Informationen von The Work Number bereitgestellt werden, müssen Verbraucher keine Gehaltsabrechnungen sammeln, und Kreditgeber müssen keine zusätzliche Zeit für die Validierung aufwenden. Das unangenehme Sammeln und peinliche Vorlegen von Gehaltsabrechnungen hat ein Ende. Die digitale Bereitstellung von Beschäftigungs- und Einkommensüberprüfungen trägt dazu bei, Unsicherheiten zu verringern. Der Autokäufer erhält sofort die Entscheidung, nimmt den Schlüssel und kann mit seinem neuen Wagen vom Hof fahren.

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Social Credit, Sicherheit und Freiheit

Von Dr. Oliver Everling | 14.Januar 2021

„Die Nachrichten über die sogenannten Social Credit Systeme verbreiteten sich im Westen verhältnismäßig spät und entwickelten sich seither in der Berichterstattung zu einer Art negativem Faszinosum und Clickbait-Thema ohne Tiefgang“, resümiert Katika Kühnreich in ihrem Beitrag zum Buch „Social Credit Rating“.

Katika Kühnreich studierte Politikwissenschaften und Moderne und Ältere Sinologie in Köln und Kunming / Yunnan. Ihre Forschungsschwerpunkte sind neben den gesellschaftlichen Auswirkungen der Digitalisierung der Umgang mit Dissens. Sie arbeitet seit Jahren zu Formen der digitalisierten sozialen Kontrolle und erreichte mit ihren Vorträgen und Veröffentlichungen zu den chinesischen Social Credit Systemen internationale Bekanntheit.

In ihrem Buchbeitrag betrachtet die Politikwissenschaftlerin und Sinologin Katika Kühnreich die westliche Kritik der Systeme, arbeitet oft vernachlässigte ideologische Wurzeln der Systeme heraus und legt Verwandtschaften zu Tendenzen im westlichen Machtgefüge frei.

Neben dem Eingehen von Aspekten der Gamifizierung innerhalb dieser Systeme zeichnet sie die Wege, auf denen Menschen in solche Systeme geführt werden nach und zeigt internationale Parallelen in den Veränderungen von Herrschaft. Zum Ende wirft sie die Frage nach Konsequenzen, aber auch dem Energie- und Ressourcenverbrauch solch technisierter Systeme der Kontrolle auf.

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Die Biotechnologie-Industrie

Von Dr. Oliver Everling | 13.Januar 2021

Das Buch von Dr. Julia Schüler „Die Biotechnologie-Industrie: Ein Einführungs-, Übersichts- und Nachschlagewerk“ im Springer-Verlag gibt angehenden Ratinganalysten einen schnellen Einstieg in das Verständnis einer Branche, die Investoren und Manager vor große Herausforderungen stellt. Erfolgreiches Investieren stetzt in dieser Industrie nicht nur ein breites, sondern auch ein tiefes Wissen voraus, ohne das biotechnologische Entwicklungen nicht beurteilt werden kann.

Von 2001 bis 2009 verfasste Dr. Julia Schüler bei Ernst & Young acht Deutsche Biotechnologie-Reports, die – wie ihre Nachfolgeberichte – Grundlage von Teilen dieses Buches sind. Es stellt eine Art „Mutter aller Biotech-Reports“ dar, indem es Tausende Seiten Biotechnologie-Reports zusammenfasst. Dr. Julia Schüler studierte Biologie und promovierte in Betriebswirtschaft bereits über ökonomische Aspekte der Biotechnologie. Seit mehr als 20 Jahren analysiert sie die Entwicklung der Biotechnologie-Industrie.

Der bunte Begriff der „Biotechnologie“ bedarf der Erläuterung, was darunter zu verstehen ist. Daher nimmt Dr. Julia Schüler Abgrenzungen zu den ähnlichen Begriffen Biotechnik und Bionik vor, leg gängige Definitionen zur Biotechnologie dar und gibt Erklärungen zu den Begriffen Genetik, Gentechnologie und Molekularbiologie als Teilgebiete der Biotechnologie und Biologie. Wer die Meilensteinen der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung kennenlernen will, wird in diesem Buch fündig.

Aus den Rahmenbedingungen, die während der Entstehung der Biotech-Industrie insbesondere in den USA vorherrschten, lässt sich verstehen, wie interdisziplinär geforscht wurde und einige der wissenschaftlichen Grundlagen der Biotechnologie entstanden. Das politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Umfeld trug zum Aufkommen einer von kleinen und mittleren Unternehmen geprägten Biotech-Industrie bei.

