Rechtsfragen des externen Rating
Von Dr. Oliver Everling | 17.Februar 2008
Die Dissertation von Dr. Marc Meyer zu den „Rechtsfragen des externen Rating“ (Tectum Verlag, www.tectum-verlag.de, ISBN 978-3-8288-9081-7) gewinnt vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen um die Schuldfrage neue Aktualität. Meyer prognostizierte 2005 in seiner Arbeit die wachsende Bedeutung von externen Ratings, sowohl für Kreditinstitute als auch für Unternehmen. In der jetzigen Finanzkrise sind praktisch alle Verhältnisse angesprochen, die in seiner Doktorarbeit beleuchtet werden: Die Verhältnisse zwischen Ratingagentur und Ratingobjekt, zwischen Ratingagentur und Kapitalgeber, zwischen Kreditinstitut und Anleger wie auch zwischen Kreditinstitut und Kreditnehmer.
Haftungsfreizeichnungen scheiden nach Feststellungen von Meyer in allen Konstellationen auch für einfache Fahrlässigkeit weitestgehend aus. Neben den Ratingagenturen haftet ein anlageberatendes Kreditinstitut gegenüber einem Investition suchenden Anleger quasivertraglich für Schäden, die dieser erleidet, weil das Institut externe Ratings nicht ordnungsgemäß in seine Beratung einbezogen hat. Im Rahmen seiner Pflicht zur anlegergerechten Beratung hat das Institut den Anleger insbesondere über die Bedeutung eines Ratings aufzuklären und dieses bei der Ermittlung geeigneter Anlagetitel unter Berücksichtigung der individuellen Anlageziele und Vermögensverhältnisse in den Abwägungsvorgang einzustellen, so Meyer. Hinsichtlich seiner Pflicht zur objektgerechten Beratung muss das Institut den Anleger auf vorhandene Ratings der einzelnen Titel sowie deren Veränderung in der Vergangenheit hinweisen.
Neben den zivilrechtlichen Problemen eruiert Meyer auch die Regulierungsfragen. Der externe Ratingmarkt in seiner bestehenden Form beinhalte erhebliches Konfliktpotential, warnt Meyer. Ratingagenturen verfügen über eine starke wirtschaftliche Macht gegenüber Ratingobjekten und Kapitalgebern. Aufgrund der Oligopolstellung der drei großen internationalen Agenturen sei gleichzeitig die Auswahlfreiheit der Marktteilnehmer auf ein Minimum reduziert. Da die Agenturen von den Ratingobjekten bezahlt werden und zugleich selbst in Konzerne eingebunden seien, bestünden berechtigte Zweifel an ihrer Neutralität.
Die Arbeit der Agenturen selbst charakterisiert Meyer als vielfach intransparent und für Außenstehende kaum nachzuvollziehen. Dennoch würden die Urteile der Rater zunehmend für regulatorische Zwecke eingesetzt, ohne dass das Ratingwesen selbst in Deutschland einer irgendwie gearteten staatlichen Regulierung unterläge.
Bisherige Regulierungsansätze seien als gescheitert anzusehen, so Meyer. Zwar bilde die Kontrolle durch den Markt in Form des Reputationswettbewerbs zwischen den Agenturen gegenüber der Anlegerschaft im Ausgangspunkt ein brauchbares selbstregulatorisches Korrektiv. Solange und soweit jedoch Ratingverfahren die gebotene Minimaltransparenz nicht gewährleisten, sie der Markt von vornherein außerstande, seine Kontrollfunktion effektiv wahrzunehmen. Auch seien die Haftungsgefahren aus Sicht der Agenturen derart gering, dass sie nicht wesentlich zu deren Disziplinierung beitragen, urteilt Meyer, der inzwischen bei der Bayerischen Staatskanzlei tätig ist.
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Roll-up-Prozess der Fair Value REIT
Von Dr. Oliver Everling | 12.Februar 2008
Das Geschäftsmodell der Fair Value REIT AG besteht in direkten Investitionen in und aktives Management von deutschen Gewerbeimmobilien (Einzelhandel, Büro, Logistik) an Regionalstandorten mit dem mittelfristigen Ziel einer ausgewogenen Gewichtung der Segmente. CEO Frank Schaich nennt seine Gesellschaft als den ersten „Upstream REIT“ in Deutschland durch Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds. Aktuell zählt die Gesellschaft, die seit dem 6. Dezember 2007 REIT-AG ist, Beteiligungen an 13 Fonds sowie 32 Immobilien im Segment Direktinvestitionen.
