Fondsratings bestätigen apoAsset
Von Dr. Oliver Everling | 18.Januar 2021
Die im Fondsrating führenden Ratingagenturen Morningstar und FWW haben das Global ETFs Portfolio der Apo Asset Management GmbH (apoAsset) jeweils mit 5 Sternen ausgezeichnet. Damit gehört der Dachfonds zu den besten und günstigsten globalen Mischfonds mit Schwerpunkt Aktien. Der Fonds bündelt weltweit neun große Aktien- und Renten-Indizes aus drei Regionen, aktuell aus Europa, den USA und weiteren Industriestaaten wie beispielsweise Japan.
Drei Jahre nach der Auflage wurde der Fonds erstmals benotet und erzielte auf Anhieb Bestwerte. Die Euro-Tranche (WKN A2DUZY) richtet sich vor allem an Versicherungen und Honorarberater und ist mit laufenden Kosten von nur 0,45% p.a. außergewöhnlich günstig. Seit Juli 2020 besteht zusätzlich eine CHF-Tranche (WKN A2P6CA) für Privatanleger und Finanzberater.
„Die Anlagestrategie, die neun börsengehandelte Indexfonds (ETFs) umfasst, hat sich auch im Ausnahme-Jahr 2020 bewährt“, sagt Christian Hein, Senior Portfolio Manager von apoAsset. „Vor allem während des globalen Lockdowns entfalteten die Staatsanleihen im Portfolio ihre schützende Wirkung und milderten die Verluste der Aktienseite. Wir nutzten diese Schwächephase, um das Portfolio mehrfach zu rebalancieren und Aktien-ETFs zuzukaufen. So konnten unsere Anleger von der darauffolgenden Erholung deutlich profitieren.“
In Sachen Nachhaltigkeit ist der Fonds laut Morningstar ebenfalls überdurchschnittlich gut und erhält 4 von 5 Globen. Zuletzt wurde im Dezember ein günstiger und nachhaltiger ETF für US-Aktien neu aufgenommen. Den Schwerpunkt das Fonds bilden Aktien, da diese langfristig für den Erfolg einer Geldanlage unverzichtbar sind. Staatsanleihen bester Bonität verleihen die nötige Robustheit in temporären Krisenphasen.
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Hypoport gewinnt weiter Marktanteile
Von Dr. Oliver Everling | 18.Januar 2021
Wer an die Erfolgsgeschichte der Hypoport SE nicht glaubte, wird durch die neuen Zahlen eines Besseren belehrt. Die operativen Kennzahlen der transaktionsbasierten Geschäftsmodelle der Hypoport-Gruppe für den privaten Wohnimmobilienerwerb stiegen zwischen 25% und 80% und damit deutlich stärker als das Marktumfeld. Dieses starke Wachstum verdeutlicht die Robustheit der digitalen Plattformgeschäftsmodelle der Hypoport-Gruppe innerhalb der Corona-bedingt angespannten allgemeinen konjunkturellen Lage in Deutschland.
Ronald Slabke, Vorstandsvorsitzender der Hypoport SE, zeigt sich zufrieden mit der starken operativen Entwicklung: „Für Hypoports transaktionsbasierte Geschäftsmodelle für den privaten Immobilienerwerb bedeuten diese großartigen Zuwachsraten deutlich über dem Marktwachstum erneut starke Marktanteilsgewinne. Aufgrund des hohen Digitalisierungsgrades unserer Plattformen und Dienstleistungen haben wir diese Marktanteilsgewinne in 2020 sowohl vor als auch während der Corona-Krise erzielt. Für 2021 sind wir uns sicher, diese Dynamik aufrecht erhalten zu können.“
Zu den Kernkompetenzen des Unternehmens gehören u.a. auch die Kenntnis und der Einsatz von Scoring- und Rating-Technologien, die schnellere Entscheidungen ermöglichen. Im Segment Kreditplattform erhöhte Europace, größter B2B-Kreditmarktplatz für Immobilienfinanzierungen, Bausparprodukte und Ratenkredite in Deutschland, im Geschäftsjahr 2020 sein Transaktionsvolumen* um 32% auf 90 Mrd. Euro. Das Transaktionsvolumen pro Vertriebstag betrug nach Angaben der Gesellschaft 352 Mio. Euro. In der mit Abstand größten Produktgruppe Immobilienfinanzierung wurde das Transaktionsvolumen um 36% auf 73 Mrd. Euro gesteigert. Das Transaktionsvolumen der zweitgrößten Produktgruppe Bausparen erhöhte sich um 21% auf 13 Mrd. Euro. Das Volumen der kleinsten Produktgruppe Ratenkredit blieb in einem stark rückläufigen Gesamtmarkt stabil.
FINMAS, der Teilmarktplatz für Institute des Sparkassen-Sektors, erhöhte sein Transaktionsvolumen in 2020 um 35% auf über 8 Mrd. Euro. Institute des genossenschaftlichen Bankensektors vermittelten durch Nutzung des für sie konzipierten Teilmarktplatzes GENOPACE ebenfalls ein Volumen von über 8 Mrd. Euro, was einer Steigerung von 82% entspricht. Im vierten Quartal 2020 lag das Transaktionsvolumen des genossenschaftlichen Sektors sogar erstmalig über dem der Sparkassengruppe.
Neben diesen beiden Institutsgruppen haben sich die Volumen der ungebundene Finanzierungsvertriebe und private Banken mit rund 25% bis 35%-Anstieg ebenfalls deutlich stärker als das Marktumfeld entwickelt.