„Neue Gesetze ab Mitte der 1970er-Jahre, wie der Bayh-Dole Act, der Stevenson-Wydler Act oder der Economic Recovery Tax Act, schufen Rahmenbedingungen, die die wirtschaftliche Nutzung biowissenschaftlicher Forschungsergebnisse sehr unterstützten“, schreibt Dr. Julia Schüler. „Auch das Risikokapital, ein Lebenselixier für Firmengründungen, wurde sozusagen in den USA erfunden und Investoren interessierten sich früh und intensiv für die Biotechnologie.“

Ein investitionsfreundlicher Kapitalmarkt war der Schlüssel dafür, die wichtigen Entwicklungen der Biotechnologie zu ermöglichen und sie ausreichend zu finanzieren, um hochrisikoreiche, teure und langwierige Arzneimittel-Entwicklungen an den Markt zu bringen. „Mittlerweile verschwimmen die Grenzen zwischen Biotech- und Pharma-Firmen zu einer neuen biopharmazeutischen Industrie. Auch andere Industrien, wie die Chemische Industrie,“ zeigt Dr. Julia Schüler auf, „werden in Zukunft zunehmend ‚biologisiert‘ werden“. Dazu gibt die praxiserfahrene Autorin eine Reihe von Beispielen.

Als Querschnittstechnologie wirkt die Biotechnologie beziehungsweise ihre wirtschaftliche Anwendung breit in verschiedene Einsatzfelder. Diese reichen von der pharmazeutischen über die chemische Industrie, den Agrar- und Lebensmittelsektor bis hinein in den Umweltschutz. „Dadurch können wiederum viele andere produzierende Gewerbe indirekt aus der Biotechnologie Nutzen ziehen,“ schreibt Dr. Julia Schüler, „wie zum Beispiel die Automobilindustrie. Den Anwendungsbereichen wurden nach und nach ‚passende‘ Farben zugeordnet“, erklärt Dr. Julia Schüler die farbenfrohe Vielfalt der Branche. Die Farben, die man sich merken muss, sind rot, weiß, grau und grün.

Die „Rote Biotechnologie“ für die Anwendungen im Bereich der Medizin (hauptsächlich Pharmazeutika und Diagnostika), die „Weiße Biotechnologie“ für den Einsatz in der industriellen, vor allem chemischen Produktion, die „Graue Biotechnologie“ für den Umweltschutz sowie die „Grüne Biotechnologie“ für Produkte oder Problemlösungen im Agrarsektor.

Neben Beispielen zu Anwendungen und Marktdaten der Roten Biotechnologie bietet Dr. Julia Schüler einen Exkurs zur Medikamenten-Entwicklung. Es wird vor allem auf die Faktoren Kosten, Dauer sowie Risiko eingegangen. Zudem behandelt sie ausführlich aktuelle Themen wie Biosimilars, Immun- und Gentherapie oder die personalisierte Medizin ausführlich. Die Ausführungen zur Weißen Biotechnologie umfassen unter anderem Erläuterungen zu Bioplastik und Biosprit. Zu Letzteren kann sie aufzeigen, dass die Biotechnologie Lösungen bereithält, die eine „Tank versus Teller“-Diskussion im Keim ersticken kann. „Auch in der Grünen Biotechnologie“, unterstreicht Dr. Juila Schüler, „ermöglicht der technische Fortschritt neuartige Ansätze, die die bisherigen Verfahren der Pflanzenzüchtung erweitern.“

Eine der Stärken des Buches besteht darin, dem Leser ein Verständnis der deutschen, von kleinen und mittleren Unternehmen geprägten Biotech-Industrie zu vermitteln. Dr. Julia Schüler beleuchtet insbesondere die Situation der Forschung und Lehre vor den 1970er-Jahren sowie politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in den 1970er- bis 1990er-Jahren: „Bis in die 1930er-Jahre galt Deutschland als Vorreiter in der biochemischen Forschung. In den späten 1930er- bis 1950er-Jahren setzten sich dann die USA bei der biochemischen und molekularbiologischen Forschung an die Spitze. Neben Zwangsemigration und Vertreibung von Wissenschaftlern durch das Nazi-Regime hatte auch der Zweite Weltkrieg eine internationale Isolation und Selbstisolation deutscher Forscher zur Folge. Hinzu kam, dass Universitätsstrukturen bzw. Institutsabgrenzungen interdisziplinäre Zusammenarbeit erschwerten. Die Lage änderte sich erst langsam in den 1960er- und 1970erJahren sowie verstärkt in den 1980er-Jahren mit der Gründung der Genzentren ab 1982 in Heidelberg, Köln und München sowie 1987 in Berlin.“

Gleichzeitig habe der Bund verschiedene Förderprogramme aufgesetzt, Kommissionen ins Leben gerufen und 1990 das Gentechnik-Gesetz verabschiedet. „Danach folgten 1995/1996 der BioRegio-Wettbewerb, der als Initialzündung für die deutsche Biotech-Branche gilt,“ rekapituliert Dr. Julia Schüler, „sowie weitere mit einem Wettbewerbsanreiz ausgestattete Förderinstrumente. Schließlich wurde auch versucht, Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen und -finanzierungen zu verbessern, was allerdings laut einem Gutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) bis heute noch nicht zufriedenstellend gelöst ist.“ Dr. Julia Schüler präsentiert einen zusammenfassenden Vergleich „biotech-relevanter“ Rahmenbedingungen in den USA und Deutschland sowie eine Übersicht zu frühen Bio- und Gentech-Aktivitäten der etablierten Industrie.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Buches standen Firmen, die in der Arzneimittel-Entwicklung tätig sind, vor dem Markteintritt und andere, wie Diagnostika-Hersteller oder Vertreter der Weißen Biotechnologie sowie Dienstleister, befinden sich bis heute schon am Markt. „Ihre Wahrnehmung als Teil einer innovativen Industrie könnte ausgeprägter sein“, mahnt Dr. Julia Schüler an. „Ein großes Manko für diejenigen Gesellschaften, die das große Risiko auf sich nehmen, neue Medikamente zu entwickeln, sind vorherrschende Rahmenbedingungen der Eigenkapital-Finanzierung. Ihre Wettbewerber in den USA finden dort ganz andere Verhältnisse vor, die ihnen in gewisser Weise Vorteile verschaffen.“