Schaich sieht ein enormes Marktpotenzial für Fair Value durch das Emissionsvolumen für geschlossene Fonds, die eine wichtige Anlageklasse in Deutschland mit einem gesamten platzierten Fondsvolumen von 147 Mrd. € per 31. Dezember 2006 seien. Mit einer Eigenkapitalquote von über 40 % verfolgen diese eine konservative Finanzierungsstrategie. Das Potenzial von Fair Values „Upstream-Plattform“ sei am größten bei geschlossenen Fonds, die älter als 10 Jahre alt sind (wegen der deutschen Spekulationsfrist). Daraus ergebe sich ein Marktvolumen von geschätzten 66 Mrd. € für Fair Value.
Schaich skizziert den Roll-up-Prozess: Ausgangspunkt ist die Identifizierung geschlossener Fonds mit adäquaten Objekten für Fair Values Portfolio. Nach Prüfung folgt ein Angebot an Investoren der geschlossenen Fonds (Umtausch der Fondsbeteiligung in Aktien der Fair Value bzw. Sachkapitalerhöhung oder Verkauf der Fondsbeteiligung an Fair Value). Schließlich wird der Umtausch in Aktien der Fair Value und die Fondsmehrheit angestrebt.
Momentan seien vor allem Zweitmarktfonds und Buyout-Investoren auf den Markt für Anteile an geschlossene Fonds fokussiert, sagt Schaich. Vom geschätzten Marktvolumen in Höhe von 66 Mrd. € seien weniger als 5 % durch Investitionen von Zweitmarktfonds gebunden. Fair Value habe aufgrund des innovativen Roll-up-Prozesses einen Wettbewerbsvorteil. Der einzigartige Marktzugang erlaube die Realisierung von Wertsteigerungspotenzialen.
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Faire Bedingungen für G-REITs?
Von Dr. Oliver Everling | 11.Februar 2008
Falsche Erwartungen, der zusammenbrechende Kapitalmarkt und das unzulängliche Gesetz, das sind die ungünstigen Voraussetzungen, unter denen GREITs in Deutschland starten mussten, sagt Prof. Dr. Heinz Rehkugler von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. und Leiter der DVFA-Expertgroup Immobilien bei der DVFA-Immobilien-Konferenz 2008. In Deutschland habe es keine vorbereiteten Gesellschaften gegeben, die REIT-fähig oder -willig gewesen wären. Relativ viele brauchten Vorbereitungszeit. Über das Gesetz wurde viel diskutiert, so dass die Unsicherheit groß war, was der Gesetzgeber letztlich verabschieden würde.
Kollateralschaden, Kontaminierung – welcher Ausdruck auch immer gewählt würde, es gehe um die Frage, welche Schäden die internationalen Kapitalmärkte den deutsche Immobilienaktiengesellschaften angetan haben. Rehkugler zeigt Aufstieg und Fall der Märkte. Die Korrelation von Deutschland und Großbritannien ist so groß, dass die Kurscharts wie Spiegelbilder aussehen würden. Auch Europa insgesamt sähe so aus. „Alle hat es mit erwischt“, sagt der Professor. Selbst Asien sei nun eingebrochen. „Es ist eine globale Geschichte.“
„Europa hat es stärker erwischt, andere Märkte haben weniger verloren. Auf längere Frist stimmen trotz des Einbruchs die Renditen“, urteilt Rehkugler. Es wurde nur ein Teil wieder weggegeben. „Goldfische erinnern sich nur 3 Sekunden“, ähnlich sei es bei manchen Investoren, scherzt Rehkugler. Vor allem in Europa gab es kräftige Einbrüche der Immobilienwerte. In Asien laufen die Aktien insgesamt ähnlich wie die Immobilienaktien. „Der Markt hat sinnlos übertrieben“, analysiert Rehkugler. Die Börsenkurse der US-REITs liege derzeit weit unter den NAVs und kamen von keinen hohen Premiums.