Im Segment Privatkunden bietet Dr. Klein, maßgeblich über ein Franchise-System, an rund 230 deutschen Standorten Beratung zu Finanzierungsprodukten an. Das von Dr. Klein vermittelte Volumen* wurde in 2020 um 24% auf über 9 Mrd. Euro ausgebaut. Die zum Segment Immobilienplattform gehörende Bewertungsplattform Value AG baute ihre operative Kennziffer im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 ebenfalls deutlich aus. So erhöhte sich der Wert besichtigter und begutachteter eigennutzungsfähiger Wohnimmobilien um 36% auf 25 Mrd. Euro.
Wer im Januar 2009 – vor genau zwölf Jahren – bei Hypoport einstieg, also damals den andauernden Niedergang von Dresdner Bank, Commerzbank usw. rechtzeitg erkannte und die Aktien der Hypoport kaufte, für den hat sich der Kapitaleinsatz bereits heute schon deutlich mehr als vereinhundertfacht. Ein Investment von 10.000 € machte jeden Aktionär von damals bis heute zum Millionär.
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Qualitätsmasken sind unter den Top Ten der wichtigsten Spendenanfragen
Von Dr. Oliver Everling | 16.Januar 2021
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Spenden sind Ressourcen. Wer spendet, investiert und will eine Wirkung erreichen. Daher ist jeder Spender daran interessiert, wie wahrscheinlich es ist, dass die Ziele der Spende erreicht werden. Die Beurteilung und Klassifizierung dieser Wahrscheinlichkeit, die Ziele einer Spende zu erreichen, sind Gegenstand eines Charity Rating.
Was möchten Spender spenden? Die Geberprioritäten ändern sich mit den Umständen und der Wahrnehmung der Menschen. Wenn es zu Flutkatastrophen kommt oder Erdbeben die Städte erschüttern, konzentrieren sich die Spender auf die Betroffenen. Wohltätigkeitsorganisationen verwenden in Europa die Bilder von Flüchtlingen, um Spenden zu sammeln. Was waren aber die Motive für Menschen in den USA, 2020 zu spenden? Ein Hinweis auf die mit Spenden verfolgten Ziele ergibt sich aus den Suchanfragen in den Suchmaschinen. So listet Google Trends die häufigsten Suchanfragen auf.
Der Schutz vor Infektionen durch die Coronapandemie erreichte die zehn beliebtesten Spendenmotive in den USA. Amerikaner suchten besonders oft nach Möglichkeiten, Schutzmasken zu spenden. Hier ist die 2020-Liste von Google Trends:
Wie spende ich …
- Wie spende ich an Black Lives Matter?
- Wie man für australische Buschfeuer spendet
- Wie man Blut spendet
- Wie spende ich an die Stichwahl des Senats von Georgia?
- Wie spende ich an Goodwill?
- Wie man Plasma spendet
- Wie man Eier spendet
- Wie man Knochenmark spendet
- Wie spende ich an den Jemen?
- Wie spende ich N95-Masken
Die Liste zeigt, wonach US-Spender auf Google gesucht haben.
N95-Atemschutzmasken und chirurgische Masken sind Beispiele für persönliche Schutzausrüstung, mit der der Träger vor Partikeln aus der Luft und vor Flüssigkeiten geschützt wird, die das Gesicht kontaminieren. Die US-amerikanischen Zentren für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten (CDC) empfehlen der Öffentlichkeit nicht, N95-Atemschutzmasken zu tragen, um sich vor Atemwegserkrankungen, einschließlich Coronavirus (COVID-19), zu schützen. Dies seien wichtige Vorräte, die weiterhin Mitarbeitern des Gesundheitswesens und anderen medizinischen Ersthelfern vorbehalten bleiben müssen, wie in den aktuellen CDC-Leitlinien empfohlen. Der anhaltende Mangel an Masken in den USA schränkt die Fähigkeit vieler Amerikaner ein, sich angemessen zu schützen.
Anders sieht es in Deutschland aus, wo Unternehmen seit Ausbruch der Pandemie Fabriken eingerichtet und dann mit der Herstellung von Gesichtsmasken begonnen haben. Viele Menschen in Deutschland können sich jedoch keine hochwertigen Masken für den täglichen Gebrauch leisten, da die Masken täglich gewechselt werden sollten. Die Ausgaben für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen, insbesondere für Rentner mit niedrigen Altersbezügen, summieren sich zu erheblichen Beträgen.
Daher suchen immer mehr Spender nach Möglichkeiten, hochwertige Masken zu spenden. Es gibt einen europäischen Standard. Die Norm EN 149 definiert Leistungsanforderungen für drei Klassen von Partikelfilter-Halbmasken: FFP1, FFP2 und FFP3. FFP1 definiert die Filtermaske mit der niedrigsten Schutzwirkung von den drei Masken, da der Prozentsatz der Aerosolfiltration nur mindestens 80% beträgt und die interne Leckrate maximal 22% beträgt. Eine solche Maske wird hauptsächlich als Staubmaske verwendet (zum Beispiel für Heimwerkerarbeiten). Staub kann Lungenerkrankungen wie Silikose, Anthrakose, Siderose und Asbestose verursachen (insbesondere Staub aus Kieselsäure, Kohle, Eisenerz, Zink, Aluminium oder sogar Zement).
Ein viel besserer Schutz wird durch FFP2-Masken garantiert, die der N95-Maske in den USA ähnlich sind. FFP2-Masken haben einen Aerosolfiltrationsprozentsatz von nicht weniger als 94% und eine interne Leckrate von maximal 8%. Diese Maske bietet Schutz in verschiedenen Bereichen wie der Glasindustrie, Gießerei, Bauwesen, Pharmaindustrie und Landwirtschaft. Es stoppt effektiv pulverförmige Chemikalien. Diese Maske kann auch als Schutz gegen Atemwegsviren wie Aviäre Influenza, COVID-19 oder schweres akutes respiratorisches Syndrom im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS) sowie gegen Bakterien der Lungenpest und Tuberkulose dienen.
