Drooms trommelt für DealMarket

Von Dr. Oliver Everling | 15.Dezember 2016

Die Drooms AG, europäischer Anbieter von virtuellen Datenräumen, übernimmt die DealMarket AG mit Wirkung zum 01.01.2017, meldet die Gesellschaft. Das 2010 gegründete Fintech-Unternehmen DealMarket hat eine Cloud-Software für Private Equity-Investoren, Family Offices und Corporate Finance-Experten entwickelt, die es ermöglicht, den Deal Flow zentral zu managen und mit internen und externen Parteien zu teilen. Das Schweizer Unternehmen mit Hauptsitz in Zürich bietet außerdem einen globalen Marktplatz, auf dem Private-Equity-Anleger, Dienstleister oder Co-Investoren sowohl ihre eigenen Angebote platzieren können als auch Deals oder Dienstleistungen suchen können.

Mit der Übernahme will Drooms sein Angebot rund um den gesamten Lebenszyklus eines Assets verstärken. Als digitaler Vorreiter auf dem Markt der virtuellen Datenräume bildete Drooms vor 15 Jahren die Due Diligence für Transaktionen wie Mergers & Acquisitions, Immobilientransaktionen oder für Fundraising online über den virtuellen Datenraum ab. Die Deal Flow Management Software von DealMarket stellt eine strategische Erweiterung für das Drooms-Portfolio dar. Während sich Drooms vor allen Dingen mit dem Austausch vertraulicher Dokumente beschäftigt, ist die Kernkompetenz von DealMarket das Prozessmanagement für Investitionen. Eine Verknüpfung beider Plattformen bietet den Kunden eine umfassende Übersicht über ihre Assets und Projekte.

Drooms bietet so die Begleitung des gesamten Lifecycle rund um eine Investition bzw. ein Asset: Von der initialen Kontaktaufnahme, über den Kauf und die Haltephase bis hin zu einem potentiellen Verkauf des Assets. Die Deal Flow Management Software von DealMarket liefert hierfür das passende System zur Strukturierung und Dokumentation der wichtigsten Information. Investoren behalten jederzeit den optimalen Überblick über ihr Projektportfolio. „Mit der Übernahme von DealMarket kommen wir unserem Ziel, den gesamten Lebenszyklus wertvoller Assets abzubilden, ein ganzes Stück näher. DealMarket hat hier hervorragende Entwicklungsarbeit geleistet und eine innovative, auf die Branche zugeschnittene Lösung erarbeitet“, zeigt sich Jan Hoffmeister, Mitgründer und Geschäftsführer von Drooms begeistert über das mehrfach ausgezeichnete Schweizer Fintech-Unternehmen. „Durch die Verstärkung des Drooms-Teams um die erfahrenen Kollegen von DealMarket sind wir in der Lage, noch mehr Services aus einer Hand anbieten zu können“, ergänzt Geschäftsführer Alexandre Grellier.

Das 11-köpfige Team von DealMarket wird künftig unter der Drooms-Flagge die bestehende Software ausbauen. „Wir freuen uns auf die gemeinsame Zukunft. Mit Drooms haben wir die Chance ein sehr breites und gewachsenes Kundenportfolio zu erreichen“, freut sich Urs Häusler, Geschäftsführer von DealMarket, der in Zukunft den globalen Roll-Out verantwortet und zudem für Drooms den Schweizer Markt betreuen wird. Drooms wurde 2001 gegründet und etablierte sich seitdem als Vorreiter auf dem Markt der virtuellen Datenräume in Europa. Durch regelmäßige Investitionen in Technologie, Mitarbeiter und Know-how hat das Unternehmen seine Marktführerschaft gefestigt. Das international tätige Unternehmen wurde jüngst mit dem Deloitte Technology Fast 50 Award ausgezeichnet. Im Herbst stellte Drooms die neue Generation der online Due Diligence Drooms NXG vor.

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Mehr Kapital für DEFAMA

Von Dr. Oliver Everling | 9.Dezember 2016

Zur Finanzierung des weiteren Wachstums hat die Deutsche Fachmarkt AG (DEFAMA) erfolgreich eine Kapitalerhöhung durchgeführt. Hierzu wurden 322.000 neue Aktien zum Ausgabepreis von 6,00 € je Aktie ausgegeben, woraus sich ein Bruttoemissionserlös von knapp 2 Mio. € ergibt. Die Durchführung erfolgte unter Ausschluss des Bezugsrechts im Rahmen einer Privatplatzierung. Dabei bot DEFAMA allen der Gesellschaft bekannten Investoren ebenfalls Gelegenheit zur Teilnahme, so dass trotz Repartierung weniger als die Hälfte der Kapitalerhöhung für neue Investoren verfügbar war.