Welche ist die richtige Führgröße, um den richtigen Einstiegszeitpunkt zu finden? Durch die üblichen Charts mit Premiums und Discounts suggeriert: NAV ist Ausdruck des fundamentalen Werts eines Immobilienunternehmens und gibt den langfristig gerechtfertigten Entwicklungspfad vor. Rehkugler verweist auf eine wissenschaftliche Studie, die zeige, dass eine Bestätigung durch Gewinne mit einer Handelsstrategie gefunden werden könne.
Dem steht die These gegenüber, dass der Börsenkurs die Führgröße sei. Die Preise am Kapitalmarkt basiere auf tatsächlichen Transaktionen und sind dem NAV also sachlich und in der Geschwindigkeit unterlegen. Leider lasse sich diese These nicht leicht testen, zumal es an realen Daten für USA und für Europa fehle.
Politisch motivierte Beschränkungen müssten weg, wie zum Beispiel der Ausschluss von inländischen Bestandswohnimmobilien und das 45 % Mindesteigenkapital. Die Aufbürdung unkalkulierbarer Risiken wie die Möglichkeit des Verlusts des REIT-Status bei Verstoß gegen die Streubesitzquote führe zu einer massiven Kapitalmarktbremse. Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss und das aktive Werben um Streubesitzinvestoren seien fragwürdige Vorstellungen des Gesetzgebers. Ein Zusatzproblem bestehe im rückwirkenden Wegfall des Exit Tax-Vorteils beim Immobilienverkäufer bei Verlust des REIT-Statuts in den folgenden Wirtschaftsjahren. Rehkugler kritisiert weitere steuerliche Doppel- und Zusatzbelastungen.
Begrenzung der Risiken des Verlust des REIT-Status auf die Fälle, die der REIT steuern kann, Beseitigung der steuerlichen Doppel- und Zusatzbelastungen, Korrektur der politisch motivierten Einschränkung der REIT-Aktivitäten (Zulassung von Wohnungs-REITs, Beseitigung bzw. Abschwächung des Mindesteigenkapitals). „Das Spiel ist noch nicht aus, es wird nur später angepfiffen“, fasst Rehkugler zusammen.
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Zweifel an den Qualitäten des G-REIT
Von Dr. Oliver Everling | 11.Februar 2008
Wer vom „Finanzplatz Deutschland“ sprechen will, darf keinen Standortnachteil gegenüber Staaten mit REIT–Strukturen zulassen, sagt Dr. Alan Cadmus, Vorstand der POLIS Immobilien AG auf der DVFA-Immobilien Konferenz 2008 in Frankfurt am Main. REIT-Strukturen sind international anerkannt und gebräuchlich. Beim REIT gehe es um die doppelte Gleichbehandlung der Investitionsformen, international mit Ländern, die den REIT-Status kennen, und national mit den Investitionsformen Direktanlage, Geschlossener und Offener Fonds. Beim REIT können alle nationalen und ausländischen Investoren gleichermaßen ohne Rücksicht auf steuerliche Auswirkungen investieren („Endgültige Abkehr vom Steuerwahn der Immobilienbranche“).
Mit dem REIT kann man kaum Steuern sparen (Ausnahme: Abgeltungssteuer bei Privataktionären). Der REIT kann als reiner Bestandshalter nur wenig Dividende zahlen. Die Dividenden richten sich nach dem HGB-Abschluss nach Gebäudeabschreibung. Der REIT ist kein börsennotierter Opportunity-Fund, d. h. kein Grundstückshändler, Entwickler, er nutzt auch keine hohe Fremdfinanzierung, sagt Cadmus.