Spender, die die Wirkung ihrer Spenden schätzen, konzentrieren sich daher auf die effektivsten Masken, wie sie im STOLFIG.SHOP angeboten werden.
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86% der Wirtschaftsdelinquenten identifiziert
Von Dr. Oliver Everling | 15.Januar 2021
„Verhalten folgt der Persönlichkeit des Handelnden“ schreibt Dr. Alexander Schlegel im Buch „Social Credit Rating“ des Springer-Verlags. Er ist Bereichsleiter des Geschäftsbereichs Marketing & Services beim Deutschen Genossenschafts Verlag eG in Wiesbaden, einem Dienstleister für Genossenschaftsbanken sowie Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften. Zuvor war er als Director im Firmenkundengeschäft der BHF-BANK AG in Frankfurt sowie als Unternehmensberater für verschiedene Strategieberatungen tätig. Schlegel ist Diplom-Theologe, Diplom-Psychologie und hat in Moralphilosphie promoviert.
„Wir zeigen mit unserem täglichen Verhalten, wer wir sind,“ schreibt Schlegel mit Blick auf die Ansätze zum Sozialkreditrating, „welche Persönlichkeitseigenschaften bei uns wie stark ausgeprägt sind – im privaten wie beruflichen Handeln und in den Spuren, die unser Verhalten in sozialen Medien und im Internet hinterlässt.“
Die Analyse der Persönlichkeit des Handelnden auf Basis der digitalen Spuren stehe noch am Anfang – existieren die Verhaltensspuren im Internet doch gerade erst seit einer Dekade. „Umso mehr lohnt der Blick auf den Zusammenhang von dem in diesen Daten gezeigtem Verhalten und der Persönlichkeit des Handelnden,“ glaubt Schlegel, „um künftiges Verhalten mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu prognostizieren.“ Den Ansatz des Social Credit Ratings hält er daher für grundsätzlich valide.
Wie eng Daten, Verhalten und Persönlichkeit und Verhalten miteinander verbunden sind wird in seinem Beitrag zum Buch „Social credit Rating“ anhand einer Studie gezeigt, in der mehr als 100 verurteilte Wirtschaftskriminelle in deutschen Justizvollzugsanstalten hinsichtlich Ihrer Persönlichkeit untersucht und mit einer Kontrollgruppe verglichen wurden. „Dabei konnten nur anhand nur weniger in einem kurzen Fragebogen gemessenen Persönlichkeitseigenschaften 86% der Wirtschaftsdelinquenten korrekt als solche identifiziert werden“, berichtet Schlegel.
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Übersterblichkeit widerlegt Erfolgsmeldungen zur Corona-Krise
Von Dr. Oliver Everling | 14.Januar 2021
„So, jetzt ist es amtlich! Wir hatten 2020 eine Untersterblichkeit. 2020 sind weniger Menschen gestorben als in den Jahren 2019, 2018, 2017, 2016 und 2015″. Beiträge wie diese kursieren dieser Tage in den Sozialen Medien und werden auf Facebook & Co. tausendfach geteilt. Wie aus einer neuen „Handelskontor“-Infografik hervorgeht, halten diese Aussagen einem Faktencheck nicht stand.
Während bis zur 11. Kalenderwoche des Krisenjahres 2020 sogar weniger Menschen in Deutschland verstarben, wendete sich das Blatt ab der 12. Kalenderwoche. Wie die „Handeslkontor“ aufzeigt, starben bis zum 13. Dezember des vergangenen Jahres 26.444 mehr Menschen, als im selben Zeitraum der Vorjahre. Bis zu genanntem Datum gibt es eine Übersterblichkeit, so die Daten des Statistischen Bundesamtes.
Die Sterbefallzahlen von Mitte bis Ende Dezember liegen indes noch gar nicht vor. In den Falschmeldungen wird suggeriert, als handle es sich um die Toten des gesamten Jahres. Doch damit nicht genug, warnt Raphael Lulay vom „Handeslkontor“: „Nebst der Tatsache, dass die Falschmeldungen der Toten ab dem 13. Dezember schlichtweg nicht berücksichtigt werden, begehen die Kritiker einen zweiten Fehler: so starben bis zu besagtem Datum im vergangenen Jahr 921.989 Menschen anstatt den fälschlicherweise angegebenen 904.270. Wie die Infografik aufzeigt, nahm die Anzahl der Toten insbesondere ab November überproportional zu. In der 50. Kalenderwoche starben beispielsweise 4.289 mehr Menschen, als in den Vorjahren.“
Die „Erfolgsmeldungen“ der Bundesregierung, die Corona-Krise besser bewältigt zu haben als Regierungen in anderen Ländern, sind daher kritisch zu hinterfragen. So mag man vielleicht die schnelle Normalisierung der Binnenwirtschaft in der Volksrepublik China noch mit der erfolgreichen Entwicklung des Sozialkreditsystems begründen können. Aber auch in anderen Ländern Asiens wurde nicht eine so hohe Übersterblichkeit festgestellt wie in Deutschland.
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Beschäftigungsdatensätze sind der Schlüssel zum neuen Auto
Von Dr. Oliver Everling | 14.Januar 2021
Trotz der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie meldeten mehrere Quellen Ende 2020 gute Autoverkäufe. Um Autohändlern und Kreditgebern zu helfen, die gestiegene Nachfrage besser zu bedienen, hat Equifax Inc. (NYSE: EFX) die Dienste StipClear Employment und StipClear Income an. Beide Produkte sind auf die Überprüfungsanforderungen der Autoindustrie zugeschnitten und enthalten die Datenbankinformationen The Work Number®, mit deren Hilfe der Autokreditprozess automatisiert und die in den Anwendungen bereitgestellten Informationen überprüft werden können.