Matthias Schrade, Vorstand der DEFAMA, erklärt: „Wir freuen uns über das hohe Interesse an der Kapitalerhöhung. Dass auch zahlreiche Altaktionäre ihre Beteiligung nochmals aufgestockt haben, zeigt das große Vertrauen der Investoren in unser Geschäftsmodell.“ Durch die erfolgreiche Mittelaufnahme verfügt die Gesellschaft nun über ausreichend Liquidität für etliche weitere Transaktionen. Mit Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erhöht sich das Eigenkapital der DEFAMA-Gruppe auf mehr als 10 Mio. €.

Die in Berlin ansässige Deutsche Fachmarkt AG (DEFAMA) investiert gezielt in kleine Einzelhandelsobjekte in kleinen und mittleren Städten, überwiegend in Nord- und Ostdeutschland. Wichtigste Kaufkriterien sind je zwei oder mehr bonitätsstarke Filialisten als Ankermieter, ein Kaufpreis von maximal der 9-fachen Jahresnettomiete, möglichst nicht mehr als 10 Mieter und eine Jahresnettomiete von mindestens 100 TEUR.

Erklärtes Ziel von DEFAMA ist es, langfristig einer der größten Bestandshalter von kleinen Fachmarktzentren in Deutschland zu werden. Aus diesem Grund führt die Gesellschaft Kapitalmaßnahmen durch, in deren Rahmen sich weitere Investoren an der DEFAMA beteiligen können. Die DEFAMA-Aktie ist im Freiverkehr der Börse München gelistet.

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ebase mit White-Label-Lösung von Robo-Advisor fintego

Von Dr. Oliver Everling | 8.Dezember 2016

Die European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) ist bereits seit Februar 2014 erfolgreich mit dem fintego Managed Depot als Angebot einer digitalen Vermögensverwaltung am Markt. Jetzt präsentiert ebase eine White-Label-Version des Robo-Advisors. „Damit können unsere Kooperationspartner ihren Kunden ab sofort eine entsprechende Lösung im eigenen Look & Feel anbieten, ohne dabei hohe Investitionen für die Entwicklung eigener Produkte und deren fortlaufender Pflege tätigen zu müssen. Außerdem ist die Kooperation mit ebase für die Partner sehr viel zeiteffizienter, weil die Time-to-Market im Gegensatz zu einer kompletten Eigenentwicklung meist deutlich geringer ist“, sagt Rudolf Geyer, Sprecher der Geschäftsführung von ebase.

„Von Kundenseite steigt kontinuierlich der Bedarf nach digitalen und weitestgehend automatisierten Lösungen, wie ebase sie mit fintego bieten kann“, so Geyer weiter, „daher haben wir bereits vor rund drei Jahren einen der ersten Robo-Advisor in Deutschland entwickelt.“ Mit dem neuen White-Label-Angebot müssen beispielsweise Finanzanlageberater oder Banken ihre Kunden nicht an andere Anbieter oder Vermögensverwalter abgeben, sondern können über ebase ihren Kunden eine Version eines Robo-Advisors im eigenen Erscheinungsbild anbieten. „Hierzu hat ebase eine White-Label-Lösung des fintego Managed Depots entwickelt, bei welcher der Kooperationspartner den direkten Kontakt zum Kunden behält“, erklärt Geyer. „Das Angebot erfolgt im gewohnten Design des Partners und ebase agiert lediglich im Hintergrund als depotführende Stelle und Vermögensverwalter.“

Das fintego Managed Depot nutzt die technologischen Möglichkeiten einer modernen, digitalen Vermögensverwaltung. Mittels Angemessenheits- und Geeignetheitstest wird dem Kunden die individuell passende Risikostufe zugeteilt und eine oder mehrere entsprechende Anlagestrategien empfohlen. Es existieren fünf Anlagestrategien, die über kostengünstige ETF-Fondsportfolios abgebildet werden. Systematische und regelbasierte Überprüfungen des Portfolios führen bei Bedarf zu Rebalancings, über die eine Einhaltung der entsprechenden Zielallokation sichergestellt ist.

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„Logistik-Stärke“ untersucht

Von Dr. Oliver Everling | 8.Dezember 2016

Catella Research hat 107 europäische Logistikregionen in 20 Ländern hinsichtlich ihrer „Logistik-Stärke“ untersucht und dabei sozioökonomische, immobilienbezogene sowie infrastrukturelle Faktoren einbezogen. Das Ergebnis der Analyse wird mithilfe eines Scoring-Modells abgebildet. Als Gewinner geht die Logistikregion um London („Greater London“) hervor, allein vier deutsche Regionen sind unter den Top 10.