Relevante Kernpunkte des REIT-Gesetzes sind für Cadmus die Beschränkung der Beteiligung auf unter 10 %, mindestens 25 % Streubesitz bei Börseneinführung und 15 % danach, Börsennotierung zwingend vorgeschrieben, Gewinnermittlung nach HGB und lineare abziehbare AfA. Der IFRS-Abschluss muss veröffentlicht werden, es gibt keine Wohnimmobilien in REITs. Die REIT-AG ist von der KSt und GewSt befreit, muss 90 % des Gewinns ausschütten, der voll der individuellen Besteuerung unterliegt (Est, KSt und GewSt). Mit dem Erwerb des REIT-Status entfällt das Halbeinkünfteverfahren rückwirkend zum 1. Januar (damit auch die Anwendung des § 8b KStG). Zu beachten ist auch der Exit-Tax- Vorteil, d.h. die subventionierte Versteuerung der stillen Reserven (50 %) im Grundbesitz (durch das Unternehmen bei Umwandlung in einen REIT – „Entry Charge“ – und durch andere Unternehm bei Veränderung an einen REIT – Absenkung der Immobilienquote bei deutschen Unternehmen kommen diese Regelungen zum tragen).
Es gibt keine Sicherheit, dass der REIT-Status erhalten bleibt. Bei Verlust des REIT-Status droht, dass die „Entry-Charge“ vergebens aufgewendet und die Kosten der Börsennotierung und sonstige REIT-Kosten vergeblich aufgewendet wurden. Es drohe die steuerliche „Rückabwicklung“, die Nachversteuerung bei Inanspruchnahme der Exit-Tax. Der Börsenkurs verfällt wegen Ausstiegs der REIT-Investoren. Daraus resultiert das Druckpotential von Dritten (Einflussnahme auf Gesellschaft und Management, Übernahmeabsicht etc.). Cadmus befürchtet, dass die Regelungen ausgenutzt werden, um den REIT-Status absichtlich zu zerstören und die Gesellschaft billig zu übernehmen.
Cadmus fügt die steuerlichen Defizite hinzu. Bestehende Unternehmen können die REIT-Anforderungen nur schwer erreichen. REIT AGs können weder andere REITs übernehmen noch selbst übernommen werden, ohne den REIT-Status zu verlieren (Funktion des Kapitalmarktes eingeschränkt), Es ist keine Private REIT möglich und Wohnimmobilien sind ausgeschlossen. Wie soll ein REIT jemals von der Börse herunterkommen? „Er muss zu Ende gefahren werden, bis das Licht ausgeht“, urteilt Cadmus. Ein REIT müsse gegebenenfalls den anderen übernehmen.
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S&P’s Maßnahmenpaket in der Krise
Von Dr. Oliver Everling | 11.Februar 2008
Standard & Poor’s Ratings Services („S&P“) plant ein Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des operativen Ratinggeschäfts und zur Verbesserung ihrer Dienstleistungen für die Kapitalmärkte weltweit begonnen hat.
„Die anhaltenden Veränderungen an den Finanzmärkten stellen an uns und unser Ratingverfahren immer höhere Anforderungen hinsichtlich Innovationskraft, Ressourcen sowie verbesserter analytischer Prozesse“, sagte Deven Sharma, Präsident von S&P. „Das Maßnahmenpaket, mit dem wir unsere Unabhängigkeit festigen, den Ratingsprozess stärken und die Transparenz steigern, wird dem öffentlichen Interesse dienen. Wir schaffen dadurch größeres Vertrauen in Kreditratings und unterstützen das effiziente Funktionieren der globalen Kreditmärkte.“
Das Maßnahmenpaket, das bei S&P weltweit zur Umsetzung kommt, beinhaltet Verbesserungen in den vier Kernbereichen. Governance: S&P setzt neue Maßnahmen um, die auf bereits bestehenden S&P Governance Policies und Schutzvorkehrungen aufbauen. Ziel ist es, die Integrität des Ratingprozesses stärken, dessen Unabhängigkeit zu gewährleisten, die Wirksamkeit unserer Governance noch transparenter zu machen und das Vertrauen der Investoren zu bewahren. Analyse: S&P unternimmt weitere Schritte, um sicherzustellen, dass die Ratingmodelle, Ratingprozesse und die Qualität der Mitarbeiter immer höchsten Ansprüchen genügt. S&P ist damit in der Lage, mit deutlich erhöhter Transparenz bezüglich zugrundeliegender Annahmen Ratings für komplexe Finanzstrukturen zu erstellen. Information: S&P erhöht die Transparenz über seine Ratingprozesse und schafft mehr Klarheit über die Risiken, die zu Veränderungen bei den Ratingannahmen führen könnten. Investorentraining: S&P engagiert sich in einem umfassenden Trainingsprogramm, um den Marktteilnehmern beim Verständnis darüber, was ein Rating ist und was es nicht ist, zu helfen und sie bei der angemessenen Nutzung von Ratings zu unterstützen.