Laut einer McKinsey-Studie vom September 2020 werden digitale Prozesse entlang des gesamten Trichters für den automatischen Kauf immer wichtiger. Die Studie kam zu dem Schluss, dass zwei Drittel der jüngeren Verbraucher ein digitales Format für die Durchführung von Autokäufen bevorzugen. Dieser Trend hat in Verbindung mit einem kürzlich gemeldeten Anstieg gefälschter Gehaltsabrechnungen, die mit Autokreditanträgen eingereicht wurden, und der aktuellen Sensibilität für soziale Distanzierung dazu geführt, dass viele Autohändler und Kreditgeber verstärkt auf digitale Prozesse zugehen.
Die automatisierte Überprüfung von Beschäftigung und Einkommen über die Datenbank The Work Number kommt Händlern, Kreditgebern und Verbrauchern zugute. Digitale Überprüfungen greifen auf mehr als 111 Millionen aktive Beschäftigungsdatensätze in der Datenbank The Work Number zurück, darunter viele kleine und mittlere Unternehmen sowie Hunderttausende von 1099 Datensätzen, die dazu beitragen können, Entscheidungen über Autokredite zu beschleunigen und Telefonanrufe zu vermeiden, um Gehaltsabrechnungen zu überprüfen. Die Datenanalyse von Equifax zeigt, dass bei einer Überprüfung des Einkommens und der Beschäftigung von Bewerbern anhand der Arbeitsnummer die Wahrscheinlichkeit einer Finanzierung dieser automatischen Bewerber um 40% höher ist.
Wenn Informationen von The Work Number bereitgestellt werden, müssen Verbraucher keine Gehaltsabrechnungen sammeln, und Kreditgeber müssen keine zusätzliche Zeit für die Validierung aufwenden. Das unangenehme Sammeln und peinliche Vorlegen von Gehaltsabrechnungen hat ein Ende. Die digitale Bereitstellung von Beschäftigungs- und Einkommensüberprüfungen trägt dazu bei, Unsicherheiten zu verringern. Der Autokäufer erhält sofort die Entscheidung, nimmt den Schlüssel und kann mit seinem neuen Wagen vom Hof fahren.
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Social Credit, Sicherheit und Freiheit
Von Dr. Oliver Everling | 14.Januar 2021
„Die Nachrichten über die sogenannten Social Credit Systeme verbreiteten sich im Westen verhältnismäßig spät und entwickelten sich seither in der Berichterstattung zu einer Art negativem Faszinosum und Clickbait-Thema ohne Tiefgang“, resümiert Katika Kühnreich in ihrem Beitrag zum Buch „Social Credit Rating“.
Katika Kühnreich studierte Politikwissenschaften und Moderne und Ältere Sinologie in Köln und Kunming / Yunnan. Ihre Forschungsschwerpunkte sind neben den gesellschaftlichen Auswirkungen der Digitalisierung der Umgang mit Dissens. Sie arbeitet seit Jahren zu Formen der digitalisierten sozialen Kontrolle und erreichte mit ihren Vorträgen und Veröffentlichungen zu den chinesischen Social Credit Systemen internationale Bekanntheit.
In ihrem Buchbeitrag betrachtet die Politikwissenschaftlerin und Sinologin Katika Kühnreich die westliche Kritik der Systeme, arbeitet oft vernachlässigte ideologische Wurzeln der Systeme heraus und legt Verwandtschaften zu Tendenzen im westlichen Machtgefüge frei.
Neben dem Eingehen von Aspekten der Gamifizierung innerhalb dieser Systeme zeichnet sie die Wege, auf denen Menschen in solche Systeme geführt werden nach und zeigt internationale Parallelen in den Veränderungen von Herrschaft. Zum Ende wirft sie die Frage nach Konsequenzen, aber auch dem Energie- und Ressourcenverbrauch solch technisierter Systeme der Kontrolle auf.
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Die Biotechnologie-Industrie
Von Dr. Oliver Everling | 13.Januar 2021
Das Buch von Dr. Julia Schüler „Die Biotechnologie-Industrie: Ein Einführungs-, Übersichts- und Nachschlagewerk“ im Springer-Verlag gibt angehenden Ratinganalysten einen schnellen Einstieg in das Verständnis einer Branche, die Investoren und Manager vor große Herausforderungen stellt. Erfolgreiches Investieren stetzt in dieser Industrie nicht nur ein breites, sondern auch ein tiefes Wissen voraus, ohne das biotechnologische Entwicklungen nicht beurteilt werden kann.
Von 2001 bis 2009 verfasste Dr. Julia Schüler bei Ernst & Young acht Deutsche Biotechnologie-Reports, die – wie ihre Nachfolgeberichte – Grundlage von Teilen dieses Buches sind. Es stellt eine Art „Mutter aller Biotech-Reports“ dar, indem es Tausende Seiten Biotechnologie-Reports zusammenfasst. Dr. Julia Schüler studierte Biologie und promovierte in Betriebswirtschaft bereits über ökonomische Aspekte der Biotechnologie. Seit mehr als 20 Jahren analysiert sie die Entwicklung der Biotechnologie-Industrie.
Der bunte Begriff der „Biotechnologie“ bedarf der Erläuterung, was darunter zu verstehen ist. Daher nimmt Dr. Julia Schüler Abgrenzungen zu den ähnlichen Begriffen Biotechnik und Bionik vor, leg gängige Definitionen zur Biotechnologie dar und gibt Erklärungen zu den Begriffen Genetik, Gentechnologie und Molekularbiologie als Teilgebiete der Biotechnologie und Biologie. Wer die Meilensteinen der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung kennenlernen will, wird in diesem Buch fündig.