“Der Blick auf die europäische Logistiklandkarte verdeutlicht einmal mehr, dass Regionen bzw. Ballungsräume und nicht Staaten die Wettbewerbsdynamik in diesem Sektor ausmachen”, sagt Dr Thomas Beyerle, Head of Group Research bei Catella mit Blick auf die Einzelergebnisse.

Als Gewinner des Catella Regionen-Scorings, basierend auf den Indikatoren Sozioökonomie, Infrastruktur und Immobilienqualität, geht dabei die Logistikregion um London („Greater London“) hervor, gefolgt von Oslo og Akershus in Norwegen. Die Île de France, Cataluña, Spanien, und Hovedstaden in Dänemark folgen auf den weiteren Rängen der Top 5-Regionen. Ein hoher Scoringwert korreliert auf den ersten Rangplätzen deutlich mit der Spitzenrendite. So findet sich die niedrigste Rendite aktuell in London (4,25%), das zweitplatzierte Oslo og Akershus liegt – zusammen mit den Nr. 3 Île der France bei 5,75 %. Cataluña (6,00 %) und Hovedstaden (7,0%) zeigen ein attraktives Risikoprofil. Anders die deutschen Logistikregionen Hamburg, Duisburg/Niederrhein, Rhein-Main und Berlin/Brandenburg, (Platz 6-9) diese liegen alle bei nur 5.00 % und reflektieren die hohe aktuelle Investorennachfrage.

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Handbuch Bankensanierung und -abwicklung

Von Dr. Ingo Natusch | 6.Dezember 2016

Handbuch Bankensanierung und -abwicklung, von Dr. Uwe Jahn/Dr. Christian Schmitt/Dr. Bernd Geier (Hrsg.), 1. Auflage 2016, 697 Seiten, ISBN 978-3-406-64996-7, 169,- EUR.

Vor dem Hintergrund der Finanz- und Schuldenkrise hat der Bereich „Bankensanierung und –abwicklung“ in den letzten Jahren mehrfach grundlegende Veränderungen erfahren. Beispielhaft genannt seien die Bankenunion, die Verabschiedung eines einheitlichen Abwicklungsmechnismus (Single Resolution Mechanism) sowie die Schaffung eines einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund). Die (zahlreichen) Anpassungen erfolgten phasenweise, zunächst ad hoc, um auf aktuelle Krisensituationen zu reagieren, in letzter Zeit zunehmend mit Blick auf langfristige, strukturelle Ansätze. Die hieraus resultierende Rechtsentwicklung führte zu einem vom EU-Gesetzgeber determinierten komplexen Regelwerk, das in vielerlei Hinsicht Neuland betritt, jedoch häufig auf Erfahrungen einzelner Mitglied- und Drittstatten und den Arbeiten internationaler Gremien aufbaut. Der Informationsbedarf seitens der Anwender ist entsprechend groß.

Dies berücksichtigend haben die drei Herausgeber ein hochspezialisiertes Team von insgesamt 30 Autoren aus dem Bankensektor verpflichtet, diese Aufgabe zu übernehmen. In insgesamt 23 Beiträgen werden drei Themenblöcke (A. Sanierung und frühzeitiges Eingreifen, B. Abwicklung und C. Finanzierung der Abwicklung, Querschnittsthemen) behandelt, wobei sowohl die europäische Rechtslage, als auch die deutsch-rechtlichen Besonderheiten dargestellt werden. Stand ist die Rechtslage zum 1. Januar 2016. Der Leser erhält eine Analyse der wesentlichen Auswirkungen des durch die Bankenabwicklungsrichtlinie (Bank Recovery and Resolution Directive) und die Bankenunion geschaffenen Rechtsrahmen und dessen Umsetzung in Deutschland. Die praxisorientierte Darstellung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfolgt an Hand von Schwerpunkten. Hierzu zählen unter anderem:

Das Handbuch ist ein unverzichtbares Nachschlagewerk für Spezialisten in Rechtsabteilungen von Banken, Aufsichtsbehörden, Insolvenzrechts- sowie Bank- und Kapitalmärkten, zumal es die wesentlichen aufsichtsrechtlichen Anforderungen umfassend und tiefgehend behandelt. Ihm sind eine weite Verbreitung und Folgeauflagen für diesen hochrelevanten, von ständiger Veränderung geprägten Bereich zu wünschen.