Zu den Vorteilen US-amerikanischer Unternehmen gehört unter anderem eine über ein Jahrhundert gewachsene Ratingbranche, die von wenigen, führenden Ratingagenturen wie Moody’s Investors Service, S&P Global Ratings oder Fitch Ratings beherrscht wird. Arzneimittelhersteller haben aus Sicht der Ratingagenturen im Allgemeinen ein unterdurchschnittliches Risikoprofil. Das Risikoprofil des Sektors kann bis zur Ratingkategorie „AA“ reichen, wobei der Marken-Teilsektor ein geringeres Risiko aufweist als der Teilsektor der Biotechnologie und Generika. Die Risikobeurteilung des Pharmasektors spiegelt seine langfristigen Wachstumschancen, seine relativ geringe wirtschaftliche Sensibilität, seine erhebliche staatliche Regulierung und sonstigen rechtlichen Überlegungen wider, die im Rating eine Rolle spielen.

Das in großer Fließarbeit entstandene Buch von Dr. Julia Schüler liefert ein Feuerwerk von Fakten und Einsichten in die Branche der Biotechnologie, das sich jeder anschauen will, der sich hier einen Überblick über die Geschichte und die Entwicklung bis zu den heute noch am Markt führenden Unternehmen verschaffen will. In der Dokumentation der Historie bleibt das Buch zeitlos und ein wichtiger Grundstein für jeden, der im Biotech-Sektor investieren will.

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Mit rund 50 % Wachstum auf gutem Weg

Von Dr. Oliver Everling | 12.Januar 2021

Die Geschäftsentwicklung der artec technologies AG (ISIN DE0005209589) im Jahr 2020 war trotz Herausforderungen rund um die Corona-Pandemie insgesamt positiv, berichtet das Unternehmen aus Diepholz/Bremen. Nach einem Jahresumsatz, der um rund 50 % auf 3,15 Mio. Euro gesteigert werden konnte, erwartet der Vorstand – wie prognostiziert, vorbehaltlich der Prüfung – ein deutlich verbessertes Ergebnis gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Ergebnis vor Steuern 2019: -0,68 Mio. Euro).

Neben der positiven operativen Entwicklung hat artec insbesondere im Geschäft mit Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wichtige strategische Meilensteine erreicht, von denen das Unternehmen in Zukunft profitieren wird. Im Jahr 2020 hat artec rund zwei Drittel des Umsatzes mit Kunden aus dem BOS-Bereich erzielt.

Das Unternehmen artec hat im Jahr 2020 Neuverträge über wiederkehrende Umsätze mit Service, Cloudleistungen und Softwareupgrades mit einer Laufzeit von bis zu 4 Jahren in Höhe von 750.000 Euro vereinbart. Damit lag der Auftragseingang im Bereich der wiederkehrenden Umsätze auf Rekordniveau und deutlich über den geplanten 500.000 Euro. Auftraggeber sind Bestands- und Neukunden aus beiden Geschäftsbereichen Sicherheit und Broadcast. Zu ihnen gehören beispielsweise drei Unternehmen – ein Sportsender, eine Nachrichtenagentur und eine Sportakademie – aus Katar. Von dem Marktaustritt eines Wettbewerbers konnte artec insbesondere international profitieren und Neukunden in Spanien, der Türkei, Oman und den Arabischen Emiraten gewinnen. Aufträge von weiteren Medienunternehmen sind avisiert. Die Auftragserteilungen dauern aufgrund der Corona-Pandemie jedoch länger. In Deutschland zählen inzwischen bereits 8 der 14 Landesmedienanstalten zum artec-Kundenstamm. Mit allen wurden Service- und Clouddienstleistungen vereinbart.

In 2020 hat artec mit Sicherheitsbehörden im deutschsprachigen Raum Serviceverträge mit einem Volumen von 200.000 Euro vereinbart, so der Bericht aus dem Hause artec. Gerade in diesem Bereich sieht artec erhebliches Wachstumspotenzial für die kommenden Jahre. Gemeinsam mit den Spezialisten deutscher Sicherheitsbehörden wurde der MULTIEYE BOS Manager als cloudbasierte Plattform für Lagezentren und Leitstellen, u.a. zur Kriminalitätsprävention entwickelt. Der BOS Manager hat sich 2020 bei Kunden in der Praxis bewährt und stößt bei Sicherheitsbehörden in der DACH-Region auf großes Interesse. Eine hervorragende Ausgangslage für das zukünftige Wachstum der artec technologies AG.