Aus den Rahmenbedingungen, die während der Entstehung der Biotech-Industrie insbesondere in den USA vorherrschten, lässt sich verstehen, wie interdisziplinär geforscht wurde und einige der wissenschaftlichen Grundlagen der Biotechnologie entstanden. Das politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Umfeld trug zum Aufkommen einer von kleinen und mittleren Unternehmen geprägten Biotech-Industrie bei.
„Neue Gesetze ab Mitte der 1970er-Jahre, wie der Bayh-Dole Act, der Stevenson-Wydler Act oder der Economic Recovery Tax Act, schufen Rahmenbedingungen, die die wirtschaftliche Nutzung biowissenschaftlicher Forschungsergebnisse sehr unterstützten“, schreibt Dr. Julia Schüler. „Auch das Risikokapital, ein Lebenselixier für Firmengründungen, wurde sozusagen in den USA erfunden und Investoren interessierten sich früh und intensiv für die Biotechnologie.“
Ein investitionsfreundlicher Kapitalmarkt war der Schlüssel dafür, die wichtigen Entwicklungen der Biotechnologie zu ermöglichen und sie ausreichend zu finanzieren, um hochrisikoreiche, teure und langwierige Arzneimittel-Entwicklungen an den Markt zu bringen. „Mittlerweile verschwimmen die Grenzen zwischen Biotech- und Pharma-Firmen zu einer neuen biopharmazeutischen Industrie. Auch andere Industrien, wie die Chemische Industrie,“ zeigt Dr. Julia Schüler auf, „werden in Zukunft zunehmend ‚biologisiert‘ werden“. Dazu gibt die praxiserfahrene Autorin eine Reihe von Beispielen.
Als Querschnittstechnologie wirkt die Biotechnologie beziehungsweise ihre wirtschaftliche Anwendung breit in verschiedene Einsatzfelder. Diese reichen von der pharmazeutischen über die chemische Industrie, den Agrar- und Lebensmittelsektor bis hinein in den Umweltschutz. „Dadurch können wiederum viele andere produzierende Gewerbe indirekt aus der Biotechnologie Nutzen ziehen,“ schreibt Dr. Julia Schüler, „wie zum Beispiel die Automobilindustrie. Den Anwendungsbereichen wurden nach und nach ‚passende‘ Farben zugeordnet“, erklärt Dr. Julia Schüler die farbenfrohe Vielfalt der Branche. Die Farben, die man sich merken muss, sind rot, weiß, grau und grün.
Die „Rote Biotechnologie“ für die Anwendungen im Bereich der Medizin (hauptsächlich Pharmazeutika und Diagnostika), die „Weiße Biotechnologie“ für den Einsatz in der industriellen, vor allem chemischen Produktion, die „Graue Biotechnologie“ für den Umweltschutz sowie die „Grüne Biotechnologie“ für Produkte oder Problemlösungen im Agrarsektor.
Neben Beispielen zu Anwendungen und Marktdaten der Roten Biotechnologie bietet Dr. Julia Schüler einen Exkurs zur Medikamenten-Entwicklung. Es wird vor allem auf die Faktoren Kosten, Dauer sowie Risiko eingegangen. Zudem behandelt sie ausführlich aktuelle Themen wie Biosimilars, Immun- und Gentherapie oder die personalisierte Medizin ausführlich. Die Ausführungen zur Weißen Biotechnologie umfassen unter anderem Erläuterungen zu Bioplastik und Biosprit. Zu Letzteren kann sie aufzeigen, dass die Biotechnologie Lösungen bereithält, die eine „Tank versus Teller“-Diskussion im Keim ersticken kann. „Auch in der Grünen Biotechnologie“, unterstreicht Dr. Juila Schüler, „ermöglicht der technische Fortschritt neuartige Ansätze, die die bisherigen Verfahren der Pflanzenzüchtung erweitern.“
Eine der Stärken des Buches besteht darin, dem Leser ein Verständnis der deutschen, von kleinen und mittleren Unternehmen geprägten Biotech-Industrie zu vermitteln. Dr. Julia Schüler beleuchtet insbesondere die Situation der Forschung und Lehre vor den 1970er-Jahren sowie politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in den 1970er- bis 1990er-Jahren: „Bis in die 1930er-Jahre galt Deutschland als Vorreiter in der biochemischen Forschung. In den späten 1930er- bis 1950er-Jahren setzten sich dann die USA bei der biochemischen und molekularbiologischen Forschung an die Spitze. Neben Zwangsemigration und Vertreibung von Wissenschaftlern durch das Nazi-Regime hatte auch der Zweite Weltkrieg eine internationale Isolation und Selbstisolation deutscher Forscher zur Folge. Hinzu kam, dass Universitätsstrukturen bzw. Institutsabgrenzungen interdisziplinäre Zusammenarbeit erschwerten. Die Lage änderte sich erst langsam in den 1960er- und 1970erJahren sowie verstärkt in den 1980er-Jahren mit der Gründung der Genzentren ab 1982 in Heidelberg, Köln und München sowie 1987 in Berlin.“
Gleichzeitig habe der Bund verschiedene Förderprogramme aufgesetzt, Kommissionen ins Leben gerufen und 1990 das Gentechnik-Gesetz verabschiedet. „Danach folgten 1995/1996 der BioRegio-Wettbewerb, der als Initialzündung für die deutsche Biotech-Branche gilt,“ rekapituliert Dr. Julia Schüler, „sowie weitere mit einem Wettbewerbsanreiz ausgestattete Förderinstrumente. Schließlich wurde auch versucht, Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen und -finanzierungen zu verbessern, was allerdings laut einem Gutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) bis heute noch nicht zufriedenstellend gelöst ist.“ Dr. Julia Schüler präsentiert einen zusammenfassenden Vergleich „biotech-relevanter“ Rahmenbedingungen in den USA und Deutschland sowie eine Übersicht zu frühen Bio- und Gentech-Aktivitäten der etablierten Industrie.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Buches standen Firmen, die in der Arzneimittel-Entwicklung tätig sind, vor dem Markteintritt und andere, wie Diagnostika-Hersteller oder Vertreter der Weißen Biotechnologie sowie Dienstleister, befinden sich bis heute schon am Markt. „Ihre Wahrnehmung als Teil einer innovativen Industrie könnte ausgeprägter sein“, mahnt Dr. Julia Schüler an. „Ein großes Manko für diejenigen Gesellschaften, die das große Risiko auf sich nehmen, neue Medikamente zu entwickeln, sind vorherrschende Rahmenbedingungen der Eigenkapital-Finanzierung. Ihre Wettbewerber in den USA finden dort ganz andere Verhältnisse vor, die ihnen in gewisser Weise Vorteile verschaffen.“