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Amerika-Syndikat

Von Dr. Oliver Everling | 5.Dezember 2016

Das neue Buch „Das Amerika-Syndikat“ von Dr. Wolfgang Freisleben im FinanzBuch Verlag ist für jeden interessant, der sich über die dominante Rolle ausschließlich amerikanischer Ratingagenturen auf den Weltfinanzmärkten wundert. Warum lässt es die Europäische Zentralbank nicht zu, dass für den Ankauf von Anleihen europäischer Emittenten auch Ratings europäischer Ratingagenturen verwendet werden dürfen? Es zählen allein die Ratings aus Kanada und den USA, von DBRS, Fitch Ratings, Moody’s und Standard & Poor’s, nicht aber ihrer rund zwei Dutzend Konkurrenten aus europäischen Wurzeln.

Wer nun glaubt, eine Verpflichtung wie die der EZB, allein die Klassifizierungen aus Amerika für ihre Ankaufsentscheidungen heranzuziehen, sei ein auf die Ratingbranche beschränktes Einzelphänomen, wird durch das Buch von Freisleben eines Besseren belehrt. Die USA beziehungsweise einige ihrer einflussreichsten Dynastien sichern sich ihren Einfluss in Europa offenbar nicht nur bei Ratingfragen, die für Emittenten von existentieller Bedeutung sind. Unternehmen, Banken, Versicherungen, Gebietskörperschaften bis hin zu ganzen Staten sind gleichermaßen betroffen. „Wie die souveränen Staaten Europas zur Kolonie der USA verkommen“ ist der Untertitel des provokanten Buches von Freisleben.

Freisleben zeigt in seinem Buch einen beachtlichen Spürsinn dafür, „wo der Hase im Pfeffer liegt“. Mit diesem Spürsinn vermochte er Miteigentümer und langjähriger Herausgeber eines Wiener Wirtschafts- und Finanzmagazins zu werden. So ist ihm auch die Rolle der US-Ratingagenturen bewusst, die als Transformationsriemen US-amerikanischer Investoreninteressen dienen, indem sie Ausfallrisiken aus Sicht insbesondere amerikanischer Gläubiger klassifizieren.

Freisleben sieht jedoch die Agenturen zu sehr in einer Täterrolle – einer Rolle, wie sie nach der Finanzkrise von vielen, doch oberflächlich informierten und recherchierenden Medien kolportiert wurde. Generell gilt: Richter haben ihre Urteile auf der Grundlage von Gesetzen zu sprechen. Ähnlich urteilen Ratingagenturen aufgrund der Gesetzmäßigkeiten, nach denen das – von Freisleben kritisierte – internationale Finanzsystem funktioniert.

Beispiel Staatsschuldenkrise in Europa – Freisleben schreibt: „Tatkräftig angeheizt wurde die Staatsschuldenkrise von den Ratingagenturen.“ Freisleben zitiert dazu „eine aufsehenerregende, aber dennoch kaum beachtete Analyse von Wissenschaftlern der renommierten Schweizer Hochschule St. Gallen (HSG), in der sie die Arbeit der US-Ratingagenturen unter die Lupe genommen haben. Anhand der Wirtschaftsdaten von 1999 bis 2011 entdeckten sie, dass die rapide heruntergestuften Bewertungen (Ratings) maßgeblich den Boden für die Schuldenkrise in Europa aufbereitet hatten. Denn diese seien geradezu eine ‚Self-fulfilling Prophecy‘ gewesen – sie erfüllten sich von selbst, auch wenn sie ungerechtfertigt waren.“ Die Studie verwechselt leider u.a. Korrelation mit Kausalität und ist daher keine verlässliche Stütze in der Argumentation.

Die angebliche „Sicherheit“ von Investitionen in Immobilien war nicht nur vor der Finanzkrise, sondern ist auch bis dato fast sprichwörtlich. Auch heute – im Niedrigzinsumfeld und bei zunehmender Volatilität an den Finanzmärkten – empfehlen Immobilienmakler und Banken wieder die angeblich sichere Geldanlage in Immobilien. Mit „Gaunerei“ hat der verbreitete Glaube an die Wertbeständigkeit von Immobilien eigentlich nichts zu tun. „Es war also eine regelrechte Kette von Gaunerei und Bereicherung. Sie begann“, so schreibt aber Freisleben, „beim Einsammeln von guten, weniger guten bis ausgesprochen notleidenden Hypothekarkrediten und setzte sich in der fantasiereichen Mischung (‚Verbriefung‘) in einer Mogelpackung von Asset Backed Securities (ABS) in verschiedensten Ausgestaltungen unter der speziellen Bezeichnung Mortgage Backed Securities (MBS) fort.“

Freisleben erwähnt nicht, dass das Verhalten der Ratingagenturen vor der Krise im Interesse „aller“ zu sein schien: Der finanzierenden Banken, der vermittelnden Immobilienmakler, der Investoren an den Finanzmärkten, der wirtschaftsstimulierenden Regierungen und – das wird oft übersehen – auch jedes US-Bürgers, der von seinen eigenen vier Wänden träumte. Mithin glaubten die Analysten der Ratingagenturen mit ihren guten Ratings im Konsens aller zu urteilen.