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Beschwerdekammer der Europäischen Aufsichtsbehörden einig gegen Scope Ratings

Von Dr. Oliver Everling | 11.Januar 2021

Die Gemeinsame Beschwerdekammer der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA – Europäische Bankenaufsichtsbehörde, Europäische Behörde für Versicherungen und betriebliche Altersversorgung und Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) hat einstimmig beschlossen, die Beschwerde der Berliner Ratingagentur Scope Ratings GmbH (Scope) gegen die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) in Bezug auf die Auslegung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Verordnung über Ratingagenturen (Credit Rating Agency, CRA) zurückzuweisen.

Mit einem Marktanteil von 0,62 % bezeichnet sich die Scope Group selbst als „the leading European provider of independent credit ratings„. Im Zentrum der Beschwerde von Scope Ratings stehen die 2015er-Covered-Bond-Methode der Beschwerdeführerin, ihre Anwendung im Zusammenhang mit unaufgeforderten Ratings, die die Beschwerdeführerin 2015 abgegeben hat, und die spätere Änderung dieser Methodik durch die Scope Ratings im Jahr 2016.

Am 28. August 2020 focht die Beschwerdeführerin die Entscheidung des ESMA-Aufsichtsrats vom 28. Mai 2020 an. Diese Anfechtung wurde am 4. Juni 2020 auf der Website der ESMA veröffentlicht. Hier ging es um Verstöße der Ratingagentur gegen geltendes Recht der Europäischen Union. Scope Ratings verstieß gegen die Punkte 43 von Abschnitt I, 3a und 3b von Abschnitt II und 4a von Abschnitt III von Anhang III der CRA-Verordnung. ESMA hatte eine Aufsichtsmaßnahme in Form einer öffentlichen Bekanntmachung gemäß Artikel 24 der CRA-Verordnung verabschiedet. ESMA verhängte gegen Scope Ratings eine Geldbuße gemäß Artikel 36a der CRA-Verordnung.

Die Beschwerdekammer hat einstimmig beschlossen, die Beschwerde zurückzuweisen. Insbesondere stellte die Beschwerdekammer fest, dass ESMA bei der Auslegung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen der CRA-Verordnung keine Rechtsfehler begangen hat.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hatte Bußgelder in Höhe von 640.000 € für Fehler der Berliner Ratingagentur bei Ratings für gedeckte Schuldverschreibungen verhängt. Allein für diesen Bereich musste die Behörde 559 von insgesamt 622 Ratings zählen, die von Scope Ratings ohne Analyse gemäß der öffentlich bekannt gegebenen Methode abgegeben worden waren. Nur gut ein Zehntel dieser Ratings folgten bei Scope Ratings der angeblichen strengen Methodik. Fast 90 % der Ratings hatten bei Scope in der veröffentlichten Methodik keine Basis.

Daher musste ESMA gegen die Scope Ratings GmbH eine Geldbuße in Höhe von 640.000 € verhängen. Dies wurde durch eine öffentliche Bekanntmachung publik. In dieser wurden die Verstöße von Scope Ratings gegen die Verordnung über Ratingagenturen (CRAR) im Zusammenhang mit der systematischen Anwendung der von Scope vorgeblich verwendeten 2015 Covered Bonds Methodology (CBM) und ihrer Überarbeitung veröffentlicht.

Scope beging die Verstöße nach Feststellung der Behörde fahrlässig. Es handelt sich um Verstöße von Scope gegen die Credit Rating Agencies Regulation (CRAR). Eines der Ziele der Regulierung war es, nach der Finanzkrise 2008 wieder Vertrauen in die Arbeit der Ratingagenturen herzustellen; solches Vertrauen wurde durch die Berliner erneut verspielt. Scope hielt die von einer Ratingagentur (CRA) als professionelles Unternehmen im Finanzdienstleistungssektor erwartete besondere Sorgfalt nicht ein.

Im Jahr 2015 hatte Scope eine Methodologie für Covered Bonds verabschiedet, die neben einer Analyse der Kreditstärke des Emittenten eine Untersuchung umfasste, die aus zwei weiteren Schritten bestand. Der erste dieser Schritte umfasste eine Analyse des rechtlichen Rahmens und des Abwicklungsregimes, während der zweite eine Analyse des Deckungspools der zugrunde liegenden Kredite (Deckungspool) betraf. Die Methodologie legte auch fest, dass eine gründliche Analyse des Deckungspools für alle bewerteten gedeckten Schuldverschreibungen durchgeführt werden musste. Für die Versäumnisse wurden 550.000 € fällig für die „nicht systematische Anwendung der Methodik“, so das Urteil der europäischen Aufsicht.

Anleger, die auf die konsequente Anwendung der von Scope Ratings veröffentlichten Methodik vertrauten, wurden getäuscht. ESMA musste bei näherer Untersuchung feststellen, dass Scope seine Methodologie für Covered Bonds  nicht systematisch anwandte. Die im September und November 2015 abgegebenen Ratings umfassten nicht die von der CBM vorgesehene Art der Analyse des Deckungspools. Folglich wurden 559 Ratings ohne Analyse gemäß dem öffentlich bekannt gegebenen CBM von insgesamt 622 im Rahmen des CBM 2015 erteilten Ratings abgegebenen.