S&P hat bereits einige dieser Maßnahmen implementiert und wird die verbleibenden umsetzen. Die Ratingagentur erwägt außerdem zusätzliche Schritte und beabsichtigt, im Laufe des Jahres weitere Maßnahmen einzuführen. S&P wird weiterhin das Gespräch mit Marktakteuren und Regulierern suchen, um über die fortdauernden Anstrengungen zur Verbesserung der Prozesse zu informieren. „Dieses anfängliche Maßnahmenpaket ist das Ergebnis von umfassenden formellen Bewertungen
unserer Policies und Vorgehensweisen im Dialog mit Marktteilnehmern, Regulierern und Gesetzgebern“, sagte Sharma. „Unser Ziel ist es nicht nur, bestimmte Prozessverbesserungen anzugehen, sondern auch, vermutete Interessenskonflikte und das Potential für solche Vermutungen zu minimieren. Verbessern wollen wir auch das Verständnis dafür, wie Ratings zustande kommen, was sie bedeuten, und welchen Einfluss Trends und Ereignisse im Markt auf sie haben könnten.“
„Wir fühlen uns verpflichtet, eine Führungsrolle darin zu übernehmen, in Zusammenarbeit mit Marktteilnehmern, Regulierern und Experten die Fragen aufzugreifen, die die globalen Kreditmärkte derzeit bewegen. Wir wollen uns weiter mit den Marktteilnehmern und den Entscheidungsträgern in einem kontinuierlichen Dialog auseinandersetzen und auf die Rückmeldungen aus dem Markt reagieren“, erläuterte Sharma.
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AA+ für ING(L) Invest Euro Income
Von Dr. Oliver Everling | 11.Februar 2008
TELOS hat den Fonds ING(L) Invest Euro Income geratet. Der Fonds erfüllt sehr hohe Qualitätsstandards und erhält die Bewertung „AA+“ auf einer Skala von A bis AAA (höchste Qualitätsstandards). Das Fondsrating von TELOS beurteilt auf qualitative Weise die Stringenz des Investmentprozesses, die Person des Fondsmanagers und sein Team sowie das Qualitätsmanagement innerhalb des Prozesses vor dem Hintergrund der Einhaltung ethischer Grundsätze wie Fondsklarheit und -wahrheit. Die Performanceergebnisse des Fonds dienen zur Beurteilung der Konsistenz des Investmentprozesses.
Der ING(L) Invest Euro Income ist ein europäischer Aktienfonds, der zusätzlich zu seinem Aktienportfolio in Optionen investiert, um seine Rendite zu stabilisieren. Das Ziel des Fonds ist einerseits, hohe und nachhaltige Erträge aus Dividenden und den Prämien aus dem Verkauf von Optionen auf dem europäischem Markt zu erwirtschaften, andererseits den möglichen Verlust am Aktienmarkt zu begrenzen.
Der Fonds investiert überwiegend in Unternehmen mit Sitz in der europäischen Währungsunion. Bei der Aktienauswahl spielen vor allem quantitative Faktoren eine Rolle, um attraktive Aktien- und Sektormöglichkeiten zu identifizieren. Dabei werden 12 MSCI-Sektoren analysiert. Unternehmen, die im Rahmen der Prüfung als äußerst attraktiv eingestuft wurden, werden anschließend auf Basis einer Fundamentalanalyse (Bottom-Up-Analyse) eingehend geprüft. Danach wird über eine Aufnahme in das Portfolio entschieden. Das Portfolio umfasst 80 bis 110 Werte, darunter zurzeit vor allem Blue Chips, da sie in der Regel hohe Dividenden zahlen. Der Fonds wird nicht Benchmark-orientiert gemanagt. Es existiert kein direktes Währungsrisiko, schreibt TELOS.