Wäre die Wahrheit ausgesprochen worden, nämlich dass sich die US-Bürger ein solches System politisch selbst gewählt hatten, wäre dies eine Wählerschelte gewesen, mit der auch Barack Obama nicht zum Präsidenten gewählt worden wäre. Daher bot sich die vergleichsweise kleine Schar der Ratinganalysten als ideale Buhmänner an, um ihnen die Schuld für die Dysfunktion eines Systems zuzuweisen, in dem sie in Wahrheit nur Ausführende sind.

„Die Zinsen für neue Kredite stiegen nach Ratingherabstufungen sofort an und erhöhten sprunghaft die Zinseinnahmen der Gläubiger“, schreibt Freisleben. Wäre es so einfach, könnten vielen Anleger schnell große Vermögen anhäufen. Tatsächlich wird aber Ratingagenturen nicht nur vorgeworfen, zu früh herauf- oder herabzustufen, sondern auch, zu spät zu reagieren. Beides kann aber nicht zugleich gelten. Mithin muss über die Performance der Ratingagenturen differenzierter geurteilt werden.

„Je mehr Honorar eine Bank bezahlte, umso bessere Benotungen bekamen die Wertpapiere, die die Bank auf den Markt bringen
wollte. Die Agenturen sind also käuflich.“ Auch mit dieser Aussage folgt Freisleben beliebten Klischees, die jeder zu widerlegen weiß, der es konkret mit Ratingagenturen zu tun hat. Wäre die Höhe des Ratings eine bloße Frage der Bezahlung, hätten sich längst schon viele große Emittenten bessere Ratings verschafft. Im Vergleich zu Emissionen im Volumen von vielen Milliarden fallen nämlich die Ratinggebühren eher marginal aus, so dass es für viele Emittenten ein Leichtes wäre, höhere Gebühren zu bezahlen, um mit besseren Ratings ihre Kapitalkosten um Millionen zu senken. Warum lassen sich selbst die USA ein AA+ von Standard & Poor’s gefallen, wenn sie durch Zahlung einer höheren Ratinggebühr ein AAA auf ihre Billionenschuld erhalten würden?

Freisleben lobt die Regulierung der Ratingagenturen. Leider hebt er ausgerechnet die weniger rühmlichen Teile der neuen EU-Verordnung über Ratingagenturen hervor, wie die durchschaubar im Interesse von Schuldnerstaaten geschaffene Restriktion für Länderratings. Freisleben: „Darüber hinaus dürfen sie EU-Staaten nur noch zu festen Terminen bewerten.“ Dass die Reglementierung der Länderratings im Interesse der schuldentreibenden Staaten liegt, dürfte doch offensichtlich sein.

Unzählige Male wird in den Medien und nun auch bei Freisleben der folgende Satz aus der Korrespondenz zwischen Ratinganalysten zitiert: „Der Deal könnte von Kühen strukturiert werden, und wir würden ihn trotzdem bewerten.“ Für Laien klingt er so, als würden Ratinganalysten auch für Transaktionen gute Ratings erteilen, die jeder Vernunft entbehren. Gesagt wurde zwischen den Analysten aber nur das, was für jede Ratingagentur gelten sollte: Ratings sollten für jedes Finanzinstrument gleich welcher Art und Qualität erteilt werden, um Anleger vor Risiken zu warnen. Die von „Kühen“ strukturierten Produkte würden eben in die unterste Ratingkategorie sortiert. Der Vorwurf gegen die Ratingagenturen kann also nicht lauten, jedes Finanzprodukt zu klassifizieren, sondern nur, im Falle schlechter Produkte eventuell zu gute Ratings zu erteilen.

Auch wenn man im Detail über manchen Befund von Freisleben streiten kann, bleibt dem Leser in jedem Fall eine große Zahl von Denkanstößen. Freisleben sieht „die internationale Hochfinanz in Europa“ durch die Staatsschuldenkrise am Ziel: „Denn wer die Staatsschulden kontrolliert, kontrolliert jede Regierung und jede Nation. Und genau das ist der Status quo: ein neofeudales Finanzsystem, in dem wir alle sowie unsere nationalen Regierungen in der Schuldenfalle sitzen. Dieses System wird von den Zentralbanken und der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) gesteuert. Es sorgt dafür, dass das weltweite Vermögen permanent aus Steuergeldern in die Taschen der globalen Finanzelite umverteilt wird.“