Zu den Vorteilen US-amerikanischer Unternehmen gehört unter anderem eine über ein Jahrhundert gewachsene Ratingbranche, die von wenigen, führenden Ratingagenturen wie Moody’s Investors Service, S&P Global Ratings oder Fitch Ratings beherrscht wird. Arzneimittelhersteller haben aus Sicht der Ratingagenturen im Allgemeinen ein unterdurchschnittliches Risikoprofil. Das Risikoprofil des Sektors kann bis zur Ratingkategorie „AA“ reichen, wobei der Marken-Teilsektor ein geringeres Risiko aufweist als der Teilsektor der Biotechnologie und Generika. Die Risikobeurteilung des Pharmasektors spiegelt seine langfristigen Wachstumschancen, seine relativ geringe wirtschaftliche Sensibilität, seine erhebliche staatliche Regulierung und sonstigen rechtlichen Überlegungen wider, die im Rating eine Rolle spielen.
Das in großer Fließarbeit entstandene Buch von Dr. Julia Schüler liefert ein Feuerwerk von Fakten und Einsichten in die Branche der Biotechnologie, das sich jeder anschauen will, der sich hier einen Überblick über die Geschichte und die Entwicklung bis zu den heute noch am Markt führenden Unternehmen verschaffen will. In der Dokumentation der Historie bleibt das Buch zeitlos und ein wichtiger Grundstein für jeden, der im Biotech-Sektor investieren will.
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Mit rund 50 % Wachstum auf gutem Weg
Von Dr. Oliver Everling | 12.Januar 2021
Die Geschäftsentwicklung der artec technologies AG (ISIN DE0005209589) im Jahr 2020 war trotz Herausforderungen rund um die Corona-Pandemie insgesamt positiv, berichtet das Unternehmen aus Diepholz/Bremen. Nach einem Jahresumsatz, der um rund 50 % auf 3,15 Mio. Euro gesteigert werden konnte, erwartet der Vorstand – wie prognostiziert, vorbehaltlich der Prüfung – ein deutlich verbessertes Ergebnis gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Ergebnis vor Steuern 2019: -0,68 Mio. Euro).
Neben der positiven operativen Entwicklung hat artec insbesondere im Geschäft mit Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wichtige strategische Meilensteine erreicht, von denen das Unternehmen in Zukunft profitieren wird. Im Jahr 2020 hat artec rund zwei Drittel des Umsatzes mit Kunden aus dem BOS-Bereich erzielt.
Das Unternehmen artec hat im Jahr 2020 Neuverträge über wiederkehrende Umsätze mit Service, Cloudleistungen und Softwareupgrades mit einer Laufzeit von bis zu 4 Jahren in Höhe von 750.000 Euro vereinbart. Damit lag der Auftragseingang im Bereich der wiederkehrenden Umsätze auf Rekordniveau und deutlich über den geplanten 500.000 Euro. Auftraggeber sind Bestands- und Neukunden aus beiden Geschäftsbereichen Sicherheit und Broadcast. Zu ihnen gehören beispielsweise drei Unternehmen – ein Sportsender, eine Nachrichtenagentur und eine Sportakademie – aus Katar. Von dem Marktaustritt eines Wettbewerbers konnte artec insbesondere international profitieren und Neukunden in Spanien, der Türkei, Oman und den Arabischen Emiraten gewinnen. Aufträge von weiteren Medienunternehmen sind avisiert. Die Auftragserteilungen dauern aufgrund der Corona-Pandemie jedoch länger. In Deutschland zählen inzwischen bereits 8 der 14 Landesmedienanstalten zum artec-Kundenstamm. Mit allen wurden Service- und Clouddienstleistungen vereinbart.
In 2020 hat artec mit Sicherheitsbehörden im deutschsprachigen Raum Serviceverträge mit einem Volumen von 200.000 Euro vereinbart, so der Bericht aus dem Hause artec. Gerade in diesem Bereich sieht artec erhebliches Wachstumspotenzial für die kommenden Jahre. Gemeinsam mit den Spezialisten deutscher Sicherheitsbehörden wurde der MULTIEYE BOS Manager als cloudbasierte Plattform für Lagezentren und Leitstellen, u.a. zur Kriminalitätsprävention entwickelt. Der BOS Manager hat sich 2020 bei Kunden in der Praxis bewährt und stößt bei Sicherheitsbehörden in der DACH-Region auf großes Interesse. Eine hervorragende Ausgangslage für das zukünftige Wachstum der artec technologies AG.
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Beschwerdekammer der Europäischen Aufsichtsbehörden einig gegen Scope Ratings
Von Dr. Oliver Everling | 11.Januar 2021
Die Gemeinsame Beschwerdekammer der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA – Europäische Bankenaufsichtsbehörde, Europäische Behörde für Versicherungen und betriebliche Altersversorgung und Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) hat einstimmig beschlossen, die Beschwerde der Berliner Ratingagentur Scope Ratings GmbH (Scope) gegen die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) in Bezug auf die Auslegung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Verordnung über Ratingagenturen (Credit Rating Agency, CRA) zurückzuweisen.