Neben den Einnahmen aus den Dividendenzahlungen aus den im Portfolio enthaltenen Aktien generiert der Fonds zusätzlich Prämien aus dem Verkauf von Call-Optionen (Covered Call Writing-Strategie) auf die gleichen Titel. Gleichzeitig werden Put-Optionen auf Aktienindizes innerhalb der Europäischen Union gekauft, was den Fonds gegen Kursverluste absichert. Durch die Absicherungsstrategie werden in fallenden Märkten Cash-Einnahmen generiert. Der Investmentansatz soll in steigenden Märkten hohe Erträge und gleichzeitig eine relative Stabilität in volatilen Zeiten erreichen.
„Das Team zeichnet sich durch Vielfalt hinsichtlich Qualifikation und Berufserfahrung aus. Alle Mitarbeiter verfügen“, fügt Dr. Frank Wehlmann, Geschäftsführer der Ratingagentur TELOS hinzu, „über sehr gute Qualifikationen und Frank van Etten bringt weitreichende Expertise aus den Bereichen Strukturierte Produkte und Optionen ein.“ Seit Fondsauflegung konnte der Fonds Wertzuwächse bei niedrigerer Volatilität als bei einem reinen Aktieninvestment verzeichnen. Das Sharpe Ratio lag aber im kurzfristigen Bewertungszeitraum im negativen Bereich.
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Garantietrick mit Staatsbanken
Von Dr. Oliver Everling | 9.Februar 2008
„Der Staat soll sich aus Banken zurückziehen“, das ist eine alte, liberale Forderung, die aber durch das jüngste Finanzmarktgeschehen an Bedeutung gewinnt. Denn gerade in Krisensituationen zeigt sich, wer letztlich die Last aus Fehlentscheidungen zu tragen hat. Zu weiteren Stützungsmaßnahmen bei der WestLB und bei der IKB erklärte der FDP-Finanzexperte Frank Schäffler, MdB: „Die internationale Finanzkrise ist in Deutschland eine Krise des staatlichen Bankensystems. Ob IKB, WestLB oder SachsenLB, der Steuerzahler muss die Zeche bezahlen. Mangelnde Haftung des Managements, ein Versagen des Aufsichtsrates und eine Verantwortungslosigkeit in der Politik sind die eigentlichen Ursachen. Der Staat ist ein schlechter Unternehmer.“
Alle genannten Institute verfügen über Ratings im A-Bereich – aber nur deshalb, weil die Analysten von Ratingagenturen davon überzeugt sind, dass notfalls der deutsche Steuerzahler zur Kasse gebeten würde. Was sich positiv anhört, wie beispielsweise ein sehr gutes Unterstützungsrating, ist in Wahrheit eine traurige Botschaft: Die öffentlichen Träger – und damit jeder Bürger – haben de facto unbegrenzte Garantien abgegeben, aus denen sie im Bedarfsfall jederzeit in Anspruch genommen werden können. Allein durch Privatisierung können die Risiken begrenzt werden.
Nur das mangelnde ökonomische Verständnis der Bedeutung von Garantien und Bürgschaften ermöglicht es Politikern, unbemerkt das Einkommen und Vermögen der Bürger zu verpfänden. Während Versicherungen hohe Prämien und Banken hohe Avalgebühren verlangen, wenn sie Risiken absichern, steht der Bürger „kostenlos“ zur Verfügung. Dies ermöglicht Bankvorständen riskante Geschäfte: Wenn sie erfolgreich sind, fließen die Erträge in Form von Beförderungen und Boni in die eigene Tasche. Werden aber, wie geschehen, Milliardenverluste realisiert, überlässt man diese dem Steuerzahler, da solche Beträge ohnehin weit die Einkommens- und Vermögensverhältnisse einzelner Vorstände übersteigen. In der Praxis zeigt sich, dass staatliche Banken Tür und Tor dafür öffnen, Gewinne zu privatisieren und Verluste zu sozialisieren.