Das bestehende EU-System sei mithin der Inbegriff von „Post-Demokratie“, wie der britische Politologe Colin Crouch es formuliert hat: „Du kannst zwar wählen, aber du hast keine Wahl.“ Ulrike Guérot verweist zudem darauf, zitiert Freisleben die Politikwissenschaftlerin, dass die europäischen Bürger praktisch kein Recht auf Abwahl der EU-Institutionen haben; sie bestimmen den Regierungschef nicht; sie haben keine echte parlamentarische Opposition. „Die europäischen Bürger sind nicht Souverän des politischen Systems der EU. Kein Wunder,“ so Freisleben, „dass immer mehr Bürger das Angebot der EU nicht mehr attraktiv genug finden, um es zu unterstützen.“

Freisleben gelingt es, eine Fülle von Details und historischen Fakten an den roten Faden seiner Argumentation zu knüpfen. Wie seine Darstellung zu den Ratingagenturen aber zeigt, wird er selbst Opfer des von wenigen Medienkonzernen kontrollierten Nachrichtenoligopols. Obwohl sich Freisleben dieser oft einseitigen Berichterstattung bewusst ist, gerät auch er in die Versuchung, jede Kritik (wie der an den Ratingagenturen) aufzugreifen, auch wenn sie letztlich durch die von ihm skizzierte und kritisierte Finanzelite lanciert wurde.

Auf die Charakteristik der von den USA über Europa bis China und Japan geltenden, staatlichen Zwangsgeldmonopole kommt Freisleben nicht zu sprechen, auch wenn er wiederholt kritisiert, dass die Zentralbanken in den USA, Großbritannien und anderen Staaten von privaten Gesellschaftern kontrolliert werden. Die von Freisleben erhobenen Fakten machen deutlich, dass das gegenwärtige Geldsystem weder rein privat, noch rein staatlich und demokratisch legitimiert ist, sondern ein Zwitter.

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Deutsche Immobilien reeller als im Ausland

Von Dr. Oliver Everling | 5.Dezember 2016

„In Deutschland nimmt die Überhitzungsgefahr nach dem Ausgleich der realen Preisrückgänge zischen 1995 und 2005 zwar tendenziell zu, bleibt aber weiterhin begrenzt auf Metropolen und regionale Hot-Spots“, sagt Manfred Binsfeld, Teamleiter Immobilienmarktresearch bei FERI EuroRating Services.

Der deutsche Wohnungsmarkt ist im internationalen Vergleich derzeit relativ wenig anfällig für eine allgemeine Überhitzung. Allerdings sind die Gegensätze zwischen einzelnen regionalen Wohnungsmärkten sowie zwischen Stadt und Land in Deutschland auch besonders stark ausgeprägt. „Der Wohnungsmangel in Deutschland bezieht sich vor allem auf Mietwohnungen in Metropolen und attraktiven Großstädten. In vielen kleineren Städten und im ländlichen Raum findet hingegen nach wie vor ein realer Preisrückgang statt“, so Binsfeld.

Auch die einzelnen Wohnungsmärkte der deutschen Metropolen müssen Binsfeld zufolge sehr differenziert betrachtet werden. Eine spekulativ-kreditfinanzierte Immobilienblase sei in den deutschen Top 7-Städten nicht erkennbar. „In München kann man allerdings allmählich von einer sich bildenden Überbewertung sprechen. Die Preise auf dem Berliner Wohnimmobilienmarkt sind dagegen im Vergleich mit anderen Metropolen in Deutschland fair bewertet, auch wenn dort der Abstand zu anderen Metropolen im Bewertungsniveau der Mietrenditen in den letzten Jahren deutlich geschrumpft ist. Der Häusermarkt verdeutlicht die nach wie vor bestehenden Unterschiede. Die Multiplikatoren für Mehrfamilienhäuser sind in Berlin aktuell mit 16 nur halb so hoch wie in München“, sagt Binsfeld.

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ESMA wirbt für European Ratings Platform

Von Dr. Oliver Everling | 2.Dezember 2016

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat ihre neue Datenbank, die European Ratings Platform (ERP), ins Leben gerufen, um Zugang zu kostenlosen und aktuellen Informationen über Ratings und Ratingaussichten auf ihrer Website zu gewähren. Das ERP ist ein wichtiges Element der Arbeit der ESMA im Anschluss an die Finanzkrise, um die Transparenz bei Kreditratings zu erhöhen und Investoren dabei zu helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Das neue Angebot ist vielleicht der letzte Hoffnungsträger dafür, dass sich die Regulierung der Ratingagenturen vielleicht doch in konkreten Nutzen für Emittenten und Gläubiger wandeln könnte. Die wichtigsten Ziele der Regulierung, namentlich die Verbesserung der Qualität erteilter Ratings wie auch die Verstärkung des Wettbewerbs unter Ratingagenturen zugunsten von europäischen Alternativen zu den US-amerikanischen Agenturen, wurden bisher verfehlt. So könnte die ERP zumindest einen Erfolg dadurch bringen, dass sie bessere Erkenntnisse über die von CRAs erteilten Ratings auf verlässlicher Datenbasis erlaubt.