Mit einem Marktanteil von 0,62 % bezeichnet sich die Scope Group selbst als „the leading European provider of independent credit ratings„. Im Zentrum der Beschwerde von Scope Ratings stehen die 2015er-Covered-Bond-Methode der Beschwerdeführerin, ihre Anwendung im Zusammenhang mit unaufgeforderten Ratings, die die Beschwerdeführerin 2015 abgegeben hat, und die spätere Änderung dieser Methodik durch die Scope Ratings im Jahr 2016.
Am 28. August 2020 focht die Beschwerdeführerin die Entscheidung des ESMA-Aufsichtsrats vom 28. Mai 2020 an. Diese Anfechtung wurde am 4. Juni 2020 auf der Website der ESMA veröffentlicht. Hier ging es um Verstöße der Ratingagentur gegen geltendes Recht der Europäischen Union. Scope Ratings verstieß gegen die Punkte 43 von Abschnitt I, 3a und 3b von Abschnitt II und 4a von Abschnitt III von Anhang III der CRA-Verordnung. ESMA hatte eine Aufsichtsmaßnahme in Form einer öffentlichen Bekanntmachung gemäß Artikel 24 der CRA-Verordnung verabschiedet. ESMA verhängte gegen Scope Ratings eine Geldbuße gemäß Artikel 36a der CRA-Verordnung.
Die Beschwerdekammer hat einstimmig beschlossen, die Beschwerde zurückzuweisen. Insbesondere stellte die Beschwerdekammer fest, dass ESMA bei der Auslegung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen der CRA-Verordnung keine Rechtsfehler begangen hat.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hatte Bußgelder in Höhe von 640.000 € für Fehler der Berliner Ratingagentur bei Ratings für gedeckte Schuldverschreibungen verhängt. Allein für diesen Bereich musste die Behörde 559 von insgesamt 622 Ratings zählen, die von Scope Ratings ohne Analyse gemäß der öffentlich bekannt gegebenen Methode abgegeben worden waren. Nur gut ein Zehntel dieser Ratings folgten bei Scope Ratings der angeblichen strengen Methodik. Fast 90 % der Ratings hatten bei Scope in der veröffentlichten Methodik keine Basis.
Daher musste ESMA gegen die Scope Ratings GmbH eine Geldbuße in Höhe von 640.000 € verhängen. Dies wurde durch eine öffentliche Bekanntmachung publik. In dieser wurden die Verstöße von Scope Ratings gegen die Verordnung über Ratingagenturen (CRAR) im Zusammenhang mit der systematischen Anwendung der von Scope vorgeblich verwendeten 2015 Covered Bonds Methodology (CBM) und ihrer Überarbeitung veröffentlicht.
Scope beging die Verstöße nach Feststellung der Behörde fahrlässig. Es handelt sich um Verstöße von Scope gegen die Credit Rating Agencies Regulation (CRAR). Eines der Ziele der Regulierung war es, nach der Finanzkrise 2008 wieder Vertrauen in die Arbeit der Ratingagenturen herzustellen; solches Vertrauen wurde durch die Berliner erneut verspielt. Scope hielt die von einer Ratingagentur (CRA) als professionelles Unternehmen im Finanzdienstleistungssektor erwartete besondere Sorgfalt nicht ein.
Im Jahr 2015 hatte Scope eine Methodologie für Covered Bonds verabschiedet, die neben einer Analyse der Kreditstärke des Emittenten eine Untersuchung umfasste, die aus zwei weiteren Schritten bestand. Der erste dieser Schritte umfasste eine Analyse des rechtlichen Rahmens und des Abwicklungsregimes, während der zweite eine Analyse des Deckungspools der zugrunde liegenden Kredite (Deckungspool) betraf. Die Methodologie legte auch fest, dass eine gründliche Analyse des Deckungspools für alle bewerteten gedeckten Schuldverschreibungen durchgeführt werden musste. Für die Versäumnisse wurden 550.000 € fällig für die „nicht systematische Anwendung der Methodik“, so das Urteil der europäischen Aufsicht.
Anleger, die auf die konsequente Anwendung der von Scope Ratings veröffentlichten Methodik vertrauten, wurden getäuscht. ESMA musste bei näherer Untersuchung feststellen, dass Scope seine Methodologie für Covered Bonds nicht systematisch anwandte. Die im September und November 2015 abgegebenen Ratings umfassten nicht die von der CBM vorgesehene Art der Analyse des Deckungspools. Folglich wurden 559 Ratings ohne Analyse gemäß dem öffentlich bekannt gegebenen CBM von insgesamt 622 im Rahmen des CBM 2015 erteilten Ratings abgegebenen.
Auch die Überarbeitung der Methodik war fehlerhaft, stellte die europäische Aufsichtsbehörde fest. Dafür setzte die Behörde noch eine weitere Geldbuße in Höhe von 90.000 € fest. Ferner musste ESMA bemerken, dass Scope Ratings vor einer wesentlichen Änderung seiner CBM im Jahr 2016 die ESMA nicht in Kenntnis setzte. Außerdem hatte die Berliner Ratingagentur die Interessengruppen nicht öffentlich zu den vorgeschlagenen Änderungen konsultiert, die dennoch später umgesetzt wurden – ein klarer Verstoß gegen die Regeln. Nach der EU Verordnung über Ratingagenturen hätte Scope Ratings die europäische Aufsichtsbehörde von der Ratingagentur Scope ordnungsgemäß benachrichtigen müssen.