Auch die Überarbeitung der Methodik war fehlerhaft, stellte die europäische Aufsichtsbehörde fest. Dafür setzte die Behörde noch eine weitere Geldbuße in Höhe von 90.000 € fest. Ferner musste ESMA bemerken, dass Scope Ratings vor einer wesentlichen Änderung seiner CBM im Jahr 2016 die ESMA nicht in Kenntnis setzte. Außerdem hatte die Berliner Ratingagentur die Interessengruppen nicht öffentlich zu den vorgeschlagenen Änderungen konsultiert, die dennoch später umgesetzt wurden – ein klarer Verstoß gegen die Regeln. Nach der EU Verordnung über Ratingagenturen hätte Scope Ratings die europäische Aufsichtsbehörde von der Ratingagentur Scope ordnungsgemäß benachrichtigen müssen.

Bei den versäumten Offenlegungen und Konsultationen ging es nicht bloß um unwesentliche Aspekte, so die Argumentation der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, der nun auch die Gemeinsame Beschwerdekammer der Europäischen Aufsichtsbehörden folgte. Die 2016 in die CBM eingeführten Änderungen waren nach übereinstimmender Ansicht wesentlich, da sie die Bedingungen veränderten, unter denen eine Bewertung des Deckungspools nach dieser Methodik durchgeführt werden musste.

ESMA hatte die grundsätzlichen Versäumnisse von Scope Ratings dargelegt und außerdem auch offengelegt, welchen Verpflichtungen die Berliner Ratingagentur im Einzelnen nicht nachgekommen war. ESMA sei über die beabsichtigten wesentlichen Änderungen der CBM nicht informiert worden. Anleger konnten sich kein zutreffendes Bild von den Überlegungen der Agentur machen.

Aus gutem Grund ist jede Ratingagentur verpflichtet, Kommentare von Interessengruppen einzuladen. Nur so können Fehler in der Methodik eher erkannt und kontrolliert werden. Scope Ratings ignorierte aber diese Interessen der Betroffenen und versäumte es, öffentlich Gelegenheit zur Kommentierung der Methodik zu geben. Da keine Konsultation erfolgte, informierte Scope Ratings weder betroffene Anleger, noch ESMA auch über Änderungen aufgrund dieser Konsultation, wie es nach der EU Verordnung über Ratingagenturen vorgeschrieben ist. Scope verstieß deshalb gegen diese Regel ebenso.

Scope kam ihren CRAR-Verpflichtungen nicht nach, stellte die Aufsichtsbehörde fest. Die Methoden müssen schlüssig gestaltet und systematisch bei der Erstellung von Ratings angewendet werden, damit die Anleger vor willkürlichen Entscheidungen einer Ratingagentur geschützt werden. Die Sicherung der Qualität der Ratingmethoden, ihre systematische Gestaltung und Anwendung sowie ihre Offenlegung sind ein zentrales Ziel der Regulierung der Ratingagenturen. Ohne objektiven Grund darf eine Ratingagentur von ihrer öffentlichen Methodik nicht abweichen.

Angesichts der Rolle von Ratingagenturen und Ratings auf den Finanzmärkten und ihrer Auswirkungen auf das Vertrauen der Anleger ist es wichtig, dass die Ratings auf soliden, zuverlässigen und transparent gestalteten Methoden basieren. Die Regelungen sieht ESMA als eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Bewertungen solide und zuverlässig bleiben. Ratingagenturen müssen bei der Änderung ihrer Methoden mehrere Schritte befolgen, darunter die Offenlegung der Änderungen, die öffentliche Konsultation, die Offenlegung von Kommentaren von Interessengruppen und die Information der ESMA.

Die am 24. Mai 2011 als Ratingagentur nach der EU-Verordnung über Ratingagenturen registrierte Scope Ratings GmbH ist eine 100 % Tochter der Scope SE & Co. KGaA in Berlin und ist das Resultat einer Vielzahl von Umwandlungen, die es erschweren, die genauen Zusammenhänge zu verstehen. Die Gesellschaft ist eine nach § 267 HGB kleine Kapitalgesellschaft. Die seit mehr als einem Jahrzehnt anhaltenden Verluste werden durch Kapitalerhöhungen aufgefangen und durch wiederholte Vergrößerung des Kreises von Investoren, insbesondere nicht veröffentlichten Kommanditaktionären unterschiedlicher Interessen, weitergegeben.

Die Muttergesellschaft geht auf die durch Gesellschaftsvertrag am 24. April 2002 gebildete und im Januar 2003 mit der Firma Fondscope Analyse GmbH unter Berlin HRB 87486 eingetragene Gesellschaft zurück, die im Mai 2004 in Scope Holding GmbH umbenannt und ebenfalls (wie die Tochter) nach formwechselnden Umwandlungen schließlich im November 2016 in Scope SE &Co. KGaA erneut umbenannt wurde. Der Vorgänger FondScope AG hatte bereits 2002 Insolvenz angemeldet.