„Das aktuelle Geschäftsmodell der WestLB ist von Peer Steinbrück als damaliger Finanzminister und Ministerpräsident durchgesetzt worden“, ruft Schäffler in Erinnerung. „Wenn er heute der NRW-Landesregierung Versagen vorwirft, dann trifft dieser Vorwurf ihn direkt. Dass die WestLB nicht zügig nach der Regierungsübernahme veräußert wurde, das ist sicherlich ein Kardinalfehler gewesen. Dieser rächt sich jetzt bitter.“
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BU-Versicherer verlieren Sterne
Von Dr. Oliver Everling | 8.Februar 2008
Kunden der MORGEN & MORGEN GmbH (www.morgenundmorgen.de) erhalten mit einer neuen Programmversion wieder einen weit reichenden Marktüberblick über Versicherungsprodukte. Der Agentur war es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, alle VVG-[Ä]nderungen in allen Analyseprogrammen zu berücksichtigen. Die aktualisierten Tarife sind in den Programmen gekennzeichnet, heißt es aus Hofheim am Taunus. Bei den nicht gekennzeichneten Tarifen gilt noch der Stand 31. Dezember 2007. Sehr kurzfristig und regelmäßig sollen weitere Updates veröffentlicht werden. Mit dieser Lösung ist die Agentur bemüht, ein Optimum zwischen zeitnahem Update und Verlässlichkeit der Inhalte der Programme herzustellen.
Das neue BU-Rating in LV-WIN zeigt deutlich, welcher Versicherer sich wirklich kundenfreundlich an die neue gesetzliche Lage angepasst hat und natürlich wie kompetent und solide er seine Bestände führt. Vor allem die [Ä]nderungen der Bedingungen sowie der Antragsfragen haben das Gesamtergebnis des M&M BU-Ratings stark beeinflusst und zu einem Einbruch in der „Fünf-Sterne-Riege“ auf nur noch 11 Top-Versicherer geführt. Die detaillierten Analyseergebnisse sowie deren Erläuterungen finden sich in LV-WIN unter dem Menüpunkt „Analyse“. Um dem momentanen Ausnahmezustand und vor allem den aktuellen „Nachwehen“ der VVG-Reform gerecht zu werden, befindet sich auch das BU-Rating im Fluss ständiger Aktualisierung.
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Wenn das Wörtchen „wenn“ nicht wär
Von Dr. Oliver Everling | 8.Februar 2008
Was wäre, wenn die Eigentümer der WestLB AG nicht beschlossen hätten, die Bank von wesentlichen Risiken aus ihren strukturierten Portfolien zu befreien? Papiere in einem Volumen von etwa nominal 23 Mrd. € in einer Zweckgesellschaft außerhalb der Bank gebündelt. Die Finanzierung der Zweckgesellschaft soll durch eine Garantie der Eigentümer für tatsächliche Zahlungsausfälle in Höhe von bis zu 5 Mrd. € abgesichert werden. Die Eigentümer tragen etwaige Verluste aus diesen Wertpapierportfolien entsprechend ihren Anteilen an der WestLB bis zur Höhe von 2 Mrd. € in Erfüllung ihrer Erklärung vom 20. Januar 2008. Darüber hinaus gehende Verluste von bis zu 3 Mrd. € werden vom Land NRW getragen (disquotaler Risikoabschirmungsanteil).
Ein Beweis dafür, dass die WestLB ohne diese Maßnahmen in die Insolvenz gegangen wäre, sind selbst diese weitreichenden Maßnahmen nicht. So zeigt der Fall der WestLB, dass selbst hier die Einschätzungen der Ratingagenturen subjektive Elemente enthalten dürften. Fitch Ratings hatte am 22. Januar 2008 das Individualrating der Bank auf F heruntergestuft und damit bekundet, dass nach Einschätzung der Ratinganalysten die Bank ohne Unterstützungsmaßnahmen von außen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage geblieben wäre, langfristig ihren zwingend fälligen Zahlungsverpflichtungen stets vollständig und rechtzeitig nachzukommen.
Wenn und soweit das Land NRW aus dem disquotalen Risikoabschirmungsanteil in Anspruch genommen wird, steht dem Land ein Recht auf Übertragung einer entsprechenden Anzahl an WestLB-Aktien gegen RSGV, WLSGV, Landschaftsverband Rheinland und Landschaftsverband Westfalen-Lippe, gegen Erstattung des Buchwertes der von den vorgenannten Aktionären gehaltenen Aktien zu. Für die Berechnung des Anspruches ist von einem Kurs-wert von 220 € je Aktie auszugehen, abzüglich eines Abschlages von 20 € je Aktie. Für die Landschaftsverbände gilt ein Kurswert von 220 € je Aktie. Anstelle der Übertragung der Anteile können sich die Beteiligten auch auf einen Barausgleich einigen.