Die Vorteile des neuen ERP sind zum Beispiel darin zu sehen, dass die Anleger und andere Nutzer von Ratings in die Lage versetzt werden, alle Bonitätsbewertungen, die für eine bestimmte beurteilte Einheit oder ein bestimmtes Instrument vorliegen, leicht zu vergleichen. Die Senkung der Informationskosten durch Zentralisierung der Informationen und Unterstützung kleinerer und neuer Ratingagenturen auf dem Markt, die sonst möglicherweise kaum die Aufmerksamkeit internationaler Investoren erlangen würden, sind weitere Pluspunkte.

Die ESMA ist seit Juli 2011 für die Überwachung und Registrierung von Ratingagenturen (CRAs) in der Europäischen Union (EU) verantwortlich. Das ERP enthält alle individuellen Bonitätsratings und Ratingaussichten von CRAs, die von der ESMA registriert und zertifiziert wurden, mit Ausnahme derjenigen, die nach dem Investor-Pays-Modell ausgegeben wurden. Benutzer können seit dem 1. Juli 2015 auch auf die Rating-Verlaufsdetails zugreifen, Pressemitteilungen, die die Rating-Emissionen und Research-Berichte für Länderratings begleiten.

Die Rating-Informationen im ERP werden täglich gesammelt und veröffentlicht und ermöglichen eine tägliche Aktualisierung des ERP, um sicherzustellen, dass es immer auf dem neuesten Stand ist. Das ERP ergänzt die statistischen Daten über Ratingtätigkeiten und Ratingleistungen von CRAs, die die ESMA bereits über ihre zentrale Repository-Datenbank (CEREP) veröffentlicht.

Das ERP ist Teil einer Reihe von Registern und Datenbanken, die auf der ESMA-Website verfügbar sind und Informationen für Marktteilnehmer, Regulierungsbehörden und die Öffentlichkeit liefern. Der Aufwand der beaufsichtigten Ratingagenturen, all diese Informationen in standardisierten Datenformaten abzuliefern, ist beträchtlich. Unverhältnismäßig groß ist der Aufwand insbesondere für kleine Agenturen, da diese teils mit nur wenigen Mitarbeitern nach denselben strengen Maßstäben ihre Berichtspflichten zu erfüllen haben wie die mehrere tausend Mitarbeiter beschäftigenden US-amerikanischen Marktführer.

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Europäische Zentralbanken setzen auf Fitch Solutions

Von Dr. Oliver Everling | 1.Dezember 2016

Fitch Solutions, ein führender Anbieter von Kreditintelligenz und primärer Distributor von Fitch Ratings, hat eine vierjährige Vereinbarung mit der Deutschen Bundesbank unterzeichnet, die als Zentralbank und Auftraggeber im Rahmen des Eurosystems für die Beschaffungskoordination (Eurosystem Procurement Coordination Office, EPCO) tätig ist. Es geht um das Angebot von Credit Ratings von Fitch sowie Research.

Die Zentralbanken des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) als Mitglieder des EPCO werden Zugang zu Fitch Ratings und Research erhalten, um dazu beizutragen, ihre Kreditanalyse von überwachten Banken zu straffen. Diese Daten stehen ESCB über Fitch Connect zur Verfügung, eine integrierte Informationsplattform, die Fitch Ratings und Research zusammen mit dem weltweit führenden Finanzgrunddatensatz zur Verfügung stellt. Hier werden Finanzdaten zu Banken, Versicherungsgesellschaften, Unternehmen und Staatsanleihen, Wirtschaftsdaten und analytische Instrumente zur Unterstützung von Kreditanalysen bereitgehalten.

„Fitch ist stolz, unsere laufende Beziehung zu den europäischen Zentralbanken durch EPCO zu erweitern, indem wir unsere Forschung, Ratings und Bankgrundlagen in einer integrierten und effizienten Plattform ausbauen“, sagte Brian Filanowski, Global Head of Product Development bei Fitch Solutions.