Die Bußgelder gegen Scope Ratings wurden nun von der höchsten Beschwerdekammer sowohl vom Grund, als auch von der Höhe her bestätigt. Die Beschwerdekammer ist ein gemeinsames Gremium der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA), das eingeführt wurde, um die Rechte der Parteien, die von den von den Behörden getroffenen Entscheidungen betroffen sind, wirksam zu schützen. Obwohl sein Sekretariat von den Behörden unterstützt wird und die Beschwerdekammer Teil der Behörden ist, ist sie bei ihren Entscheidungen völlig unabhängig.

In der Beschwerdekammer wirken die Spitzen der europäischen Finanzdienstleistungsaufsicht, European Banking Authority (EBA), European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) und European Securities and Markets Authority (ESMA), zusammen. Die Beschwerdekammer besteht aus sechs Mitgliedern und sechs Stellvertretern, die von EBA, ESMA und EIOPA gemäß den Bestimmungen der ESA ernannt wurden. Die Mitglieder sind Personen mit nachweislicher Berufserfahrung in den Bereichen Banken, Versicherungen, betriebliche Altersversorgung und Wertpapiermärkte oder andere Finanzdienstleistungen sowie mit der erforderlichen juristischen Expertise, um in Bezug auf die Tätigkeiten der Behörden fachkundige Rechtsberatung zu leisten. Derzeitige Mitarbeiter der zuständigen nationalen Behörden oder anderer nationaler oder an den Tätigkeiten der ESA beteiligter Institutionen der Union können nicht in die Beschwerdekammer aufgenommen werden.

Der Beschluss der europäischen Beschwerdekammer hat nichts mit weiteren Unregelmäßigkeiten zu tun, die in Deutschland schon zur Verurteilung von Scope Ratings führten.

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Baidu und Geely sorgen für intelligentes Fahren

Von Dr. Oliver Everling | 11.Januar 2021

Das „chinesische Google“ Baidu, Inc. (NASDAQ: BIDU), ein führendes Internetplattform- und KI-Unternehmen, gründet ein Unternehmen zur Herstellung intelligenter Elektrofahrzeuge (EV). Als führendes Suchmaschinen-, wissens- und informationszentrierte Internetplattform folgt das Unternehmen seiner Mission, die komplizierte Welt durch Technologie zu vereinfachen.

Mit der Gründung des neuen Unternehmens geht Baidu eine strategische Partnerschaft mit dem multinationalen Autohersteller Zhejiang Geely Holding Group („Geely“) ein. Baidu wird intelligente Fahrfähigkeiten bereitstellen, um die Steuerung von Personenkraftwagen für das neue Unternehmen bereitzustellen, und Geely, das in den vergangenen Jahren unter den Marken Volvo und Geely als meistverkaufte chinesische Automarke ausgezeichnet wurde, wird sein Know-how in der Automobilkonstruktion und -herstellung einbringen.

„Bei Baidu haben wir lange an die Zukunft des intelligenten Fahrens geglaubt und in den letzten zehn Jahren stark in KI investiert, um ein Portfolio von erstklassigen Selbstfahrdiensten aufzubauen. China ist zum weltweit größten Markt für Elektrofahrzeuge geworden, und das sind wir auch. Autofahrer fordern, dass Fahrzeuge der nächsten Generation intelligenter werden“, sagte Robin Li, Mitbegründer und CEO von Baidu.

„Als führender chinesischer Autohersteller mit globaler Reichweite verfügt Geely über die einzigartige Erfahrung und die Ressourcen, um energieeffiziente, zuverlässige und sichere Automobile in großem Maßstab zu entwerfen, herzustellen und zu vermarkten. Wir glauben, dass durch die Kombination von Baidus Know-how in Bezug auf intelligente Transporte, vernetzte Fahrzeuge und Autonomie mit Geelys Know-how als führender Automobil- und Elektroautohersteller die neue Partnerschaft den Weg für zukünftige Personenkraftwagen ebnen wird.“

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Sicherheit messbar machen

Von Dr. Oliver Everling | 10.Januar 2021

Die IT und deren Vernetzung nimmt zu. Damit steigt auch die Notwendigkeit und damit einhergehende Komplexität, die Systeme sicher zu konzeptionieren und zu betreiben. Weitere Systemgruppen, wie die der operationalen Technologie (OT), beispielsweise Zeiterfassungs-Systeme, Industrieanlagen oder Steuersysteme, müssen Teil einer ganzheitlichen Betrachtung der IT-Landschaft sein, zeigten Magnus Kneisel und Helmut Oppitz in ihrem Beitrag zum Buch „Social Credit Rating“ auf.

Die Autoren Magnus Kneisel und Helmut Oppitz verfügen zusammen über mehr als 40 Jahre Projekt- und Produktmanagement-Erfahrung in den Bereichen Telematik, IT-Sicherheit, Kryptografie und Datenschutz.