Bei den versäumten Offenlegungen und Konsultationen ging es nicht bloß um unwesentliche Aspekte, so die Argumentation der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, der nun auch die Gemeinsame Beschwerdekammer der Europäischen Aufsichtsbehörden folgte. Die 2016 in die CBM eingeführten Änderungen waren nach übereinstimmender Ansicht wesentlich, da sie die Bedingungen veränderten, unter denen eine Bewertung des Deckungspools nach dieser Methodik durchgeführt werden musste.
ESMA hatte die grundsätzlichen Versäumnisse von Scope Ratings dargelegt und außerdem auch offengelegt, welchen Verpflichtungen die Berliner Ratingagentur im Einzelnen nicht nachgekommen war. ESMA sei über die beabsichtigten wesentlichen Änderungen der CBM nicht informiert worden. Anleger konnten sich kein zutreffendes Bild von den Überlegungen der Agentur machen.
Aus gutem Grund ist jede Ratingagentur verpflichtet, Kommentare von Interessengruppen einzuladen. Nur so können Fehler in der Methodik eher erkannt und kontrolliert werden. Scope Ratings ignorierte aber diese Interessen der Betroffenen und versäumte es, öffentlich Gelegenheit zur Kommentierung der Methodik zu geben. Da keine Konsultation erfolgte, informierte Scope Ratings weder betroffene Anleger, noch ESMA auch über Änderungen aufgrund dieser Konsultation, wie es nach der EU Verordnung über Ratingagenturen vorgeschrieben ist. Scope verstieß deshalb gegen diese Regel ebenso.
Scope kam ihren CRAR-Verpflichtungen nicht nach, stellte die Aufsichtsbehörde fest. Die Methoden müssen schlüssig gestaltet und systematisch bei der Erstellung von Ratings angewendet werden, damit die Anleger vor willkürlichen Entscheidungen einer Ratingagentur geschützt werden. Die Sicherung der Qualität der Ratingmethoden, ihre systematische Gestaltung und Anwendung sowie ihre Offenlegung sind ein zentrales Ziel der Regulierung der Ratingagenturen. Ohne objektiven Grund darf eine Ratingagentur von ihrer öffentlichen Methodik nicht abweichen.
Angesichts der Rolle von Ratingagenturen und Ratings auf den Finanzmärkten und ihrer Auswirkungen auf das Vertrauen der Anleger ist es wichtig, dass die Ratings auf soliden, zuverlässigen und transparent gestalteten Methoden basieren. Die Regelungen sieht ESMA als eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Bewertungen solide und zuverlässig bleiben. Ratingagenturen müssen bei der Änderung ihrer Methoden mehrere Schritte befolgen, darunter die Offenlegung der Änderungen, die öffentliche Konsultation, die Offenlegung von Kommentaren von Interessengruppen und die Information der ESMA.
Die am 24. Mai 2011 als Ratingagentur nach der EU-Verordnung über Ratingagenturen registrierte Scope Ratings GmbH ist eine 100 % Tochter der Scope SE & Co. KGaA in Berlin und ist das Resultat einer Vielzahl von Umwandlungen, die es erschweren, die genauen Zusammenhänge zu verstehen. Die Gesellschaft ist eine nach § 267 HGB kleine Kapitalgesellschaft. Die seit mehr als einem Jahrzehnt anhaltenden Verluste werden durch Kapitalerhöhungen aufgefangen und durch wiederholte Vergrößerung des Kreises von Investoren, insbesondere nicht veröffentlichten Kommanditaktionären unterschiedlicher Interessen, weitergegeben.
Die Muttergesellschaft geht auf die durch Gesellschaftsvertrag am 24. April 2002 gebildete und im Januar 2003 mit der Firma Fondscope Analyse GmbH unter Berlin HRB 87486 eingetragene Gesellschaft zurück, die im Mai 2004 in Scope Holding GmbH umbenannt und ebenfalls (wie die Tochter) nach formwechselnden Umwandlungen schließlich im November 2016 in Scope SE &Co. KGaA erneut umbenannt wurde. Der Vorgänger FondScope AG hatte bereits 2002 Insolvenz angemeldet.
Die Bußgelder gegen Scope Ratings wurden nun von der höchsten Beschwerdekammer sowohl vom Grund, als auch von der Höhe her bestätigt. Die Beschwerdekammer ist ein gemeinsames Gremium der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA), das eingeführt wurde, um die Rechte der Parteien, die von den von den Behörden getroffenen Entscheidungen betroffen sind, wirksam zu schützen. Obwohl sein Sekretariat von den Behörden unterstützt wird und die Beschwerdekammer Teil der Behörden ist, ist sie bei ihren Entscheidungen völlig unabhängig.
In der Beschwerdekammer wirken die Spitzen der europäischen Finanzdienstleistungsaufsicht, European Banking Authority (EBA), European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) und European Securities and Markets Authority (ESMA), zusammen. Die Beschwerdekammer besteht aus sechs Mitgliedern und sechs Stellvertretern, die von EBA, ESMA und EIOPA gemäß den Bestimmungen der ESA ernannt wurden. Die Mitglieder sind Personen mit nachweislicher Berufserfahrung in den Bereichen Banken, Versicherungen, betriebliche Altersversorgung und Wertpapiermärkte oder andere Finanzdienstleistungen sowie mit der erforderlichen juristischen Expertise, um in Bezug auf die Tätigkeiten der Behörden fachkundige Rechtsberatung zu leisten. Derzeitige Mitarbeiter der zuständigen nationalen Behörden oder anderer nationaler oder an den Tätigkeiten der ESA beteiligter Institutionen der Union können nicht in die Beschwerdekammer aufgenommen werden.
Der Beschluss der europäischen Beschwerdekammer hat nichts mit weiteren Unregelmäßigkeiten zu tun, die in Deutschland schon zur Verurteilung von Scope Ratings führten.
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