„Mit Fitch Connect werden die Banken in der Lage sein, Kreditinformationen über ein zentralisiertes System zu teilen, damit sie Kreditrisiken effizient analysieren, Marktbewegungen überwachen und letztlich ihr zentrales Mandat unterstützen können, die Finanzmarktstabilität ihres Landes zu gewährleisten.“

Fitch Connect ist eine integrierte Plattform, die Bonitätsprüfungen, proprietäre Forschung, branchenführende Bankgrundlagen und Analysen über eine Vielzahl von Lieferkanälen bereitstellt.

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Europäische Vorgaben der Liquiditätsregulierung

Von Dr. Oliver Everling | 30.November 2016

Noch bevor sich die Liquiditätslage bei amerikanischen Investmentbanken zuspitzte, gab es auch in Deutschland Anlass, die quantitative Liquiditätsregulierung der Banken zu überdenken, berichtet Torsten Kelp von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf der 17. Handelsblatt Jahrestagung „European Banking Regulation“ in Frankfurt am Main. Kelp spricht von den Anfängen mitte der 1970er Jahre bis zur Finanzkrise.

Mit Basel III wurde ein erstes internationales Liquiditätsrahmenwerk geschaffen. Ziele der neuen Regulierung ist der Aufbau von Liquiditätsreserven (Liquidity Coverage Ratio, LCR), die Sicherung einer angemessenen Refinanzierungsstruktur (Net Stable Funding Ratio, NSFR) und die Überwachung zusätzlicher Parameter (ALMM) wie Fristenablaufbilanz, Refinanierungskonzentrationen, verfügbar, lastenfreie Aktiva, LCR für Fremdwährungen und Marktindikatoren.

Regulierungsziele sind die Sicherstellung, dass Banken eine akute Stressphase von 30 Tagen eigenständig bewältigen, und Vermeidung von bzw. Sicherstellung eines Zeitpuffers für Interventionen der Zentralbank („corrective action“). Die Paraetrisierung spiegelt einen schweren institutsspezifischen und marktweiten Stressfall wider. Die „Cashflow“-Größe ist als zahlungsstrombasierte Kennzahl konzipiert. HQLA können im Stressfall genutzt werden, d.h. die dass die LCR 100 % unterschreiten kann, sagt Kelp zum Pufferkonzept.

Kelp widmet sich dem Vergleich der EU LCR unter DA und dem Basel III Framework. Hauptunterschiede der LCR in der EU: sieht Kelp bezüglich der HQLA (Einbeziheung der Aktiva von Förderbanken, höhere Anrechenbarkeit von gedeckten Schuldverschreibungen mit geringeren Haircuts sowie größere Abdeckung von ABS und CIUs (Collective Investment Undertakings/Fonds), der Outlfow (Anrechenbarkeit von operationellen und nicht-operationellen Einlagen sowie Unterschiede in der Gewichtung von Retail und SME Einlagen) und der Inflows (Anrechenbarkeit von Aktiva mit unbestimmten Laufzeiten).

Zur Net Stable Funding Ratio (NSFR) kommentiert Kelp die Zele und Merkmale der NSFR anhand der Regulierungsziele: Nachhaltige Finanzierungsstruktur durch Sicherstellung eines Mindestbestands an stabiler Refinanzierung, Vermeidung einer übermäßigen Abhängigkeit von kurzfristiger (volatiler) Kapitalmarktrefinanzierung, Vermeidung von „Klippeneffekten“ jenseits des 30 Tage-Horizonts der LCR, Eindämmung der Häufung kurzfristiger Fälligkeiten, insbesondere in längeren Stressphasen sowie Vermeidung prozyklischer Effekte und Ansteckungsrisiken.

Dabei sollen einige Nebenbedingungen beachtet werden: Keine übermäßige Einschränkung der Kreditvergabe, keine Beeinträchtigungen oder Redundanzen mit anderen Maßnahmen unter Basel III, keine unnötige Komplexität und keine Beeinträchtigung der Geldpolitik. Die NSFR verbindet Elemente der rein passivisch ausgerichteten „Core Funding Ratio“ sowie Kennziffern bzgl. des Kredit-/Einlagen-Verhältnisses („Loan to Deposit“-Ratios). Die Strukturkennziffer ist ohne explizite Stressannahmen definiert. Es wird keine strenge Fristenkongruenz verlangt, so dass Fristentransformation möglich und dartsellbar bleibt. Der Bilanzwert gilt grundsätzlich als Bemessungsgrundlage mit wichtigen Ausnahmen, z. B. bei Derivaten. Die NSFR definiert die als „stabile“ Refinanzierung anrechenbaren Passivposten, den notwendigen Betrag an „stabiler Refinanzierung“ auf Basis der Aktivgeschäfte sowie die Restlauftzeit der Geschäfte als wesentliches Kriterium für die Notwendigkeit der langfristigen Refinanzierung.

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