Bei der Evaluierung der Schwerpunkte stand immer wieder die Messbarkeit und die objektive Bewertung von Sicherheits-Parametern im Vordergrund, um Diskussionen nicht nur abzukürzen, sondern die Ergebnisse auch reproduzierbar zu machen. Diesen Ansatz leben die Autoren mit statischen Messwert-Methoden und sind nun treibende Kraft, um immer wieder unter Beweis zu stellen, dass Quantifizierung von Key Performance Indexes in Punkto Sicherheit genau so möglich ist, wie es in anderen Bereichen – beispielsweise in Finanz und Controlling – schon lange üblich ist.

„Den sicheren Betrieb zu gewährleisten,“ schreiben Kneisel und Oppitz, „fängt bei der Planung an und ist über den kompletten Lebenszyklus hinweg sicherzustellen. So werden mit CAD-Modellen der Infrastruktur in Verbindung mit Angriffssimulationen, um Schwachstellen bereits vor Implementierung zu erkennen, Schwachstellen vorab identifiziert und minimiert. Im laufenden Betrieb sorgt ein dauerhaftes Risikomanagement dafür, Gefahrenstellen zu priorisieren und das Bedrohungspotenzial richtig einzuschätzen.“

Um das Risiko von Systemen korrekt und transparent zu beschreiben, wird ein objektiver Ansatz benötigt, der reproduzierbar und idealerweise auch automatisierbar ist, damit das Risiko im Zeitverlauf dokumentiert werden kann. „Ansätze mittels quantitativer Stochastik, die die Widerstandsfähigkeit von Systemen in einem Messwert beschreiben, eignen sich dafür hervorragend“, urteilen Magnus Kneisel und Helmut Oppitz. „Wird dieser Messwert in das Risikomanagement eingeführt und regelmäßig bestimmt, entsteht eine belastbare Aussage über den Grad der IT-Sicherheit im Unternehmen.“

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Kapitalanlage Gesundheit

Von Dr. Oliver Everling | 9.Januar 2021

Die Einschränkungen der Corona-Krise musste Beate Sander noch erleben. Sie durfte allerdings auch noch erleben, wie aus ihrem bescheidenen Anfangsvermögen aus den 1990er Jahren ein Millionenwert im Jahre 2020 wurde. Zu ihren letzten guten Investments gehörten Unternehmen aus den Bereichen Gesundheit. Ihre glückliche Hand in der Auswahl der Aktien dieser Branche lag aber nicht an besonderen Erkenntnissen oder Einsichten aufgrund ihrer eigenen Erfahrung ihrer schweren Erkrankung, der sie schließlich erlag, sondern darin, einen Trend frühzeitig richtig erkannt zu haben.

Beleg dafür ist ein Buch, das sie gemeinsam mit Jürgen Hannemann im FinanzBuch Verlag schon 2014 vorlegte: „Mit Biotech, Medtech und Pharma erfolgreich an der Börse investieren -Kapitalanlage Gesundheit“. Das Buch schließt heute noch eine Lücke in der Literatur, da es doch wenige Buchtitel gibt, die sich dem Thema in einer für jedermann verständlichen Sprache widmen. Die Stärke der als „Börsen Omi“ bekannt gewordenen Autorin lag insbesondere darin, mit gesundem Menschenverstand sich dem Thema Börse zuzuwenden und leicht verständlich zu erklären.

Die Pandemie hat vor Augen geführt, welche Bedeutung Investitionen in den Gesundheitssektor haben. Es geht nicht nur um Erkrankte, sondern insbesondere auch um Prävention. Monatelang gab es im Jahr 2020 keine Nachrichtensendung mehr, in der es nicht auch um Impfstoffe ging. Die Namen von Biotechnologieunternehmen gelangen in das Bewusstsein von vielen Sparern und Anlegern, die sich sonst kaum mit diesem Wirtschaftssektor – und damit auch Börsensegment – befasst hätten. Die erfolgreichen Anbieter von Impfstoffen erzielten sprunghaft steigende Bewertungen an den Börsen.

Das Buch von Jürgen Hannemann und Beate Sander ist klar und übersichtlich strukturiert. Im ersten Kapitel geht es um Chancen und Risiken, im zweiten werden wichtige Biotech, Medtech und Pharmafirmen vorgestellt. Schließlich gibt es noch einen Anhang mit einem kleinen Gesundheitslexikon und der Würdigung eines Nobelpreisträgers für Medizin. Da das Buch nicht in elektronischer Version angeboten wird, sondern mit einem stabilen Hardcover-Umschlag gut in der Hand liegt, kann es nicht elektronisch durchsucht werden, deshalb macht das Sachwortverzeichnis viel Sinn.

Biotechnologie hat nichts mit Bioprodukten zu tun, bei denen für leicht verderbliche Lebensmittel sowohl Dünger als auch Konservierungsstoffe gespart, zugleich aber auch den Konsumenten höhere Kaufpreise abverlangt werden – was für Investoren durchaus interessant sein kann. Bei der Biotechnologie geht es dagegen um die Geißeln der Menschheit, wie insbesondere dem Krebs, der in seinen vielen Varianten Jahr für Jahr mehr Menschenleben fordert, oder nun, seit der Pandemie, um das Virus Covid 19.