Die Rahmenplanung zur Restrukturierung und Stärkung des Geschäftsmodells bis zum Jahr 2010 sieht Kosteneinsparungen in einer Größenordnung von 300 Mio. € vor, unter anderem auch durch den Abbau von 1.300 bis 1.500 Arbeitsplätzen im genannten Planungszeitraum. Gleichzeitig sollen die Erträge um rund 100 Mio. € allein durch die Sparkassen- und Mittelstandsoffensive erhöht werden. Die Eckpunkte des Restrukturierungsprogramms sind die Stärkung des Verbundgeschäftes mit den Sparkassen und mit den Privatkunden, der deutliche Ausbau des Mittelstandsgeschäftes und die Optimierung des Großkundengeschäftes, die Weiterentwicklung des Immobiliengeschäftes und eine Fokussierung im Investment Banking.
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Marktergebnis eines beschränkten Duopols
Von Dr. Oliver Everling | 8.Februar 2008
Im aktuellen Finanzmarktgeschehen haben die beiden führenden US-amerikanischen Ratingagenturen eine enttäuschende Rolle gespielt. Die in einen Teil der Ratings für vermögensgedeckte Wertpapiere gesetzten Erwartungen wurden nicht erfüllt. Die Duopolisten Moody’s Investors Service (Moody’s) und Standard & Poor’s (S&P’s) sind in den letzten 10 Jahren der Versuchung erlegen, ihr in den 90 Jahren zuvor aufgebautes Vertrauenskapital und ihre dominante Marktstellung zur schnelleren Steigerung ihrer Erträge zu nutzen. Seit 1997 wuchsen die Erträge aus dem Rating vermögensgedeckter Wertpapiere zum Beispiel bei der seit 2000 börsennotierten Moody’s Corp. mit durchschnittlich 24 % pro Jahr noch stärker als die Emissionsvolumina und sicherten weiter steigende Umsatzrenditen von durchweg über 50 %.
Ihre Ertragskraft gründen die führenden Agenturen darauf, dass sie – im Gegensatz zu anderen Agenturen – in der Lage sind, ertragsmäßig einen „investorengetriebenen“ und „emittentengetriebenen“ Ansatz unter einem Dach zu vereinen. Von 1909 bis Anfang der 1970er Jahre resultierten die Erträge der Agenturen hauptsächlich aus dem Verkauf ihrer Publikationen an Investoren. Seitdem haben sich die Verhältnisse umgekehrt: Die Geschäftsbeziehungen zu Emittenten begründen mehr als 80 % ihrer Erträge, ohne dass sie aber zu dem Geschäftsmodell einer rein „emittentengetriebenen“ Ratingagentur übergegangen wären.
Dies führt dazu, dass die Duopolisten ihre Leistungen praktisch doppelt verkaufen: Emittenten bezahlen für Ratings, um damit ihren Zugang zu den Kapitalmärkten zu erhalten oder zu sichern, Anleger bezahlen außerdem dafür, Zugang zu den analytischen Berichten der Ratingagenturen zu bekommen.
Pressemitteilungen bleiben nur drei Tage der Öffentlichkeit zugänglich, danach muss selbst das Nachlesen einer kurzen Meldung bezahlt werden. Moody’s Corp. z. B. erzielte 2006 rund 13 % des Umsatzes (258,7 Mio. US$) durch den Verkauf von Credit Research an weltweit 9.300 Kunden mit insgesamt 29.000 Nutzern (in Banken, Versicherungen usw.). Pro Kunde errechnen sich daraus rund 27.000 US$ pro Jahr: Die in Relation zu ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung (in mindestens 110 Ländern der Welt) geringe Anzahl der Abonnenten beweist, dass für viele Anleger selbst das preisgünstigste Abonnement prohibitiv teuer ist. Da die Grenzkosten der Distribution des Researchs über das Internet gegen Null gehen, ist diese Unterversorgung nach den Lehren der Mikroökonomie das klassische Marktergebnis eines Duopols.
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