„Das erste Produkt der modernen Biotechnologie war Insulin, quasi der Abgleich, die Kopie eines menschlichen Hormons“, schreiben Beate Sander und Prof. Dr. Jürgen Hannemann, der an der Hochschule Biberach lehrt. Auf der Suche nach dem Jungbrunnen konnte die Menschheit bereits viele Erfolge erzielen. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts konnten die Lebenserwartungen der Menschen jährlich um etwa drei Monate gesteigert werden. „Bezüglich der Lebenserwartung klafft die Schere zwischen Arm und Reich weiter auseinander. Männer mit einem niedrigen Einkommen profitieren von der in Deutschland gestiegenen Lebenserwartung weniger als ihre einkommensstärkeren Altersgenossen“, berichten die Autoren aus einer Studie des Max-Planck-Instituts in Rostock und skizzieren die Rahmenbedingungen, unter denen Biotech-Unternehmen tätig sind.

Arbeits- und Lebensgewohnheiten verändern sich. „Die mit dem Alterungsprozess einhergehenden Veränderungen sollten im Blick bleiben: der tägliche Kalorienbedarf singt. Er ist mit 75 Jahren um ein Viertel geringer als mit 25. Wer beharrlich seine bisherigen Essensportionen beibehält, wird zwangsläufig dicker.“

Neben der sogenannten roten oder pharmazeutischen Biotechnologie geht es im Buch auch um die Gefahren in der Biotechnologie, die von der sogenannten grünen Biotechnologie oder Gentechnik ausgehen. „Für vorurteilslos denkende und handelnde Fachleute erscheinen beide Richtungen berechtigt und nachvollziehbar: zum einen ist das gezielte erzeugen von Erregertypen mit neuen Eigenschaften wichtig, um gegen deren Auftreten besser gewappnet zu sein. Zum anderen gilt das für die Bevölkerung bestehende Risiko im Falle einer Freisetzung hoch pathogener Erreger als untragbar. Diese Konflikte machen es nicht gerade leichter, eine eindeutige Position für oder gegen derartige Forschungsprojekte zu beziehen.“ Diese Ausführungen der Autoren sind vor dem Hintergrund der aktuellen Corona Krise zu bedenken, in der die Herkunft des Virus noch immer ungeklärt ist.

Das Buch hilft, die Geschichte der Biotechnologie zu verstehen, angefangen bei Friedrich Miescher aus Tübingen, der 1869 aus den weißen Blutkörperchen eine Substanz namens „Nuclein“, den Grundstein für die Erforschung der Nukleinsäuren, gewann, und Robert Koch, dessen Name wohl kein Schulkind mehr vergessen wird. „1878 entwickelt Robert Koch die auch heute weitgehend noch gültigen Verfahren zur Kultivierung von Bakterien, den Erregern vieler schwerer Krankheiten. Seitdem verliert die Tuberkulose (Schwindsucht) einiges von ihrem Schrecken.“

Den größten Teil des Buches machen in großer Fleißarbeit zusammengetragene Daten über Biotechnologieunternehmen aus. Im Unterschied zur Schnelllebigkeit in anderen Branchen sind die meisten der 2014 führenden Unternehmen auch heute noch für Investoren interessant. Manche mit Charts abgebildete Kursverläufen zeigen Erfolgsgeschichten, die bis heute fortgeschrieben werden konnten, während weniger erfolgreiche Adressen vom Kurszettel verschwanden.

Jürgen Hannemann und Beate Sander befassen sich detailliert mit einzelnen Werten und liefern daher eine Fundgrube für Stockpicker, die auf den Erfolg einzelner Aktien mit guten Ratings setzen wollen. Das direkte Investment in Aktien einzelner Biotech-Unternehmen passt jedoch nicht zu jedem Anleger, insbesondere dann nicht, wenn der Gesamtwert des Depots noch nicht die dafür notwendige Größenordnung erreicht.

Für solche Sparer empfehlen sich Investmentfonds, mit denen auf den für Unternehmen des Gesundheitssektors günstigen langfristigen Trend gesetzt werden kann. Daher bieten Jürgen Hannemann und Beate Sander auch eine gute Übersicht über Investmentfonds, die praktisch für jeden Geldbeutel passen. Die Autoren leiten den Leser mit einer Auflistung der Vor- und Nachteile von Aktienfonds auch zu dieser diversifizierten Form von Investment in Biotech-Unternehmen an und stellen relevante Kriterien vor. Konkrete Fonds, die allerdings zum Teil ebenso zwischenzeitlich vom Kurszettel verschwunden sind wie manche Biotech-Aktie, werden mit ihren Sternen, also den Fondsratings, benannt, vorgestellt und analysiert.

Das Internet liefert heutzutage zwar aktuelle Informationen, schneller und besser, als es jedes Printmedium schaffen könnte. Die Stärke des Buches liegt also darin, die Situation bis zum Jahr 2014 zu dokumentieren und damit dem Leser die Chance zu geben, damalige Einschätzungen mit zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen zu vergleichen und daraus Schlüsse für die Zukunft zu ziehen.

Themen: Aktienrating, BIotechrating, Fondsrating | Kommentare deaktiviert für Kapitalanlage Gesundheit

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